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Wohnhäuser gegen Extremwetter schützen
BrancheDie Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr ist nicht vergessen. Bis heute ist in ganz Deutschland nur ein kleiner Teil der Wohngebäude an extreme Wetterereignisse wie Hitze und Starkregen angepasst. Die Folgen des Klimawandels werden immer spürbarer. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat deshalb eine neue Broschüre veröffentlicht, die sich an Bauwillige, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie an fachlich Interessierte richtet.
„Es gibt bereits viele kluge Ansätze für einen klimaangepassten Wohnungsbau“, sagt der Leiter der Abteilung Wohnungs- und Bauwesen im BBSR, Robert Kaltenbrunner. „Die Herausforderungen liegen in der Umsetzung. Dazu gehört die Sensibilisierung von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Viele schätzen die Gefahren durch Extremwetter falsch ein. Auch Planende und Fachleute sind gefordert: Sie sollten – neben dem Klimaschutz – auch die Anpassung an den Klimawandel in der Gebäudeplanung weitaus stärker als bisher mitdenken.“
Im Mittelpunkt stehen technische und naturbasierte Lösungen für einen besseren Schutz vor Extremwetter. Bereits kleine Anpassungen und Maßnahmen erzielen eine gute Wirkung. So helfen beispielsweise gegen Hitze in Wohnräumen flexible Sonnenschutzelemente vor Fenstern. Auch richtiges Lüften im Sommer ist nützlich. Über Tag die Fenster schließen und nachts lüften schafft Abkühlung. Helle Fassadenoberflächen und Außenwände sorgen durch ihre thermischen Eigenschaften ebenfalls dafür, dass die Hitze draußen bleibt. Auch Gebäudegrün erfüllt eine wichtige Funktion: Gründächer, bepflanzte Fassaden sowie Bäume und Sträucher auf dem Grundstück spenden Schatten und kühlen durch die Verdunstung die Umgebung. Bei Starkregen speichern sie Wasser und geben es zeitlich verzögert ab. Die Broschüre zeigt darüber hinaus, welche Maßnahmen vor Überflutungen, Hagel und Sturm schützen.
Die Broschüre des BBSR mit dem Titel „Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften“ entstand in einem Projekt der Universität Stuttgart. Sie ist kostenfrei erhältlich per E-Mail wb6@bbr.bund.de und auf der Website des BBSR unter www.bbsr.bund.de abrufbar.
Energiesparen ist jetzt für jeden und alle wichtig
BrancheUngewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Eine frühere Bundesregierung wäre vermutlich kaum auf die Idee gekommen, jeden einzelnen Bundesbürger zum Energiesparen aufzufordern. Zu sehr stand bisher die Devise im Vordergrund, dass Konsum der Wirtschaft nützt und ein Kennzeichen von Wohlstand ist. Das ist jetzt – zumindest in Hinsicht auf den Energieverbrauch – anders.
Energiesparen ist das Gebot der Stunde – und zwar für alle. Eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Heizungstemperatur für den Wohnungsbereich ist jedoch aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) der völlig falsche Weg. Sie trifft insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung auf höhere Wohnungstemperaturen angewiesen sind. Zudem werde eine solche Maßnahme dem heterogenen Gebäudebestand in keiner Weise gerecht. Nach wie vor müssen diejenigen am meisten Energiekosten tragen, die in den Häusern mit dem schlechtesten energetischen Zustand wohnen, betont der Deutsche Mieterbund.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält dagegen den Vorschlag, die Mindesttemperatur abzusenken, für sinnvoll. Man müsse sich jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten. Ein Grad weniger Raumtemperatur bedeute sieben Prozent weniger Energieverbrauch. Alle Verbraucher, ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, sind aufgefordert, ihr Heizverhalten zu optimieren.
