Umwandlung von Mietwohnungen bleibt erlaubt
Umwandlung von Mietwohnungen zur Bedarfsdeckung – ein zweischneidiges Schwert? Immobilien sind in den letzten Jahren DER Renner. Das gilt nicht nur für das typische Häuschen mit einem kleinen Garten. Auch die eigene Wohnung weckt Begehrlichkeiten. Besonders als Wertanlage sind Eigentumswohnungen beliebt. Sie haben einen regelrechten Nachfrageboom erlebt. Da der Bedarf mit den vorhandenen Wohnungen nicht gedeckt werden konnte, sind viele Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt worden. Das geschah bereits um die Jahrtausendwende.
Vorbehalte gegen Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum
Die Maßnahmen stießen jedoch teilweise auf wenig Gegenliebe, denn es gab die Befürchtung, dass immer mehr Mieter verdrängt werden, während die Hausbesitzer hohe Gewinne erzielen. Vor einigen Jahren mag das auch teilweise noch zugetroffen haben. Mittlerweile ist es jedoch so, dass die Mieten so stark gestiegen und die Zinsen gleichzeitig gesunken sind, dass in vielen Fällen der Kauf die günstigere Lösung ist. Zudem können sich immer mehr Bürger vorstellen, durch den Kauf einer oder mehrere Immobilien für das Alter vorzusorgen.
Es ist also nur eine logische Konsequenz, dass das ohnehin stark kritisierte Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen nun vom Tisch ist. Geplant war eine Neuauflage des § 250 BauGB, die mit dem Baulandmodernisierungsgesetz eingeführt werden sollte. Die Regelung sollte es ermöglichen, dass es Gemeinden unter bestimmte Voraussetzungen möglich gewesen wäre, die Umwandlung von Mietwohnungen unter eine Genehmigungspflicht zu stellen.
Diese Einschränkung wäre schlecht für Selbstnutzer und Anleger gewesen
Laut eines Gutachtens des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hätte das Umwandlungsverbot zu einer Benachteiligung vieler Haushalte geführt. Diese hätten damit rechnen müssen, entweder kein oder nur überteuertes Wohneigentum mehr kaufen zu können und hätten auf die Möglichkeit der Vermögensgleichheit und den Vorteil bei der Altersvorsorge verzichten müssen. Die Begründung war, dass durch die niedrigen Zinsen das Kaufen einer Immobilie oftmals günstiger ist als das Mieten.
Das Gutachten bestätigte also den Eindruck, den viele Bürger aufgrund der aktuellen Entwicklungen ohnehin haben. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass die Umwandlung von Mietwohnungen weiterhin erlaubt bleibt.
(Foto: © Tan2, Pixabay)