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Übergabe einer Fragen-Checkliste und Schlüssel an eine Hausverwaltung auf einem Holzschreibtisch

Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten · Autor: R.E. Immo GmbH

Welche Fragen sollten Eigentümer einer Hausverwaltung vor der Beauftragung stellen?

Sieben nachprüfbare Fragen entscheiden, ob eine Hausverwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft, Ihr Zinshaus oder Ihre Gewerbeimmobilie geeignet ist: Zertifizierung nach § 26a WEG, gültige § 34c GewO-Erlaubnis mit Verbandsmitgliedschaft, konkrete Deckungssummen der Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung, transparente Kosten pro Einheit und Monat mit abgegrenztem Leistungsumfang, realistische Verwaltungsdichte pro Sachbearbeiter, verbindliche digitale Prozesse und Erreichbarkeit sowie Langzeitreferenzen aus der Region. Verlangen Sie zu jeder Antwort einen schriftlichen Nachweis oder eine öffentlich prüfbare Quelle.

Warum die Auswahl der Hausverwaltung 2026 mehr wiegt als früher

Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen sich WEG-Verwalter nur noch dann „zertifiziert“ nennen, wenn sie eine IHK-Prüfung nach § 26a WEG bestanden oder eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen haben (§ 26a WEG, gesetze-im-internet.de). Der Markt sortiert sich seither sichtbar: laut VDIV-Branchenbarometer 2024 sind 4.300 Unternehmen im Verband organisiert und betreuen 8,7 Millionen Einheiten. Wer als Eigentümer heute eine neue Verwaltung sucht, hat also mehr geprüfte Anbieter zur Auswahl — und mehr Möglichkeiten, Behauptungen zu widerlegen. Die folgenden Fragen sind so formuliert, dass jede Antwort in einem öffentlichen Register oder einem Dokument überprüfbar ist. Das ist der eigentliche Filter.

Frage 1: Sind Sie nach § 26a WEG zertifiziert — und welchen Nachweis erhalten wir?

Für die Verwaltung einer WEG ist die Zertifizierung nach § 26a WEG seit dem 1. Dezember 2023 der zentrale Qualifikationsnachweis. Der Gesetzestext nennt die IHK-Prüfung in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen und ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, Ausnahmen für vergleichbare Qualifikationen zu regeln — insbesondere für Personen mit Befähigung zum Richteramt, für Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Hochschulstudiums und für Personen mit abgeschlossener Ausbildung als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau. Bitten Sie um eine Kopie des IHK-Zertifikats oder des maßgeblichen Abschlusszeugnisses — nicht nur um eine Formulierung im Angebot. Bei R.E. Immo ist die Zertifizierung nach § 26a WEG hinterlegt und wird auf Anfrage inklusive der Ausbildungsnachweise unseres Teams vorgelegt; wir sind zudem VDIV- und BVI-Mitglied und bilden seit 2010 als IHK-anerkannter Betrieb Immobilienkaufleute selbst aus.

Frage 2: Welche § 34c GewO-Erlaubnis liegt vor und in welchen Verbänden sind Sie Mitglied?

Wer gewerblich Immobilien verwaltet, braucht eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO — kontrolliert durch die zuständige IHK. Diese Erlaubnis ist ein Papier, kein Marketingversprechen: verlangen Sie eine Kopie und die Angabe der ausstellenden Behörde. Eine Mitgliedschaft im VDIV oder BVI verpflichtet zusätzlich zu einer Fortbildung, die über das gesetzliche Minimum von 20 Stunden in drei Jahren hinausgeht, und öffnet den Zugang zu geprüften Muster­verträgen. Die R.E. Immo GmbH ist nach § 34c GewO durch die IHK Region Stuttgart erlaubt und aktives Mitglied im VDIV Baden-Württemberg und im BVI. Unser Handelsregisterauszug (Amtsgericht Stuttgart, HRB 261818) liegt jeder Angebotsanfrage auf Wunsch bei.

Frage 3: Wie hoch sind Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung — und ist die Kontoführung getrennt?

