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Die Krise macht beengte Wohnverhältnisse zum Problem
BrancheZum Wohnen zu wenig Platz zu haben ist nie schön, doch normalerweise können Menschen diesem Problem aus dem Weg gehen. Die Zeit am Arbeitsplatz und in der Schule entzerrt die Situation zu Hause. Mit der Krise ist das jedoch vorbei. Schulen und Kindergärten öffnen zwar langsam wieder, dennoch sind die meisten Bundesländer von einem normalen Betrieb noch weit entfernt. Das Homeoffice ist für viele Menschen zum Alltag geworden, andere sind jedoch in Kurzarbeit oder haben ihren Job verloren. Die Folge ist immer, dass mehr Zeit zu Hause verbracht wird.
So viele Menschen haben statistisch zu wenig Platz
Laut dem Statistischen Bundesamt leben in Deutschland sechs Millionen Menschen in zu kleinen Wohnungen. Im internationalen Vergleich verschwimmt dieser Eindruck etwas, denn hier steht Deutschland eigentlich recht gut da.
Diese „Überbelegung“ liegt etwa dann vor, wenn zwei Teenager in einem Zimmer leben oder das Wohnzimmer gleichzeitig als Schlafraum genutzt werden muss. Solche Zustände werden meist in Städten gefunden, wo 11,5 Prozent der Einwohner zu wenig Platz haben. Auf dem Land haben nur vier Prozent der Bewohner nicht ausreichend Raum für alle Familienmitglieder.
In der Krise ist diese Situation besonders schlimm, denn man kann nicht einfach ausweichen. Teilweise galten in den einzelnen Bundesländern Ausgangsbeschränkungen, sodass man nur mit einem „triftigen Grund“ nach draußen dufte.
Platzbedarf ändert sich im Laufe der Jahre
Zwar war zu beobachten, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil der Mieterhaushalte, die weniger als einen Raum pro Person zur Verfügung haben, etwas angestiegen ist. Dabei muss doch auch bedacht werden, dass sich der verfügbare Wohnraum pro Kopf in den Jahren zwischen 1960 und 2004 verdoppelt hat. Das hängt einerseits mit den gewachsenen Ansprüchen zusammen, andererseits auch mit der steigenden Zahl an Singlehaushalten. Die Corona-Pandemie und die folgenden Einschränkungen bringen nun ans Licht, was ohnehin zur Lebensrealität der betroffenen Menschen gehört.
Zudem kann es sein, dass sich die Arbeitswelt nach Corona ändern wird, etwa indem vermehrt im Homeoffice gearbeitet wird. Das kann auch den persönlichen Anspruch an Wohnraum verändern, indem nicht mehr nur die Nähe zum Arbeitsplatz relevant ist. Auch das Vorhandensein eines kleinen Büros kann die Attraktivität einer Wohnung dann vergrößern.
Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise
BrancheVermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise: „Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert.“ Dieses Zitat von Giuseppe Tomasi di Lampedusa beschreibt die aktuelle Lage auf dem Immobiliensektor ganz gut. Bisher waren wir es gewohnt, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, doch die aktuellen Ereignisse rütteln an diesen Grundfesten.
Doch das Leben muss weitergehen! Es wird selbstverständlich weiterhin gewohnt, vermietet und natürlich ge- und verkauft. Immobilienangelegenheiten können nicht beliebig auf später verschoben werden, vor allem nicht, da niemand weiß, wann dieses „später“ eintritt. Das Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise stellt alle Beteiligten vor gewisse Herausforderungen.
Mieten und Darlehen können gestundet werden
Die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise verursachen einige Einschnitte und greifen in die Beziehungen zwischen den Parteien eines Miet- oder Pachtverhältnisses ein. So gilt etwa, dass eine Kündigung vonseiten des Vermieters aufgrund nicht gezahlter Miete oder Pacht vom 1. April bis 30. Juni 2020 ausgeschlossen ist. Liegen andere mögliche Kündigungsgründe vor, wie etwa ein Eigenbedarf, dann gelten die entsprechenden Gesetze jedoch weiterhin.
Zudem können auch Eigentümer, die ihre Darlehen aktuell nicht bedienen können, eine Stundung mit ihrer Bank vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Besichtigungen unmöglich?
Aktuell gelten verschiedene Kontakt- bzw. Versammlungsverbote, die je nach Bundesland unterschiedlich streng ausgelegt werden. Das führt zu Behinderungen bei der Vermietung, der Verpachtung und dem Verkauf, denn Besichtigungen sind nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen möglich. Zudem fühlen sich manche Interessenten unwohl, wenn sie mit anderen Menschen zusammentreffen. Werden die entsprechenden Regeln beachtet, sind Besichtigungen jedoch problemlos möglich.
