Die letzten zweieinhalb Jahre waren nicht leicht. Weder für Sie als Kunden, noch für uns. Zuerst hatte das COVID-Virus uns ALLE im Griff und wir hätten uns sicher nicht vorstellen können, dass es dadurch zu solchen Auswirkungen kommen würde. Nun die Energiekrise und die immer deutlichere gesellschaftlichere Spaltung. Angst, Verunsicherung, Unruhe und teilweise sogar Wut und Zorn sind die häufigsten Emotionen in dieser so angespannten Phase. Aber letztlich herrschen diese Gefühle nicht nur bei Ihnen vor. Bei uns, sprich meinen Mitarbeitern und mir, ebenso. Denn wir sind auch nur Menschen.
Zudem werden uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Grenzen bei der Ausübung unseres Jobs als Hausverwaltung auferlegt, wie am Beispiel der Eigentümerversammlungen zu sehen ist. Wann und unter welchen Voraussetzungen diese in welchem Land, Stadt oder Gemeinde stattfinden dürfen, wechselt teilweise wöchentlich. Und selbst wenn diese dann real stattfinden dürften, wollen viele Eigentümer wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr dann nicht kommen … was ich selbst gut verstehen kann.
Bei uns laufen sehr viele Anfragen ein, wo denn die Jahresabrechnung bleibt. Und das ist kein COVID-Phänomen, sondern eine alljährliche Frage.
Gründe, neben COVID, können hierfür sein:
- Fehlerhaft erstellte Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, die nochmals korrigiert werden müssen
- Personeller Engpass bei den Dienstleistern die die Heiz- und Wasserkostenabrechnung erstellen
- Korrektur der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, da beispielsweise durch einen Eigentümer der Mieterwechsel nicht gemeldet wurde
- Personeller Engpass durch Erkrankungen in der Hausverwaltung
- Beirat der die Belege prüft, befindet sich um Urlaub
Für das Jahr 2022 die erhöhten Mehrbelastungen durch:
- Abgabe Zensus 2022
- Erhöhter Informationsbedarf der Eigentümer in Bezug der Grundsteuerreform
- Erhöhter Informationsbedarf der Eigentümer durch die Energiekrise
- Mehrfache Übermittlung von Zählerständen im Bereich von Gas- und Strom
- Täglich die Bewältigung von > 100 Anrufen und > 200 E-Mails
Für alle Eigentümergemeinschaften die erstmalig eine Abrechnung durch die R.E. Immo GmbH erhalten:
- Kostenlose und manuelle Aufbuchung aller Kontobewegungen
- Es fehlen Belege der Vorverwaltung die zuerst wieder beschafft werden müssen
Grundsätzlich wird die erste Abrechnung bei neuen Eigentümergemeinschaften dadurch im 2. Halbjahr nach Wirtschaftsjahresende erstellt.
Wie leider in vielen anderen Branchen, beklagt auch die Immobilienbranchen im Bereich Immobilienverwaltung einen zunehmenden Personalmangel.
Dennoch freuen wir Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum Mai 22 eine neue fachlich qualifizierte Objektleitung, im Juni 22 eine fachlich qualifizierte WEG-Buchhalterin und ab Oktober 22 zwei fachlich qualifizierte WEG-Buchhalter eingestellt wurden. Unsere neuen Mitarbeiter benötigen aber verständlicherweise auch eine gewissen Einarbeitungszeit in unsere ERP-Software. Zudem wird die Teamassistenz ab Oktober durch zwei neue Vollzeitkräfte unterstützt.
Alle unsere Gemeinschaften erhalten wie jedes Jahr eine ordentliche und korrekte Abrechnung. Alle unsere Mitarbeiter arbeiten mit höchstem Einsatz für Ihre Wohnanlagen. Ständige Anfragen wo bleibt die Abrechnung, die dann alle wieder einzeln telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden, halten nur weiter auf. Von daher bitte wir davon abzusehen.
Lassen Sie uns bitte diese Situation gemeinsam meistern und auch im Sinne einer gemeinsamen Lösung weiterhin zusammenarbeiten. Irgendwann wird diese Phase vorbei sein und wir können hoffentlich zu einem normalen Miteinander zurückkehren.