Zwei Zahlen sind entscheidend: die Deckung der Vermögensschadens- oder Haftpflichtversicherung und die der Vertrauensschadenversicherung. Erstere sichert Fehler in der Verwaltung ab, letztere schützt vor Unterschlagung. Fragen Sie außerdem nach der Kontoführung: seriöse Verwaltungen führen für jede Anlage getrennte Treuhand- oder Gemeinschaftskonten — nie Mischkonten. Bei R.E. Immo bestehen eine Sachschaden-Haftpflicht in Höhe von 1.000.000 € und eine Vertrauensschadenversicherung von 2.000.000 € über die VDIV-Mitgliedschaft. Die Konten laufen objektweise über die Deutsche Kreditbank AG; die Kontoführung ist für Eigentümer kostenlos. Beide Policen legen wir vor Vertragsabschluss vor.

Frage 4: Was kostet die Verwaltung pro Einheit und Monat — und was ist im Grundhonorar enthalten?

Ein seriöses Angebot nennt einen Preis pro Wohneinheit und Monat brutto, listet den Grundleistungsumfang auf und trennt Sonderleistungen sauber ab. Vorsicht ist geboten bei Pauschalen ohne Leistungsverzeichnis. Für Baden-Württemberg liegen die aktuellen Richtwerte bei WEG mittlerer Größe (10–30 Einheiten) zwischen etwa 28 und 42 € brutto pro Einheit und Monat, für kleinere Objekte höher, für Großanlagen niedriger — die vollständigen Preistabellen für 2026 haben wir auf unserer Seite WEG-Verwaltung Kosten 2026 veröffentlicht. Fragen Sie konkret: Was passiert bei außerordentlichen Versammlungen? Wie werden Mahnverfahren abgerechnet? Wo endet das Honorar, wo beginnen Sondervergütungen?

Gewusst?

Rund 6,1 % des Umsatzes entfallen bei durchschnittlichen Verwaltungen auf Sonderleistungen außerhalb des Grundhonorars (Referenzwert 2023). Wer Ihnen einen Grundpreis nennt, aber die Sonderleistungspositionen nicht offenlegt, verschiebt einen relevanten Teil der Rechnung auf später. Der Anteil ist keine Falle — er ist Teil einer ehrlichen Kalkulation, sobald er sichtbar wird.

Frage 5: Wie viele Einheiten betreut ein Sachbearbeiter — und was passiert, wenn mein Ansprechpartner geht?

Die Verwaltungsdichte pro Mitarbeiter ist der beste Vorbote der Erreichbarkeit. Fachpublikationen für Verwaltersuche wie Promeda nennen 300 bis 500 WEG- oder Mieteinheiten pro Mitarbeiter als Branchenstandard. Oberhalb dieser Grenze wird die individuelle Betreuung nach unserer Erfahrung schwerer aufrechtzuerhalten. Fragen Sie zudem: Wer übernimmt Ihr Objekt, wenn der Ansprechpartner das Unternehmen verlässt? Ist die Übergabe dokumentiert? Bei R.E. Immo arbeiten 22 qualifizierte Mitarbeiter — Immobilienkaufleute, Bilanzbuchhalter, Sachverständige für Gebäudeschäden und Techniker — an aktuell 6.650 verwalteten Einheiten (Stand Mai 2024); jede Anlage erhält bei uns einen namentlich benannten Verwalter und wird durch eine hinterlegte Stellvertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall vertreten.

Frage 6: Welche digitalen Prozesse bieten Sie — Portal, App, digitale Eigentümerversammlung?

Digitale Werkzeuge sind kein Selbstzweck; sie sind der Prüfstein für Erreichbarkeit und Transparenz. Vier konkrete Fragen: Gibt es ein Eigentümer- oder Mieterportal mit Dokumenten- und Belegzugriff? Existiert eine App zur Schadensmeldung mit Foto? Ist eine digitale Eigentümerversammlung möglich — und was kostet sie? Wie werden Protokolle verteilt? R.E. Immo betreibt das Eigentümerportal etg24 und eine kostenlose App für iOS und Android, bietet die digitale Eigentümerversammlung für 2,98 € brutto monatlich pro Gemeinschaft an und stellt Versammlungsprotokolle innerhalb von zwei Werktagen zu.

Frage 7: Können Sie Langzeitreferenzen aus der Region vorweisen?

