VDIV Hausverwaltung in Baden-Württemberg: R.E. Immo ist Mitglied im VDIV und BVI

Empfangsbereich einer Hausverwaltung in Baden-Württemberg mit VDIV- und BVI-Mitgliedszertifikaten an der Wand

R.E. Immo GmbH ist Mitglied im VDIV (Verband der Immobilienverwalter) und im BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter). Beide Verbände setzen strenge Qualitäts- und Fortbildungsstandards für ihre Mitglieder. Auf der Service-Detailseite zur §26a-Zertifizierung halten wir das wörtlich fest: „Die R.E. Immo GmbH ist Verbandsmitglied im VDIV und BVI. Im VDIV und im BVI sind wir aktives Mitglied.“

Wenn Sie in Baden-Württemberg eine Hausverwaltung suchen und gezielt nach VDIV-Mitgliedschaft filtern, sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Mitgliedschaft konkret für Sie als Wohnungseigentümer oder Vermieter bedeutet, wie Sie eine VDIV-Zugehörigkeit selbst verifizieren können und welche weiteren Qualifikationen R.E. Immo seit 1984 für Sie mitbringt.

Stand: 27. Juni 2026

R.E. Immo: Mitglied im VDIV und BVI

R.E. Immo wurde 1984 gegründet und betreut nach eigenen Angaben mit Stand Mai 2024 über 6.650 Verwaltungseinheiten in Baden-Württemberg. Das Team besteht aus 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter Immobilienkaufleute, Bilanzbuchhalter, Sachverständige für Gebäudeschäden und Techniker.

Die Mitgliedschaft in beiden großen Branchenverbänden ist auf mehreren Seiten unseres Auftritts dokumentiert. Auf unserer Seite zum zertifizierten WEG-Verwalter heißt es: „Die R.E. Immo GmbH ist Verbandsmitglied im VDIV und BVI.“ Im Profilbereich unserer Partnerseite haben wir das in einer „Knallharte Fakten“-Aufstellung kurz gefasst: „Verbandsmitglied im VDIV und BVI.“ Auf unserer Vorteilsseite bestätigen wir zusätzlich die „Verbandzugehörigkeit beim VDIV“. Auf der Seite Über uns ist außerdem das VDIV-Mitgliedszertifikat als Bild hinterlegt.

Gewusst? Verbandsmitgliedschaft ist in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitätssiegel. Sie ist ein freiwilliges Signal, das nur ernst zu nehmen ist, wenn die Hausverwaltung sich auch tatsächlich an die Verbandsstandards bindet und wenn Sie das jederzeit überprüfen können.

Was ist der VDIV, und warum es für Eigentümer in Baden-Württemberg zählt

Der VDIV ist der bundesweite Branchenverband der Immobilienverwalter mit einem eigenen Landesverband in Baden-Württemberg. Laut Selbstdarstellung des VDIV Deutschland vereinigt der Bundesverband 4.100 Mitgliedsunternehmen, die zusammen 8,7 Millionen Einheiten verwalten, davon 7,2 Millionen WEG-Einheiten und 1,5 Millionen Mieteinheiten (Quelle: VDIV-Profilseite).

Speziell für unser Bundesland gilt: Der Landesverband VDIV Baden-Württemberg mit Sitz in Ludwigsburg „vertritt die Interessen von 700 Immobilienverwaltern direkt vor Ort“ (Quelle: vdiv-bw.de). Diese Zahl ist relevant, weil sie den Mitbewerb sortiert. In Baden-Württemberg arbeiten weit mehr Hausverwaltungen als die 700 Mitglieder. Wer im Landesverband gelistet ist, hat sich freiwillig auf einen höheren Mindeststandard verpflichtet, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.

Ein Kernthema, das der VDIV nach außen vertritt, ist die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nach §34c GewO und §15b MaBV (Quelle: VDIV Deutschland). Die gesetzliche Pflicht beträgt 20 Stunden in drei Jahren. Verbandsmitglieder verpflichten sich darüber hinaus typischerweise zu einem ergänzenden Bildungsprogramm. Bei R.E. Immo halten wir das so: „Durch unsere Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden ist eine ständige Weiterbildung gewährleistet.“

Was die VDIV-Mitgliedschaft für Sie als Eigentümer bedeutet

Für Sie als Wohnungseigentümer oder Vermieter in Baden-Württemberg hat die Verbandsmitgliedschaft Ihrer Hausverwaltung drei konkrete Konsequenzen:

