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Übersicht mit Checkliste, Verwaltervertrag, Schlüsseln und Laptop zum Thema Auswahl einer Hausverwaltung für die WEG

Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten · Autor: R.E. Immo GmbH

Worauf sollten Eigentümer bei der Wahl einer Hausverwaltung für die WEG achten?

Bei der Auswahl einer Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden sieben nachweisbare Kriterien: Zertifizierung nach § 26a WEG, gültige § 34c GewO-Erlaubnis, VDIV- oder BVI-Mitgliedschaft, ausreichender Versicherungsschutz (Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung), dokumentierte WEG-Erfahrung mit Referenzen, transparente Digitalisierung mit getrennten Konten und eine regionale Erreichbarkeit mit werktäglicher Präsenz. Seit dem 1. Dezember 2023 darf sich nur zertifizierter WEG-Verwalter nennen, wer eine IHK-Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat (§ 26a Abs. 1 WEG). Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann der Beschluss nach Auskunft der IHK gerichtlich angefochten werden.

Warum die Auswahl der WEG-Verwaltung 2026 wichtiger ist als je zuvor

Die WEG-Reform, die neue Zertifizierungspflicht nach § 26a WEG und steigende Anforderungen an Digitalisierung und Klimaschutz haben das Berufsbild der Hausverwaltung grundlegend verändert. Der Markt ist zugleich in Bewegung: Laut dem VDIV-Branchenbarometer 2025 planen WEG-Verwaltungen für 2025 durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent, und rechnen mit einem Umsatzplus von 7,8 Prozent. Preisdruck und Fachkräftemangel treffen dabei auf mehr Regulierung – ein Umfeld, in dem die falsche Verwalterwahl schnell zu Rechtsstreit, Nachforderungen und einem verlorenen Wirtschaftsjahr führen kann.

Für Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg – von Mannheim bis Stuttgart – bedeutet das: Es reicht 2026 nicht mehr, das günstigste Angebot zu bestellen. Die Bestellung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, wirtschaftlich seriös kalkuliert sein und in der Praxis auch technisch, kaufmännisch und rechtlich funktionieren. Die folgenden sieben Kriterien machen aus einer Bauchentscheidung eine dokumentierbare Auswahl.

Kriterium 1: Zertifizierung nach § 26a WEG

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen durchsetzbaren Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – von wenigen Ausnahmen für sehr kleine WEGs abgesehen. Wer sich zertifizierter Verwalter nennen will, muss dazu vor einer Industrie- und Handelskammer eine Sachkundeprüfung ablegen, die – so die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar – „rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum“ bestätigt (§ 26a Abs. 1 WEG). Die Pflicht trifft alle Personen, die aktiv verwaltend tätig sind – also insbesondere die Versammlungsleitung und diejenigen, die Entscheidungen als Verwalter treffen.

Wichtig für den Beschluss der Eigentümerversammlung: Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann dies laut IHK gerichtlich angefochten werden. Wer sich absichern will, verlangt vom Bewerber ein IHK-Prüfungszeugnis oder – bei Bestandsverwaltern – den Nachweis einer nach § 7 ZertVerwV anerkannten gleichwertigen Qualifikation (Immobilienkaufmann/-frau, geprüfter Immobilienfachwirt, immobilienwirtschaftliches Hochschulstudium, Volljurist). R.E. Immo dokumentiert diesen Nachweis öffentlich auf der Seite zertifizierter WEG-Verwalter nach § 26a WEG.

Gewusst?

Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist personengebunden, nicht firmengebunden. Wenn eine Verwaltung nur einen einzigen zertifizierten Mitarbeiter beschäftigt und dieser das Unternehmen verlässt, verliert die WEG faktisch ihren zertifizierten Ansprechpartner. Fragen Sie deshalb, wie viele zertifizierte Verwalter im Haus tätig sind und wer konkret Ihre Versammlungen leiten wird.

Kriterium 2: § 34c GewO-Erlaubnis und Verbandsmitgliedschaft

Die Erlaubnis nach § 34c GewO ist die gewerberechtliche Grundlage jeder gewerblichen Immobilienverwaltung. Sie wird von der örtlichen Gewerbebehörde erteilt (die zuständige IHK wird im Verfahren angehört) und ist an persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse geknüpft. Eine gültige § 34c-Erlaubnis kann jederzeit als Kopie angefordert werden.

Ergänzend zeigt die Mitgliedschaft in einem der beiden großen Berufsverbände – VDIV Deutschland (Verband der Immobilienverwalter Deutschland) oder BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.) –, dass sich eine Verwaltung freiwillig an branchenspezifischen Standards ausrichten lässt, die in den Statuten und Verhaltensrichtlinien der jeweiligen Verbände beschrieben sind (etwa Weiterbildung und Berufsethik). R.E. Immo ist Mitglied in beiden Verbänden (VDIV und BVI). Für Sie als Eigentümer ist das ein zusätzliches Qualitätssignal jenseits der IHK-Prüfung.