Erfolgreich mit Immobilien: Sparen, Finanzieren, Investieren
BrancheIn jungen Jahren reicht das Monatsbudget vielfach nicht, um Reichtümer anzuhäufen. Um so wichtiger ist es, schon früh die richtige Strategie für den Vermögensaufbau zu wählen. Wohneigentum stellt dabei eine wichtige Säule dar. Sparen allein reicht nicht.
Nach Angaben des Meinungsforschungsinstitutes Kantar sehen sich derzeit weniger als 40 Prozent der Deutschen in der Lage, für bestimmte Zwecke zu sparen. Das ist der niedrigste Wert seit 25 Jahren. Ursache ist vor allem die starke Preisexplosion. Das statistische Bundesamt hat eine Sparquote der privaten Haushalte für das 1. Halbjahr 2022 von 11,1 Prozent ermittelt. Im 1. Halbjahr des Vorjahres lag die Quote bedingt durch Corona-Einschränkungen noch bei 18,2 Prozent. Das war ein historischer Höchstwert.
Die Finanzierung von Wohneigentum spielt beim Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Im Jahr 2021 wurden 316,5 Milliarden Euro zur privaten Wohnungsbaufinanzierung ausgezahlt. Die Sparkassen erzielten mit fast 100 Milliarden Euro den größten Marktanteil von 31,4 Prozent. Die Genossenschaftsbanken kamen auf einen Marktanteil von 25,6 Prozent. Der Marktanteil der Kreditbanken lag bei 23,0 Prozent. Die Bausparkassen erreichten ihr zweitbesten Ergebnis und erreichten einen Marktanteil von 12,7 Prozent. Realkreditinstitute, also private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, kamen auf 3,4 Prozent gefolgt von Lebensversicherungen mit einem Marktanteil von 2,7 Prozent. Die Landesbanken erreichten einen Marktanteil von 1,1 Prozent.
Die Bildung von Wohneigentum ist der klassische Einstieg in den Vermögensaufbau. Die Politik will ab 2023 den Erwerb von Wohneigentum wieder besser fördern. Als Absicherung im Alter durch mietfreies Wohnen entlasteten eigene vier Wände die sozialen Sicherungssysteme. Zugleich schafft Wohneigentum einen inflationssicheren Vermögenswert, der an Kinder und Enkel weitergegeben werden kann.
Oft stellt mangelndes Eigenkapital die größte Hürde beim Wohneigentumserwerb dar. 80 Prozent der Mieter würden nach neuesten Umfragen am liebsten in eigenen vier Wänden wohnen. 25 Prozent von ihnen planten einen Immobilienkauf, auch wenn fast alle meinten, dass dies heute schwieriger sei als noch vor fünf Jahren.
Die Zukunft der Wohnenergie – Photovoltaik, -Wärmepumpe, Wärmenetze, Geothermie …
BrancheDie Strom- und Wärmeversorgung in Wohnhäusern soll künftig vollständig erneuerbar sein. Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. So lange müssen und sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aber nicht warten. Klimafreundlich heizen und Strom erzeugen geht auch schon heute.
Photovoltaikanlagen erzeugen klimaneutral Strom; Wärmepumpen, Wärmenetze und andere erneuerbare Energien heizen umweltfreundlich und sind inzwischen auch für Bestandsgebäude geeignet. Bei der Wärmeversorgung sollte das Haus zuerst fit für die Erneuerbaren gemacht werden. „Damit sind Maßnahmen am und im Gebäude gemeint, etwa eine Dämmung und ein hydraulischer Abgleich der Heizung“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Bei der Stromversorgung liegt die Lösung auf dem Dach. Photovoltaikmodule sind der einzige Bestandteil des Hauses, der mehr einbringt, als er kostet. Die Photovoltaikanlage muss nicht zwingend Richtung Süden ausgerichtet sein. Auch eine Ost- oder West-Ausrichtung liefert gute Erträge.