Die Abkehr von Öl, Gas und Kohle ist noch lange nicht vollzogen, der Umstieg auf erneuerbare Energien besonders nötig. Holzenergie, Großwärmepumpen und solarthermische Großanlagen sollen grüne Wärme zukünftig in die Leitungen der Wärmenetze einspeisen und so die Abhängigkeit von Öl und Gas verringern. Immerhin geht es voran: In 50,6 Prozent der im Jahr 2021 fertiggestellten Wohngebäude wurden bereits Wärmepumpen als primäre Heizung eingebaut. 2015 hatte der Anteil noch bei 31,4 Prozent gelegen. Gasheizungen kommen immer seltener zum Einsatz: Sie werden in 34,3 Prozent der Neubauten als primäre Heizung genutzt, 2015 lag der Anteil noch bei 51,5 Prozent. Insgesamt stieg nach Angaben des statistischen Bundesamtes der Anteil erneuerbarer Energien als Heizenergiequelle zwischen 2015 und 2021 von 61,5 auf 70,7 Prozent.
Schöne neue Fernsehwelt
BrancheDie Zeit, in der Fernsehzuschauer mit drei Programmen zufrieden waren, gehört der Vergangenheit an. Die Technik der Empfangsgeräte ist in hohem Maße ausgefeilt. Die Auswahl der Progamme scheint unbegrenzt und auch die Wege, auf denen die Signale auf den Bildschirm kommen, haben sich vervielfacht. Eine kurze Übersicht:
Kaum noch jemand empfängt die Fernsehprogramme über eine Antenne. Nur noch zehn Prozent der privaten Haushalte empfingen im Jahr 2021 auf diese Weise ihr Fernsehprogramm. In der Rangliste der häufigsten TV-Anschlüsse dominierten 2021 die Satelliten- und Kabel-Anschlüsse: 45 Prozent beziehungsweise 43 Prozent aller Privathaushalte besaßen diese Anschlussarten. Im Vergleich zu 2019 veränderte sich der Anteil der Haushalte mit Satelliten- und Kabelfernsehen kaum: Satellitenfernsehen verzeichnete ein Plus von 0,3 Prozent, Kabelfernsehen ein Minus von 1,3 Prozent.
Fernsehen über das Internet gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, konnten im Jahr 2021 bereits 19 Prozent der privaten Haushalte über ihren Breitbandanschluss fernsehen. Auch wenn das Internetfernsehen bei den Fernsehempfangsarten 2021 noch an dritter Stelle stand, verzeichnete es im Vergleich zum Jahr 2019 als einziges einen deutlichen Zuwachs. 2019 hatte der Anteil der Haushalte mit Internet-TV noch bei 15 Prozent gelegen. Seitdem hat Internetfernsehen um vier Prozent zugelegt.
Insgesamt verfügten 17 Millionen Haushalte im Jahr 2021 über Satelliten-TV- und 16 Millionen Haushalte über Kabel-TV-Anschluss. Internet-TV hatten sieben Millionen Privathaushalte, vier Millionen Haushalte hatten einen Antennen-TV-Anschluss.
Die Wohnsituation hat großen Einfluss auf die Art des TV-Empfangs: Gut die Hälfte der Haushalte, die zur Miete wohnten, hatten 2021 einen Kabelanschluss. Lebte der Haushalt in den eigenen vier Wänden, so betrug der Anteil nur 28 Prozent. Demgegenüber verfügten weniger als ein Drittel der Mieterhaushalte über einen Satelliten-TV-Anschluss. Im Wohneigentum betrug der Anteil der Haushalte mit Satelliten-TV dagegen fast zwei Drittel. Internetfernsehen war in beiden Fällen etwa gleich häufig vorhanden.
Neue Gesetze: Immobilien im Fokus der Aufmerksamkeit
BrancheSelten standen Immobilien so sehr im Fokus der Aufmerksamkeit wie heute. Dazu haben der angespannte Immobilienmarkt und auch die Erfordernisse der Klimakrise beigetragen. Die Politik hat bereits mit der Einrichtung eines eigenen Bauministeriums reagiert. Auch das Ministerium für Wirtschaft und Klima spricht ein Wörtchen mit, wenn es um den Bau und die Sanierung von Gebäuden geht.
