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Maklerprovision

Maklerprovision gerecht geteilt: Wenn Sie regelmäßig auf unserem Blog lesen und sich für das Thema Immobilienkauf und -verkauf interessieren, dann haben Sie diese große Neuigkeit bestimmt mitbekommen, die vor rund einem Jahr veröffentlicht wurde: Seitdem gelten nämlich neue Regeln rund um die anfallenden Maklerprovisionen bei der Immobilienvermittlung. Seit der Neuregelung teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühr gerecht. Vorher hing das ganz davon ab, in welchem Bundesland die Transaktion stattfand. Oft war es so, dass immer der Käufer die Provision zahlen sollte, in anderen Gebieten war es der Auftraggeber des Maklers, der mit der Gebühr belastet wurde. Wie sind die Reaktionen auf die Neuregelung ausgefallen?

Das neue Gesetz zur Maklerprovision kommt erstaunlich gut an

Nach jeder Änderung gibt es Menschen, die den Neuerungen nachspüren und herausfinden wollen, wie sie aufgenommen werden – so auch in diesem Fall. Der Makler-Software-Anbieter onOffice hat eine Umfrage gestartet, um die Stimmung rund um die Maklerprovision einzufangen. Das Erstaunen war groß, dass die Neuregelung so gut aufgenommen wurde – sogar auf der Verkäuferseite und damit bei den Beteiligten, die teilweise vorher gar keine Gebühren zahlen mussten, weil sie den Käufern auferlegt wurden. Die neue Honorarordnung wird nicht nur akzeptiert, sie sorgt sogar für Zufriedenheit.

Verkäufer sollen an den Kosten beteiligt werden – das ist nachvollziehbar 

Am zufriedensten sind die Käufer mit der Regelung rund um die Maklerprovision, was verständlich ist. Dennoch äußerten sich 6,5 Prozent von ihnen negativ. Auf Verkäuferseite wurde teilweise Unzufriedenheit mit der Höhe der Kosten geäußert. Das haben die befragten Makler bestätigt: Rund 10 Prozent haben angegeben, dass sie negatives Feedback von Verkaufenden erhalten hätten.

Das neue Modell ist weithin akzeptiert, weil es mehr Klarheit und Gerechtigkeit bietet. Dass jetzt auch Verkäufer und Verkäuferinnen für die Dienstleistung zahlen, ist für die überwiegende Mehrheit nachvollziehbar, weil das Maklerunternehmen in großem Maße die Interessen der Verkäuferseite vertritt. 

(Foto: © Aymanejet, Pixabay)

Maklerprovision

Seit Ende letzten Jahres ist ein neues Gesetz in Kraft, das die Regelungen rund um die Maklerprovision erneuert hat. Nach einem guten halben Jahr ist ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen! Welche Auswirkungen hat die Änderung?

Was hat sich bei der Maklerprovision geändert?

Erstmals gibt es in ganz Deutschland einheitliche Regelungen. Das bedeutet auch, dass die Änderungen in verschiedenen Teilen Deutschlands unterschiedlich ausfallen, denn in manchen Bundesländern waren die Regeln für die Maklerprovision ohnehin schon so, wie sie jetzt überall gelten: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, ganz gleich, wer den Makler beauftragt hat.

Früher zahlten Käufer in manchen Regionen die ganze Maklerprovision und hatten damit höhere Kaufnebenkosten zu bezahlen. Genau diesen Umstand wollten Politiker ändern, denn außer der Provision sind auch die Kosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer eine Belastung für Kaufwillige. Nun müssen sie nur noch die Hälfte der Kosten tragen, die meist bei rund 4 – 7 % des Kaufpreises liegen. Insgesamt liegen die Nebenkosten bei rund 10 % und sollten als Eigenkapital vorliegen.

Wo wirkt sich die Änderung der Provision besonders aus?

In den sechs Bundesländern, in denen die hälftige Teilung net eingeführt wurde, sind besonders deutliche Effekte zu spüren. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen. In den anderen Bundesländern zeigen sich nur geringe Auswirkungen zu spüren.

Wie eine Studie ermittelte, zahlten Käufer 2020 bundesweit im Schnitt noch fünf Prozent für den Makler, jetzt sind es nur noch 3,5 Prozent. In Berlin und Brandenburg können Käufer aufatmen, denn dort mussten sie bisher eine Maklerprovision von sieben Prozent entrichten.

Doch warum überhaupt mit einem Makler arbeiten? Grundsätzlich zeige sich, so das IW-Institut, dass Makler bessere Preise erzielen und auch schneller verkaufen können als wenn man sich als Privatperson selbst um den Kauf kümmert.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

Maklerprovision

Einige Kaufwillige haben sicherlich schon darauf gewartet, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt: Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zur Hälfte geteilt. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.

Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision

Bisher war es so, dass es viele verschiedene, regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, finden einige Diskussionen voraus. Lediglich bei der Vermittlung von Mietwohnungen gab es schon ernsthafte Bemühungen um ein einheitliches Provisionsmodell, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass derjenige die Provision tragen muss, der den Makler beauftragt hat. Doch dieses Modell wird nun durch das neue Gesetz abgelöst: Von nun an müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.

Erleichterung gerade für junge Familien 

Das Ziel dabei ist, dass gerade jungen Familien ermöglicht werden soll, sich eine Immobilie zu kaufen. Denn wer nur ein begrenztes Budget hat, für den fallen auch vermeintlich „kleine“ Beträge wie die Maklerprovosion, die je nach Kaufpreis einige Tausend Euro betragen kann, ins Gewicht.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die (…) vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. In Zukunft gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. (…) Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge.“ 

Wichtig zu wissen ist, dass unterschiedliche Provisionshöhen nicht wirksam geschlossen werden können.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)