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Sommerhitze: So passen Sie die Heizung an
BrancheHeizen bei sommerlichen Temperaturen? Was unsinnig klingt, passiert in vielen Haushalten – häufig unbemerkt. Bei zunehmend sommerlichen Außentemperaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Einstellung ihrer Heizung prüfen. „Nur Warmwasser“ statt „Sommerbetrieb“ senkt den Energieverbrauch im Sommer.
Viele moderne Heizungsanlagen mit smarter Regelung nehmen die Umstellung auf den sogenannten „Sommerbetrieb“ automatisch vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Heizung komplett ausgeschaltet ist. Stattdessen springt sie an, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Viele Modelle nutzen dafür einen Außentemperatursensor.
Das Problem: Die Umstellung auf „Sommerbetrieb“ kann dazu führen, dass Heizungen im Som-mer teilweise unbemerkt anspringen – und somit unnötig Energie verbrauchen. In kühleren Nächten oder wenn die Temperaturen bei einem Sommergewitter kurz stark fallen, aktiviert der Außentemperatursensor die Heizungsanlage. Die Umstellung auf „Nur Warmwasser“ bewirkt dagegen, dass kein Heizungswasser mehr aufbereitet wird, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad. Der optimale Zeitpunkt für die Umstellung auf „Nur Warmwasser“ ist witterungsabhängig – sollte aber spätestens zum Beginn der warmen Jahreszeit erfolgen.
Nach der Umstellung der Heizung auf „Nur Warmwasser“ sollten die Heizkörperthermostate voll aufgedreht werden – also auf Stufe 5. Der Grund: Dadurch entspannt sich der Mechanismus, der den Wasserzufluss in die Heizkörper reguliert. „So lässt sich verhindern, dass die Ventile im Sommer blockieren und zu Beginn der nächsten Heizperiode festsitzen – und dann im schlimmsten Fall erneuert werden müssen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas.
Das Problem eines zu hohen Energieverbrauchs im Sommer geht nicht nur jeden einzelnen Immobilieneigentümer etwas an, sondern wird breit auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Sehr sonnige, heiße Tage und warme Nächte beeinträchtigen das Wohlbefinden vieler Stadtbewohnerinnen und -bewohner. Um die Bevölkerung vor Hitzestress zu schützen, sind Anpassungsmaßnahmen wie Verschattung oder Entsiegelung mit anschließender Begrünung in städtischen Quartieren dringend erforderlich.
Foto: © Cocoparisienne, Pixabay
BFH-Urteil: Steuern für das Eigenheim bei Scheidung?
UrteileWie bewertet das Finanzamt den Verkauf des Eigenheims im Falle der Ehescheidung? Das kommt auf die Situation an: Verkauft ein Partner dem anderen seinen Anteil, kann möglicherweise ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegen mit teuren Folgen für den Verkäufer.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (BFH, 14.02.2023, IX R 11/21): Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen.
Der Betroffene hatte zusammen mit seiner früheren Ehefrau im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus erworben und dieses zunächst mit dem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem die Ehe in die Krise geriet, zog der Ehemann 2015 aus dem Objekt aus. Die Ehefrau blieb mit dem Kind in der Immobilie. Anschließend wurde die Ehe geschieden.
Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren kam es zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern zum Streit über die Immobilie. Nachdem die Ehefrau dem Kläger die Versteigerung angedroht hatte, veräußerte der Ehemann im Jahr 2017 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an die Ehefrau. Diese nutzte die Immobilie weiterhin mit dem Kind zu eigenen Wohnzwecken.
Das Finanzamt unterwarf den Gewinn aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils der Einkommensteuer. Der BFH bestätigte diese Auffassung. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert wird. Dies gilt auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil, der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung von einem Miteigentümer an den anderen veräußert wird.
Die Veräußerung einer Immobilie wird dann nicht besteuert, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte nutzt das Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist.
(Foto: © Daniel Schwarz, csm Bundesfinanzhof)
Wie grün sind unsere Städte?