Der Anschluss an ein Wärmenetz bietet sich an, wenn das vor Ort möglich ist. Wärmenetze werden in dicht bebauten Quartieren in den kommenden Jahren an Bedeutung zunehmen. Die Wärme stammt überwiegend aus erneuerbaren Wärmequellen – etwa aus Solarthermie oder Bioenergieanlagen.
Wärmepumpen erlauben dort, wo es kein Wärmenetz gibt, eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dass die Wärmeerzeuger auch im Bestand gut funktionieren, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE aufgezeigt. Den überwiegenden Teil der Energie gewinnen die Geräte aus ihrer direkten Umwelt, der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser.
Stückholz- oder Pelletkessel kommen in Betracht für Gebäude, die kein Niedertemperaturniveau erreichen können. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dies häufig die einzige Möglichkeit, ohne gut gedämmte Gebäudehülle annähernd klimaneutral zu heizen.
Die Tiefe Geothermie hat durch die Erdwärmenutzung großes Potenzial für Nah- und Fernwärmenetze im urbanen Raum, bleibt allerdings bisher oft in Planung und Bürokratie stecken.
(Foto: © Klimahaus Bremerhaven, Erich Westendarp, Pixabay)
Preise für Immobilien sind stabil, teilweise rückläufig
BrancheWo kann man in Krisen sicher investieren? Wie entwickeln sich die Preise für Immobilien? Das fragen sich in dieser Zeit besonders Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen, die kaufen wollen oder sich mit Verkaufsgedanken tragen. Abwarten oder Handeln?
Um die Situation auf dem deutschen Immobilienmarkt abzuschätzen, lohnt sich ein Blick auf den Europace Hauspreis-Index EPX. Dieser basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Über Europace werden über 20 Prozent aller Immobilienfinanzierungen für Privatkunden in Deutschland abgewickelt. Der EPX wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR entwickelt und wird seitdem monatlich erhoben. Er umfasst Bestands- und Neubauhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Der Europace Hauspreisindex zeigte bereits im Juli einen Preisrückgang für alle Segmente. Die Preise für Eigentumswohnungen fallen um minus 0,86 Prozent auf 228,65 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate waren die Preise noch um 7,93 Prozent gewachsen.
Auch die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser sinken erstmals leicht mit einem Rückgang von -0,26 Prozent. Im Vorjahresvergleich lag das Wachstum mit 11,65 Prozent noch über der Zehn-Prozent-Marke. Nach den Eigentumswohnungen sinken die Preise für Bestandsimmobilien am zweitstärksten. Das Segment verzeichnet eine Abnahme von -0,69 Prozent und einen Abstieg auf 215,63 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate stiegen die Preise für Bestandshäuser um 8,03 Prozent.
„Käufer:innen werden in der aktuellen Lage, aufgrund der hohen Inflation und der steigenden Energiepreisen, etwas zurückhaltender. Wir sehen aber auch, dass die Immobilienpreise vorerst einen Höhepunkt erreicht haben und gerade leicht abfallen. (…) Verkäufer:innen sind derzeit wieder eher bereit, über Kaufpreise zu sprechen und zu verhandeln. Das bedeutet, es bieten sich trotz des Zinsanstiegs auch neue Möglichkeiten für die Verbraucher:innen,” erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace.
(Foto / Grafik: © Europace)
BGH-Urteil: In Eigentumsgemeinschaften stehen alle für alle ein
BrancheWenn Schäden am Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, stellt sich schnell die Frage nach der Versicherung. Generell ist die Gemeinschaft bei Wasserschäden verantwortlich für das ganze Haus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.
Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, tragen alle Wohnungseigentümer den im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – gemeinschaftlich. Das können im Einzelfall einige tausend Euro sein.
Im konkreten Fall ging es um eine Wohnanlage mit mehreren Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die neben anderen Risiken auch Leitungswasserschäden abdeckt, eine sogenannte verbundene Gebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird. In der Vergangenheit traten aufgrund mangelhafter Leitungen (Kupferrohre) wiederholt Wasserschäden in den Wohnungen auf, die sich allein im Jahr 2018 auf rund 85.000 Euro beliefen. Die Gemeinschaft macht deshalb bereits seit geraumer Zeit vor Gericht Ansprüche gegen das Unternehmen geltend, das die Leitungen verlegt hat.