Kriterium 3: Versicherungsschutz – Vertrauensschaden und Haftpflicht

Eine WEG-Verwaltung verwaltet fremdes Geld, führt Konten mit sechs- bis siebenstelligen Rücklagen und trifft Entscheidungen mit erheblicher finanzieller Tragweite. Der Versicherungsschutz ist deshalb kein Nebenpunkt, sondern eines der wichtigsten Auswahlkriterien.

  • Vertrauensschadenversicherung: Schützt vor vorsätzlichen Vermögensschäden durch Mitarbeitende oder Geschäftsführung. Über die VDIV-Mitgliedschaft bringt R.E. Immo eine Deckung von 2.000.000 Euro mit.
  • Sachschadens-Haftpflichtversicherung: Deckt Fehler bei Verwaltungshandlungen ab. R.E. Immo weist hier eine Deckungssumme von 1.000.000 Euro aus.
  • Büro-Haftpflicht mit Sachschutz: Absicherung der Betriebstätigkeit – bei R.E. Immo bis 10.000.000 Euro versichert.

Verlangen Sie Kopien der aktuellen Versicherungsscheine oder eine Bestätigung des Versicherers. Bewerber, die hier ausweichen, sind für eine Bestellung nicht geeignet.

Kriterium 4: Nachweisbare WEG-Erfahrung und Referenzen

Erfahrung lässt sich zählen und lokalisieren. Fragen Sie konkret: Wie viele Verwaltungseinheiten betreut das Haus? Seit wann ist die Firma am Markt? Wie groß ist die kleinste und die größte betreute Anlage? Wie viele Objekte werden in Ihrer Region verwaltet? R.E. Immo begleitet seit 1984 Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter in Baden-Württemberg und betreut aktuell rund 6.650 Verwaltungseinheiten (Stand: Mai 2024) – vom Zwei-Parteien-Haus bis zur Anlage mit 187 Einheiten.

Eine belastbare Referenzenliste nennt Objekte nach Größe, Region und Betreuungsdauer. Achten Sie darauf, ob langfristige Mandate ausgewiesen sind: Beziehungen, die 20 Jahre und länger halten – bei R.E. Immo etwa seit 1998 in Ludwigshafen – sind ein starkes Qualitätssignal, weil WEGs mit einer schlechten Verwaltung nach spätestens einem Wirtschaftsjahr wechseln.

Kriterium 5: Digitalisierung, Transparenz und Konto-Trennung

Der VDIV nennt in seiner Analyse zur Verwaltervergütung ausdrücklich die Digitalisierung als einen der Kostentreiber, für die viele Verwaltungen ihre Regelsätze anheben mussten. Für die Eigentümer ist Digitalisierung aber vor allem eines: nachprüfbare Transparenz. Fragen Sie nach:

  • Getrennte Treuhandkonten pro Objekt: Jedes Objekt sollte ein eigenes Konto haben, kein Sammelkonto der Verwaltung. R.E. Immo führt dafür kostenlose Einzelkonten bei der Deutschen Kreditbank AG.
  • Online-Zugang für den Verwaltungsbeirat: Beiratsmitglieder sollten jederzeit Kontostände, Buchungen und Belege einsehen können.
  • Digitale Eigentümerversammlung: Seit der WEG-Reform sind hybride und virtuelle Versammlungen zulässig – prüfen Sie, ob die Verwaltung dies anbietet und wie. R.E. Immo bietet die digitale Eigentümerversammlung als eigenes Format an.
  • Fristen für Protokolle: Ein Versammlungsprotokoll sollte innerhalb weniger Werktage vorliegen – nicht erst nach Wochen.

Kriterium 6: Regionale Präsenz und Erreichbarkeit

Ein zentralisierter Anbieter mit einem einzigen Standort in Norddeutschland wird eine Eigentümerversammlung in Heidelberg kaum kurzfristig besetzen können. Regionale Präsenz bedeutet: kurze Wege zur Anlage, ein Notdienst außerhalb der Bürozeiten und die Möglichkeit, einen persönlichen Ansprechpartner tatsächlich zu treffen.

R.E. Immo verteilt sich mit sechs Standorten über Baden-Württemberg: Hauptsitz in Leutenbach sowie Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg. Ein 24/7-Notdienst deckt Abende, Wochenenden und Feiertage ab – ein Standardanspruch für jede professionelle WEG-Verwaltung. Prüfen Sie im Bewerbergespräch, ob eine feste Person Ihr Objekt betreut und wie ihre Vertretung geregelt ist.