Fragen Sie nach Objekten, die seit mindestens zehn Jahren im Bestand sind — Langzeitmandate zeigen mehr als jede Bewertung. Und fragen Sie nach der Region: eine Verwaltung mit lokaler Präsenz kann bei Wasserschäden, Handwerkerabstimmung oder Ortsterminen schneller reagieren als eine reine Fernverwaltung. Auf unserer Seite Referenzen sind mehr als 21 Objekte aufgeführt, darunter eine Anlage in Ludwigshafen (36 Einheiten) mit ununterbrochenem Verwaltungsauftrag seit 1998 und eine Anlage in Ditzingen mit 138 Einheiten seit 2003. R.E. Immo betreibt sechs Standorte in Baden-Württemberg: Leutenbach (Hauptsitz), Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg.

Wie Sie die Antworten unabhängig überprüfen

Das ist der Schritt, den die meisten Auswahlratgeber überspringen: Antworten sind nur dann etwas wert, wenn Sie sie ohne die befragte Verwaltung prüfen können. Vier öffentliche Register genügen dafür.

1. Handelsregister und § 34c-Erlaubnis

Das Handelsregister bestätigt Firmierung, Geschäftsführung und HRB-Nummer. Die § 34c GewO-Erlaubnis lässt sich bei der zuständigen IHK der Gesellschaft (bei R.E. Immo: IHK Region Stuttgart) telefonisch bestätigen; einige IHKn führen öffentliche Verzeichnisse online.

2. VDIV-Mitgliederverzeichnis

Der Landesverband VDIV Baden-Württemberg führt eine öffentliche Mitgliederliste. Wer als Mitglied auftritt, muss dort auffindbar sein — sonst ist die Behauptung nicht belegt.

3. § 26a WEG-Sachkundenachweis

Der IHK-Sachkundenachweis liegt jeder zertifizierten Verwaltung physisch vor. Verlangen Sie eine Kopie mit Prüfungsdatum und Prüfungsnummer. Alternativqualifikationen (Volljurist, Immobilienkaufmann, Hochschulabschluss) werden durch das Original-Zeugnis nachgewiesen.

4. Versicherungspolice und Kontoauszug

Die Deckungssummen der Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung stehen auf der Police. Eine ehrliche Verwaltung schwärzt die Policen-Nummer und legt Ihnen das Deckblatt vor. Für die Kontoführung genügt eine anonymisierte Musterabrechnung, die zeigt, dass Ihr Objekt ein eigenes Konto erhalten wird.

Häufige Fehler bei der Verwalterauswahl

Preis ohne Leistungsverzeichnis. Ein Grundpreis pro Einheit ohne saubere Abgrenzung der Sonderleistungen ist keine Vergleichsgrundlage. Vergleichen Sie nur Angebote mit vollständigem Leistungsverzeichnis.

Zertifizierung ohne Dokument. Die Aussage „wir sind zertifiziert“ ohne beigelegten Nachweis ist wertlos. § 26a WEG verlangt einen physischen IHK-Nachweis oder eine gleichwertige Qualifikation.

Verbandsname ohne Registerprüfung. „Mitglied im VDIV“ auf der Website ist ohne Eintrag im öffentlichen Mitgliederverzeichnis nicht belegt.

Ansprechpartner ohne Vertretung. Wenn eine Verwaltung Ihnen keinen Vertretungsplan zusagt, hängt Ihre Erreichbarkeit an einer einzelnen Person.

So begleitet R.E. Immo Ihre Auswahlentscheidung

Wir betreuen seit 1984 Wohnungseigentümergemeinschaften, Zinshäuser und Gewerbeobjekte in Baden-Württemberg — aktuell 6.650 Einheiten aus sechs Büros, mit 22 Mitarbeitern, einer § 26a-WEG-Zertifizierung, § 34c-GewO-Erlaubnis der IHK Region Stuttgart, Mitgliedschaft in VDIV und BVI, einer Sachschaden-Haftpflicht von 1.000.000 € und einer Vertrauensschadenversicherung von 2.000.000 €. Wenn Sie bereits eine Verwaltung haben und über einen Wechsel nachdenken, lesen Sie unseren Ablauf für den Wechsel in Baden-Württemberg; unser Auswahlratgeber Hausverwaltung für die WEG auswählen: 7 Kriterien vertieft die Kriterienperspektive zu dieser Fragenliste. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie unsere Antworten schriftlich mit denen anderer Verwaltungen vergleichen möchten.