Das Dach über dem Kopf ist ein Grundbedürfnis wie Essen und Trinken. Wie dieses Grundbedürfnis befriedigt wird, berührt darüber hinaus viele andere Bereiche sowie wirtschaftliche und finanzielle, klimapolitische und soziale Aspekte. Neue Gesetze und staatliche Förderungen sollen Verwerfungen glätten und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Im laufenden und im nächsten Jahr kommen viele Änderungen auf Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Mieter und Mieterinnen zu.
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernisieren. Die Ausgestaltung des GEG und die Festlegung von Gebäudestandards haben immense Auswirkung auf die Branche. Vorgesehen ist die Erhöhung des GEG-Standards auf EH 55. Damit verschärfen sich die Anforderungen auch an die Gebäudehülle. Das reiche aber nicht aus und sei einseitig, bemängelt der Zentrale Immobilienverband ZIA. Zusätzliche Anforderungen an die Gebäudehülle seien nicht nur wirtschaftlich sinnlos, die Produktion und Entsorgung von zusätzlichem Dämmmaterial verbiete der Gedanke des Lebenszyklus. Der Fokus solle vielmehr auf Effizienz in der Anlagentechnik, Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude und dem effizienten Gebäudebetrieb liegen.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die Bundesregierung die Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie schnell und umfangreich vorantreiben. Die Belange im Wohnungseigentum seien jedoch bislang nicht genügend bedacht, bemängelt der VDIV Deutschland und fordert Nachbesserungen. Positiv bewertet der Verband die in der EEG-Novelle vorgesehene Einführung des Volleinspeisemodells mit attraktiven Vergütungssätzen. „Die Mehrheit der rund zwei Millionen Eigentümergemeinschaften scheitert bislang an den Hürden des Mieterstromgesetzes.“ Für sie sei die Volleinspeisung eine klimafreundliche und kostengünstige Alternative.
Nachhaltiges Bauen spart Energie und schont das Klima
BrancheIm Bereich Bauen und Wohnen findet derzeit ein wichtiger Umdenkprozess statt. Es geht um Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und organisches Denken. Dabei entstehen Fragen zur Konstruktion und Nutzung, zum Ort, zur Akzeptanz der Nutzer und Nachbarn, zur Energieversorgung und zur Fähigkeit des späteren Recyclings.
In den vergangenen zehn Jahren hat die ökologische Dimension beim Bauen an Bedeutung gewonnen. Die Fachhochschule Kiel stellt nüchtern fest: Der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden ist schlecht fürs Klima. Sowohl der Bau als auch die Nutzung von Gebäuden ist sehr CO2-intensiv. Aktuelle Studien zeigen, dass 40 bis 50 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland darauf entfallen. Wie sich der CO2-Bedarf bei Neubauten senken lässt, soll ein Forschungsprojekt ermitteln. Die verstärkte Nutzung regenerativer Energien beim Bau sei ein wichtiger Einflussfaktor, werde aber nicht ausreichen. Zusätzlich seien bautechnische Veränderungen erforderlich.
Die Politik stellt klare Anforderungen an das Bauen von Morgen, das nachhaltiger werden, Ressourcen schonen und das Klima schützen soll. Die Reduktion von CO2 in Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken lautet das oberste Gebot. „In der Zukunft muss Wohn- und Arbeitsraum bezahlbar sein, damit die gesellschaftliche Diversität sichergestellt ist“, sagt Prof. Dr.-Ing. Hannes Schwarzwälder von der Hochschule Biberach. Dafür sei es essenziell, die Prozesse zu analysieren und anzupassen, etwa die Schnittstellen zwischen industrieller Standardisierung und Individualisierung sowie die Reduktion von Abfällen bzw. die Wiederverwendung von Materialien.
Außer dem Neubau ist die Sanierung des Immobilienbestandes eine wichtige Aufgabe. In Deutschland müssen in den kommenden Jahren viele Millionen Wohnhäuser saniert werden, um Energie zu sparen, das Klima zu schützen und die Wohnkosten moderat zu halten. Eine richtige Dämmung der Gebäudehülle ist ein erster Schritt, um ältere Wohnhäuser aus den Jahren zwischen 1950 und 1970 energetisch fit zu machen.