  • Verbindliche Fortbildung über das gesetzliche Minimum hinaus. Aktuelle WEG-Rechtsprechung, neue Vorgaben zur energetischen Sanierung und Anpassungen im Heizungsgesetz (GEG) erreichen Verbandsmitglieder über Verbandsseminare deutlich früher als nicht organisierte Verwalter. Für Ihre Eigentümerversammlung bedeutet das aktuellere Beschlussvorlagen und rechtssichere Empfehlungen.
  • Zugang zu Fachausschüssen und Musterverträgen. Der VDIV stellt seinen Mitgliedern juristisch geprüfte Vertrags- und Beschlussmuster zur Verfügung. Für Sie heißt das: Eigentümerversammlungen verlaufen formal sauberer, und Beschlussanfechtungen werden seltener. Gerade bei Großsanierungen, Modernisierungsbeschlüssen oder strittigen Jahresabrechnungen ist diese formale Sauberkeit der entscheidende Unterschied.
  • Professionelle Beratung im Konfliktfall. Als Verbandsmitglied kann eine Hausverwaltung auf Fachinformationen, rechtliche Hinweise, Fortbildungen und das Netzwerk des VDIV/BVI zurückgreifen. Das ersetzt keine Rechtsberatung für Eigentümer und keine gerichtliche Klärung, hilft aber dabei, Beschwerden und strittige Fragen fachlich sauberer einzuordnen und schneller intern zu bearbeiten.

Wenn Sie noch keine konkrete Vorstellung haben, welche Verwaltungsform für Ihre Immobilie passt, lesen Sie unsere Seite zur WEG-Verwaltung. Dort beschreiben wir kaufmännische, technische und allgemeine Verwaltung im Detail, inklusive Jahresabrechnung mit §35a-EStG-Bescheinigung und Protokollerstellung innerhalb von zwei Werktagen.

VDIV und BVI im Vergleich: Zwei Verbände, ein Qualitätsanspruch

In Deutschland gibt es zwei große Branchenverbände für Hausverwalter. Beide stellen ähnliche Anforderungen an ihre Mitglieder, unterscheiden sich aber in Schwerpunkt und Historie.

Merkmal VDIV (Verband der Immobilienverwalter) BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter)
Reichweite Bundesverband mit eigenen Landesverbänden, u. a. dem VDIV Baden-Württemberg Bundesweiter Fachverband (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.)
Anzahl Mitglieder Rund 4.100 Mitgliedsunternehmen bundesweit, rund 700 in Baden-Württemberg Mitgliederzahl laut BVI-Eigenangabe (siehe bvi-verwalter.de)
Schwerpunkt WEG- und Mietverwaltung, politische Interessenvertretung, Weiterbildung Professionelle Immobilienverwaltung mit eigenem Qualitätssiegel
R.E. Immo Aktives Mitglied Aktives Mitglied

Die Doppelmitgliedschaft ist nicht der Regelfall. Viele Hausverwaltungen entscheiden sich für genau einen der beiden Verbände, weil Mitgliedsbeiträge, Fortbildungsverpflichtungen und Berichtspflichten doppelt anfallen. Wir tragen diese Mehrbelastung bewusst, weil VDIV und BVI sich inhaltlich ergänzen und beide Verbände eigene Vertrags- und Seminarangebote bereitstellen, die wir für unsere Eigentümer nutzen.

So verifizieren Sie eine VDIV-Mitgliedschaft selbst

Ein Verbandslogo auf einer Website ist kein Beweis. Bevor Sie eine Hausverwaltung beauftragen, sollten Sie die Mitgliedschaft unabhängig prüfen. Die VDIV-Landesverbände stellen dafür ein offizielles Werkzeug bereit: die Verwaltersuche.

  1. Verwaltersuche aufrufen. Öffnen Sie die VDIV-BW Verwaltersuche oder die bundesweite Verwaltersuche des VDIV Deutschland.
  2. Postleitzahl und Verwaltungsart eingeben. Sie können nach Standort, Objektgröße und Verwaltungstyp (WEG, Miete, Gewerbe, Sondereigentum) filtern.
  3. Firmenname prüfen. Erscheint die Hausverwaltung in der Trefferliste, ist die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Abfrage verbandsseitig bestätigt.
  4. Zertifikat anfordern. Bitten Sie zusätzlich um einen Scan des aktuellen Mitgliedsausweises. Bei R.E. Immo finden Sie diesen auf unserer Seite Über uns.

Im selben Schritt empfehlen wir, das Gewerberegister Ihres Landkreises auf eine gültige Zulassung nach §34c GewO einzusehen. Verbandsmitgliedschaft und Gewerbeerlaubnis sind zwei verschiedene Nachweise, und beide gehören zur Mindestprüfung.