Transparentes Angebot für Ihre WEG oder Ihr Mietobjekt anfordern

Sie möchten wissen, wie unsere Antworten für Ihre Gemeinschaft oder Ihr Objekt konkret aussehen? Übermitteln Sie uns Einheitenzahl, Baujahr und den gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten innerhalb weniger Werktage einen schriftlichen Vorschlag — mit klarer Leistungsabgrenzung, den beigelegten Nachweisen zu § 26a WEG, § 34c GewO und Versicherung sowie ohne versteckte Posten.

Kostenloses Angebot anfordern

R.E. Immo GmbH · Hauptsitz Leutenbach · Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg · Tel. 07195 412408-0 · info@re-immo.de

Häufig gestellte Fragen zur Auswahl einer Hausverwaltung

Welche Unterlagen darf ich vor der Beauftragung anfordern?

Vier Dokumente sollten selbstverständlich vorgelegt werden: der IHK-Sachkundenachweis nach § 26a WEG (oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation), die § 34c GewO-Erlaubnis, ein Verbandsmitgliedschaftsnachweis (VDIV oder BVI) und die Versicherungspolice mit den Deckungssummen. Wer diese Dokumente auf Anfrage nicht binnen weniger Werktage bereitstellen kann, ist für die Bestellung nicht bereit.

Wie viele Einheiten pro Sachbearbeiter sind noch akzeptabel?

Als Branchenstandard gelten 300 bis 500 WEG- oder Mieteinheiten pro Mitarbeiter (Promeda, Verwaltersuche 2024). Bei deutlich höherer Auslastung wird eine individuelle Betreuung erfahrungsgemäß schwerer. Eine seriöse Verwaltung nennt Ihnen die Zahl offen und benennt zusätzlich einen Vertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle.

Muss die Verwaltung ein regionales Büro haben?

Rechtlich nicht — praktisch ja, sobald Ortstermine, Handwerkerkoordination oder Notfälle anstehen. Fragen Sie konkret: Welches Büro betreut mein Objekt, welche Fahrzeit hat der zuständige Techniker zu meinem Objekt, und wie sind Termine außerhalb der Bürozeiten organisiert?

Wie erkenne ich einen unseriösen Verwaltervertrag?

Fünf Warnsignale: automatische Verlängerung ohne Kündigungshinweis, unklare Trennung von Grund- und Sonderleistungen, fehlende Regelung zum Wechsel des Ansprechpartners, keine Regelung zur Herausgabe der Objektunterlagen bei Vertragsende, und ein Pauschalpreis ohne Leistungsverzeichnis. Der Vertrag muss § 26 Abs. 2 WEG (Höchstlaufzeit von fünf Jahren bei der Erstbestellung — drei Jahre) und die Kündigungsfrist eindeutig ausweisen.

Wie viele Verwaltungen sollte ich vergleichen?

Zwei bis drei Angebote sind der praktikable Rahmen — mehr führt selten zu besseren Entscheidungen, weil die Vergleichbarkeit sinkt. Wichtiger als die Anzahl ist ein einheitliches Leistungsverzeichnis, das Sie als Ausschreibungsvorlage an alle Kandidaten schicken. So werden die Antworten auf Ihre Fragen vergleichbar.

Was kostet der Wechsel einer Hausverwaltung?

Bei R.E. Immo fällt für die Übernahme eines Objekts keine gesonderte Aufnahmegebühr an; die abgebende Verwaltung schuldet Auskunft und Rechenschaft aus dem bestehenden Verwaltervertrag. Zusätzliche Kosten entstehen in der Praxis vor allem, wenn ein außerordentlicher Beschluss, eine gerichtliche Auseinandersetzung oder eine gesonderte Übergabeleistung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich wird. Details zum Ablauf haben wir in unserem Wechselleitfaden zusammengestellt.

Warum sind Langzeitreferenzen aussagekräftiger als Google-Bewertungen?

Google-Bewertungen zeigen Momentaufnahmen. Ein Mandat, das seit 20 Jahren besteht, zeigt, dass eine WEG mehrere Beiratswechsel und mehrere Wirtschaftszyklen mit derselben Verwaltung überstanden hat. Fragen Sie nach dem ältesten aktiven Mandat und der durchschnittlichen Verwaltungsdauer im Portfolio.

Quellen

Übersicht mit Checkliste, Verwaltervertrag, Schlüsseln und Laptop zum Thema Auswahl einer Hausverwaltung für die WEG

Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten · Autor: R.E. Immo GmbH

Worauf sollten Eigentümer bei der Wahl einer Hausverwaltung für die WEG achten?