So gilt, dass Massenbesichtigungen, wie sie in vielen Großstädten an der Tagesordnung sind, momentan nicht durchgeführt werden dürfen. Potenzielle Mieter dürfen nur einzeln eingeladen werden. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, der Sicherheitsabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Die Krise kann jedoch auch zu einer positiven Entwicklung führen, wenn etwa der Onlinepräsentation von Immobilien eine größere Bedeutung zukommt. Warum nicht bereits im Voraus möglichst schöne Fotos und aussagekräftige Videoaufnahmen erstellen, und so die Einschränkungen bei den Besichtigungen wieder ausgleichen? Auf diese Weise gelingt es spielend, den Blick der Interessenten zu lenken.
Welche Auswirkungen hat Corona auf den Immobilienmarkt?
BrancheCorona und der Immobilienmarkt. Die Krise hält die Welt in Atem. Die meisten Menschen spüren direkte Auswirkungen, die Sorgen könnten kaum größer sein. Das betrifft natürlich auch den Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Diesbezüglich sind die verschiedensten Prognosen zu hören, welche die gesamte Bandbreite abdecken.
Optimismus vs. Schwarzmalerei – doch wer behält recht?
Niemand hat eine Glaskugel, doch verschiedene Wirtschaftsexperten versuchen natürlich, die Auswirkungen der Krise einzuschätzen. Die Prognosen reichen von der Annahme, es gebe keinerlei Auswirkungen bis hin zur Warnung vor dem Platzen einer angeblichen Immobilienblase. Die Wahrheit wird, wie so oft, in der Mitte zu finden sein.
Werden Menschen zum Verkauf ihrer Immobilie gezwungen sein, weil sie durch den Verlust des Jobs ihre Kredite nicht mehr bedienen können? Wird es durch Zwangsversteigerungen und eine sinkende Nachfrage zu einem Preissturz kommen, der alle Immobilien preistechnisch Keller zieht?
Eine leichte Besorgnis ist berechtigt, doch kein Grund zur Panik
Mittelfristig wird es einen kleinen Einbruch bei den Kaufpreisen geben, die um rund zehn bis 25 Prozent sinken könnten, prognostizieren die Wissenschaftler des Empirica-Instituts. Die Mieten hingegen werden kaum nachgeben.
Langfristig werden sich die Preise allerdings wieder erholen. Zum Ende 2021 erwartet das Institut die Stabilisierung der Kaufpreise. Dann werden sowohl Mieten als auch Kaufpreise langsam wieder zu steigen beginnen. Die entsprechende Studie zieht als Fazit: Gewohnt wird immer. Weder sind Leerstände zu befürchten, noch verliert Deutschland seinen Status als sicherer Hafen für Kapitalanleger.
Corona und der Immobilienmarkt: Wie bewerten andere Experten die Situation?
Das bulwingesa-Institut weist auf den Stimmungsabfall hin, der sich so lange halten wird, wie die Zeit des Stillstands andauert.
Michael Voigtländer vom IW-Institute rät, aktuell mit dem Kaufen und Verkaufen zu warten, da sich der Markt gerade wieder sortiert. Wer allerdings ein sicheres Einkommen hat, für den können die sinkenden Preise eine attraktive Gelegenheit darstellen.
Fazit:
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich nach einer Zeit der Unsicherheit und leicht sinkenden Preise alles wieder auf einem normalen Maß einpendeln wird. Wir lange das genau dauern wird, ist schwer abzuschätzen, doch die umfangreichen staatlichen Maßnahmen werden ihren Teil dazu beitragen, die Folgen der Krise auch für den Immobilienmarkt abzufedern.
Mieter wünschen sich Immobilieneigentum
BrancheWenn alle Bundesbürger, die dies möchten, eine Immobilie besitzen würden, dann läge die Wohneigentumsquote bei 75 Prozent. Im Moment liegt dieser Prozentsatz bei 47. Demnach ist Deutschland auch weiterhin eine Mieternation – und das ohne, dass die Bürger dies wollen.
Studienergebnisse liefern Zahlen und Fakten
Das Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland hat im Auftrag des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) eine repräsentative Umfrage erstellt. Diese lieferte unter anderem folgende Ergebnisse und Informationen:
Die größte Intention für den Erwerb einer Immobilie ist für die Studienteilnehmer die eigene Altersvorsorge. Weitere Gründe sind unter anderem: Die Unabhängigkeit von einem Vermieter (48 Prozent), die Unabhängigkeit von der Mietpreisentwicklung (44 Prozent), eine sichere Kapitalanlage (43 Prozent), sowie die Erfüllung eines Lebenstraums (42 Prozent).