Kriterium 7: Vertragsgestaltung und Preisniveau

Der Verwaltervertrag ist rechtlich an die Bestellung geknüpft, sollte aber inhaltlich davon getrennt betrachtet werden. Achten Sie auf klare Leistungsabgrenzung (Grundvergütung versus Sondervergütungen), auf die Laufzeit (die Bestellzeit ist gesetzlich begrenzt – bei erster Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre, sonst auf höchstens fünf Jahre, § 26 Abs. 2 WEG) und auf eine faire Kündigungsregelung.

Beim Preisniveau lohnt ein Realitätscheck: Laut VDIV-Branchenbarometer 2024 waren für das Jahr 2024 Anhebungen der Regelsätze von 10,4 Prozent (Neuobjekte) und 16,4 Prozent (kleine Objekte bis zehn Einheiten) geplant; das VDIV-Branchenbarometer 2025 weist für 2025 durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent, aus. Wer 2026 in Baden-Württemberg deutlich unter dem Marktdurchschnitt anbietet, spart erfahrungsgemäß am Personal, an der Zertifizierung oder an der Digitalisierung – oder er streicht Leistungen aus dem Grundvertrag und verrechnet sie über Sondervergütungen.

Gewusst?

Ein Verwaltervertrag kann eine Probezeit vorsehen. Sinnvoller als die Verhandlung um wenige Euro pro Einheit ist eine erste kurze Vertragslaufzeit von einem Wirtschaftsjahr mit anschließender Verlängerungsoption – so kann die WEG die Zusammenarbeit an konkreten Ergebnissen messen.

Die vier Belege, die Sie vor der Bestellung schriftlich anfordern sollten

Bevor die Eigentümerversammlung über die Bestellung beschließt, sollten dem Verwaltungsbeirat vier Dokumente in Kopie vorliegen:

  1. IHK-Prüfungszeugnis nach § 26a WEG oder Nachweis einer nach § 7 ZertVerwV anerkannten gleichwertigen Qualifikation.
  2. Bestätigung der Mitgliedschaft in VDIV oder BVI (Mitgliedsurkunde oder Verbandsbescheinigung).
  3. Kopie der § 34c GewO-Gewerbeerlaubnis der zuständigen IHK.
  4. Nachweis der Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.

Wer diese vier Dokumente auf Anfrage nicht binnen weniger Werktage bereitstellen kann, ist für die Bestellung nicht bereit. Weitere Vorteile einer professionellen Hausverwaltung – etwa getrennte DKB-Treuhandkonten und mögliche Kosteneinsparungen im Energiebereich – ergeben sich erst nach dieser Prüfung als Zusatzargument.

Häufige Fehler bei der Verwalterauswahl

  • Nur den Preis vergleichen: Wer nur die Grundvergütung vergleicht, übersieht die Sondervergütungen. Fordern Sie eine Beispielrechnung für ein typisches Wirtschaftsjahr.
  • Auf mündliche Zusagen vertrauen: Zertifizierung, Versicherung und Verbandsmitgliedschaft müssen schriftlich belegt sein.
  • Referenzen nicht anrufen: Zwei oder drei kurze Telefonate mit Beiräten aus vergleichbaren WEGs geben mehr Aufschluss als jedes Hochglanzangebot.
  • Kein persönliches Vorstellungsgespräch: Eine Bestellung ohne persönliches Kennenlernen des künftigen Objektbetreuers ist zwar möglich, in der Praxis aber riskant – bereits ein 30-minütiges Vorstellungsgespräch klärt Erreichbarkeit, Betreuungsschlüssel und Arbeitsweise wesentlich besser als jedes Angebotsdokument.

So begleitet R.E. Immo Ihre WEG bei der Verwalterauswahl

Als seit 1984 tätige, VDIV- und BVI-Mitglieds-Verwaltung mit sechs Standorten in Baden-Württemberg – Leutenbach, Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg – erfüllt R.E. Immo jedes der sieben Kriterien nachweisbar. Aktuell betreuen 22 qualifizierte Mitarbeiter rund 6.650 Verwaltungseinheiten in Objekten von zwei bis 187 Einheiten. Die Zertifizierungen (§ 26a WEG, § 34c GewO, IHK-Prüfung), Verbandsmitgliedschaften (VDIV, BVI) und Versicherungsdeckungen (1 / 2 / 10 Mio. Euro) sind auf unserer Seite zertifizierter WEG-Verwalter nach § 26a WEG öffentlich dokumentiert. Details zur eigentlichen Leistung finden Sie auf unserer WEG-Verwaltung-Seite.