Bislang beauftragte die Verwalterin bei einem Wasserschaden ein Fachunternehmen mit der Schadensbeseitigung und beglich die Kosten über das Gemeinschaftskonto. Sie nimmt die Versicherung in Anspruch und legt die Kosten unter Abzug der Versicherungsleistung nach Miteigentumsanteilen um – und zwar bei Schäden im Bereich des Sondereigentums. Wegen der Schadenhäufigkeit erstattet die Versicherung nur noch etwa 25 Prozent der Kosten.
Die Klägerin, die Eigentümerin der Gewerbeinheit, wollte erreichen, dass der Selbstbehalt bei einem Schaden am Sondereigentum der Wohneinheiten allein von den Eigentümern der Wohneinheiten getragen wird. Das käme laut Gericht jedoch nur dann in Betracht, wenn eine unbillige Belastung der Klägerin vorliegen würde (BGH, 16.09.2022, Az.V ZR 69/21).
(Foto: © William Sang Hyun Cho, Pixabay)
Immobilien bieten Schutz vor Inflation
BrancheBieten Immobilien in Krisenzeiten Schutz vor Wertverlusten? Wie entwickeln sich die Preise für Immobilien in Phasen hoher Inflation und hoher Zinsen? Spezialisten sehen die Zukunft für Immobilienbesitzende optimistisch: Starke Wohnungsmärkte bleiben stark.
Der Markt für Immobilien erlebt gerade einen deutlichen Wandel. Nach der rund zehn Jahre andauernden Niedrigzinsphase, in der die Preise für Immobilien unaufhörlich stiegen, beginnt jetzt eine neue Wirtschaftsphase. Sie bringt Änderungen mit sich für Eigentümer und Mietende, für Kaufinteressierte und Verkaufende.
Dieser Wandel vollzieht sich nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Das Dienstleistungsunternehmen Savills berichtet: Während die Anzahl der Immobilienveräußerungen in Deutschland, Irland, den Niederlanden und Schweden im zweiten Quartal zurückgingen, war in Großbritannien, Dänemark und Spanien ein deutlicher Anstieg der Marktaktivität zu verzeichnen. Investoren mit höherem Fremdkapitaleinsatz haben sich vorübergehend zurückgezogen, um die Entwicklung der Zinssätze, Inflation und Baukosten abzuwarten.
Wie ein Wandel des Marktes sich auf sehr drastische Weise vollziehen kann, ist gerade in Australien und Neuseeland zu beobachten. Das Handelsblatt berichtet, dass dort die Preise so stark einbrechen wie nirgendwo sonst auf der Welt. In der neuseeländischen Hauptstadt Wellington lag der mittlere Hauswert in der Metropole im Februar 2022 noch bei 995.000 Neuseeland-Dollar, inzwischen ist er auf 780.000 Neuseeland-Dollar abgesackt.
Starke Wohnungsmärkte bleiben stark. So lautet die Überzeugung des Beratungsunternehmens Colliers: „Anziehende Zinsen und Baupreise führen derzeit zu einer stark rückläufigen Neubautätigkeit. Die gleichbleibend hohe Nachfrage wird deshalb das Angebot noch deutlicher übersteigen als dies bislang der Fall ist. Wir erwarten ein sich stabilisierendes Preisniveau, deutlich steigende Mieten und im Ergebnis steigende Mietrenditen.“
In Deutschland verlaufen die Immobiliengeschäfte derzeit verlangsamt, haben aber weiterhin eine stabile Tendenz. In Berlin stiegen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im ersten Quartal 2022 um 4,3 Prozent, in Frankfurt am Main wurden Neubauwohnungen um drei Prozent teurer. In München waren rund zehn Prozent mehr Transaktionen zu verzeichnen.
(Foto: © Kerstin Herrmann, Pixabay)
Was ist denn bitte ein Gebäuderessourcenpass?