Ein Vorzeigeprojekt entsteht derzeit in der Hamburger Hafencity. Das höchste Holzhochhaus Deutschlands mit dem Namen „Roots“ soll bis Ende 2023 fertiggestellt werden. Es wird 18 Geschosse und rund 180 Wohnungen umfassen.
Nachtruhe: Bei Störung drohen Bußgelder
BrancheHaben Sie sich schon einmal über Lärm in der Nacht geärgert? Nächtlicher Lärm ist eine häufige Ursache für Streit unter Nachbarn. Doch auch öffentliche Veranstaltungen können die Ruhe empfindlich stören. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen für den Zeitraum der Nachtruhe und dafür, was als zumutbar gilt, bestätigt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
Werden Betroffene wesentlich beeinträchtigt, kann es zu Bußgeldern und sogar einem Gerichtsprozess samt Schadensersatzpflicht kommen. Generell gilt, dass laute Geräusche hinzunehmen sind, solange sie Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Auch eine wesentliche Beeinträchtigung ist zu dulden, wenn die Lautstärke ortsüblich ist und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen vermieden werden kann. Was als ortsüblich gilt, ergibt sich aus der Lage der Wohnung oder des Hauses in einem reinen Wohngebiet im Gegensatz zu einem Mischgebiet oder im Vergleich von städtischer und ländlicher Region.
Es gibt keine generellen Zeiten, in denen zwingend Nachtruhe einzuhalten ist. Regelungen bestehen für einzelne Bereiche, zum Beispiel durch Landes- und Bundesrecht oder kommunale Satzungen. Übliche Zeiten sind zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Ruhezeiten können auch durch die Hausordnung in Mietshäusern beziehungsweise in Eigentumsanlagen vertraglich geregelt werden.
Fernseher, Stereoanlagen und sonstige Geräte dürfen innerhalb der nächtlichen Ruhezeiten nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Da es keine rechtliche Definition für Zimmerlautstärke gibt, richtet sich diese nach dem Einzelfall. Bei Kindern gilt allgemein eine höhere Toleranz. Für Partylärm gibt es keine Ausnahme, wie häufig angenommen wird. Störung durch Partylärm ist nicht erlaubt – auch nicht „nur einmal im Monat“.
Lautes Betätigen von Garagentoren ist zu unterlassen. Auch bellende und jaulende Hunde können eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Sportanlagen müssen die nächtlichen Ruhezeiten ab 22:00 Uhr einhalten. Gemeinden können Ausnahmegenehmigungen erlassen für einzelne Veranstaltungen wie Volksfeste oder Konzerte, die nur einem Tag des Jahres stattfinden und von kommunaler Bedeutung sind.
Verhandeln über den Immobilienpreis mit den richtigen Argumenten
BrancheDie Nachfrage nach Immobilien ist immer noch größer als das Angebot. Unter den sich ändernden Bedingungen des Immobilienmarktes, fragen sich jetzt aber viele Immobilieninteressentinnen und -interessenten, ob es sich lohnt, über den Immobilienpreis zu verhandeln.
In den vergangenen Jahren haben viele Immobilienkäuferinnen und -käufer es nicht gewagt, den geforderten Preis eines Hauses oder einer Wohnung in Frage zu stellen. Sie gingen davon aus, dass es genug andere Kaufwillige gibt, die den Preis akzeptieren und zum Zuge kommen, während sie selbst leer ausgehen. Diese Einstellung ändert sich allmählich.
Tatsächlich gehen Finanzierungsfachleute davon aus, dass Immobilienpreise und Immobilienwerte schon seit einigen Jahren nicht mehr übereinstimmen. Angesichts der bisher niedrigen Zinsen und guten Finanzierbarkeit waren die hohen Immobilienpreise aber leicht durchsetzbar. Erwerberinnen und Erwerber konnten damit rechnen, dass die Preisentwicklung den Erstehungspreis bald überholen und den hohen Kaufpreis rechtfertigen würde.