Vergleichsangebot für Ihre WEG anfordern

Sie stehen als Beirat oder Eigentümer vor der Auswahl einer neuen Hausverwaltung? Übermitteln Sie uns Anzahl der Einheiten, Baujahr, Standort und den gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten innerhalb weniger Werktage einen schriftlichen Vorschlag mit klarer Leistungsabgrenzung – inklusive aller Zertifikats-, Versicherungs- und Verbandsnachweise als Anlage.

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R.E. Immo GmbH · Hauptsitz Leutenbach · Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg · Tel. 07195 412408-0 · info@re-immo.de

Häufig gestellte Fragen zur Auswahl einer WEG-Verwaltung

Wer entscheidet in der WEG über die Auswahl der neuen Hausverwaltung?

Die Bestellung des Verwalters ist eine Aufgabe der Eigentümerversammlung und wird nach § 26 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Verwaltungsbeirat bereitet die Auswahl vor, holt Angebote ein und stellt der Versammlung eine Empfehlung – die eigentliche Entscheidung treffen die Eigentümer mit ihren Stimmen.

Muss die neue WEG-Verwaltung zertifiziert sein?

Seit dem 1. Dezember 2023 haben die Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters; die Voraussetzungen der Zertifizierung selbst regelt § 26a WEG. Wird ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt, kann der Beschluss laut IHK gerichtlich angefochten werden. Anerkannte gleichwertige Qualifikationen (§ 7 ZertVerwV) ersetzen die IHK-Prüfung – etwa Immobilienkaufmann/-frau, geprüfter Immobilienfachwirt oder ein immobilienwirtschaftliches Hochschulstudium.

Was kostet eine seriöse WEG-Verwaltung 2026?

Nach dem VDIV-Branchenbarometer 2025 planen WEG-Verwaltungen für das laufende Jahr durchschnittliche Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent – ausgelöst durch steigende Personalkosten, neue gesetzliche Anforderungen und den Digitalisierungsaufwand. Ein belastbares Angebot enthält neben der Grundvergütung pro Einheit und Monat auch einen Mindestumsatz pro Anlage sowie klar abgegrenzte Sondervergütungen.

Wie lange darf ein Verwaltervertrag maximal laufen?

§ 26 Abs. 2 WEG begrenzt die Bestellzeit: bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum – der Ersterrichtung der WEG durch den Bauträger – auf höchstens drei Jahre, in allen anderen Fällen auf höchstens fünf Jahre. Der Verwaltervertrag ist rechtlich an die Bestellung geknüpft und endet spätestens mit ihr.

Kann die WEG den Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit durch Beschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden – der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ein wichtiger Grund ist für die Abberufung nicht mehr erforderlich.

Welche Unterlagen sollte man vor der Bestellung schriftlich verlangen?

Vier Dokumente in Kopie: das IHK-Prüfungszeugnis nach § 26a WEG (oder einen Nachweis nach § 7 ZertVerwV), die § 34c GewO-Gewerbeerlaubnis, die Verbandsmitgliedschaft (VDIV oder BVI) und Nachweise über Vertrauensschadens- und Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen.

Reicht ein einziger Standort in der Region aus?

Für eine WEG in Baden-Württemberg sollte die Verwaltung mit einem Büro innerhalb pendelbarer Entfernung präsent sein und werktäglich sowie in Notfällen erreichbar sein. R.E. Immo betreibt aus diesem Grund sechs Standorte in Baden-Württemberg mit 24/7-Notdienst.

Quellen

Aufschlüsselung der monatlichen Kosten einer WEG-Verwaltung pro Einheit

Zuletzt aktualisiert: 21. Juni 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten · Autor: R.E. Immo GmbH

Was kostet eine professionelle WEG-Verwaltung 2026?

Eine professionelle WEG-Verwaltung kostet in Deutschland 2026 typischerweise zwischen 25 und 50 Euro brutto pro Einheit und Monat. Die aktuelle Verwalterentgeltstudie 2026 weist durchschnittliche Basissätze zwischen 29,75 Euro und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat aus – je nach Größe der Anlage. In Baden-Württemberg bewegen sich seriöse Angebote für mittelgroße Gemeinschaften (10 bis 30 Einheiten) erfahrungsgemäß im Korridor von 28 bis 38 Euro brutto. Hinzu kommen ein Mindestumsatz pro Anlage sowie Sondervergütungen für Einzelleistungen außerhalb des Standardkatalogs.

Aktuelle Preisspannen 2026 für die WEG-Verwaltung

Die Vergütung einer WEG-Verwaltung wird in nahezu allen seriösen Modellen pro Wohneinheit und Monat abgerechnet. Pauschalpreise für ganze Objekte sind die Ausnahme. Maßgeblich ist die Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft, da sich der Verwaltungsaufwand pro Einheit mit zunehmender Objektgröße verteilt.