BrancheIm Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung angekündigt, einen digitalen Gebäuderessourcenpass einzuführen, ohne diesen inhaltlich näher zu konkretisieren. Was dieser inhaltlich umfassen sollte, hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. jetzt als Vorschlag veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Der Energieausweis hat sich im Gebäudebereich in den vergangenen Jahren erfolgreich etabliert. Dieser betrachtet jedoch nicht die für den Klimaschutz so wichtige Zielgröße der CO2-Emissionen und fokussiert auf die Nutzungsphase einer Immobilie. Die Konstruktion und die dort entstandenen negativen Umweltwirkungen sind ausgespart. Hier setzt die Idee eines Gebäuderessourcenpasses an.
Der Gebäuderessourcenpass soll Grundlagen schaffen, um den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten genauer betrachten zu können. Ein weiteres Ziel ist es, auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen. „Diese Ankündigung hat uns gefreut, weil sie genau die Zielsetzungen unterstützt, für die wir uns seit 15 Jahren einsetzen“, sagt Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Non-Profit-Organisation DGNB.
In dem Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um den Ressourcenverbrauch, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit transparent angegeben werden. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des jetzt präsentierten Entwurfs hat die DGNB sich an übergeordneten Bereichen orientiert.
Zu Beginn steht die Abfrage von allgemeinen Informationen zur Immobilie wie Standort, Baujahr und Art der Bauweise. Des Weiteren soll unter anderem die Gesamtmasse des Gebäudes erfasst werden. Ein wesentlicher Fokus des Instruments liegt auf Angaben zu den verbauten Inhaltsstoffen sowie zur Verwendung zirkulärer Wertstoffe. Eine Auflistung der eingesetzten Materialarten ist ebenso gefragt wie Angaben zum Einsatz kritischer Inhaltsstoffe. Neben den Bau- und Abbruchabfällen wird auch der Anteil nachwachsender Rohstoffe sowie wieder verwendeter oder recycelter Materialien erfasst.
(Foto: © DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen)
Wohnungsbau: Baugenehmigungen rückläufig
BrancheDie Auftragsbücher im Wohnungsbau sind zwar immer noch prall gefüllt. Aber die explodierenden Baukosten, höheren Zinsen und schlechteren Fördermöglichkeiten stellen immer mehr Projekte in Frage. Viele Projekte wurden gestrichen. „Wir beobachten seit April 2022 eine Stornierungswelle“, sagt ifo-Forscher Felix Leiss. Auch die Zahl der Baugenehmigungen ist rückläufig.
Die Materialengpässe – die sich mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine drastisch verschärft hatten – entspannen sich nur langsam. Im Juli meldeten noch 45,6 Prozent der Betriebe im Wohnungsbau Lieferprobleme. Im Vormonat hatte der Anteil bei 47,6 Prozent gelegen. „Infolge der Knappheit und der hohen Energiekosten haben sich viele Baustoffe erheblich verteuert. Die Bauunternehmen mussten daher selbst immer wieder an der Preisschraube drehen“, ergänzt Leiss.
Die Situation beim Bau wirkt sich auch auf die Zahl der Baugenehmigungen aus. Im Juni 2022 wurde in Deutschland der Bau von 30.425 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,5 Prozent oder 1.419 Baugenehmigungen weniger als im Juni ein Jahr zuvor. Im 1. Halbjahr 2022 wurden 2,1 Prozent weniger Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Vorjahreszeitraum. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ging um 17,0 Prozent auf 41.765 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern stieg die Zahl genehmigter Wohnungen um 1,6 Prozent auf 16.622 und bei den Mehrfamilienhäusern um 7,8 Prozent auf 99.755.
Eines der wichtigsten, baupolitischen Anliegen der Bundesregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern den dauerhaften Zugang zu bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu ermöglichen. „Hierfür brauchen wir eine deutliche bedarfsgerechte und nachhaltige Angebotsausweitung, denn Verknappung führt immer zu Verteuerung“, sagte Bundesministerin Klara Geywitz anlässlich des Tags der Bauindustrie. Die Koalition hat sich auf das Ziel verständigt, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich gefördert. Dieses Ziel wird unter den gegebenen Umständen nur schwer erreichbar sein.