Unsere Qualifikationen über die Verbandsmitgliedschaft hinaus

Eine VDIV-Mitgliedschaft ist ein Anfangskriterium, keine vollständige Eignungsprüfung. Wer eine Hausverwaltung für die nächsten zehn oder zwanzig Jahre auswählt, sollte zusätzlich Erfahrung, Qualifikation des Personals und regionale Erreichbarkeit prüfen. Aus diesem Grund tragen wir bei R.E. Immo weitere Nachweise zusammen, die Sie in Ruhe prüfen können:

  • Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG. Seit dem 1. Dezember 2023 hat jeder einzelne Wohnungseigentümer nach §19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Eine generelle Bestellpflicht besteht nicht; in kleineren Gemeinschaften (weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Eigentümer als Verwalter, weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt Zertifizierung) gilt zudem eine Ausnahme. Wir erfüllen die Zertifizierung. Details finden Sie auf unserer Seite zum zertifizierten WEG-Verwalter nach §26a WEG.
  • Zulassung nach §34c GewO. Die gewerberechtliche Erlaubnis zur Wohnimmobilienverwaltung liegt vor.
  • Anerkannter IHK-Ausbildungsbetrieb seit 2010. Wörtlich auf unserer Über-uns-Seite: „Seit 2010 sind wir bei der IHK Stuttgart ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Bürokaufleute und Immobilienkaufleute.“ Wer ausbildet, muss seinen eigenen Wissensstand systematisch dokumentieren.
  • 22 Mitarbeiter an 6 Standorten in Baden-Württemberg. Wir sind erreichbar in Leutenbach (Hauptsitz), Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg.
  • Über 6.650 Verwaltungseinheiten. Stand Mai 2024 betreuen wir Eigentümergemeinschaften mit zwei Einheiten genauso wie Großobjekte mit 187 Einheiten.

Eine vollständige Übersicht aller Leistungsbausteine, von der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung bis zum Notfallrufdienst, finden Sie auf unserer Seite Vorteile unserer Hausverwaltung.

Häufige Fragen zur VDIV-Mitgliedschaft

Was ist der Unterschied zwischen Hausverwalter und Immobilienverwalter?

Beide Begriffe werden im Alltag synonym verwendet. Fachlich umfasst „Immobilienverwalter“ jede gewerbliche Verwaltung von Immobilien, also auch Gewerbeobjekte und Sondereigentum. „Hausverwalter“ wird umgangssprachlich häufiger für die Verwaltung von Wohnimmobilien verwendet. Verbände wie der VDIV und der BVI nutzen den Oberbegriff „Immobilienverwalter“.

Ist eine VDIV-Mitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Verbandsmitgliedschaft ist freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben für die gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung ist die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO. Bei der Bestellung eines WEG-Verwalters besteht keine generelle Pflicht zur Beauftragung eines zertifizierten Verwalters, allerdings hat seit Dezember 2023 nach §19 Abs. 2 Nr. 6 WEG jeder Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach §26a WEG zu verlangen. Mitgliedschaft im VDIV oder BVI ist demgegenüber ein zusätzliches, freiwilliges Qualitätssignal.

Wie viele VDIV-Mitglieder gibt es in Baden-Württemberg?

Der Landesverband VDIV Baden-Württemberg gibt seine Mitgliederzahl mit 700 Immobilienverwaltern an, die zusammen einen Großteil der professionell verwalteten Einheiten im Land betreuen (Quelle: vdiv-bw.de).

Welche Fortbildungspflicht gilt für Hausverwalter?

Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter müssen nach §34c GewO und §15b MaBV mindestens 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren nachweisen. Verbandsmitglieder verpflichten sich zusätzlich, an verbandsinternen Schulungen teilzunehmen. Der VDIV stellt diese Weiterbildungspflicht ausdrücklich als Kernthema seiner Mitgliederarbeit dar.

Ist R.E. Immo Mitglied im VDIV Baden-Württemberg?

Ja. Wir sind aktives Mitglied im VDIV (Verband der Immobilienverwalter) und im BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter). Die Mitgliedschaft ist auf mehreren Unterseiten unseres Auftritts dokumentiert; das VDIV-Mitgliedszertifikat liegt auf unserer Über-uns-Seite öffentlich einsehbar.

Beratung zur Hausverwaltung anfordern

Sie suchen eine VDIV- und BVI-zertifizierte Hausverwaltung für Ihre WEG, Ihre Mietobjekte oder Ihr Gewerbeobjekt in Baden-Württemberg? Wir prüfen Ihre Unterlagen vertraulich und kostenfrei. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie groß Ihre Eigentümergemeinschaft ist, welche Verwaltungsform sinnvoll ist und welche Übergabeschritte ein etwaiger Verwalterwechsel erfordert.

Termine sind in jedem unserer sechs Büros möglich. Für reine Online-Beratungen können Sie uns auch per Videocall erreichen, sodass Sie für die ersten Schritte keine eigene Anfahrt einplanen müssen.

Kontakt aufnehmen: info@re-immo.de · 07195 412408-0 · oder direkt ein Sofort-Angebot über das Anfrageformular anfordern.