Ein Musterhaushalt kann im teuersten Stromtarif fast 460 Euro mehr im Jahr zahlen als im günstigsten Tarif. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, die Preise genau zu vergleichen, und hat sich die neuen dynamischen Stromtarife angeschaut, die sich für bestimmte Verbrauchergruppen lohnen können.
Was sind dynamische Stromtarife und wer profitiert davon?
Die Stiftung Warentest hat 20 dynamische Stromtarife untersucht. Bei diesen Tarifen ändern sich die Preise stündlich. Das Konzept ist einfach: Tagsüber, wenn viel Sonnenenergie erzeugt wird, ist der Strom besonders günstig. Abends, wenn die Sonne nicht mehr scheint und der Stromverbrauch in den Haushalten steigt, wird er teurer.
Dynamische Stromtarife basieren auf dem Day-Ahead-Markt der europäischen Strombörse Epex. Diese Tarife sind besonders für Verbraucher interessant, die ihren Stromverbrauch in Zeiten niedriger Preise verlagern können – etwa zum Laden eines Elektroautos an der eigenen Wallbox. Der günstigste Tarif im Test lag bei 10,5 Cent pro Kilowattstunde.
Ab 2025 werden dynamische Stromtarife für Privatkunden häufiger verfügbar sein, da alle Stromversorger dann gesetzlich verpflichtet sind, solche Tarife anzubieten. Derzeit sind sie jedoch nur für eine kleine Kundengruppe empfehlenswert. Das liegt auch daran, dass ihre Nutzung ein Smart Meter erfordert, das den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt misst. Diese intelligenten Messsysteme werden bislang nur von etwa 0,5 Prozent der privaten Haushalte genutzt. Ab 2025 können alle Haushalte über ihren Netzbetreiber ein Smart Meter installieren lassen. Ein Vorteil ergibt sich jedoch nur dann, wenn sich der Stromverbrauch vieler Haushaltsgeräte individuell steuern lässt.
Bis dahin sind dynamische Stromtarife vor allem für Verbraucher interessant, die hohe Stromverbräuche, etwa durch Elektroautos oder Wärmepumpen, in die günstigen Mittagsstunden verlagern können.
Der vollständige Test zu dynamischen Stromtarifen ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest zu finden und online unter www.test.de/dynamische-stromtarife verfügbar.
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Energie: Ein zentrales Thema für heute und die Zukunft
BrancheIm ersten Halbjahr 2024 stand das Thema Energie im Mittelpunkt der Wohnungswirtschaft. Die gute Nachricht: Es werden zukünftig immer mehr Möglichkeiten entstehen, Energie effizient zu nutzen, etwa durch Konzepte wie Energy Sharing. Die schlechte Nachricht: In Deutschland wurden die Fördermittel für Energieberatungen kürzlich erheblich gekürzt.
Die Bundesregierung hat die Förderung für Energieberatungen reduziert: Seit August 2024 liegt der maximale Fördersatz nur noch bei 50 Prozent der Beratungskosten, während es zuvor 80 Prozent waren. Für Häuser mit drei oder mehr Wohneinheiten wurde die Obergrenze für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 1.700 Euro auf 850 Euro für Mehrfamilienhäuser gesenkt. Trotzdem bleibt die Förderung für Sanierungen insgesamt attraktiv. Mehr Informationen gibt es unter www.kfw.de.
Eigentümer von Immobilien werden sich auch weiterhin intensiv mit dem Thema Energie auseinandersetzen müssen, denn Gebäude spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. An vielen Stellen wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Energieerzeugung und -nutzung zu verbessern. Künftig werden Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, sich aktiv an der Klimawende zu beteiligen.