(Foto: © Annca Pictures, Pixabay)
Die alljährliche Frage: wo bleibt die Jahresabrechnung
InternDie letzten zweieinhalb Jahre waren nicht leicht. Weder für Sie als Kunden, noch für uns. Zuerst hatte das COVID-Virus uns ALLE im Griff und wir hätten uns sicher nicht vorstellen können, dass es dadurch zu solchen Auswirkungen kommen würde. Nun die Energiekrise und die immer deutlichere gesellschaftlichere Spaltung. Angst, Verunsicherung, Unruhe und teilweise sogar Wut und Zorn sind die häufigsten Emotionen in dieser so angespannten Phase. Aber letztlich herrschen diese Gefühle nicht nur bei Ihnen vor. Bei uns, sprich meinen Mitarbeitern und mir, ebenso. Denn wir sind auch nur Menschen.
Zudem werden uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Grenzen bei der Ausübung unseres Jobs als Hausverwaltung auferlegt, wie am Beispiel der Eigentümerversammlungen zu sehen ist. Wann und unter welchen Voraussetzungen diese in welchem Land, Stadt oder Gemeinde stattfinden dürfen, wechselt teilweise wöchentlich. Und selbst wenn diese dann real stattfinden dürften, wollen viele Eigentümer wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr dann nicht kommen … was ich selbst gut verstehen kann.
Bei uns laufen sehr viele Anfragen ein, wo denn die Jahresabrechnung bleibt. Und das ist kein COVID-Phänomen, sondern eine alljährliche Frage.
Gründe, neben COVID, können hierfür sein:
Für das Jahr 2022 die erhöhten Mehrbelastungen durch:
Für alle Eigentümergemeinschaften die erstmalig eine Abrechnung durch die R.E. Immo GmbH erhalten:
Grundsätzlich wird die erste Abrechnung bei neuen Eigentümergemeinschaften dadurch im 2. Halbjahr nach Wirtschaftsjahresende erstellt.
Wie leider in vielen anderen Branchen, beklagt auch die Immobilienbranchen im Bereich Immobilienverwaltung einen zunehmenden Personalmangel.
Dennoch freuen wir Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum Mai 22 eine neue fachlich qualifizierte Objektleitung, im Juni 22 eine fachlich qualifizierte WEG-Buchhalterin und ab Oktober 22 zwei fachlich qualifizierte WEG-Buchhalter eingestellt wurden. Unsere neuen Mitarbeiter benötigen aber verständlicherweise auch eine gewissen Einarbeitungszeit in unsere ERP-Software. Zudem wird die Teamassistenz ab Oktober durch zwei neue Vollzeitkräfte unterstützt.
Alle unsere Gemeinschaften erhalten wie jedes Jahr eine ordentliche und korrekte Abrechnung. Alle unsere Mitarbeiter arbeiten mit höchstem Einsatz für Ihre Wohnanlagen. Ständige Anfragen wo bleibt die Abrechnung, die dann alle wieder einzeln telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden, halten nur weiter auf. Von daher bitte wir davon abzusehen.
Lassen Sie uns bitte diese Situation gemeinsam meistern und auch im Sinne einer gemeinsamen Lösung weiterhin zusammenarbeiten. Irgendwann wird diese Phase vorbei sein und wir können hoffentlich zu einem normalen Miteinander zurückkehren.
Grundsteuer: Steuererklärung läuft nur schleppend an
BrancheIm Jahr 2019 wurde die Reform der Grundsteuer beschlossen. Bis Ende 2024 soll die Neuregelung umgesetzt sein, ab 2025 soll sie angewendet werden. Seit Anfang Juli und noch bis Ende Oktober 2022 müssen Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum die erforderlichen Daten an ihr Finanzamt melden. Viele haben damit noch Probleme. Einige Tipps:
Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärte. Insgesamt müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerpflichtigen sollen die Daten online über das Internetportal Elster an ihr Finanzamt übermitteln, alternativ stehen PDF-Formulare zur Verfügung. Das ist nicht für alle so einfach wie zunächst gedacht. Verbände und Organisationen fordern deshalb bereits eine Verlängerung der Abgabefrist.
Die wichtigsten Informationen: Die Finanzämter haben mehrere Sicherheitsstufen eingebaut, damit die Daten sicher übermittelt werden können. Bevor es eigentlich richtig losgeht, muss die Anmeldung bei elster.de erfolgen. Dort gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der zunächst nur eine Zertifikatsdatei beantragt wird. Der individuelle Zugangscode zu dieser Datei wird anschließend per Post geschickt. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Mit dem Code kann die persönliche Zertifikatsdatei mit der Endung .pfx auf den eigenen Computer geladen werden. Diese Sicherheitsmaßnahme garantiert, dass die eingegebenen Daten auch wirklich vom angemeldeten Steuerbürger stammen.
Für die Anmeldung wird die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer gebraucht, außerdem die Steuernummer des letzten Grundsteuerbescheids. Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück sowie zur Fläche des Grundstücks in Quadratmetern finden Sie im Grundbuch. Angaben zur Wohn- und Nutzfläche finden Sie in den Bauunterlagen. Der Bodenrichtwert muss nicht in allen Bundesländern angegeben werden. Unter www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/grundsteueranwendungen.html werden für jedes Bundesland Internet-Adressen angegeben, wo der Bodenrichtwert zu finden ist.
Bei der Eingabe der Daten in elster.de können die Angaben zwischendurch gespeichert und später fortgeführt werden. Fehlermeldungen informieren darüber, ob noch Angaben fehlen. Je nach Art des Grundbesitzes müssen mehrere Formulare ausfüllt werden.
(Foto: © Online-Formular, Finanzämter)
Preisdynamik für Immobilien verliert an Schwung
BrancheDer Immobilienmarkt reagiert schneller als gedacht auf die veränderten Bedingungen. Die gestiegenen Bauzinsen, die hohe Inflation und die extreme Verteuerung von Energie haben zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung geführt. Viele Immobilien kommen jetzt noch schnell auf den Markt, bevor womöglich die Preise sinken.
Die Kaufpreise für Wohnimmobilien steigen in Deutschlands Metropolen nur noch schwach, meldet ImmoScout24. Die Nachfrage habe sich um 36 Prozent reduziert, das inserierte Angebot sei um 46 Prozent gestiegen. Bestands-Eigentumswohnungen zeigen in München, Stuttgart und Hamburg eine Tendenz zur Stagnation.
Auch das Beratungsunternehmen JLL meldet: Der seit Jahren andauernde Aufschwung am deutschen Wohnungsmarkt mit zum Teil kräftigen Kaufpreissteigerungen hat sich im ersten Halbjahr 2022 deutlich abgeschwächt. Der Hamburger Wohnungsmarkt kühle sich ab, während sich der Preisauftrieb in Berlin noch fortsetzt.
Das Forschungsinstitut empirica erwartet einen Rückgang der Preisblasengefahr. Das Ende der Niedrigzinsen bremse ein weiteres Aufblähen der Kaufpreise, andererseits verhindere der rückläufige Wohnungsbau die Produktion von Leerstand und stütze so auch die Bestandspreise.
Der Europace Hauspreis Index meldet erstmals seit Jahren rückläufige Preise für Neubauten und im Juli 2022 einen Preisrückgang für alle Segmente. Auch der Gesamtindex sinkt in diesem Monat. Wir sehen, dass „die Immobilienpreise vorerst einen Höhepunkt erreicht haben und gerade leicht abfallen“, sagt Stefan Münter, Vorstand von Europace.
Damit verschieben sich die Chancen beim Immobilienerwerb und -verkauf. Verkaufende müssen mit längeren Zeiten bei der Vermarktung, mit härteren Preisverhandlungen und eventuell mit einem geringeren Erlös rechnen als erwartet. Kaufende kommen möglicherweise günstiger an ihr Wunschobjekt, müssen aber höhere Finanzierungskosten einkalkulieren.
Eine realistische Einschätzung des Kaufpreises für Immobilien ist schwerer geworden. Derzeit sind die Marktbedingungen volatil, also schwankend und unbeständig. Erfahrene Berater mit viel Fachwissen können bei der Preisfindung helfen.
(Mustergrafik: © Oleg Gamulinskiy, Pixabay)