Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erhoben. Grundlage dafür war eine bundesweite Neubewertung sämtlicher Grundstücke, die mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden war und bei der alle Eigentümer aktiv eingebunden wurden. Die konkrete Ausgestaltung der Reform sorgte bereits im Vorfeld für massive Kritik. Nun hat sich der Bundesfinanzhof erstmals dazu positioniert.
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe auf Grundbesitz, die von Eigentümerinnen und Eigentümern zu entrichten ist, in vielen Fällen jedoch auf Mieter:innen umgelegt werden kann. Für Städte und Gemeinden stellt sie eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Angesichts zahlreicher Einwände gegen das neue Bewertungsmodell sind aktuell mehrere Verfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig.
In den nun entschiedenen Fällen hat der Bundesfinanzhof (BFH) das sogenannte Bundesmodell uneingeschränkt bestätigt und sämtliche Klagen abgewiesen. Damit behalten sowohl die neuen Bewertungsmaßstäbe als auch die darauf basierenden Steuerbescheide zunächst ihre Gültigkeit. Darauf weisen Haus & Grund Deutschland sowie der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) hin. Beide Organisationen erklärten im Anschluss, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen zu wollen.
„Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben“, kündigt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, an.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) hier keine Grenzen setzt, sollte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“
Nach Ansicht der Verbände führt die Reform in vielen Kommunen zu spürbaren Steuererhöhungen – trotz der politischen Zusage einer sogenannten Aufkommensneutralität. Besonders kritisch sehen sie die starke Orientierung an Bodenrichtwerten sowie an pauschalisierten Nettokaltmieten, die vor allem Immobilien in attraktiven Lagen deutlich verteuern.
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