Das neue Telekommunikationsgesetz: Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Das Telekommunikationsgesetz wurde reformiert – der deutsche Bundestag hat der Änderung zugestimmt. Es besagt, dass das Kabelfernsehen nicht mehr gefördert wird, dass das Recht auf schnelles Internet festgeschrieben wird und kippt zudem das Nebenkostenprivileg.
Wer ist vom neuen Telekommunikationsgesetz betroffen?
12 Millionen Mieter, Vermieter und Verwalter müssen sich durch die Reformierung auf Änderungen einstellen. Zunächst einmal können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden. In den letzten Jahren war es so, dass vielen Wohnungen der Kabelanschluss bereits vorhanden war und vom Mieter nicht extra beim Anbieter gebucht werden musste. Es gab oftmals einen günstigen Sammelvertrag, dessen Kosten umgelegt wurden. Das geht ab 2024 nicht mehr.
Das Kabelfernsehen ist mittlerweile überholt, da sich neue Möglichkeiten der Kommunikation aufgetan haben. Dem trägt das Telekommunikationsgesetz Rechnung.
Das ist die wichtigste neue Regelung
Das neue Telekommunikationsgesetz hat eine Sache im Fokus, und zwar das recht auf schnelles Internet. Wie schnell genau, das muss noch entschieden werden, eine Aufgabe, die der Bundesnetzagentur zufällt. Hier werden sowohl die Upload- als auch die Downloadrate und die Latenz eine Rolle spielen.
Wenn es eine gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur gibt, können Vermieter deren Kosten auf die Betriebskosten umlegen, wenn der Mieter den Anbieter frei wählen kann und es sich um ein Netz mit einer sehr hohen Kapazität handelt.
Hat der Vermieter sein Objekt an das Glasfasernetz anschließen lassen, kann er dafür ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen. Begrenzt ist dieses Entgelt auf einen Zeitraum von neun Jahren und damit auf l 540 Euro pro Wohnung.
Deutschland hinkt beim Thema schnelles Internet hinterher – vielleicht wird sich das durch das neue Gesetz ändern.
(Foto: © ar130405, Pixabay)