BrancheImmer mehr natürliche Flächen in Deutschland werden in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Der Flächenverbrauch beträgt nach Angaben des statistischen Bundesamtes täglich rund 55 Hektar, das entspricht einer Größe von fast 78 Fußballfeldern. Wie grün unsere Städte dennoch sind, zeigt eine aktuelle GeoMap-Analyse.
Zu den negativen Auswirkungen der Versiegelung städtischer Flächen gehören erhöhte Überflutungsrisiken, höhere Temperaturen, Luftverschmutzung sowie der Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Die aktuelle GeoMap-Analyse untersucht die Flächenverteilung von Grün- und Erholungsflächen in den zehn größten Städten Deutschland im Jahr 2021. Für die Analyse wurden Daten zu Siedlungs- und Verkehrsflächen erhoben und Flächen nach bestimmten Merkmalen unterschieden, beispielsweise Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Grünflächen und Gewässer.
Laut Analyse ist Berlin die grünste und erholsamste Stadt unter den führenden deutschen Städten. Im Jahr 2021 betrug der Anteil an Grün- und Erholungsflächen 38,5 Prozent. Danach folgen Köln mit 33 Prozent und Stuttgart mit 31,4 Prozent. Die größte Entwicklung des Anteils der Grün- und Erholungsflächen verzeichnet Düsseldorf. Im Jahr 2016 betrug der Anteil 27,2 Prozent, er stieg im Jahr 2021 auf 28,5 Prozent.
Berlin erweist sich unter den Top-10-Städten mit einem Anteil von 19 Prozent Grünflächen, 13 Prozent Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie sechs Prozent Gewässern als die grünste und erholsamste Stadt Deutschlands. Köln belegt den zweiten Platz, mit einem Anteil von fünf Prozent Gewässern, 10 Prozent Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie 18 Prozent Grünflächen, die auch Wald, Gehölz und Heide umfassen.
Die geringsten Anteile an Grün- und Erholungsflächen verzeichnen Dortmund und München. Dortmund verfügt über 14 Prozent Grünflächen, sieben Prozent Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie ein Prozent Gewässer. Die bayerische Landeshauptstadt weist acht Prozent Grünflächen, 13 Prozent Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie ein Prozent Gewässer auf.
Ein Forschungsteam der Westfälischen Hochschule hat übrigens die Software „adois“ entwickelt, die auf künstlicher Intelligenz basiert und vollautomatisiert versiegelte Flächen erkennen und klassifizieren kann.
(Foto: © ddzphoto, Pixabay)
Ob zur Miete oder im Eigenheim – Wohnen bleibt teuer
BrancheDas Interesse an Immobilien ist auch unter deutlich veränderten Bedingungen auf dem Immobilienmarkt unverändert hoch. Wer jetzt eine Mietwohnung oder ein Eigenheim sucht, muss mit stark gestiegenen Mieten bzw. weiterhin mit relativ hohen Immobilienpreisen rechnen.
Das statistische Bundesamt nennt nüchtern die Zahlen: 3,1 Millionen Haushalte hatten im Jahr 2022 eine Mietbelastung von 40 Prozent und mehr, 1,5 Millionen Haushalte gaben sogar mindestens die Hälfte ihres Einkommens für Nettokaltmiete und Betriebskosten aus. Die Bruttokaltmiete je Quadratmeter liegt bundesweit im Schnitt bei 8,70 Euro. Die Mietbelastungsquote für nach 2019 eingezogene Haushalte, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten ist überdurchschnittlich hoch.
Das WohnraumBarometer von Immoscout24 bestätigt, dass sich die Steigerungen sowohl der Mieten als auch der Immobilienpreise im Jahr 2023 fortsetzen. Im Neubau stiegen die Angebotsmieten im Jahresvergleich um bis zu 19,9 Prozent. Auch im Bestand gibt es Steigerungen von bis zu 12,3 Prozent innerhalb eines Jahres. Die Teuerungsrate für Neubau-Mietwohnungen liegt im ersten Quartal 2023 in Metropolen wie Berlin bei bis zu 8,8 Prozent. Die Nachfrage nach Mietwohnungen zieht im ersten Quartal deutschlandweit erneut an.