Dem ganzen stehen natürlich auch diverse Hürden entgegen. So nannten zwei Drittel der Befragten fehlendes Eigenkapital als Hindernis. Ein weiterer Teil erwähnte, dass die deutsche Wohnungspolitik eigenes Eigentum erschwert. Dadurch ergibt sich die geringe Prozentzahl an Wohnungseigentümern.
Haushaltseinkommen als Maßstab
Je geringer das Haushaltseinkommen ist, desto niedriger ist auch die Immobilieneigentumsquote. Hierbei würden das geplante KfW-Bürgschaftsprogramm und ein Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer den Bürgern entgegenkommen. Die Einkommensquote staffelt sich hierbei wie folgt:
Ausgaben der deutschen Haushalte
BrancheAlle fünf Jahre werden die Ausgaben und Einnahmen der deutschen Bürgerinnen und Bürger durch das statistische Bundesamt ermittelt. Circa 60.000 private Haushalte nehmen an der freiwilligen Haushaltserhebung teil. Dabei geben sie eine Auskunft zu ihren Wohnverhältnissen und zu der Ausstattung der Wohnung. Dies betrifft unter anderem die eigenen Gebrauchsgüter.
Studie ermittelt genaue Zahlen
Im Bereich Verkehr gaben die privaten Haushalte im Durchschnitt 14 Prozent des Einkommens aus. Das entspricht 379 Euro. In diesem Betrag sind sowohl die privaten Fahrzeuge sowie die öffentlichen Verkehrsmittel enthalten. Gut 23 Prozent der Ausgaben entfielen auf die Innenausstattung, Gaststätten und Beherbergungsdienstleistungen, Post und Telekommunikation, Gesundheit, Bildung und andere Waren und Dienstleistungen.
Außerdem haben die Haushalte noch weitere zusätzliche Ausgaben, welche nicht zu den Konsumausgaben zählen. Dazu gehören unter anderem die Zinsen für Kredite sowie Versicherungsbeiträge. Für diese Aufwendungen wurden im Durchschnitt 484 Euro im Monat ausgegeben. Alle durchschnittlichen Werte liegen aktuell aus der Studie vor.
Ausgaben rund ums wohnen
Über die Hälfte des Konsumbudgets wurden für Wohnen, Ernährung und Bekleidung aufgewendet. Dies ergibt die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Das entspricht je Haushalt einem Betrag von 1.390 Euro pro Monat. Gesamt lagen die Konsumausgaben bei 2.704 Euro monatlich. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren lag die Zahl bei 10,5 Prozent weniger. Zum Jahr 1998 beträgt die Steigerung ganze 31,2 Prozent. Monatlich gaben die Haushalte im Schnitt 908 Euro für den Bereich Wohnen aus. 1998 betrug dieser Anteil 32 Prozent. Dazu zählen folgende Aufwendungen: Wohnungsmiete, Betriebskosten, Aufwendungen für Instandhaltung und Energie. Auf Bekleidung entfielen 122 Euro. Die Ausgaben für Ernährung betrugen 360. Das entspricht wiederum 13 Prozent. Im Vergleichsjahr 1998 lagen diese Anteile bei sechs Prozent.
Alles Rund um Baumfällungen, Baumschnitt und Gehölzpflege
BrancheIn der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gelten besondere Regelungen rund um das Thema Gehölze beschneiden, fällen oder roden. Seit Jahrzehnten werden Schnitt- und Fällverbote durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt (§ 39 BNatSchG). Dieses schützt Tiere, welche Sträucher und Bäume als Lebensraum nützen. Die Tiere benötigen für den Nestbau geschützte Räume. Außerdem ziehen Eichhörnchen und Baummarder ihre Jungen in diesen Bäumen auf. Um den Lebensraum nicht zu gefährden, gibt es hierfür besondere Gesetze.
Gemeindeverwaltung kontaktieren
Falls Sie vorhaben in nächster Zeit auf Ihrem Grundstück Bäume zu fällen, sollten Sie zuvor die Gemeindeverwaltung in Kenntnis setzen. Auch bei Neubauten wird im Zuge der Baugenehmigung entschieden, welche Bäume gefällt werden dürfen. Hierbei besteht unter anderem die Möglichkeit für Ersatzplanungen oder eine Ausgleichszahlung. Wiedersetzen sich Bundesbürger gegen diese Pflicht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro gerechnet werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind dabei nicht außer Acht zu lassen. Allerdings gibt es hierfür eine Ausnahme: Gefährden Bäume die Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer sicherstellen, dass dieser zum Beispiel entfernt wird. Ist ein Baum nach einem Sturm schief, so kann das Fällen sogar zur Pflicht werden.
