Neue Energieausweise: Diese Änderungen gelten ab Ende Mai 2026
Ab Ende Mai 2026 treten in ganz Europa neue Energieausweise für Wohngebäude in Kraft. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie, die sogenannte European Union (EPBD). Alle Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben in nationales Recht überführen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden transparenter und besser vergleichbar zu machen.
Neue Bewertungsskala von A bis G
Die künftige Einteilung orientiert sich stärker an der bekannten Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten. Statt der bisherigen Spanne reicht die Skala künftig nur noch von A bis G. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises bleibt weiterhin bei zehn Jahren.
Dabei steht Klasse A ausschließlich für Null-Emissions-Gebäude, während Klasse G die energetisch schwächsten Gebäude eines Landes kennzeichnet. Bereits ausgestellte Energieausweise mit den Klassen A+ bis H behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin ihre Rechtskraft.
Wann ein Energieausweis verpflichtend ist
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Er muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen, außerdem müssen wichtige Kennwerte in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Neu ist: Auch bei größeren Sanierungsmaßnahmen oder bei Verlängerungen von Mietverträgen kann ein aktueller Energieausweis notwendig werden. Das gilt beispielsweise, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle erneuert werden. Wird kein gültiger Ausweis vorgelegt, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Zwei Arten von Energieausweisen bleiben bestehen
Auch künftig wird es weiterhin zwei Varianten geben: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf dem baulichen Zustand eines Gebäudes sowie der vorhandenen Heiztechnik und ermöglicht eine unabhängige Einschätzung des Energiebedarfs.
Der Verbrauchsausweis hingegen wertet den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre aus und wird vor allem bei größeren Mehrfamilienhäusern verwendet.
Beide Ausweisarten enthalten zusätzlich Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.
Nationale Vorschriften bleiben bestehen
Die neuen Energieausweise ergänzen lediglich bestehende nationale Regelungen, beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Andere gesetzliche Vorgaben oder mögliche Sanierungspflichten ändern sich dadurch zunächst nicht.
Fazit
Mit der Reform werden Energieausweise ab 2026 einheitlicher und leichter vergleichbar – europaweit. Für Eigentümer kann es sinnvoll sein, frühzeitig den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu überprüfen. So lassen sich mögliche Kosten, notwendige Maßnahmen und auch drohende Bußgelder besser einschätzen.
Foto © KI-generiert, ChatGPT,
20.02.2026