Inzwischen haben sich die Hypothekenzinsen fast verdreifacht. Der Immobilienkauf will also wohl überdacht sein. In dieser Situation ist es verständlich, wenn es bei den Kaufverhandlungen jetzt wieder mehr um den Preis geht. Der Immobilienvermittler oder die Immobilienmaklerin ist in jedem Fall die richtige Adresse, um auszulosten, wie hoch der Spielraum beim Immobilienpreis ist. Fachwissen, Erfahrung und Marktkenntnisse helfen dabei, die Situation richtig einzuschätzen und einen guten Kompromiss zu finden.
Nach Angaben von ImmoScout24 liegt der erzielbare Preisnachlass zwischen zehn und 15 Prozent, aber auch ein Preisnachlass von bis zu 25 Prozent sei möglich. Modernisierungskosten, veraltete Ausstattung und hohes Alter der Immobilie sind die am häufigsten vorgebrachten Argumente für einen Preisnachlass. Als Argumente bei der Verhandlung nannten die Befragten auch fehlende Ausstattungsmerkmale wie beispielsweise eine Einbauküche, Parkmöglichkeiten, Garage und Keller sowie Balkon oder Garten. Die Lage der Immobilie ist ein preisminderndes Argument, wenn diese vergleichsweise unattraktiv ist.
Mehr Wohnqualität durch eigenen Balkon
BrancheDie Schwerpunkte, auf die Wohnungssuchende besonderen Wert legen, haben sich während der Coronapandemie verändert – unabhängig davon, ob eine Mietwohnung oder ein Eigenheim gesucht wird. Zu den wichtigsten Kriterien gehören jetzt auch ein Balkon, eine Terrasse oder ein Garten.
Vielen Menschen ist es wichtig geworden, einfach nach draußen treten zu können und einen eigenen Aufenthaltsort im Freien zu haben. Die meisten sind bereit, dafür einen höheren Kaufpreis oder eine höhere Miete zu zahlen. Nach einer Studie von bulwiengesa werden bei Eigentumswohnungen im Vergleich zu Mietwohnungen in allen deutschen Zentren, den sogenannten A-Städten, Preisaufschläge für Balkone verlangt. In der Höhe des Aufschlags zeigen sich Unterschiede von fast vier Prozent. Bei Mietwohnungen werden für einen Balkon Mietpreisaufschläge zwischen drei und fünf Prozent gezahlt.
Der Balkonanbau ist daher eine beliebte Modernisierungsmaßnahme für Altbauten. Der Außenfreiraum steigert neben der Wohnfläche auch die Wohnqualität und den Wert der Immobilie.
Für den nachträglichen Balkonanbau ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung notwendig. Eine wichtige Rolle spielt auch der Grundriss der Wohnungen. In den meisten Fällen wird ein Balkon so platziert, dass er vom Wohnzimmer oder der Küche begehbar ist. Für den Zugang kann oft ein vorhandenes Fenster vergrößert werden. Damit ein Tisch, mehrere Stühle und Pflanzenkübel ausreichend Platz haben, ist eine Größe von mindestens zehn Quadratmetern empfehlenswert.
Der selbsttragende Vorstellbalkon ist die günstigste Variante, um einen Neu- oder Altbau mit einem Balkon auszustatten. Dabei wird der Balkon auf vier Stützen gebaut, die auf Fundamenten vor dem Gebäude ins Erdreich versenkt werden und mit der Fassade verankert sind. Ein freitragender Balkon bietet sich an, wenn vor dem Haus keine Stützen platziert werden können. Er wird durch Stahlträger an der Hauswand montiert oder unsichtbar mit der Geschossdecke verbunden. Diese Variante ist aufwendiger in Planung und Umsetzung. In Wohnungseigentümergemeinschaften bedarf ein Balkonanbau als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Eigentümer.
Unterschiede: arme Gemeinden, reiche Gemeinden
BrancheDieser Blick auf die Alpen bei Starnberg ist teuer. Deutschland ist in 401 Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt, die sich besonders in Hinsicht auf das Einkommen der Bürger deutlich unterscheiden. Das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen erreichte in der Stadt Heilbronn 42.275 Euro und im reichen Landkreis Starnberg 38.509 Euro. In Gelsenkirchen und in Duisburg haben die Menschen dagegen nicht einmal halb so viel Geld zur Verfügung.