Individuelle Regelungen
Die Regelungen und Besonderheiten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Die Baumschutzsatzung der jeweiligen Städte und Gemeinden entscheidet darüber. Oftmals sind dabei große Bäume geschützt, welche einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Der Umfang wird in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden abgemessen. Auch hier gibt es Sonderregelungen:
Falls es Unklarheiten zur Gesetzeslage gibt, empfiehlt es sich in der jeweiligen Stadtverwaltung nachzufragen.
Hausmeister-Notdienst: Müssen Mieter bezahlen?
BrancheEnde des Jahres 2019 hat der Bundesgerichtshof über folgendes entschieden: Die Notdienstpauschale, welche bei Bedarf an einen Hausmeister entrichtet wurde, ist vollständig vom Vermieter zu tragen. Die Pauschale zählt dabei zu den Verwaltungskosten. Es handelt sich nicht um umlagefähige Betriebskosten. Gute Nachrichten also für Mieterinnen und Mieter!
Bundesgerichtshof fällt Urteil
Viele Vermieter haben bisher die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters mit den Betriebskosten abgerechnet. Diese Personen trifft das aktuelle Urteil des BGH (18.12.2019, VIII ZR 62/19). Eine Umlage ist nun nicht mehr möglich. Folgender Fall wurde Mitte Dezember 2019 vor dem BGH verhandelt: Mieter einer Berliner Wohnung sollen laut Mietvertrag die Betriebskosten gemäß Berechnungsverordnung bezahlen. Dabei hatten sie eine monatliche Vorauszahlung zu entrichten. Im Jahr 2016 wies die Abrechnung eine sogenannte Notdienstpauschale für Hausmeister-Leistungen auf. Diese Betrug 1,199,52 Euro. Der Hausmeister war unter anderem für Heizungsausfälle, Stromausfälle und einen Wasserrohrbruch außerhalb der Öffnungszeiten anwesend. Auf die Mieter wurde jeweils ein Anteil von 100 Euro umgerechnet. Nach dem Urteil des BGH ist diese Umlage nun nicht mehr möglich.
Die Begründung des Urteils
Das Gericht begründete das Urteil folgendermaßen: Die Pauschale betrifft die Kosten, die außerhalb der Geschäftszeiten anfallen. Während der normalen Öffnungszeiten werden diese Arbeiten üblicherweise von der Hausverwaltung des Vermieters erledigt. Daher sind diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Deshalb unterliegt dieser Bereich auch nicht den Betriebskosten. Auch dem Sicherheitsbereich lassen sich diese Aufwendungen nicht zuordnen. Es handelt sich also auch nicht um umlagefähige Hausmeistertätigkeiten. Dies sind wiederum Aufgaben, welche routinemäßig erledigt werden. Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
Fazit: Bei der Notdienstpauschale handelt es sich um Kosten, welche der Vermieter selbst tragen muss. Es sind keine Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden können.
Anstieg der Immobilienpreise seit 15 Jahren – Grundstücke stark betroffen
BrancheKürzlich wurde von dem unabhängigem Analyseunternehmen bulwingesa der neue Immobilienindex vorgelegt. Hierbei wurde die Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland seit dem Jahr 1990 analysiert. Der Index wird damit zu einem Gradmesser für Entscheidungen in folgenden Bereichen: Stadtentwicklung, Immobilienmarkt und Geldpolitik.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse besagt, dass die Immobilienpreise im Jahr 2019 mit 4,7 Prozent nicht ganz so stark anstiegen. Die Grundstückspreise für Wohn- und Gewerbeimmobilien stiegen hingegen weiterhin deutlich an. In dem Bereich Einzelhandel gibt es sogar einen Abwärtstrend zu verzeichnen.
