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Einzigartige Chancen für Immobilienkäufer
BrancheDie steigenden Zinsen sollten Immobilien-Interessenten nicht vom Kauf abhalten. Wer Eigenkapital mitbringt, kann jetzt bei wenig Konkurrenz stark verhandeln und günstig zuschlagen. Schon bald kann die Immobilie mit günstigen Zinsen neu finanziert werden, schreibt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer in einem Gastbeitrag für Focus online.
Die Zinsen für Immobilienkredite haben sich innerhalb eines Jahres vervierfacht. Die Nachfrage auf dem Wohnimmobilienmarkt ist gesunken. Da die meisten Menschen einen Großteil ihrer Immobilie finanzieren, wirkt sich der Zinsanstieg direkt auf die Erschwinglichkeit von Wohneigentum aus.
Wohnimmobilien zählen seit Jahren zu den wertstabilsten Anlageklassen. Wer über viel Eigenkapital verfügt, legt mit dem Kauf einer Wohnimmobilie sein Geld weiter wertsicher an und kann sogar mit einer Rendite rechnen. Sobald die Zinsen wieder fallen, wird der Markt für Wohneigentum wieder an Dynamik gewinnen – und mit dieser Entwicklung ist bereits zum Jahreswechsel 2023/24 zu rechnen.
Ein historischer Rückblick zeigt, dass die Zeit von der letzten Zinserhöhung bis zur ersten Zinssenkung in der Regel maximal sieben Monate und im Durchschnitt fünf Monate betrug. Die meisten Markbeobachter gehen davon aus, dass die Inflationsraten in der zweiten Jahreshälfte 2023 wieder deutlich sinken. Schon Anfang 2024 könnte die erste Zinssenkung in der Wohnungsbaufinanzierung folgen. Dann würden auch die langfristigen Immobilienkreditzinsen fallen.
Bereits im zweiten Halbjahr 2023 oder im ersten Halbjahr 2024 könnte Kaufen wieder deutlich attraktiver sein als Mieten. Für Kaufinteressierte mit einer guten Eigenkapitalbasis bietet der aktuelle Markt große Chancen. Wer Werterhalt als Anlageziel verfolgt, dürfte mit einem vernünftigen Objekt in einer vernünftigen Lage auch in der aktuellen Zinsphase richtig liegen. Investoren mit ausreichend Eigenkapital können auch in der aktuellen Zinsphase zuschlagen und vom nachlassenden Wettbewerb profitieren.
Wer gut verhandelt, muss den Immobilienmarkt nicht abschreiben. Wer sein Glück nicht am Verhandlungstisch suchen will, sollte sich noch gedulden, denn gegen Ende des Jahres könnten sich die Bauzinsen in Erwartung einer Zinssenkung bewegen.
(Grafik: © Mediamodifier, Pixabay)
Bundesregierung einigt sich auf neue Regeln beim Heizen
BrancheSelten wurde um ein Gesetz so erbittert gestritten wie um die Novellierung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die das „erneuerbare Heizen“ auf einen neuen Weg bringen soll. Fast wären die dringend notwendigen klimapolitischen Weichenstellungen an den teilweise gegensätzlichen Positionen der Regierungsparteien und der wenig konstruktiven Haltung der Opposition gescheitert.
Doch die Bundesregierung hat sich jetzt auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Basis und Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können.
Mit dem Gesetz zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Ab dem 01.01.2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Folge wird auch die Förderung angepasst.
Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.
Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen, einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.
Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Zudem wird es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument geben.
(Foto: © Sweetluise, Pixabay)
Immobilienmarkt mit neuen, anderen Chancen
BrancheDer rasante Umschwung der Immobilienmärkte in Deutschland und Europa hat viele Menschen verunsichert. Die Diskussionen darüber sind überwiegend negativ geprägt. Doch die Auswirkungen sind nicht für alle gleich. Wer jetzt gewinnt und wer verliert, ist eine spannende Frage.
Der Vergleich der aktuellen Angebotspreise mit denen des Vorjahres zeigt: In 51 von 54 untersuchten deutschen Mittelstädten sind die Preise für Bestandswohnungen innerhalb eines Jahres gesunken, in elf Städten sogar um mindestens zehn Prozent. Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es mit jeweils 15 Prozent in Bayreuth, Lüdenscheid, Lüneburg und Schwerin. Auch in den teuersten Mittelstädten sanken die Preise, in Konstanz um minus sechs Prozent, in Rosenheim um minus sieben Prozent.
Mit dieser Entwicklung steht Deutschland nicht alleine da. Eine Analyse der Immobilienmärkte in sieben ausgewählten europäischen Ländern zeigt: Die europäischen Immobilienmärkte ächzen unter den steigenden Bauzinsen. Lag der durchschnittliche Zinssatz im Januar 2021 in allen Ländern noch bei rund einem Prozent, sind die Bauzinsen in den europäischen Ländern auf fast vier Prozent gestiegen.
Mit einem durchschnittlichen Angebotspreis von 3.222 Euro pro Quadratmeter ist Deutschland das zweitteuerste der untersuchten Länder. Nur im kleinen Luxemburg müssen Immobilienkäufer mit 8.969 Euro noch tiefer in die Tasche greifen. Es folgen Frankreich mit 3.199 Euro pro Quadratmeter und Portugal mit 2.475 Euro pro Quadratmeter.
Steigende Zinsen dämpfen die Nachfrage. Das ImmoScout24 WohnBarometer zeigt jedoch, dass die Nachfrage nach Kaufimmobilien nach einem Rückgang in der zweiten Jahreshälfte 2022 vor allem in den Metropolen wieder ansteigt. Unter den 25 deutschen Städten mit der höchsten Nachfrage befinden sich vier von sieben Metropolen: Angeführt von Stuttgart folgen Köln, Düsseldorf und München. Am gefragtesten sind aktuell jedoch Eigentumswohnungen in den kleineren Großstädten Heidelberg, Bochum, Mühlheim an der Ruhr und Karlsruhe.
Für Käufer könnte die weitere Entwicklung auf dem Immobilienmarkt die Chance bieten, sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
(Foto: © ID 9685995, Pixabay)
Steigende Mieten durch veränderten Immobilienmarkt
BrancheDer starke Wandel auf dem Immobilienmarkt macht sich vor allem bei den Mieten bemerkbar. Teure Mieten, gestiegene Nebenkosten und ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum kennzeichnen die aktuelle Situation. Mehrere Faktoren haben diese Veränderungen beeinflusst. Der Erwerb von Wohneigentum ist trotz hoher Zinsen eine gute Option.
In vielen deutschen Städten sind die Mieten nach der abrupten Wende am Immobilienmarkt stark gestiegen. Insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg, München und anderen Großstädten hat sich die Nachfrage nach Wohnraum erhöht, während das Angebot gesunken ist.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein großes Problem, dem eigentlich durch forcierten Neubau begegnet werden sollte. Doch die veränderten Finanzierungsbedingungen mit stark gestiegenen Zinsen haben das Gegenteil bewirkt. Die Zahl der Baugenehmigungen im Neubau sank von Januar bis April 2023 bei Einfamilienhäusern um 33,5 Prozent, bei Zweifamilienhäusern um 52,1 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern um 27,1 Prozent.
Nach Berechnungen des ifo-Institut werden 2023 rund 245.000 und im kommenden Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt. Das Ziel der Bundesregierung liegt hingegen bei 400.000.
Aufgrund der steigenden Mietpreise und des Mangels von bezahlbarem Wohnraum haben einige deutsche Städte Maßnahmen zur Regulierung des Mietmarktes ergriffen. So wurde in einigen Städten die Mietpreisbremse eingeführt, um übermäßige Mietsteigerungen zu begrenzen.
Einige Anbieter von Wohnungen versuchen, einer zu starken Regulierung zu entgegen. So stieg zeitgleich mit der Verschärfung der Mietpreisbremse die Zahl der möbliert angebotenen Wohnungen in Berlin und Hamburg deutlich an. Das zeigt eine Auswertung der Datenbank QUIS. Wer eine Wohnung möbliert vermietet, kann dafür einen Zuschlag erheben, der nicht gesondert aus-gewiesen werden muss.
Laut dem Accentro Wohnkostenreport in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) war es im Jahr 2022 in 328 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten günstiger, eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen als zu mieten. Der Kostenvorteil lag im Durchschnitt bei acht Prozent.
(Foto: © filin127, Pixabay)
Smart City verbessert das Leben in den Städten
BrancheAls Smart City wird eine Stadt bezeichnet, die mithilfe von Technologie und Daten intelligent und nachhaltig gestaltet wird, um das Zusammenleben zu verbessern. Der Begriff hat sich in den letzten Jahren entwickelt und wird immer häufiger verwendet, da Städte weltweit vor großen Herausforderungen wie Umweltverschmutzung und Verkehrsproblemen stehen.
In Europa gibt es viele Städte, die sich bereits auf den Weg zur Smart City gemacht haben. Bei-spiele sind Amsterdam, Barcelona und Kopenhagen. Diese Städte setzen auf innovative Technologien wie intelligente Verkehrssteuerung, Energieeffizienz und digitale Bürgerbeteiligung.
Die Bundesregierung unterstützt mit Modellprojekten deutsche Kommunen dabei, die Digitalisierung strategisch im Sinne einer integrierten, nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zu gestalten. Die geförderten Modellprojekte in 28 Städten sollen aufzeigen, wie die Qualitäten der europäischen Stadt in das Zeitalter der Digitalisierung übertragen werden können. Dabei geht es um die Beantwortung folgender Fragen: Wie lebt es sich in den Kommunen der Zukunft? Wie gestalten wir dort unser Leben? Und was verändert die Digitalisierung?
Die zunehmende Vernetzung von Geräten und Systemen ermöglicht es, Daten in Echtzeit zu sammeln und zu analysieren. Dadurch können Städte schneller auf Veränderungen reagieren und ihre Dienstleistungen verbessern. Auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Umsetzung von Smart City Projekten ist ein wichtiger Ansatz, um eine nachhaltige und lebenswerte Stadt zu schaffen.
In Münster wird beispielsweise an einem intelligenten Verkehrsmanagement gearbeitet, das den Verkehr in der Stadt effizienter und umweltfreundlicher gestalten soll. Dazu werden Daten aus verschiedenen Quellen wie Sensoren und Verkehrskameras gesammelt und analysiert, um Verkehrsströme zu optimieren und Staus zu vermeiden.
In Dresden gab der Stadtrat grünes Licht für die Umsetzungsphase des Smart-City-Konzepts ab dem 1. Juli 2023. „Die Smart-City-Strategie für Dresden greift die Megatrends der gesellschaftlichen Entwicklung auf und übersetzt sie in inhaltliche Leitlinien für die Entwicklung digitaler Dienstleistungen im urbanen Raum“, sagt Prof. Dr. Michael Breidung, Leiter des Eigenbetriebs IT-Dienstleistungen Dresden.
(Grafik: © Tumisu, Pixabay)
Willst du ein Leben lang glücklich sein, dann schaffe Dir einen Garten an
BrancheDas alte deutsche Sprichwort in der Überschrift können seit der Coronakrise wieder sehr viele Menschen bestätigen. Damit verbinden sich Gedanken an Gesundheit, Natur, frische Luft, Bewegung, Gestaltung und vieles mehr. Gemüse oder frische Blumen auf dem eigenen Garten oder der Kaffeetisch auf der Terrasse sind für viele erstrebenswert.
Nicht jeder möchte viel Zeit mit Gartenarbeit verbringen, aber fast jeder verbringt seine Freizeit im Sommer am liebsten an einem geschützten Sitzplatz im Garten. Manche wünschen sich viel Blühendes, andere mögen eher den ruhigen Blick ins Grüne, wieder andere schwärmen vom eigenen Hochbeet, in dem Salat, Radieschen, Rote Beete und Kräuter geerntet werden können.
Der Sommer ist die beste Zeit für Mensch und Tier im Garten. Der Garten wird Dreh- und Angelpunkt des Privatlebens. Dort wird gegessen, gefeiert, gelernt, vielleicht gearbeitet, auf jeden Fall rundum entspannt. Ganz elementar sind daher Sitzbereiche, an denen man sich gerne niederlässt und die Zeit allein oder auch zu mehreren genießen kann.
Sobald die Sommersonne zu sehr sticht, wird kühlender Schatten wichtig. Bei der Anlage von Sitzbereichen sollte daher unbedingt ein praktischer Sonnenschutz eingeplant werden. Ein Sonnen-schirm wäre die einfachste Lösung. Natürlicher Schatten durch Bäume oder Gehölze wäre viel angenehmer und der beste Ort, um Stühle und Liegen zu platzieren – denn unter grünen Blättern staut sich die Luft nicht.
Ideal als Sonnenschutz für die Terrasse eignen sich zum Beispiel Dachplatanen. Aber auch begrünte Pergolen, ein offenes Gartenhaus oder ein Sonnensegel sind schöne Varianten. Eine Gartenliege lässt sich wunderbar auf dem Rasen aufstellen – doch Tische und Stühle sollten einen festen, ebenen Untergrund haben.
Ein eigenes Haus mit schönem drum herum liegendem Garten ist für viele der Traum ihres Lebens. Glücklich machen aber auch kleine und sogar winzige Gärten, zum Beispiel am Reihenhaus, an einer Wohnung im Erdgeschoss oder im Hinterhof. Und last, but not least – jedes Grün in der Stadt verbessert das Klima und das Wohlbefinden.
Foto: © Grünes Presseportal, Appeltern, 2023
Wohnen zur Miete oder im Eigenheim – Eine Frage des Lebensstils?
BrancheOb Menschen zur Miete wohnen oder im Eigentum, hängt von vielen Faktoren ab und ist über-dies eine Frage des Lebensstils. In Deutschland wohnt ungefähr die Hälfte der Menschen zur Miete, die andere Hälfte im Eigentum. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit vor der Schweiz auf dem zweitletzten Platz.
Die Wohneigentumsquote ist auch im Vergleich der Bundesländer sehr unterschiedlich. Das Saar-land führt mit 64,7 Prozent Wohneigentümern die Liste an, in den östlichen Bundesländern ist die Quote traditionell sehr niedrig. Berlin verzeichnet mit 17,4 Prozent den niedrigsten Wert. Auch in Hamburg mit 23,9 und Bremen mit 37,8 Prozent leben weniger Wohneigentümer als anderswo. Die meisten westlichen Flächenländer haben Werte von über 50 Prozent.
Aus diesen Unterschieden mögen traditionelle Gewohnheiten entstehen. Wer seine Kindheit im Einfamilienhaus mit Garten verbracht hat, wünscht sich das möglicherweise auch für die eigenen Kinder. Auch die heimatliche Verwurzelung spielt eine Rolle. Wer vor Ort aufgewachsen ist, dort arbeitet und Familie hat, kann möglicherweise auf Familiengrundbesitz zurückgreifen oder auf die Mithilfe von Freunden beim Hausbau zählen. Wer dagegen einen Beruf mit häufigem Ortswechsel hat, ungebunden sein und eher Neues kennenlernen möchte, bevorzugt vermutlich das Wohnen zur Miete.
Gerade weil in Deutschland das Wohnen zur Miete überwiegt, erleben Mietende keinen Statusverlust und können auf rechtlich abgesicherte Wohnverhältnisse vertrauen. Und wie sieht die finanzielle Situation aus? Wer fährt am Ende besser? Ein Finanzjournalist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird nicht müde, gegen das Wohnen im Eigentum zu wettern. Er kennt viele Gründe, warum Wohneigentum eine Milchmädchenrechnung sein soll. Einer davon seien die Renovierungskosten, die nach der Abzahlung der Hypothek von neuen finanziellen Verpflichtungen mit sich bringen würden.
Ein unschlagbarer Grund für die Bildung von Wohnungseigentum ist der damit verbundene Vermögensaufbau, der auch kommenden Generationen noch zugutekommen kann. Davon sind nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von ImmoScout24 zwei Drittel der Vollzeit-Erwerbstätigen überzeugt. Ein eigenes Haus oder eine Wohnung besitzen zu wollen, ist besonders unter jungen Menschen verbreitet.
Foto: © Fabian Holtappels, Pixabay
Immobilien erben, Stress vermeiden
BrancheErbschaften führen innerhalb von Familien oft zu Streit, besonders, wenn mehrere Familienmitglieder eine Erbengemeinschaft bilden. Es geht um den Immobilienwert, die Erbschaftsteuer, um Sanierungspflichten und die weitere Verwertung der Immobilien – oft auch um die sehr persönliche Klärung alter Dispute.
Die zu berücksichtigenden Umstände bei Erbschaften haben sich in den vergangenen Monaten verändert. Mit dem Jahressteuergesetz aus dem Dezember 2022 wurde auch das Bewertungsge-setz geändert. Das wirkt sich auf den zugrunde gelegten Wert von Immobilien bei der Erbschafts-steuer aus. Viele Erben müssen seit Beginn des Jahres 2023 mit einer viel höheren Erbschaftsteu-er rechnen. Denn der Wert der vererbten Immobilien wird höher angesetzt, während die Steuer-freibeträge gleichgeblieben sind.
Hinzu kommt, dass auf Erben von älteren Bestandsimmobilien Sanierungspflichten zukommen, wenn Dämmung und Heizungsanlage nicht mehr auf neuestem Stand sind. Laut Gebäudeenergie-gesetz (GEG) besteht für Erben spätestens nach zwei Jahren die Pflicht zur Dämmung der obers-ten Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum oder des Daches. Über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel müssen erneuert werden, wenn sie nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwert-technik basieren. Rohre für Heizwärme und Warmwasser in unbeheizten Räumen müssen ge-dämmt werden.
Wenn kein Testament vorliegt oder das Testament mehrere verschieden Begünstigte vorsieht, ist der Streit oft programmiert. Oft stehen die geerbten Häuser dann monate- oder sogar jahrelang leer, weil keine Einigung erzielt werden kann. Schnell können zwischen 50.000 und 150.000 Euro Sanierungskosten auf die Erbengemeinschaft zukommen. Das Sanierungsthema einfach auszusit-zen, ist für Erbengemeinschaften allerdings nicht ratsam, denn nach dem Gebäudeenergiegesetz werden 50.000 Euro Bußgeld fällig, wenn Erben ihrer gesetzlichen Sanierungspflicht nicht nach-kommen.
Am einfachsten gestaltet sich die Erbauseinandersetzung, wenn das Immobilieneigentum verkauft wird, denn Geld lässt sich leichter teilen als eine Wohnung oder ein Haus. Schwierig wird es, wenn ein Erbe im Haus wohnt oder es zukünftig ganz oder teilweise nutzen will. Kompromisse lassen sich oft leichter finden, wenn eine neutrale Beratung hinzugezogen wird, etwa ein Media-tor oder eine Mediatorin mit Erfahrungen in Erbschaftsangelegenheiten.
Foto: © ID 9685995, Pixabay
Sommerhitze: So passen Sie die Heizung an
BrancheHeizen bei sommerlichen Temperaturen? Was unsinnig klingt, passiert in vielen Haushalten – häufig unbemerkt. Bei zunehmend sommerlichen Außentemperaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Einstellung ihrer Heizung prüfen. „Nur Warmwasser“ statt „Sommerbetrieb“ senkt den Energieverbrauch im Sommer.
Viele moderne Heizungsanlagen mit smarter Regelung nehmen die Umstellung auf den sogenannten „Sommerbetrieb“ automatisch vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Heizung komplett ausgeschaltet ist. Stattdessen springt sie an, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Viele Modelle nutzen dafür einen Außentemperatursensor.
Das Problem: Die Umstellung auf „Sommerbetrieb“ kann dazu führen, dass Heizungen im Som-mer teilweise unbemerkt anspringen – und somit unnötig Energie verbrauchen. In kühleren Nächten oder wenn die Temperaturen bei einem Sommergewitter kurz stark fallen, aktiviert der Außentemperatursensor die Heizungsanlage. Die Umstellung auf „Nur Warmwasser“ bewirkt dagegen, dass kein Heizungswasser mehr aufbereitet wird, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad. Der optimale Zeitpunkt für die Umstellung auf „Nur Warmwasser“ ist witterungsabhängig – sollte aber spätestens zum Beginn der warmen Jahreszeit erfolgen.
Nach der Umstellung der Heizung auf „Nur Warmwasser“ sollten die Heizkörperthermostate voll aufgedreht werden – also auf Stufe 5. Der Grund: Dadurch entspannt sich der Mechanismus, der den Wasserzufluss in die Heizkörper reguliert. „So lässt sich verhindern, dass die Ventile im Sommer blockieren und zu Beginn der nächsten Heizperiode festsitzen – und dann im schlimmsten Fall erneuert werden müssen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas.
Das Problem eines zu hohen Energieverbrauchs im Sommer geht nicht nur jeden einzelnen Immobilieneigentümer etwas an, sondern wird breit auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Sehr sonnige, heiße Tage und warme Nächte beeinträchtigen das Wohlbefinden vieler Stadtbewohnerinnen und -bewohner. Um die Bevölkerung vor Hitzestress zu schützen, sind Anpassungsmaßnahmen wie Verschattung oder Entsiegelung mit anschließender Begrünung in städtischen Quartieren dringend erforderlich.
Foto: © Cocoparisienne, Pixabay
BFH-Urteil: Steuern für das Eigenheim bei Scheidung?
UrteileWie bewertet das Finanzamt den Verkauf des Eigenheims im Falle der Ehescheidung? Das kommt auf die Situation an: Verkauft ein Partner dem anderen seinen Anteil, kann möglicherweise ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegen mit teuren Folgen für den Verkäufer.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (BFH, 14.02.2023, IX R 11/21): Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen.
Der Betroffene hatte zusammen mit seiner früheren Ehefrau im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus erworben und dieses zunächst mit dem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem die Ehe in die Krise geriet, zog der Ehemann 2015 aus dem Objekt aus. Die Ehefrau blieb mit dem Kind in der Immobilie. Anschließend wurde die Ehe geschieden.
Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren kam es zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern zum Streit über die Immobilie. Nachdem die Ehefrau dem Kläger die Versteigerung angedroht hatte, veräußerte der Ehemann im Jahr 2017 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an die Ehefrau. Diese nutzte die Immobilie weiterhin mit dem Kind zu eigenen Wohnzwecken.
Das Finanzamt unterwarf den Gewinn aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils der Einkommensteuer. Der BFH bestätigte diese Auffassung. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert wird. Dies gilt auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil, der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung von einem Miteigentümer an den anderen veräußert wird.
Die Veräußerung einer Immobilie wird dann nicht besteuert, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte nutzt das Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist.
(Foto: © Daniel Schwarz, csm Bundesfinanzhof)