Ein besonders vielversprechender Ansatz in diesem Zusammenhang ist das Energy Sharing. Dieses Konzept ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien in der Nachbarschaft: Zum Beispiel Solarstrom vom Nachbarn oder Windenergie aus einem nahegelegenen Windpark. Energy Sharing kann die Akzeptanz für die Energiewende steigern, den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und deren lokale Nutzung optimieren. In Deutschland ist dieses Modell bereits mit Unterstützung etablierter Marktakteure möglich. Der Bericht „Energy Sharing: Vom Konzept zur energiewirtschaftlichen Umsetzung“, erstellt von der dena und dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung, zeigt auf, welche Erleichterungen in Deutschland nötig wären.
In anderen EU-Ländern wie Österreich gibt es bereits konkrete Regelungen für Energy Sharing, und viele Bürger nehmen daran teil. In Deutschland braucht es nun einen praktikablen Rechtsrahmen, um das europäische „Right to Energy Sharing“ umzusetzen.
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Dynamische Stromtarife: Für wen sie sich lohnen
BrancheEin Musterhaushalt kann im teuersten Stromtarif fast 460 Euro mehr im Jahr zahlen als im günstigsten Tarif. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, die Preise genau zu vergleichen, und hat sich die neuen dynamischen Stromtarife angeschaut, die sich für bestimmte Verbrauchergruppen lohnen können.
Was sind dynamische Stromtarife und wer profitiert davon?
Die Stiftung Warentest hat 20 dynamische Stromtarife untersucht. Bei diesen Tarifen ändern sich die Preise stündlich. Das Konzept ist einfach: Tagsüber, wenn viel Sonnenenergie erzeugt wird, ist der Strom besonders günstig. Abends, wenn die Sonne nicht mehr scheint und der Stromverbrauch in den Haushalten steigt, wird er teurer.
Dynamische Stromtarife basieren auf dem Day-Ahead-Markt der europäischen Strombörse Epex. Diese Tarife sind besonders für Verbraucher interessant, die ihren Stromverbrauch in Zeiten niedriger Preise verlagern können – etwa zum Laden eines Elektroautos an der eigenen Wallbox. Der günstigste Tarif im Test lag bei 10,5 Cent pro Kilowattstunde.
Ab 2025 werden dynamische Stromtarife für Privatkunden häufiger verfügbar sein, da alle Stromversorger dann gesetzlich verpflichtet sind, solche Tarife anzubieten. Derzeit sind sie jedoch nur für eine kleine Kundengruppe empfehlenswert. Das liegt auch daran, dass ihre Nutzung ein Smart Meter erfordert, das den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt misst. Diese intelligenten Messsysteme werden bislang nur von etwa 0,5 Prozent der privaten Haushalte genutzt. Ab 2025 können alle Haushalte über ihren Netzbetreiber ein Smart Meter installieren lassen. Ein Vorteil ergibt sich jedoch nur dann, wenn sich der Stromverbrauch vieler Haushaltsgeräte individuell steuern lässt.
Bis dahin sind dynamische Stromtarife vor allem für Verbraucher interessant, die hohe Stromverbräuche, etwa durch Elektroautos oder Wärmepumpen, in die günstigen Mittagsstunden verlagern können.
Der vollständige Test zu dynamischen Stromtarifen ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest zu finden und online unter www.test.de/dynamische-stromtarife verfügbar.
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Lebensqualität: Wohnen und Verkehr
BrancheViele Bundesbürger wünschen sich weniger Verkehr in den Städten und eine klimafreundliche Mobilität, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wohnen. Dennoch sind nicht alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität populär. Während Tempolimits weitgehend akzeptiert werden, stößt die City-Maut auf wenig Zustimmung, wie eine Umfrage des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zeigt.
In den letzten Jahren hat die Zahl großer, spritfressender und schneller Autos auf den Straßen zugenommen. Deutschland ist nach wie vor das einzige Land in Europa ohne Tempolimit. Umweltverbände und Verkehrssicherheitsorganisationen fordern daher die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen. Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 innerorts würde den CO2-Ausstoß sofort senken, argumentiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland.
