Eigentümerversammlung wird digital
Eigentumswohnungen sind seit den fünfziger Jahren eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Seitdem hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mehrere Reformen erfahren, zuletzt 2020. Nun steht eine weitere Novellierung an.
Das WEG, das 1951 in Kraft trat, stammt aus einer Zeit, in der viele deutsche Innenstädte noch durch Trümmerlandschaften geprägt waren. Seit den 70er Jahren hat das Interesse an Eigentumswohnungen kontinuierlich zugenommen, und Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.
Eigentumswohnungen sind deshalb beliebt, weil die Eigentümer – im Gegensatz zu Mietern – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und mögliche Risiken gemeinsam tragen können. Ein umfangreiches Regelwerk legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Die Wohnungseigentümerversammlung, das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, entscheidet über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Corona-Pandemie führte zu weiteren Veränderungen. Aufgrund des Social Distancing mussten neue Wege gefunden werden, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Verwalterverbände setzten sich früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen ein, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.
Der Bundestag hat nun beschlossen, die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Möglichkeit einzuführen. Diese Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen notwendig ist.
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