Bei der Auswahl einer Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden sieben nachweisbare Kriterien: Zertifizierung nach § 26a WEG, gültige § 34c GewO-Erlaubnis, VDIV- oder BVI-Mitgliedschaft, ausreichender Versicherungsschutz (Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung), dokumentierte WEG-Erfahrung mit Referenzen, transparente Digitalisierung mit getrennten Konten und eine regionale Erreichbarkeit mit werktäglicher Präsenz. Seit dem 1. Dezember 2023 darf sich nur zertifizierter WEG-Verwalter nennen, wer eine IHK-Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat (§ 26a Abs. 1 WEG). Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann der Beschluss nach Auskunft der IHK gerichtlich angefochten werden.

Warum die Auswahl der WEG-Verwaltung 2026 wichtiger ist als je zuvor

Die WEG-Reform, die neue Zertifizierungspflicht nach § 26a WEG und steigende Anforderungen an Digitalisierung und Klimaschutz haben das Berufsbild der Hausverwaltung grundlegend verändert. Der Markt ist zugleich in Bewegung: Laut dem VDIV-Branchenbarometer 2025 planen WEG-Verwaltungen für 2025 durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent, und rechnen mit einem Umsatzplus von 7,8 Prozent. Preisdruck und Fachkräftemangel treffen dabei auf mehr Regulierung – ein Umfeld, in dem die falsche Verwalterwahl schnell zu Rechtsstreit, Nachforderungen und einem verlorenen Wirtschaftsjahr führen kann.

Für Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg – von Mannheim bis Stuttgart – bedeutet das: Es reicht 2026 nicht mehr, das günstigste Angebot zu bestellen. Die Bestellung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, wirtschaftlich seriös kalkuliert sein und in der Praxis auch technisch, kaufmännisch und rechtlich funktionieren. Die folgenden sieben Kriterien machen aus einer Bauchentscheidung eine dokumentierbare Auswahl.

Kriterium 1: Zertifizierung nach § 26a WEG

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen durchsetzbaren Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – von wenigen Ausnahmen für sehr kleine WEGs abgesehen. Wer sich zertifizierter Verwalter nennen will, muss dazu vor einer Industrie- und Handelskammer eine Sachkundeprüfung ablegen, die – so die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar – „rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum“ bestätigt (§ 26a Abs. 1 WEG). Die Pflicht trifft alle Personen, die aktiv verwaltend tätig sind – also insbesondere die Versammlungsleitung und diejenigen, die Entscheidungen als Verwalter treffen.

Wichtig für den Beschluss der Eigentümerversammlung: Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann dies laut IHK gerichtlich angefochten werden. Wer sich absichern will, verlangt vom Bewerber ein IHK-Prüfungszeugnis oder – bei Bestandsverwaltern – den Nachweis einer nach § 7 ZertVerwV anerkannten gleichwertigen Qualifikation (Immobilienkaufmann/-frau, geprüfter Immobilienfachwirt, immobilienwirtschaftliches Hochschulstudium, Volljurist). R.E. Immo dokumentiert diesen Nachweis öffentlich auf der Seite zertifizierter WEG-Verwalter nach § 26a WEG.

Gewusst?

Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist personengebunden, nicht firmengebunden. Wenn eine Verwaltung nur einen einzigen zertifizierten Mitarbeiter beschäftigt und dieser das Unternehmen verlässt, verliert die WEG faktisch ihren zertifizierten Ansprechpartner. Fragen Sie deshalb, wie viele zertifizierte Verwalter im Haus tätig sind und wer konkret Ihre Versammlungen leiten wird.

Kriterium 2: § 34c GewO-Erlaubnis und Verbandsmitgliedschaft

Die Erlaubnis nach § 34c GewO ist die gewerberechtliche Grundlage jeder gewerblichen Immobilienverwaltung. Sie wird von der örtlichen Gewerbebehörde erteilt (die zuständige IHK wird im Verfahren angehört) und ist an persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse geknüpft. Eine gültige § 34c-Erlaubnis kann jederzeit als Kopie angefordert werden.