Die Angebotspreise für Wohnungen zum Kauf legen im deutschlandweiten Durchschnitt im ersten Quartal 2023 mit bis zu zwei Prozent wieder etwas zu. Auch in fünf von sieben Metropolen haben sich die Angebotspreise für Eigentumswohnungen erhöht. Den stärksten Preiszuwachs verzeichnen Hamburg und Stuttgart. Die Preise für Einfamilienhäuser gehen in Köln, Düsseldorf, Berlin und München leicht zurück. Die Nachfrage ist in sechs von sieben Metropolen im ersten Quartal weiter steigend.
Das Interesse an Immobilien ist trotz hoher Inflation, teurer Zinsen, steigender Mieten und Preise hoch. Wer jetzt kaufen oder verkaufen will, trifft auf einen – gegenüber den vergangenen Jahren – stark veränderten Markt. Dennoch plant nach einer YouGov-Umfrage jeder sechste Deutsche den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Im Schnitt melden sich aber nur noch halb so viele Interessenten auf ein Immobilienangebot wie vor einem Jahr.
(Foto: © Robert Allmann, Pixabay)
Alle reden über die Wärmewende: Was gilt ab 2024?
BrancheDie Koalition hat sich mühsam auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, GEG, geeinigt. Jetzt geht es an die Umsetzung der Wärmewende. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden.
Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Das gilt auch bei der Wärmewende. Kein Hauseigentümer muss in Panik verfallen. Der Übergang wird pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, technologieoffene Optionen und Befreiungen in besonderen Situationen. Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen wurden noch einmal erweitert.
Eine Befragung unter Hauseigentümern durch die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt zwar eine Verunsicherung, aber auch eine breite Zustimmung zur Wärmewende. 79 Prozent sind dafür, dass veraltete fossile Heizsysteme durch klimafreundliche ausgetauscht werden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nennt die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gebäudeenergiegesetzes:
(Foto: © Copyright Free Picture, Pixabay)
Lebensqualität: Das Glück liegt im hohen Norden
BrancheDer Weltglücksbericht weist jedes Jahr im Frühjahr darauf hin, dass der Erfolg von Ländern am Glück des Volkes gemessen werden sollte. Seit der Veröffentlichung des ersten World Happiness Report sind über zehn Jahre vergangen. Maßgeblich für die Lebensqualität und das Glück sind der soziale Zusammenhalt, Gesundheit und Wohlstand.
Die Rangliste der glücklichsten Länder wird regelmäßig von einer Initiative der Vereinten Nationen publiziert. Die Grundlage dafür bildet eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Gallup. Das Institut befragt in knapp 150 Ländern jedes Jahr rund um die Welt jeweils rund 1.000 Männer und Frauen. In den Fragen geht es darum, wie die Menschen ihr eigenes Leben bewerten.
Die Zeitschrift Spektrum der Wissenschaft hat darüber berichtet, wo die Menschen am glücklichsten sind: „Finnland, Dänemark und auch Schleswig-Holstein belegen auf den Ranglisten der Glücksforschung regelmäßig die vorderen Plätze.“ Auch, Island, Schweden und Norwegen liegen in dem Ranking der Vereinten Nationen traditionell unter den Top Ten.
In den nordischen Ländern ist eine weitaus höhere allgemeine Zufriedenheit mit den Lebensumständen festzustellen, als in anderen Regionen dieser Welt. Dazu sagt der Glücksforscher Uwe Jensen, Professor für Statistik und Ökonometrie an der Universität Kiel: „Das Glückserleben schwankt; Zufriedenheit ist dagegen unabhängiger von kurzfristigen Einflüssen“. Jensen nennt die Glücksspender im Alltag, dazu gehören: Zeit mit Menschen verbringen, Bewegung, Natur erleben und Gutes tun.