Die RWI-Studie zur Akzeptanz von 25 verkehrspolitischen Maßnahmen in der deutschen Bevölkerung für das Jahr 2024 zeigt, dass die meisten Befragten zustimmen, wenn Alternativen zum Auto attraktiver gemacht werden. Sinkt die Zustimmung jedoch, wenn der Autoverkehr teurer oder unattraktiver wird.
Eine bisher umstrittene Maßnahme findet nun hohe Zustimmung: 63 Prozent der Befragten befürworten die Einführung von Tempo 130 auf Autobahnen. Auch die Zustimmung zur Erhöhung der Parkgebühren ist gestiegen. Die Ergebnisse des RWI zeigen jedoch auch, dass die Zustimmung zu den 25 abgefragten Maßnahmen stark schwankt.
Die geringste Zustimmung findet eine Autoabgabeprämie – eine Geldzahlung gegen Abmeldung des Verbrenners – mit einer Zustimmungsrate von 19 Prozent. Ähnlich unbeliebt sind die City-Maut, ein Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 und eine generelle Pkw-Maut, mit Zustimmungswerten zwischen 22 und 24 Prozent. Im Gegensatz dazu befürworten rund 73 Prozent der Befragten den Ausbau von Fahrradwegen. Die Fortführung des Deutschlandtickets findet mit rund 70 Prozent ebenfalls große Zustimmung. Auch die Ausweisung von Bus- und Bahnspuren auf staubelasteten Straßen wird von 67 Prozent der Befragten unterstützt.
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Wetterextreme werden immer bedrohlicher
BrancheExtreme Wetterereignisse mit Starkregen und Sturm nehmen auch in den Sommermonaten zu und werden immer bedrohlicher. Wie kann man sich davor schützen? Ist eine Elementarschadenversicherung für alle Hausbesitzer nötig oder handelt es sich dabei um eine Überregulierung?
In Deutschland sind nur etwa 54 Prozent aller privaten Wohngebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Bereits 2023 stellten Bundesrat und Ministerpräsidentenkonferenz fest, dass der Schutz gegen Elementarschäden in Deutschland unzureichend ist. Die jüngste Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg hat die Diskussion erneut entfacht. Während die Bundesregierung derzeit an einer Angebotspflicht festhält, fordern die Länder eine Pflichtversicherung.
Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag sind durch die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Um sich jedoch gegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck zu schützen, ist eine Elementarschadenversicherung notwendig, die oft als Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen wird.
Die Verbraucherzentralen in Deutschland betonen, dass Versicherer die Annahme eines Antrags auf Elementarschadenversicherung nach der Schadenhistorie der letzten Jahre oder Jahrzehnte prüfen. Zudem müssen Versicherte bestimmte Pflichten erfüllen, damit die Versicherung im Schadensfall tatsächlich zahlt. Ob eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, hängt vom individuellen Fall ab.
Durch den Klimawandel werden Extremereignisse wahrscheinlicher. Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) untersuchen daher, wie Städte und Gemeinden die Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung widerstandsfähiger gegen solche Krisen machen können. Dabei rücken sogenannte Microgrids in den Fokus. Diese dezentralen Systeme zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Energie sollen großflächige Stromausfälle im Stadtgebiet unwahrscheinlicher machen und die Funktion kritischer Infrastrukturen der Daseinsvorsorge sichern.
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Eigentümerversammlung wird digital
BrancheEigentumswohnungen sind seit den fünfziger Jahren eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Seitdem hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mehrere Reformen erfahren, zuletzt 2020. Nun steht eine weitere Novellierung an.
Das WEG, das 1951 in Kraft trat, stammt aus einer Zeit, in der viele deutsche Innenstädte noch durch Trümmerlandschaften geprägt waren. Seit den 70er Jahren hat das Interesse an Eigentumswohnungen kontinuierlich zugenommen, und Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.
Eigentumswohnungen sind deshalb beliebt, weil die Eigentümer – im Gegensatz zu Mietern – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und mögliche Risiken gemeinsam tragen können. Ein umfangreiches Regelwerk legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Die Wohnungseigentümerversammlung, das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, entscheidet über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Corona-Pandemie führte zu weiteren Veränderungen. Aufgrund des Social Distancing mussten neue Wege gefunden werden, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Verwalterverbände setzten sich früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen ein, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.
Der Bundestag hat nun beschlossen, die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Möglichkeit einzuführen. Diese Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen notwendig ist.
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Zinspause: Bauzinsen bleiben vorerst unverändert
BrancheDie Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, die drei Leitzinsen unverändert zu lassen, was von Finanzexperten bereits erwartet wurde. Diese Entscheidung bedeutet, dass sich für die Immobilienfinanzierung momentan nichts ändert, was den Kauf einer Immobilie weiterhin gut kalkulierbar macht.
In den vergangenen Monaten hat sich der Abwärtstrend der Inflation im Euroraum merklich verlangsamt. Die Kerninflation, die besonders stark schwankende Preise ausklammert, liegt mit knapp drei Prozent weiterhin deutlich über dem EZB-Ziel von zwei Prozent.
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, erklärt: „Der Kampf der europäischen Währungshüter gegen zu hohe Inflationsraten ist noch nicht gewonnen. Daher ist die Entscheidung der EZB völlig richtig, die Leitzinsen unverändert zu lassen.“ Auch ifo-Präsident Clemens Fuest unterstützt die Entscheidung der EZB und sagt: „Die Inflation bewegt sich derzeit auf das Ziel von 2,0 Prozent zu. Deshalb ist es richtig, die Zinsen nicht weiter zu erhöhen. Es wäre aber noch zu früh, die Zinsen schon wieder zu senken, weil es nach wie vor Inflationsrisiken gibt.“
Viele hatten auf eine Zinssenkung gehofft, die der deutschen Wirtschaft und insbesondere der Immobilien- und Bauwirtschaft Impulse gegeben hätte. Seit Mai sind die durchschnittlichen Bestzinsen für Baufinanzierungen leicht gestiegen: Für 10-jährige Zinsbindungen von 3,13 auf 3,30 Prozent, für 15-jährige von 3,28 auf 3,43 Prozent. Anfang des Jahres waren hohe Erwartungen an die Notenbanken gerichtet, erste Zinsschritte wurden erwartet. Derzeit fehlen jedoch Signale für sinkende Bauzinsen.
Experten empfehlen: Die Erschwinglichkeit von Wohneigentum ist heute deutlich besser als 2023. Die Einkommen sind gestiegen, während die Immobilienpreise gesunken sind. Historisch gesehen sind die Bauzinsen relativ niedrig. Vor diesem Hintergrund – und auch weil davon auszugehen ist, dass die Immobilienpreise wieder steigen werden – ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Kauf einer Immobilie. Kaufinteressenten sollten die vorhandenen Verhandlungsspielräume nutzen.
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Veränderungen durch Homeoffice: Auswirkungen auf deutsche Städte
BrancheDas Homeoffice, einst aus der Not geboren, hat sich zu einem bevorzugten Arbeitsmodell entwickelt. Die damit einhergehende Flexibilität verbessert die Work-Life-Balance, ist umwelt- und familienfreundlich und verkürzt die Pendelzeiten.
Die Mehrheit der deutschen Büroangestellten wünscht sich zwei bis drei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Die Auswirkungen dieses Trends waren Thema einer Online-Pressekonferenz mit Angela Mensing-de Jong, Professorin für Städtebau an der Technischen Universität Dresden. Dieser Wandel steht am Anfang und birgt sowohl Herausforderungen für Immobilieneigentümer, -verwalter und -investoren als auch Chancen für die Stadtplanung.
„Die Frage nach der Möglichkeit zum Homeoffice kommt heute von Bewerbern oft vor der Gehaltsverhandlung“, bemerkt Matthias Höppner von RecToCon Deutschland, einem Personalberatungsunternehmen. „Beliebt sind Regelungen mit zwei bis drei Homeoffice-Tagen pro Woche, ohne feste Vorgaben.“ Besonders Frauen mit Kindern streben nach maximaler Flexibilität bei der Arbeit von zu Hause aus. In Führungspositionen spielt das Homeoffice hingegen eine untergeordnete Rolle.