Ergänzend zeigt die Mitgliedschaft in einem der beiden großen Berufsverbände – VDIV Deutschland (Verband der Immobilienverwalter Deutschland) oder BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.) –, dass sich eine Verwaltung freiwillig an branchenspezifischen Standards ausrichten lässt, die in den Statuten und Verhaltensrichtlinien der jeweiligen Verbände beschrieben sind (etwa Weiterbildung und Berufsethik). R.E. Immo ist Mitglied in beiden Verbänden (VDIV und BVI). Für Sie als Eigentümer ist das ein zusätzliches Qualitätssignal jenseits der IHK-Prüfung.

Kriterium 3: Versicherungsschutz – Vertrauensschaden und Haftpflicht

Eine WEG-Verwaltung verwaltet fremdes Geld, führt Konten mit sechs- bis siebenstelligen Rücklagen und trifft Entscheidungen mit erheblicher finanzieller Tragweite. Der Versicherungsschutz ist deshalb kein Nebenpunkt, sondern eines der wichtigsten Auswahlkriterien.

  • Vertrauensschadenversicherung: Schützt vor vorsätzlichen Vermögensschäden durch Mitarbeitende oder Geschäftsführung. Über die VDIV-Mitgliedschaft bringt R.E. Immo eine Deckung von 2.000.000 Euro mit.
  • Sachschadens-Haftpflichtversicherung: Deckt Fehler bei Verwaltungshandlungen ab. R.E. Immo weist hier eine Deckungssumme von 1.000.000 Euro aus.
  • Büro-Haftpflicht mit Sachschutz: Absicherung der Betriebstätigkeit – bei R.E. Immo bis 10.000.000 Euro versichert.

Verlangen Sie Kopien der aktuellen Versicherungsscheine oder eine Bestätigung des Versicherers. Bewerber, die hier ausweichen, sind für eine Bestellung nicht geeignet.

Kriterium 4: Nachweisbare WEG-Erfahrung und Referenzen

Erfahrung lässt sich zählen und lokalisieren. Fragen Sie konkret: Wie viele Verwaltungseinheiten betreut das Haus? Seit wann ist die Firma am Markt? Wie groß ist die kleinste und die größte betreute Anlage? Wie viele Objekte werden in Ihrer Region verwaltet? R.E. Immo begleitet seit 1984 Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter in Baden-Württemberg und betreut aktuell rund 6.650 Verwaltungseinheiten (Stand: Mai 2024) – vom Zwei-Parteien-Haus bis zur Anlage mit 187 Einheiten.

Eine belastbare Referenzenliste nennt Objekte nach Größe, Region und Betreuungsdauer. Achten Sie darauf, ob langfristige Mandate ausgewiesen sind: Beziehungen, die 20 Jahre und länger halten – bei R.E. Immo etwa seit 1998 in Ludwigshafen – sind ein starkes Qualitätssignal, weil WEGs mit einer schlechten Verwaltung nach spätestens einem Wirtschaftsjahr wechseln.

Kriterium 5: Digitalisierung, Transparenz und Konto-Trennung

Der VDIV nennt in seiner Analyse zur Verwaltervergütung ausdrücklich die Digitalisierung als einen der Kostentreiber, für die viele Verwaltungen ihre Regelsätze anheben mussten. Für die Eigentümer ist Digitalisierung aber vor allem eines: nachprüfbare Transparenz. Fragen Sie nach:

  • Getrennte Treuhandkonten pro Objekt: Jedes Objekt sollte ein eigenes Konto haben, kein Sammelkonto der Verwaltung. R.E. Immo führt dafür kostenlose Einzelkonten bei der Deutschen Kreditbank AG.
  • Online-Zugang für den Verwaltungsbeirat: Beiratsmitglieder sollten jederzeit Kontostände, Buchungen und Belege einsehen können.
  • Digitale Eigentümerversammlung: Seit der WEG-Reform sind hybride und virtuelle Versammlungen zulässig – prüfen Sie, ob die Verwaltung dies anbietet und wie. R.E. Immo bietet die digitale Eigentümerversammlung als eigenes Format an.
  • Fristen für Protokolle: Ein Versammlungsprotokoll sollte innerhalb weniger Werktage vorliegen – nicht erst nach Wochen.

Kriterium 6: Regionale Präsenz und Erreichbarkeit

Ein zentralisierter Anbieter mit einem einzigen Standort in Norddeutschland wird eine Eigentümerversammlung in Heidelberg kaum kurzfristig besetzen können. Regionale Präsenz bedeutet: kurze Wege zur Anlage, ein Notdienst außerhalb der Bürozeiten und die Möglichkeit, einen persönlichen Ansprechpartner tatsächlich zu treffen.