Die folgenden Spannen orientieren sich an der Verwalterentgeltstudie 2026, die regelmäßig in Kooperation der Branchenverbände BVI und IVD veröffentlicht wird, sowie am VDIV-Branchenbarometer 2024.

Objektgröße Preisspanne brutto / Einheit / Monat Jährlich pro Einheit
Kleine WEG (bis 10 Einheiten) 32 – 50 € 384 – 600 €
Mittlere WEG (10 – 30 Einheiten) 28 – 38 € 336 – 456 €
Größere WEG (30 – 80 Einheiten) 25 – 32 € 300 – 384 €
Sehr große WEG (ab 80 Einheiten) 22 – 28 € 264 – 336 €

Angaben brutto inkl. 19 % USt., Richtwerte für 2026. Quellen: Verwalterentgeltstudie 2026 (Haufe, BVI, IVD), VDIV-Branchenbarometer 2024, ergänzt um Marktbeobachtungen für Baden-Württemberg.

Wer die Bandbreite einordnen möchte, sollte zwei Kennzahlen aus der Verwalterentgeltstudie 2026 kennen. Erstens: Die durchschnittlichen Basissätze für die WEG-Verwaltung liegen je nach Größe der Anlage zwischen 29,75 Euro und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat. Zweitens, und für kleine Gemeinschaften besonders relevant: Der mittlere Mindestumsatz pro Anlage liegt unverändert bei 357 Euro brutto – ein Wert, den seriöse Verwaltungen unabhängig von der reinen Multiplikation aus Einheitenzahl und Einheitensatz benötigen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben kostendeckend zu erbringen.

Gewusst?

Eine WEG mit nur 6 Einheiten zu 28 € brutto käme rechnerisch auf 168 € pro Monat. Da seriöse Verwaltungen jedoch einen Mindestumsatz von rund 357 € pro Anlage benötigen, ergibt sich für sehr kleine Gemeinschaften häufig ein höherer Effektivsatz pro Einheit. Das ist kein Aufschlag, sondern die ehrliche Abbildung des Aufwands.

Diese Faktoren bestimmen den Preis pro Einheit

Die Vergütung einer WEG-Verwaltung ist kein Listenpreis, sondern das Ergebnis mehrerer Stellschrauben. Wer Angebote vergleicht, sollte die folgenden Größen kennen.

  • Anzahl der Einheiten: Je mehr Einheiten, desto niedriger der Satz pro Einheit. Eine WEG mit 80 Einheiten liegt typischerweise 10 bis 20 Euro unter einer WEG mit 8 Einheiten.
  • Alter und Zustand des Gebäudes: Sanierungsbedürftige Objekte verursachen mehr technische und kaufmännische Vorgänge, weil sich Beschlussfassungen, Handwerkerkoordination und Versicherungsfälle häufen.
  • Leistungsumfang: Der branchenübliche Standardkatalog umfasst kaufmännische, technische und allgemeine Verwaltung. Alles darüber hinaus – etwa Sondereigentumsverwaltung, Mahnverfahren, Einberufung außerordentlicher Eigentümerversammlungen – wird gesondert berechnet.
  • Vertragsalter: Bestandsverträge sind systematisch günstiger als Neuverträge. BVI-Präsident Thomas Meier formulierte es in der Verwalterentgeltstudie 2026 so: „Neuverträge liegen im Schnitt fünf Euro netto über Bestandsverträgen, in der GdWE-Verwaltung beträgt der Unterschied bei einem Viertel der Unternehmen fast zwölf Euro brutto pro Einheit.“ Wer 2026 wechselt, zahlt also messbar mehr als wer einen alten Vertrag weiterführt.
  • Qualifikation des Verwalters: Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen WEGs gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen zertifizierten WEG-Verwalter nach § 26a WEG verlangen. Diese Qualifikation ist mit laufenden Fortbildungspflichten verbunden, die sich im Honorar abbilden.
  • Region: In Ballungsräumen wie Stuttgart, Mannheim oder Heidelberg liegen die Sätze oberhalb des Bundesdurchschnitts. Im ländlichen Raum sind sie tendenziell niedriger, allerdings ist dort auch die Verwalterdichte geringer.

Was in der monatlichen WEG-Vergütung enthalten ist

Hinter dem Satz pro Einheit verbirgt sich ein gesetzlich definierter Leistungskatalog. Eine seriöse Verwaltung erbringt für ihre Vergütung die folgenden Standardleistungen, die sich aus dem WEG ergeben und in der WEG-Verwaltung der R.E. Immo GmbH gebündelt enthalten sind.

