Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist gültig
Das GEG ist nun gültig! An alle Bauherren und Hausbesitzer: Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es soll uns mit großen Schritten weiter in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz bringen und bringt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden durch das Gesetz aufeinander abgestimmt. Und es gibt wieder einiges, das beachtet werden muss. Das sind die Regeln im Überblick:
Das neue GEG im Überblick
Das Heizen verbraucht den größten Teil der Energie in privaten Haushalten, darum findet sich hier auch das große Einsparpotenzial. Bauherren müssen in Zukunft zum Heizen mindestens eine Form der erneuerbaren Energie nutzen, also eine der folgenden Varianten installieren:
- Solarwärme
- Photovoltaik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (etwa eine Brennstoffzellenheizung, in der Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird)
- Fern- oder Abwärme verwenden.
Leider wird selbst produzierter Strom dabei nicht angerechnet.
Was in Zukunft verboten ist
Ineffiziente Heizungen dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Heizen mit Heizöl oder Kohle ist an 2026 nur noch ausnahmsweise zulässig. Kessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
Was an Wichtigkeit gewinnt:
Wer kauft oder umfassend saniert, der muss eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Der Berater kann frei gewählt werden. Die Beratung erfolgt kostenlos, muss jedoch von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden.
Den Energieausweisen von Gebäuden kommt eine größere Bedeutung zu. Die Berechnungen müssen einsehbar sein. Die CO2-Emissionen des Gebäudes müssen im Energieausweis angegeben werden. Auch Makler müssen nun einen Ausweis vorlegen, wenn sie Interessenten eine Immobilie zeigen. Die Aussteller von Energieausweisen müssen adäquate Methoden empfohlen, mit denen saniert werden kann.
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird sich noch deutlicher auf seinen Wert auswirken.
Es gibt auch gute Nachrichten:
Im Gesetz ist verankert, mit welcher staatlichen Förderung Bauherren rechnen können: 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung werden übernommen. Eine Alternative sind steuerliche Vergünstigungen.
Das neue GEG gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt werden.
(Foto: © Michal Krenovsky, Pixabay)