R.E. Immo verteilt sich mit sechs Standorten über Baden-Württemberg: Hauptsitz in Leutenbach sowie Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg. Ein 24/7-Notdienst deckt Abende, Wochenenden und Feiertage ab – ein Standardanspruch für jede professionelle WEG-Verwaltung. Prüfen Sie im Bewerbergespräch, ob eine feste Person Ihr Objekt betreut und wie ihre Vertretung geregelt ist.

Kriterium 7: Vertragsgestaltung und Preisniveau

Der Verwaltervertrag ist rechtlich an die Bestellung geknüpft, sollte aber inhaltlich davon getrennt betrachtet werden. Achten Sie auf klare Leistungsabgrenzung (Grundvergütung versus Sondervergütungen), auf die Laufzeit (die Bestellzeit ist gesetzlich begrenzt – bei erster Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre, sonst auf höchstens fünf Jahre, § 26 Abs. 2 WEG) und auf eine faire Kündigungsregelung.

Beim Preisniveau lohnt ein Realitätscheck: Laut VDIV-Branchenbarometer 2024 waren für das Jahr 2024 Anhebungen der Regelsätze von 10,4 Prozent (Neuobjekte) und 16,4 Prozent (kleine Objekte bis zehn Einheiten) geplant; das VDIV-Branchenbarometer 2025 weist für 2025 durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent, aus. Wer 2026 in Baden-Württemberg deutlich unter dem Marktdurchschnitt anbietet, spart erfahrungsgemäß am Personal, an der Zertifizierung oder an der Digitalisierung – oder er streicht Leistungen aus dem Grundvertrag und verrechnet sie über Sondervergütungen.

Gewusst?

Ein Verwaltervertrag kann eine Probezeit vorsehen. Sinnvoller als die Verhandlung um wenige Euro pro Einheit ist eine erste kurze Vertragslaufzeit von einem Wirtschaftsjahr mit anschließender Verlängerungsoption – so kann die WEG die Zusammenarbeit an konkreten Ergebnissen messen.

Die vier Belege, die Sie vor der Bestellung schriftlich anfordern sollten

Bevor die Eigentümerversammlung über die Bestellung beschließt, sollten dem Verwaltungsbeirat vier Dokumente in Kopie vorliegen:

  1. IHK-Prüfungszeugnis nach § 26a WEG oder Nachweis einer nach § 7 ZertVerwV anerkannten gleichwertigen Qualifikation.
  2. Bestätigung der Mitgliedschaft in VDIV oder BVI (Mitgliedsurkunde oder Verbandsbescheinigung).
  3. Kopie der § 34c GewO-Gewerbeerlaubnis der zuständigen IHK.
  4. Nachweis der Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.

Wer diese vier Dokumente auf Anfrage nicht binnen weniger Werktage bereitstellen kann, ist für die Bestellung nicht bereit. Weitere Vorteile einer professionellen Hausverwaltung – etwa getrennte DKB-Treuhandkonten und mögliche Kosteneinsparungen im Energiebereich – ergeben sich erst nach dieser Prüfung als Zusatzargument.

Häufige Fehler bei der Verwalterauswahl

  • Nur den Preis vergleichen: Wer nur die Grundvergütung vergleicht, übersieht die Sondervergütungen. Fordern Sie eine Beispielrechnung für ein typisches Wirtschaftsjahr.
  • Auf mündliche Zusagen vertrauen: Zertifizierung, Versicherung und Verbandsmitgliedschaft müssen schriftlich belegt sein.
  • Referenzen nicht anrufen: Zwei oder drei kurze Telefonate mit Beiräten aus vergleichbaren WEGs geben mehr Aufschluss als jedes Hochglanzangebot.
  • Kein persönliches Vorstellungsgespräch: Eine Bestellung ohne persönliches Kennenlernen des künftigen Objektbetreuers ist zwar möglich, in der Praxis aber riskant – bereits ein 30-minütiges Vorstellungsgespräch klärt Erreichbarkeit, Betreuungsschlüssel und Arbeitsweise wesentlich besser als jedes Angebotsdokument.