Kaufmännische Verwaltung

  • Führung eines separaten Bankkontos pro Gemeinschaft, getrennt vom Verwaltervermögen
  • Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
  • Steuerbescheinigungen nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Zahlungsverkehr inkl. Überwachung von Hausgeldzahlungen

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehungen mit Dokumentation
  • Beauftragung und Koordination von Handwerkern bei Reparaturen
  • Vertragsverhandlung und -kontrolle mit Versorgern, Versicherern, Dienstleistern
  • Meldungen an Versorger zu Zählerständen

Allgemeine Verwaltung

  • Vorbereitung, Einberufung und Protokollführung der Eigentümerversammlung – in der Regel quartalsweise oder mindestens einmal jährlich
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern und Behörden
  • Führung der Beschlusssammlung

Welche dieser Leistungen tatsächlich vollumfänglich enthalten sind, unterscheidet sich erheblich von Anbieter zu Anbieter. Eine gute Faustregel: Was in der Verwaltervergütung nicht ausdrücklich genannt wird, wird im Zweifel als Sonderleistung abgerechnet. Eine ausführliche Übersicht zu den Vorteilen einer professionellen Hausverwaltung zeigt, welche Leistungen über den gesetzlichen Mindestumfang hinausgehen.

Zusatzleistungen und Sondervergütungen

Sondervergütungen für Zusatzleistungen sind ein zunehmend wichtiger Bestandteil der Verwalterhonorierung. Laut VDIV-Branchenbarometer 2024 machte die Sondervergütung für Zusatzleistungen 2023 durchschnittlich 6,1 Prozent des Umsatzes einer Verwaltung aus – mit steigender Tendenz. Das deckt sich mit der Aussage von Markus Jugan, IVD-Vizepräsident, der im Rahmen der Verwalterentgeltstudie 2026 erklärte: „Die Studie zeigt, dass der Markt auf steigende Anforderungen mit einer differenzierteren Vergütung reagiert.“

Typische Posten, die außerhalb des monatlichen Grundhonorars stehen:

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen – meist als Pauschale pro Versammlung
  • Mahnverfahren und Hausgeldklagen – nach Zeitaufwand oder Pauschale je Vorgang
  • Sondereigentumsverwaltung (SEV): Wer eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG hat, beauftragt häufig dieselbe Verwaltung mit der SEV. Laut Verwalterentgeltstudie 2026 liegt der Satz bei knapp 42 Euro brutto pro Einheit und Monat, sofern die Eigentümergemeinschaft in Kombination verwaltet wird.
  • Begleitung größerer Sanierungsmaßnahmen – meist als Prozentsatz der Bausumme
  • Energie- und Versorgeroptimierung – teils auf Erfolgsbasis, teils pauschal
  • Digitalisierungsleistungen wie Eigentümerportal, digitales Belegeinsichtrecht, virtuelle Versammlungen nach § 23 Abs. 1a WEG

Gewusst?

Die R.E. Immo GmbH führt für jede betreute WEG ein getrenntes und kostenloses Bankkonto bei der Deutschen Kreditbank AG. Kontoführungsgebühren, die andere Anbieter über Pauschalen oder Aufschläge weitergeben, fallen damit für die Gemeinschaft nicht an.

WEG-Verwaltung Kosten in Baden-Württemberg: Richtwerte für Stuttgart, Mannheim und Heidelberg

Die Verwalterentgeltstudie 2026 weist Bundeswerte aus, regionale Unterschiede schlagen jedoch erheblich durch. In Baden-Württemberg, insbesondere in den Großstadtregionen Stuttgart, Mannheim und Heidelberg, liegen die Sätze für die WEG-Verwaltung systematisch oberhalb des Bundesdurchschnitts. Gründe sind die höheren Lohnkosten qualifizierter Verwaltungsmitarbeiter sowie die größere durchschnittliche Komplexität der Objekte (Altbaubestand, gemischte Nutzung, gestiegene technische Standards).

Region in Baden-Württemberg WEG-Verwaltung mittlere Objekte (10–30 Einheiten)
Stuttgart 30 – 42 € brutto / Einheit / Monat
Mannheim 28 – 38 € brutto / Einheit / Monat
Heidelberg 30 – 40 € brutto / Einheit / Monat
Weinheim / Leonberg / Leutenbach (Umland) 26 – 35 € brutto / Einheit / Monat

Richtwerte für 2026 auf Basis der Verwalterentgeltstudie 2026 sowie der Marktbeobachtungen der R.E. Immo GmbH aus über 40 Jahren Tätigkeit in Baden-Württemberg.

Wichtig: Diese Spannen sind Orientierungswerte für mittelgroße Wohnungseigentümergemeinschaften mit Standardleistungsumfang. Kleinere Gemeinschaften liegen am oberen Ende oder darüber, sehr große Anlagen am unteren Ende. Auch innerhalb derselben Stadt unterscheiden sich Angebote vergleichbarer Verwaltungen erfahrungsgemäß um 15 bis 25 Prozent.