Die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst
Aus dem Immobilienindex ergeben sich unter anderem folgende Einschätzungen und Aussagen:
Entwicklungen im Immobilienmarkt
Welche Faktoren sind ausschlaggebend für die Preise des Immobilienmarktes? Hier stehen vor allem der Mangel an Grundstücken, sowie die fehlenden Baukapazitäten an erster Stelle. Zu diesem Thema gibt es zwei gegensätzliche Aussagen. Einerseits hat das statistische Bundesamt im Vorjahresvergleich mehr Baugenehmigungen als noch im Vorjahr registriert. Auch die Auftragslage für die Bauindustrie stieg an. Beides deutet theoretisch darauf hin, dass die Zahl der Fertigstellungen ansteigen müsste. Andererseits steht dem der Engpass bei den Baukapazitäten entgegen. Hierzu sagt Andreas Schulten, Generalbevollmächtigter bei bulwiengesa folgendes: „Eine spürbare Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau, wie es in einer Blasenentwicklung typisch wäre, bleibt weiterhin aus.“
Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
BrancheIm Eifer des Gefechts passiert es bei Kindern schonmal, dass der Fußball in der Fensterscheibe landet. Solche unabsichtlichen Unfälle können immer wieder vorkommen. Auch eine Delle im Auto des Nachbarn ist schneller passiert als einem lieb ist. Ob der entstandene Schaden erstattet wird kommt allerdings auf den jeweiligen Einzelfall an. Wann haften die Erziehungsberechtigten?
Haftung von Kindern und Jugendlichen
Ob Kinder für den entstanden Schaden haften ist Altersabhängig. Ist ein Kind unter sieben Jahren, so muss es nicht haften. Zudem gelten folgende Regelungen und Vorschriften:
Die Aufsichtspflicht unterliegt folgenden Regelungen: In der eigenen Wohnung müssen Kleinkinder nicht dauerhaft beaufsichtigt werden. Ist das Kind zwischen drei und vier Jahre alt, so reicht es aus, wenn die Erziehungsberechtigten in Hörweite sind. Ab einem Alter von sieben Jahren reicht es, sich einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten des Kindes zu verschaffen. Kinder im Vorschulalter hingegen sollen ca. alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden.
Ungeplante Unfälle
Gerade in dicht bewohnten Siedlungsgebieten kann es zu Unfällen kommen. Kinder halten sich gerne vor dem Haus oder im Garten auf. Hier kann es schnell passieren, dass sie mit ihrem Roller ein Fahrzeug beschädigen. Dabei gilt: Geübte Kinder müssen während des Fahrradfahrens nicht von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt bereits ab einem Alter von fünf Jahren. Es ist ratsam eine private Haftpflichtversicherung für das Kind abzuschließen, da die Schadenshöhe an Fahrzeugen unter Umständen sehr hoch sein kann.
Die Entwicklung der Mieten und Löhne in Deutschland
BrancheIn den vergangenen 10 Jahren geriet die Immobilienwirtschaft immer wieder in den Mittelpunkt vieler Diskussionen. Die immer weiter steigenden Wohnkosten rücken die Branche zunehmend in ein schlechtes Licht. Vor allem die gestiegenen Mieten sind Bundesweit immer wieder ein Thema. Allerdings gab es im letzten Jahrzehnt ebenso einen Arbeitsmarktboom. Dieser steht in engem Zusammenhang mit der Wohnsituation. Wie wirken sich steigende Löhne auf den Mietpreis aus?
Wie erschwinglich sind deutsche Wohnungen tatsächlich?
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat kürzlich die Erschwinglichkeit einer Immobilie ermittelt. Dafür wurden der Immobilienmarkt und der Arbeitsmarkt in Relation zueinander gesetzt. Das Ergebnis dieser Studie zeigt auf, dass die Erschwinglichkeit einer Mietwohnung in teilen Deutschlands sogar gestiegen ist. Um dieses Ergebnis zu erzielen wurde die Änderung der Bruttolöhne und der Nettokaltmieten betrachtet. Das Institut bezog sich dabei auf Neuvertragsmieten im jeweiligen Betrachtungsjahr. Die Daten erhielt es dabei von der Bundesagentur für Arbeit für alle Kreise im Zeitraum von 2014 bis 2018. Die Nettokaltmieten wurden für denselben Zeitraum bestimmt. Die zugehörigen Informationen lieferte das F+B Forschungsinstitut.
Studienergebnisse zugunsten der Mietbranche
Die Recherche ergab unter anderem folgendes: Im Untersuchungszeitraum stieg der Bruttolohn um 9,4 Prozent. Die Mieten hingegen stiegen um 8,5 Prozent. Dies ergibt eine Differenz von 0,9 Prozent. Das wiederum bedeutet, dass die Mieten theoretisch günstiger wurden, da im gleichen Zeitraum das Einkommen anstieg. Für 269 von 401 Kreise trifft diese Aussage zu. Dennoch unterscheiden sich die Spitzenwerte in den einzelnen Regionen deutlich. Es besteht also weiterhin dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik.
Die Studie unter dem nachfolgenden Link zeigt die Entwicklung der Mieten und Löhne im Detail: www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/michael-voigtlaender-entwicklung-von-loehnen-und-mieten-dreigeteiltes-deutschland-455641.html.