Das ist neu in 2021
Wie in jedem Jahr ändert sich auch mit dem Start von 2021 einiges in Bezug auf Gesetze und Regeln rund um die Immobilienbranche und mehr. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick! Lesen Sie nun die wichtigsten Neuerungen:
Das ist neu in 2021
- Das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist seit dem 1.11.2020 gültig. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegeset und führt diese zusammen. So werden die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander abgestimmt. Sinnvoll und einer Erleichterung!
- Als Käufer, der sich für ein von einem Makler angebotenes Objekt interessiert, haben Sie seit dem 23. Dezember 2020 einen deutlichen Preisvorteil. Die Kosten für die Maklerprovision werden nun zwischen Anbieter und Käufer/in geteilt.
- Kommunen haben es leichter, Bauland zu mobilisieren und bereitzustellen und so Bauherren in ihre Gemeinden zu locken. Enthalten ist jedoch die umstrittene Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
- Sie haben Kinder? Dann sollten Sie schnell noch das Baukindergeld beantragen. Die Frist wurde um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bis dahin müssen Sie einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung bekommen oder mit dem Bau begonnen haben.
- Deutlich mehr Bürger profitieren ab dem 1. Januar 2021 von der Wohnungsbauprämie. Die Förderung und die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben.
- Zum Jahresbeginn gibt es auch eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Die Preisgestaltung wird deutlich freier, es wird keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr geben.
- Zudem werden die Anträge für Familienleistungen vereinfacht, die Vor-Ort-Apotheken werden gestärkt, Kindergeld und Freibeträge werden erhöht und es gibt Vorgaben für den neuen Personalausweis.
(Foto: © Thomas Ulrich, Pixabay)