Warum sehr günstige Angebote häufig teuer werden

Wer im Internet sucht, findet Angebote für WEG-Verwaltung ab 19 oder 20 Euro pro Einheit und Monat. Solche Sätze klingen attraktiv, sind aber bei ehrlicher Kalkulation kaum kostendeckend zu erbringen – der bereits genannte Mindestumsatz von 357 Euro brutto pro Anlage aus der Verwalterentgeltstudie 2026 macht das deutlich. In der Praxis zeigt sich dann typischerweise eines der folgenden Muster:

  • Der Standardkatalog ist eng definiert. Was viele Eigentümer als Standard erwarten – etwa eine zweite ordentliche Versammlung im Jahr, individuelle Telefonate, Belegeinsicht – wird als Sonderleistung berechnet.
  • Die Erreichbarkeit ist auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. Notfälle außerhalb der Geschäftszeit gehen in eine kostenpflichtige Bereitschaft.
  • Der günstige Grundpreis deckt nur einen engen Standardumfang ab. Zusätzliche Abstimmungen, Reparaturkoordination, Versicherungsfälle oder größere Instandhaltungsmaßnahmen werden dann schneller als Sonderleistung berechnet.
  • Die Personalfluktuation ist hoch. Eigentümer haben innerhalb von zwei bis drei Jahren mehrere wechselnde Ansprechpartner.

Wer auf solche Angebote stößt, sollte deshalb gezielt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang fragen, nicht nach dem Listenpreis. Ein etwas höherer Satz mit klarer Leistungsabgrenzung ist über die typische Vertragslaufzeit von drei Jahren in der Regel die wirtschaftlich bessere Wahl. Wer bereits in einem Vertrag steht und vergleichen möchte, findet in unserem Ratgeber WEG-Verwaltung wechseln einen strukturierten Leitfaden.

So lässt sich ein faires Angebot für Ihre WEG einschätzen

Bevor Sie ein Angebot annehmen, prüfen Sie die folgenden sechs Punkte. Sie bilden zusammen mit dem reinen Einheitensatz die Grundlage für einen seriösen Preisvergleich.

  1. Leistungskatalog im Detail: Welche Leistungen sind in der Vergütung enthalten, welche werden gesondert berechnet? Pauschalformeln wie „alles inklusive“ sind in der Praxis unrealistisch.
  2. Anzahl der Versammlungen pro Jahr: Eine ordentliche Eigentümerversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Manche Verwaltungen begrenzen die enthaltene Anzahl auf eine pro Jahr, andere bieten quartalsweise Beiratstreffen inkludiert an.
  3. Erreichbarkeit: Wann ist die Verwaltung erreichbar, gibt es einen Bereitschaftsdienst für Notfälle? Die R.E. Immo GmbH ist beispielsweise an 365 Tagen erreichbar, auch abends, an Wochenenden und an Feiertagen.
  4. Versicherungsschutz: Eine professionelle Verwaltung verfügt mindestens über eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die R.E. Immo GmbH ist mit 1.000.000 € Vermögensschadenhaftpflicht, 2.000.000 € Vertrauensschadenversicherung über die VDIV-Mitgliedschaft und 10.000.000 € Betriebshaftpflicht abgesichert – ein Schutzniveau, nach dem Eigentümer aktiv fragen sollten.
  5. Qualifikation: Verfügt das Unternehmen über die Erlaubnis nach § 34c GewO und beschäftigt es zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG? Beides ist seit 2023 für viele Gemeinschaften ein durchsetzbarer Qualitätsstandard.
  6. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen: Drei Jahre sind branchenüblich, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Vertragsende. Längere Bindungen ohne klare Sonderkündigungsrechte sind ein Warnsignal.

Die R.E. Immo GmbH veröffentlicht aus genau diesen Gründen keine Pauschalpreise auf der Website. Jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist unterschiedlich groß, unterschiedlich strukturiert und stellt unterschiedliche Anforderungen. Wir kalkulieren jedes Angebot anhand des konkreten Objekts – und legen offen, welche Leistungen enthalten sind und welche als Sondervergütung erscheinen. Wer einen belastbaren Vergleichswert braucht, kann unter kostenloses Angebot anfordern die Eckdaten der Gemeinschaft übermitteln und erhält innerhalb weniger Werktage einen transparenten Vorschlag.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer WEG-Verwaltung

Was kostet die Verwaltung einer WEG pro Einheit und Monat?