In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands gibt es Unterschiede bei der Lebensqualität: Während Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland noch deutlichen Nachholbedarf auf der Glücksskala haben, gehören die Bewohner von Schleswig-Holstein und Bayern zu den glücklichsten Bundesbürgern, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Hamburg, und Branden-burg. Mittlere Plätze belegen Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen.
(Foto: © Peggychoucair, Pixabay)
BGH-Urteil: Beschlusszwang der Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen bestätigt
UrteileDer Bundesgerichtshof, BGH, hat entschieden, dass Wohnungseigentümer nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz für eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung notfalls einen Gestattungsbeschluss im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen müssen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.
Zur Sache: Die Streitenden wohnen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Doppelhaushälften. Das Doppelhaus steht auf einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück. Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bestimmt sich nach dem Gesetz: Jedem Wohnungseigentümer steht ein Sondernutzungsrecht an dem vor der jeweiligen Haushälfte liegenden Garten zu. Für Reparaturen und Instandhaltungen sind die Eigentümer gemeinsam verantwortlich und kostenpflichtig.
Die beklagte Partei möchte gegen den Willen der anderen Partei einen Swimmingpool auf der eigenen Gartenhälfte bauen. Als der Bau begann, erhoben die Nachbarn eine Unterlassungsklage. Der Streit ging durch die Vorinstanzen und landete beim BGH – auch deshalb, weil die Klage noch unter dem alten Recht erhoben worden war.
Der BGH urteilte: Den Beklagten steht zwar ein Sondernutzungsrecht an dem hälftigen Grund-stück zu. Dieses Sondernutzungsrecht berechtigt, aber nicht zu grundlegenden Umgestaltungen, die wie der Bau eines Swimmingpools über die übliche Nutzung hinausgehen. Es ist Sache des bauwilligen Wohnungseigentümers, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG) herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. (UBGH, 17.03.2023,V ZR 140/22).
Das Urteil ist auch interessant im Hinblick auf Solaranlagen. Wohnungseigentümer können nach Paragraf 20 Absatz 2 WEG zwar angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Ge-brauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität die-nen, nicht aber die Installation einer Balkonsolaranlage.
(Foto: © QuinceCreative, Pixabay)
Tiefststand bei Baugenehmigungen, Stornierungen im Wohnungsbau
BrancheDem hohen Bedarf an Wohnungen steht in Deutschland kein ausreichendes Angebot gegenüber. Der Wohnungsneubau wird auf absehbare Zeit auch keine Abhilfe schaffen können. Stark gestiegene Baupreise und hohe Hypothekenzinsen sind für viele unbezahlbar geworden. Abstriche bei den Wohnwünschen sind die Folge.
Wer derzeit eine neue Wohnung braucht, muss möglicherweise umdenken. Viele Interessenten können sich Immobilieneigentum unter den neuen Finanzierungsbedingungen nicht mehr leisten. Sie suchen stattdessen eine Wohnung zur Miete. Dadurch steigt die ohnehin schon große Mietnachfrage in den Städten weiter und zieht Mietsteigerungen nach sich.
Schon im Bau oder noch in der Projektphase befindliche Bauvorhaben werden derzeit verzögert oder sogar gestoppt, weil sie nicht mehr finanzierbar sind. Aus einer Umfrage des ifo Instituts geht hervor, dass 14,3 Prozent der Unternehmen im Februar abgesagte Aufträge meldeten, nach 13,6 Prozent im Januar. Das ist ein Desaster, weil Neubauten die Lage entspannen könnten. „Im Mittel sind die Auftragsbücher zwar immer noch gut gefüllt, aber etliche Unternehmen klagen bereits über einen Auftragsmangel“, sagt ifo-Forscher Felix Leiss.
