Die letzten zweieinhalb Jahre waren nicht leicht. Weder für Sie als Kunden, noch für uns. Zuerst hatte das COVID-Virus uns ALLE im Griff und wir hätten uns sicher nicht vorstellen können, dass es dadurch zu solchen Auswirkungen kommen würde. Nun die Energiekrise und die immer deutlichere gesellschaftlichere Spaltung. Angst, Verunsicherung, Unruhe und teilweise sogar Wut und Zorn sind die häufigsten Emotionen in dieser so angespannten Phase. Aber letztlich herrschen diese Gefühle nicht nur bei Ihnen vor. Bei uns, sprich meinen Mitarbeitern und mir, ebenso. Denn wir sind auch nur Menschen.
Zudem werden uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Grenzen bei der Ausübung unseres Jobs als Hausverwaltung auferlegt, wie am Beispiel der Eigentümerversammlungen zu sehen ist. Wann und unter welchen Voraussetzungen diese in welchem Land, Stadt oder Gemeinde stattfinden dürfen, wechselt teilweise wöchentlich. Und selbst wenn diese dann real stattfinden dürften, wollen viele Eigentümer wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr dann nicht kommen … was ich selbst gut verstehen kann.
Bei uns laufen sehr viele Anfragen ein, wo denn die Jahresabrechnung bleibt. Und das ist kein COVID-Phänomen, sondern eine alljährliche Frage.
Gründe, neben COVID, können hierfür sein:
- Fehlerhaft erstellte Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, die nochmals korrigiert werden müssen
- Personeller Engpass bei den Dienstleistern die die Heiz- und Wasserkostenabrechnung erstellen
- Korrektur der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, da beispielsweise durch einen Eigentümer der Mieterwechsel nicht gemeldet wurde
- Personeller Engpass durch Erkrankungen in der Hausverwaltung
- Beirat der die Belege prüft, befindet sich um Urlaub
Für das Jahr 2022 die erhöhten Mehrbelastungen durch:
- Abgabe Zensus 2022
- Erhöhter Informationsbedarf der Eigentümer in Bezug der Grundsteuerreform
- Erhöhter Informationsbedarf der Eigentümer durch die Energiekrise
- Mehrfache Übermittlung von Zählerständen im Bereich von Gas- und Strom
- Täglich die Bewältigung von > 100 Anrufen und > 200 E-Mails
Für alle Eigentümergemeinschaften die erstmalig eine Abrechnung durch die R.E. Immo GmbH erhalten:
- Kostenlose und manuelle Aufbuchung aller Kontobewegungen
- Es fehlen Belege der Vorverwaltung die zuerst wieder beschafft werden müssen
Grundsätzlich wird die erste Abrechnung bei neuen Eigentümergemeinschaften dadurch im 2. Halbjahr nach Wirtschaftsjahresende erstellt.
Wie leider in vielen anderen Branchen, beklagt auch die Immobilienbranchen im Bereich Immobilienverwaltung einen zunehmenden Personalmangel.
Dennoch freuen wir Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum Mai 22 eine neue fachlich qualifizierte Objektleitung, im Juni 22 eine fachlich qualifizierte WEG-Buchhalterin und ab Oktober 22 zwei fachlich qualifizierte WEG-Buchhalter eingestellt wurden. Unsere neuen Mitarbeiter benötigen aber verständlicherweise auch eine gewissen Einarbeitungszeit in unsere ERP-Software. Zudem wird die Teamassistenz ab Oktober durch zwei neue Vollzeitkräfte unterstützt.
Alle unsere Gemeinschaften erhalten wie jedes Jahr eine ordentliche und korrekte Abrechnung. Alle unsere Mitarbeiter arbeiten mit höchstem Einsatz für Ihre Wohnanlagen. Ständige Anfragen wo bleibt die Abrechnung, die dann alle wieder einzeln telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden, halten nur weiter auf. Von daher bitte wir davon abzusehen.
Lassen Sie uns bitte diese Situation gemeinsam meistern und auch im Sinne einer gemeinsamen Lösung weiterhin zusammenarbeiten. Irgendwann wird diese Phase vorbei sein und wir können hoffentlich zu einem normalen Miteinander zurückkehren.