Eine professionelle WEG-Verwaltung kostet 2026 typischerweise zwischen 25 und 50 Euro brutto pro Einheit und Monat. Die Verwalterentgeltstudie 2026 weist durchschnittliche Basissätze zwischen 29,75 Euro und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat aus. Maßgeblich für die Einordnung sind die Größe der Gemeinschaft, das Alter des Objekts, der Leistungsumfang und die Region.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten bei einer Eigentumswohnung?

Für eine einzelne Eigentumswohnung in einer mittleren WEG mit 10 bis 30 Einheiten liegen die jährlichen Kosten der WEG-Verwaltung typischerweise zwischen 336 und 456 Euro brutto. Diese Kosten werden über das Hausgeld auf die Eigentümer umgelegt und sind im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Hinzu kommen anteilig die Kosten für Heizung, Wasser, Versicherungen, Instandhaltungsrücklage und etwaige Sondervergütungen.

Sind die Kosten der WEG-Verwaltung steuerlich absetzbar?

Für Selbstnutzer ist die Antwort differenziert. Die Verwaltergebühr selbst – also das monatliche Honorar an die WEG-Verwaltung – ist nach dem BMF-Schreiben vom 9. November 2016 nicht nach § 35a EStG begünstigt; das Finanzamt erkennt sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistung an. Absetzbar sind dagegen die Lohnanteile der Leistungen, die die Verwaltung im Auftrag der Gemeinschaft koordiniert: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste sowie Handwerker- und Reparaturleistungen am Gemeinschaftseigentum. Die Verwaltung weist diese Beträge in der Jahresabrechnung oder einer gesonderten Bescheinigung nach § 35a EStG aus. Vermieter können die Verwaltungskosten als Werbungskosten nach § 9 EStG vollständig ansetzen.

Warum gibt es bei R.E. Immo keine Preisliste auf der Website?

Jede WEG ist unterschiedlich strukturiert. Eine Pauschalpreisliste würde entweder vereinfachen, wo Differenzierung nötig ist, oder Posten verstecken, die später als Sonderleistung erscheinen. Wir kalkulieren jedes Angebot individuell anhand der Einheitenzahl, des Objektzustands und des gewünschten Leistungsumfangs – und legen offen, was enthalten ist.

Was passiert, wenn der Mindestumsatz von 357 Euro nicht erreicht wird?

Bei sehr kleinen Gemeinschaften ergibt sich aus der reinen Multiplikation aus Einheitenzahl und Einheitensatz häufig ein niedrigerer Betrag als der branchenübliche Mindestumsatz von 357 Euro brutto pro Anlage (Quelle: Verwalterentgeltstudie 2026). Seriöse Verwaltungen weisen in diesem Fall einen Mindestbetrag pro Anlage aus oder erhöhen den Einheitensatz. Verwaltungen, die solche Gemeinschaften zu reinen Listenpreisen annehmen, erbringen erfahrungsgemäß einen reduzierten Leistungsumfang.

Was unterscheidet die WEG-Verwaltung von der Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum – also Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) übernimmt zusätzlich die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung, etwa Mieterbetreuung, Mietabrechnung und Nebenkostenabrechnung. Laut Verwalterentgeltstudie 2026 liegt die SEV in Kombination mit der WEG-Verwaltung bei knapp 42 Euro brutto pro Einheit und Monat.

Wie unterscheidet sich der Preis zwischen Bestands- und Neuverträgen?

Neuverträge sind systematisch teurer als Bestandsverträge. BVI-Präsident Thomas Meier wies in der Verwalterentgeltstudie 2026 darauf hin, dass Neuverträge im Schnitt fünf Euro netto über Bestandsverträgen liegen – in der GdWE-Verwaltung bei einem Viertel der Unternehmen sogar fast zwölf Euro brutto pro Einheit. Wer einen alten, günstigen Vertrag hält, sollte vor einer Kündigung prüfen, ob der vermeintliche Mehrwert eines neuen Anbieters den Preisaufschlag rechtfertigt.

Transparentes Angebot für Ihre WEG anfordern

Sie möchten wissen, was die WEG-Verwaltung für Ihre konkrete Gemeinschaft kostet? Übermitteln Sie uns Einheitenzahl, Baujahr und gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten innerhalb weniger Werktage einen schriftlichen Vorschlag – mit klarer Leistungsabgrenzung und ohne versteckte Posten.

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R.E. Immo GmbH · Hauptsitz Leutenbach · Büros in Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Stuttgart und Leonberg · Tel. 07195 412408-0 · info@re-immo.de

Quellen

  • Verwalterentgeltstudie 2026 / Haufe Online (in Kooperation mit BVI und IVD): haufe.de
  • VDIV-Branchenbarometer 2024 – Verwaltervergütung: vdiv.de
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere §§ 19, 23, 26a, 27 WEG
  • § 35a EStG zur steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen