Hohe Wellen: Klingelschild und DSGVO
Müssen Sie als Vermieter nun tatsächlich die Namen an Klingelschildern und Briefkästen entfernen? Wir können Sie beruhigen. Auch wenn das Thema Klingelschild und DSGVO hohe Wellen schlug, die Namen dürfen bleiben. Was ist von der großen Verunsicherung geblieben?
Natürlich trotz DSGVO zulässig: Namensschild an Klingel und Briefkasten
Die Datenschutzgrundverordnung hat seit ihrem Update im Mai 2018 viele Onlinehändler und Webseitenbetreiber verunsichert. Doch dass ihre Wellen bis vor die Klingelschilder deutscher Mietwohnungen schwappen würden, hätte wohl niemand erwartet. Dementsprechend konnte es kaum jemand glauben, als ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an mehreren Tausend Wohnungen die Namensschilder unkenntlich machen wollte. Dabei war es nur ein einziger Mieter, der das Entfernen seines Namens verlangte.
Das ist übrigens auch in Deutschland zulässig, hat jedoch nichts mit den Klingelschildern der anderen Mieter zu tun. So lange ein Mieter sicherstellen kann, dass ihn die Post seines Vermieters oder wichtiger Behörden auch erreicht, kann er selbstverständlich seinen Namen am Briefkasten entfernen lassen. Wie das in der Praxis umzusetzen sein soll, ist zwar fraglich; dennoch haben Klingelschild und DSGVO nichts miteinander zu tun.
Klingelschild und DSGVO war eine Ente
Die Aktion der Wiener Wohnungsverwaltung sorgte für Aufregung, die vom Eigentümerverbandes Haus & Grund auch nach Deutschland gebracht wurde. Die Frage tauchte auf, ob Vermieter durch die öffentlich einsehbaren Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen würden. Das ist natürlich nicht der Fall, denn die DSGVO bezieht sich auf die Online-Datenverarbeitung. Als Vermieter müssen Sie also keine Sorge haben, von den hohen Bußgeldern betroffen zu sein, die bei Verstößen gegen die strenge Verordnung drohen.
Bei Unklarheiten können Sie sich auf die Auslegung der Bundesdatenschutzbeauftragten berufen, die das geltende EU-Recht diesbezüglich eindeutig auslegt. Auch in Zukunft darf also geklingelt und der Briefkasten verwendet werden!