Das Einkommensgefälle von West nach Ost ist auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht verschwunden. In den neuen Ländern gibt es mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nur einen Kreis, in dem das Pro-Kopf-Einkommen den Durchschnitt für die ganze Bundesrepublik überschreitet. In den alten Ländern besteht zudem ein Süd-Nord-Gefälle. Im Durchschnitt liegt das Pro-Kopf-Einkommen in Bayern und Baden-Württemberg etwa 2.600 Euro höher als im übrigen Westdeutschland.
In einigen kleineren Städten oder ländlichen Gebieten mit sehr hohen Einkommen beeinflusst eine eher kleinere Zahl sehr reicher Haushalte die Statistik. Öffentliche Dienstleistungen und die Umverteilung durch Steuern, Sozialabgaben und Transferzahlungen tragen dazu bei, dass die Lebensverhältnisse in Deutschland nicht noch deutlicher auseinanderdriften. Im regionalen Vergleich spielen Faktoren wie die jeweiligen Einkommen und die Altersstruktur eine wichtige Rolle. Das belegt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
In den allermeisten Städten und Kreisen ergibt sich ein Umverteilungs-Saldo, aus dem nicht nur Transfers, sondern auch öffentliche Dienstleistungen, die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Polizei, Bundeswehr oder soziale Sachleistungen finanziert werden.
Unterschiedlich hohe Preisniveaus in den Regionen tragen der Studie zufolge zusätzlich zu einer Angleichung der Einkommen bei. Denn in Regionen mit hohem Einkommen sind tendenziell auch die Mieten und Preise höher. „Die Leute haben dann zwar mehr Geld im Portemonnaie, können sich aber nicht in gleichem Maße mehr leisten“, erklärt WSI-Wissenschaftler Pusch.
Immobilienmarkt stabil trotz Pandemie und Energiekrise
BrancheZweimal im Jahr erstellen die führenden Wirtschaftsinstitute eine Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie gibt Aufschluss darüber, in welche Richtung sich die Wirtschaft bewegt.
Danach steuert die deutsche Wirtschaft durch schwieriges Fahrwasser und durchläuft die höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten. In ihrem Frühjahrsgutachten revidieren die Wirtschaftsforschungsinstitute ihren Ausblick für dieses Jahr deutlich nach unten. Die Erholung von der Coronakrise wird infolge des Kriegs in der Ukraine gedämpft, behält aber die Oberhand. Die Institute erwarten für 2022 und 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 2,7 bzw. 3,1 Prozent. Bei einer sofortigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen stünden hierzulande in beiden Jahren insgesamt 220 Mrd. Euro an Wirtschaftsleistung im Feuer.
Der Erholungsprozess der deutschen Wirtschaft verzögert sich abermals. Der Wegfall der Pandemiebeschränkungen sorgt für konjunkturellen Auftrieb. Dämpfend wirken die Nachwehen der Coronakrise, weil Lieferketten immer noch unter Stress stehen. Die Schockwellen durch den Krieg in der Ukraine belasten die Konjunktur.
Für das laufende Jahr rechnen die Institute mit einer Inflationsrate von 6,1 Prozent, dem höchsten Wert seit 40 Jahren. Im Falle eines Lieferstopps für russische Energie würden sogar 7,3 Prozent erreicht, der höchste Wert seit Bestehen der Bundesrepublik. Auch im kommenden Jahr dürfte die Rate mit 2,8 Prozent (bei einem Lieferstopp: 5,0 Prozent) deutlich über dem Durchschnitt seit der Wiedervereinigung liegen. Bei einem Stopp der Gaslieferungen droht der deutschen Wirtschaft eine scharfe Rezession.
Fazit: Diese Prognose bildet das Umfeld ab, in dem sich Immobilienkäuferinnen und -käufer derzeit bewegen. Viele Immobilienanleger setzen in Krisenzeiten auf Sicherheit und suchen nach Möglichkeiten, ihr privates Vermögen zu retten. Sachwerte wie Immobilien stehen daher gegenwärtig immer noch hoch im Kurs, obwohl Zinsen, Energiekosten, Inflation und Baukosten eigentlich eher dämpfend auf die Preise wirken sollten.