Ein Argument gegen das Homeoffice ist, dass die häusliche Arbeitssituation oft nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsplatz entspricht. „In Deutschland haben wir die Arbeitsstättenverordnung, die Abstände, Beleuchtung, zulässige Raumtemperatur und vieles mehr bis ins Detail regelt“, erklärt Dr. Simon Kempf, Geschäftsführer der DLE Land Development. Im Homeoffice wird diese Verordnung derzeit jedoch oft nicht beachtet.
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung führt der Anstieg des Homeoffice zu einer verringerten Fußgängerfrequenz in den Innenstädten, so Prof. Angela Mensing-de Jong. Daher sind die Erdgeschosszonen, einschließlich des stationären Einzelhandels und der Gastronomie, von der geringeren Anwesenheit der Büroangestellten betroffen. Eine gemischt genutzte Innenstadt bleibt attraktiv und widerstandsfähig gegen Verödung und Niedergang. Unterschiedliche Nutzungen profitieren voneinander. Moderne, hochwertige Büroflächen bleiben gefragt und sind ein zentraler Baustein für ein lebendiges städtisches Leben.
(Foto: © Frederico Meyer, Pixabay)
Finanzierungen jetzt besser planbar
BrancheDank stabiler Zinsen sind Immobilienfinanzierungen wieder besser kalkulierbar. Immobilienkäufer und Bauherren entscheiden sich zunehmend für niedrigere Tilgungssätze, was die Rückzahlung der Darlehen über einen längeren Zeitraum streckt.
Sowohl Zinssatz als auch Tilgungssatz beeinflussen die monatliche finanzielle Belastung bei Immobilienkrediten erheblich. Auf den ersten Blick mag es verlockend erscheinen: Je niedriger die Tilgung, desto geringer die monatliche Rate. Doch Vorsicht ist geboten, denn eine niedrigere Monatsrate verlängert die Laufzeit des Kredits und erhöht die Gesamtkosten durch höhere Zinsbelastungen.
Trotz dieses Effekts wählen Immobilienkäufer derzeit oft eine geringere anfängliche Tilgungsrate. Im Mai 2024 lag der durchschnittliche Tilgungssatz bei 1,72 Prozent, der niedrigste Wert seit Juli 2011. Ein Jahr zuvor, im Mai 2023, betrug er noch 1,87 Prozent und ist seit Jahresbeginn kontinuierlich gesunken. Die Höhe der monatlichen Rate sollte individuell an die finanzielle Situation des Käufers angepasst werden und idealerweise nicht mehr als 35 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens ausmachen.
Im Mai erreichte die durchschnittliche Finanzierungsrate für Immobilienkredite mit 1.463 Euro ihren bisherigen Höchststand in diesem Jahr. Im Vergleich dazu lag die Rate im Mai 2023 noch bei 1.505 Euro. Rückblickend auf zwei Jahre betrug die durchschnittliche Finanzierungsrate für ein Eigenheim nur 1.190 Euro, was knapp 20 Prozent unter dem aktuellen Wert liegt. Der Grund dafür ist das seitdem stark gestiegene Zinsniveau.
Der Anteil des Eigenkapitals bei Immobilienfinanzierungen nimmt weiter ab. Im Mai 2024 lag das Verhältnis zwischen dem benötigten Kreditbetrag und dem Beleihungswert der Immobilie bei 87,21 Prozent, im Vorjahr bei 83,47 Prozent und im Mai 2022 bei 79,83 Prozent. Die durchschnittliche Darlehenshöhe betrug im Mai 2024 299.000 Euro. Kreditnehmer bevorzugen aktuell etwas kürzere Zinsbindungsfristen und die Nachfrage nach KfW-Darlehen steigt.