So begleitet R.E. Immo Ihre WEG bei der Verwalterauswahl

Als seit 1984 tätige, VDIV- und BVI-Mitglieds-Verwaltung mit sechs Standorten in Baden-Württemberg – Leutenbach, Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg – erfüllt R.E. Immo jedes der sieben Kriterien nachweisbar. Aktuell betreuen 22 qualifizierte Mitarbeiter rund 6.650 Verwaltungseinheiten in Objekten von zwei bis 187 Einheiten. Die Zertifizierungen (§ 26a WEG, § 34c GewO, IHK-Prüfung), Verbandsmitgliedschaften (VDIV, BVI) und Versicherungsdeckungen (1 / 2 / 10 Mio. Euro) sind auf unserer Seite zertifizierter WEG-Verwalter nach § 26a WEG öffentlich dokumentiert. Details zur eigentlichen Leistung finden Sie auf unserer WEG-Verwaltung-Seite.

Vergleichsangebot für Ihre WEG anfordern

Sie stehen als Beirat oder Eigentümer vor der Auswahl einer neuen Hausverwaltung? Übermitteln Sie uns Anzahl der Einheiten, Baujahr, Standort und den gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten innerhalb weniger Werktage einen schriftlichen Vorschlag mit klarer Leistungsabgrenzung – inklusive aller Zertifikats-, Versicherungs- und Verbandsnachweise als Anlage.

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R.E. Immo GmbH · Hauptsitz Leutenbach · Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg · Tel. 07195 412408-0 · info@re-immo.de

Häufig gestellte Fragen zur Auswahl einer WEG-Verwaltung

Wer entscheidet in der WEG über die Auswahl der neuen Hausverwaltung?

Die Bestellung des Verwalters ist eine Aufgabe der Eigentümerversammlung und wird nach § 26 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Verwaltungsbeirat bereitet die Auswahl vor, holt Angebote ein und stellt der Versammlung eine Empfehlung – die eigentliche Entscheidung treffen die Eigentümer mit ihren Stimmen.

Muss die neue WEG-Verwaltung zertifiziert sein?

Seit dem 1. Dezember 2023 haben die Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters; die Voraussetzungen der Zertifizierung selbst regelt § 26a WEG. Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann der Beschluss laut IHK gerichtlich angefochten werden. Anerkannte gleichwertige Qualifikationen (§ 7 ZertVerwV) ersetzen die IHK-Prüfung – etwa Immobilienkaufmann/-frau, geprüfter Immobilienfachwirt oder ein immobilienwirtschaftliches Hochschulstudium.

Was kostet eine seriöse WEG-Verwaltung 2026?

Nach dem VDIV-Branchenbarometer 2025 planen WEG-Verwaltungen für das laufende Jahr durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent – ausgelöst durch steigende Personalkosten, neue gesetzliche Anforderungen und den Digitalisierungsaufwand. Ein belastbares Angebot enthält neben der Grundvergütung pro Einheit und Monat auch einen Mindestumsatz pro Anlage sowie klar abgegrenzte Sondervergütungen.

Wie lange darf ein Verwaltervertrag maximal laufen?

§ 26 Abs. 2 WEG begrenzt die Bestellzeit: bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum – der Ersterrichtung der WEG durch den Bauträger – auf höchstens drei Jahre, in allen anderen Fällen auf höchstens fünf Jahre. Der Verwaltervertrag ist rechtlich an die Bestellung geknüpft und endet spätestens mit ihr.

Kann die WEG den Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit durch Beschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden – der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ein wichtiger Grund ist für die Abberufung nicht mehr erforderlich.

Welche Unterlagen sollte man vor der Bestellung schriftlich verlangen?

Vier Dokumente in Kopie: das IHK-Prüfungszeugnis nach § 26a WEG (oder einen Nachweis nach § 7 ZertVerwV), die § 34c GewO-Gewerbeerlaubnis, die Verbandsmitgliedschaft (VDIV oder BVI) und Nachweise über Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen.

Reicht ein einziger Standort in der Region aus?

Für eine WEG in Baden-Württemberg sollte die Verwaltung mit einem Büro innerhalb pendelbarer Entfernung präsent sein und werktäglich sowie in Notfällen erreichbar sein. R.E. Immo betreibt aus diesem Grund sechs Standorte in Baden-Württemberg mit 24/7-Notdienst.

Quellen