Maklerprovision wird geteilt: Weihnachtsgeschenk 2020
Einige Kaufwillige haben sicherlich schon darauf gewartet, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt: Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zur Hälfte geteilt. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.
Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision
Bisher war es so, dass es viele verschiedene, regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, finden einige Diskussionen voraus. Lediglich bei der Vermittlung von Mietwohnungen gab es schon ernsthafte Bemühungen um ein einheitliches Provisionsmodell, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass derjenige die Provision tragen muss, der den Makler beauftragt hat. Doch dieses Modell wird nun durch das neue Gesetz abgelöst: Von nun an müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.
Erleichterung gerade für junge Familien
Das Ziel dabei ist, dass gerade jungen Familien ermöglicht werden soll, sich eine Immobilie zu kaufen. Denn wer nur ein begrenztes Budget hat, für den fallen auch vermeintlich „kleine“ Beträge wie die Maklerprovosion, die je nach Kaufpreis einige Tausend Euro betragen kann, ins Gewicht.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die (…) vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. In Zukunft gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. (…) Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge.“
Wichtig zu wissen ist, dass unterschiedliche Provisionshöhen nicht wirksam geschlossen werden können.
(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)