(Foto: © HeungSoon, Pixabay)
Sommerhitze: So schützen Sie Ihr Zuhause
BrancheHohe Temperaturen im Sommer können besonders in Großstädten ohne ausreichend Grünflächen zur Belastung werden. Wer nicht die Möglichkeit hat, der Hitze ans Meer zu entfliehen, benötigt effektive Maßnahmen zum Hitzeschutz in den eigenen vier Wänden.
Licht, Luft und Sonne sind essenziell für unser Wohlbefinden. Doch an heißen Sommertagen kann es auch in Nordeuropa unangenehm warm werden. Um dennoch angenehme Raumtemperaturen zu gewährleisten, sollten Häuser und Wohnungen gut gegen die Hitze gerüstet sein.
Eine wesentliche Rolle bei der Wärmedämmung spielt das Dach. Eine gute Dämmung verhindert im Sommer das Eindringen der Hitze und im Winter den Wärmeverlust. Bei einer Dachsanierung ist die Dämmung der Dachflächen von zentraler Bedeutung, ebenso wie die Wahl der Fenster und Verschattungsmöglichkeiten.
Große Dachfenster bieten viel Tageslicht, können jedoch ohne Sonnenschutz zu einer starken Aufheizung der Räume führen. Hitzeschutzmarkisen mit lichtdurchlässigem Gewebe sind ideal, um die Sonnenstrahlen abzuhalten, ohne auf Tageslicht verzichten zu müssen. Dachfensterrollläden bieten umfassenden Schutz, indem sie das Dachgeschoss kühl halten, vollständig verdunkeln und zusätzlich vor Lärm schützen.
Sollten Dämmung und Sonnenschutz nicht ausreichen, können Klimageräte Abhilfe schaffen. Die Stiftung Warentest überprüft regelmäßig die gängigsten Modelle, die zwischen 700 und über 2000 Euro kosten. Nicht alle Geräte kühlen effizient, und die Stromkosten variieren stark. Getestet wurden Split- und Monoblockgeräte, wobei die letzten drei Tests (6/24, 5/23 und 6/22) ausschließlich Splitgeräte umfassten, da Monoblockgeräte eine geringe Effizienz aufweisen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0.
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Kurzzeitvermietung von Wohnraum an Touristen
BrancheNach der Corona-Pandemie hat der Tourismus in Deutschland wieder an Fahrt aufgenommen. Attraktive Großstädte locken mit kulturellen Highlights, während reizvolle Orte in den Bergen und an der Küste mit erholsamen Freizeitmöglichkeiten punkten. Was könnte da näher liegen, als ein Ferienquartier anzubieten?
Die Vermietung von Ferienwohnungen oder -zimmern über Online-Plattformen ist äußerst populär. Obwohl die Mietdauer oft nur wenige Tage umfasst, müssen Anbieter zahlreiche rechtliche Bestimmungen beachten. Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters, wenn sie ihre Wohnung untervermieten wollen. Regelmäßige Überlassung von Wohnraum an Touristen kann als unzulässige Zweckentfremdung betrachtet werden und hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Mieter, die ihre Wohnung oder Teile davon an Touristen untervermieten wollen, benötigen die Zustimmung des Vermieters. Manchmal erlauben Hauptmietverträge die Untervermietung, jedoch nicht an wechselnde Gäste. In solchen Fällen muss die Erlaubnis ausdrücklich die Vermietung an Touristen einschließen. Untervermietung ohne Genehmigung stellt eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar, die zu einer Abmahnung oder sogar zur fristlosen Kündigung führen kann.
Regelmäßige Vermietung an Touristen kann den Wohnungsmangel verschärfen und als Zweckentfremdung gewertet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Städte und Gemeinden die dauerhafte Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke genehmigungspflichtig machen können. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene existiert jedoch nicht.
Wer dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Die Einnahmen sind grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Ist der Vermieter auch der Eigentümer und nutzt die Wohnung selbst, kann möglicherweise Zweitwohnungssteuer anfallen.
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