
Zuletzt aktualisiert am 20. Juni 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten · Autor: R.E. Immo GmbH
Seit dem 1. Dezember 2023 darf sich in Deutschland nur noch „zertifizierter Verwalter“ nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung nach § 26a WEG abgelegt hat (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de). Für Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg heißt das konkret: Ihre Eigentümergemeinschaft hat einen Anspruch darauf, eine entsprechend qualifizierte Verwaltung zu bestellen. Diese Seite erklärt, was § 26a WEG für Sie als Eigentümer bedeutet, woran Sie einen zertifizierten WEG-Verwalter erkennen, und bestätigt, dass die R.E. Immo GmbH aus Leutenbach diese Voraussetzung erfüllt.
§ 26a WEG: Was die Zertifizierungspflicht für Eigentümer bedeutet
Der Gesetzgeber hat mit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 eine neue Norm in das Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen. § 26a WEG regelt seitdem, wer sich überhaupt „zertifizierter Verwalter“ nennen darf. Der Wortlaut der Norm ist eindeutig.
„Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
— § 26a Abs. 1 WEG, Bundesministerium der Justiz
Die IHK Nürnberg ordnet die Norm historisch ein: Mit § 26a WEG wurde erstmals seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes von 1951 ein einheitlicher Qualifikationsnachweis für Verwalter eingeführt. Vorher konnte sich grundsätzlich jeder als Hausverwalter bezeichnen, unabhängig von Vorbildung und Berufserfahrung.
Für Sie als Eigentümer hat die Norm zwei direkte Folgen. Erstens verbietet sie unqualifizierten Anbietern, mit der Bezeichnung „zertifiziert“ zu werben. Zweitens öffnet sie über § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen Beschlussweg, mit dem die Eigentümergemeinschaft die Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung durchsetzen kann.
Seit wann der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter gilt
Die Regelung trat am 1. Dezember 2023 in Kraft. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat das Datum auf seiner Seite zur Zertifizierung dokumentiert. Der VDIV überschrieb seinen Beitrag zur Einführung der Pflicht, verfasst von Präsidiumsmitglied Andre Jahns, mit der Schlagzeile „Jetzt wird’s ernst“.
Konkret bedeutet das: Seit diesem Stichtag dürfen Wohnungseigentümer gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG verlangen, dass ihre Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Für Verwalter, die bereits vor der Reform am 1. Dezember 2020 bestellt waren, galt nach Angaben der IHK Reutlingen eine Übergangsregelung. Sie galten bis zum 1. Juni 2024 ohne separate Prüfung als zertifiziert.
Seit Juni 2024 ist diese Schonfrist abgelaufen. Wer Ihnen heute eine WEG-Verwaltung anbietet und sich dabei „zertifiziert“ nennt, muss den Nachweis vor einer IHK erbracht haben oder eine der gesetzlich anerkannten Berufsqualifikationen vorweisen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Wie die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter aufgebaut ist
Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Laut IHK Reutlingen umfasst sie vier Themengebiete:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse genügen).
- Rechtliche Grundlagen, einschließlich WEG und angrenzender Rechtsgebiete (vertiefte Kenntnisse).
- Kaufmännische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse).
- Technische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse).
Geprüft wird schriftlich und mündlich. Die Prüfung stellt sicher, dass die Person, die Ihre Hausgeldabrechnung erstellt, einen Wirtschaftsplan kalkuliert oder eine Eigentümerversammlung leitet, in allen drei Säulen geprüft wurde: Recht, Kaufmännisches und Technik. Genau diese Dreiteilung spiegelt sich auch in der Praxis der WEG-Verwaltung wider, die mit kaufmännischer, technischer und allgemeiner Verwaltung arbeitet.
Wer ohne IHK-Prüfung als zertifizierter Verwalter gilt
Nicht jeder qualifizierte Verwalter muss die IHK-Prüfung absolvieren. § 7 der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) listet, so die Zusammenfassung der IHK Reutlingen, fünf Qualifikationen als gleichwertig auf:
- Befähigung zum Richteramt
- Abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann bzw. Immobilienkauffrau
- Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Geprüfter Immobilienfachwirt bzw. Geprüfte Immobilienfachwirtin
- Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
Für Sie als Eigentümer ist das wichtig: Überzeugt ein Anbieter Sie nicht mit einem IHK-Prüfungszeugnis, kann er den Nachweis auch über eine dieser Qualifikationen erbringen. Beide Wege sind gesetzlich gleichwertig. Fragen Sie konkret danach und lassen Sie sich den entsprechenden Beleg aushändigen.
Woran Sie einen zertifizierten WEG-Verwalter erkennen
Was im Internet zu § 26a WEG zu lesen ist, richtet sich überwiegend an angehende Prüflinge. Die ersten zehn Google-Treffer sind IHK-Seiten, Prüfungsvorbereitungen und der Gesetzestext selbst. Eigentümer, die einen zertifizierten Verwalter beauftragen wollen, finden in dieser Quellenlage wenig praktische Hilfe. Aus unserer Perspektive als Hausverwaltung, die seit 1984 Wohnungseigentümergemeinschaften betreut, sind vier Punkte vor jeder Bestellung zu prüfen.
- Den Nachweis schriftlich einfordern. Entweder ein IHK-Prüfungszeugnis nach § 26a WEG oder einen Ausbildungs- bzw. Studiennachweis nach § 7 ZertVerwV. Eine Kopie für Ihre Verwaltungsunterlagen ist branchenüblich.
- Mitgliedschaft in einem Branchenverband prüfen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) knüpfen die Aufnahme an Qualitätskriterien. Die R.E. Immo GmbH ist Verbandsmitglied im VDIV und BVI.
- § 34c GewO-Erlaubnis verlangen. Diese Gewerbeerlaubnis ist für die WEG-Verwaltung Pflicht. Ohne sie darf niemand verwalten, unabhängig vom Zertifizierungsstatus nach § 26a.
- Haftpflichtdeckung offenlegen lassen. Eine seriöse Verwaltung dokumentiert Vermögensschadenhaftpflicht und Vertrauensschadenversicherung. R.E. Immo führt auf der Seite Vorteile einer zertifizierten Hausverwaltung eine Vermögensschadenhaftpflicht von 1 Mio. Euro, eine Vertrauensschadenversicherung von 2 Mio. Euro (über die VDIV-Mitgliedschaft) und eine Bürohaftpflicht von 10 Mio. Euro auf.
Mit diesen vier Belegen können Sie eine Bestellung guten Gewissens beschließen und vermeiden, dass die Wahl in der nächsten Eigentümerversammlung wegen formaler Bedenken angefochten wird.
R.E. Immo: Zertifizierte WEG-Verwaltung in Baden-Württemberg
Die R.E. Immo GmbH erfüllt die Anforderungen des § 26a WEG. Auf unserer Startseite führen wir die Auszeichnung als „Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG“ unter den Kernfakten unseres Unternehmens.
Was diese Zertifizierung in der Praxis bedeutet, zeigt sich an unseren Eckdaten. Zum Stand 05/2024 verwalten wir 6.650 Verwaltungseinheiten. Die Spannweite reicht von Kleinst-WEGs mit zwei Wohneinheiten bis zu Großobjekten mit 187 Wohneinheiten. Sechs Standorte in Baden-Württemberg sorgen für ortsnahe Betreuung: Hausverwaltung Stuttgart, Hausverwaltung Mannheim, Hausverwaltung Heidelberg, Weinheim, Leonberg sowie der Hauptsitz in Leutenbach.
Drei Punkte ergänzen das Bild über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. Seit 2010 sind wir bei der IHK Stuttgart ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Bürokaufleute und Immobilienkaufleute. Die R.E. Immo GmbH besteht seit 1984 am Markt, also fast vier Jahrzehnte vor Einführung der § 26a WEG-Pflicht. Im VDIV und im BVI sind wir aktives Mitglied.
Wenn Sie als WEG in Baden-Württemberg einen zertifizierten Verwalter suchen oder Ihre bestehende Verwaltung auf den § 26a-Standard prüfen lassen möchten, können Sie über die Kontaktseite ein Erstgespräch anfragen. Unsere Notfallbereitschaft gilt 365 Tage im Jahr. Mehr über unsere Verwaltungsphilosophie finden Sie auf der Seite über uns; konkrete Beispiele unserer Betreuung sind in den Referenzen dokumentiert.
Häufige Fragen zu § 26a WEG
Was ist ein zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG?
Ein zertifizierter Verwalter ist nach § 26a Abs. 1 WEG eine Person, die vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse zur Verwaltertätigkeit abgelegt hat (Bundesministerium der Justiz). Alternativ gelten nach § 7 ZertVerwV bestimmte Berufsqualifikationen als gleichwertig, etwa der Abschluss als Immobilienkaufmann oder die Prüfung zum Immobilienfachwirt.
Wann besteht ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?
Der Anspruch besteht seit dem 1. Dezember 2023 (VDIV). Wohnungseigentümer können gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung verlangen. Für vor dem 1. Dezember 2020 bestellte Verwalter galt nach Angaben der IHK Reutlingen eine Übergangsregelung bis zum 1. Juni 2024.
Wer darf sich ohne IHK-Prüfung zertifizierter Verwalter nennen?
Nach § 7 ZertVerwV ohne separate IHK-Prüfung anerkannt sind laut IHK Reutlingen: Personen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleute, Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Geprüfte Immobilienfachwirte sowie Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Diese Qualifikationen sind der IHK-Prüfung gesetzlich gleichgestellt.
Wo finde ich einen zertifizierten WEG-Verwalter in Baden-Württemberg?
Die R.E. Immo GmbH erfüllt die Voraussetzungen des § 26a WEG (siehe Homepage-Eintrag „Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG“) und ist mit sechs Standorten in Baden-Württemberg vertreten: Leutenbach, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Weinheim und Leonberg. Auch der VDIV listet auf seiner Seite zur Zertifizierung Übersichten der prüfenden IHKs.
Erstgespräch zur zertifizierten WEG-Verwaltung vereinbaren
Möchten Sie für Ihre Eigentümergemeinschaft eine zertifizierte Verwaltung beauftragen oder Ihre aktuelle Verwaltung auf den § 26a-Standard prüfen lassen? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder rufen Sie die Hauptverwaltung in Leutenbach unter 07195 412408-0 an. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen auch die digitale Eigentümerversammlung, mit der Beschlüsse ortsunabhängig möglich werden.