Die Zahl der Baugenehmigungen sank Anfang 2023 auf einen absoluten Tiefststand: Im Januar 2023 wurden in Deutschland 21.900 Wohnungen genehmigt. Das waren laut statischem Bundesamt 26,0 Prozent oder 7.700 Baugenehmigungen weniger als im Vorjahresmonat. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Baugenehmigungen kontinuierlich. Im Januar 2010 lag sie noch bei monatlich 12.200, erreichte im Dezember 2019 den Höhepunkt von 42.000, um danach auf 21.900 Tausend im Januar 2023 abzufallen. Diese Entwicklung läuft den Zielen der Bundesregierung deutlich zuwider, die ursprünglich 400.000 neue Wohnungen pro Jahr anstrebte.
Eine neue Difu-Studie zeigt, dass Kommunen zunehmend städtebaurechtliche Instrumente einsetzen, um dem Wohnungsmangel zu begegnen. „Diese anspruchsvolle Aufgabe braucht einen lan-gen Atem (…) und nicht zuletzt innovative Bauherren“, kommentiert Difu-Projektleiterin Ricarda Pätzold. Eine schnelle Lösung ist derzeit wohl eher nicht in Sicht.
(Foto: © Stock Snap, Pixabay)
EU-Sanierungspflicht stößt auf geteiltes Echo
BrancheDer EU-Rat hat sich auf eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verständigt. Die Hauptziele der Überarbeitung bestehen darin, dass alle neuen Gebäu-de spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollen und dass alle bestehenden Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollen.
Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten müssen den Plänen noch zustimmen. Darum geht es: Der Gebäudesektor ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 und 2050. Bessere und energieeffizientere Gebäude sollen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern, gleichzeitig ihre Energiekosten senken und die Energiearmut verringern.
Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Für einige Gebäude sind Aus-nahmen möglich. Für bestehende Gebäude haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz einzuführen, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen können.
Dies soll Renovierungen anstoßen und dazu führen, dass es mit der Zeit keine Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz mehr gibt. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch eines Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen, bis 2040 mindestens einem noch zu bestimmenden nationalen Wert und bis 2050 soll ein Nullemissionsgebäudebestand erreicht sein. Das Potenzial aller Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie soll optimiert werden. Nationale Gebäuderenovierungspläne sollen einen Fahrplan mit Zielen für 2030, 2040 und 2050 vorgeben.
Der Mieterbund begrüßt eine sozialverträgliche Ausgestaltung der neuen Richtlinie. Sie habe „das Potential, Energiearmut zu verringern und bezahlbares Wohnen für alle Einkommensgruppen zu gewährleisten“. Der IVD Bundesverband der Immobilienberater sieht die geplante Richtlinie skeptischer: Es stehe die Befürchtung im Raum, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hauseigentümer zukommen könnten. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden.
(Foto: © Michael Gaida, Pixabay)
Mehr Kompromisse beim Immobilienkauf
BrancheDie drastischen Ereignisse – Pandemie, Krieg, Inflation und Energiekrise – der vergangenen Jahre haben deutliche Spuren auf dem Immobilienmarkt hinterlassen. Die Präferenzen von Kauf- und Mietinteressenten haben sich verändert. Das wichtigste Kriterium bei der Immobiliensuche ist jetzt der Preis und nicht mehr die Lage.
Die Online-Umfrage eines Maklernetzwerkes ergab, dass die Lage einer Immobilie während der Pandemie bei 65,6 Prozent der Befragten das wichtigste Entscheidungskriterium war. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs hat sich das geändert: Jetzt ist bei 61,8 Prozent der Befragten der Kaufpreis am wichtigsten.
Während vor der Pandemie die meisten Kaufinteressenten Immobilien in der Stadt suchten (54,7 Prozent), ist seit der Pandemie das Umland mit 55,7 Prozent die begehrteste Region bei der Immobiliensuche geworden. Die Nachfrage nach Wohneigentum auf dem Land lag vor der Pandemie bei nur 6,6 Prozent, während der Pandemie stieg das Interesse auf 17,9 Prozent, aktuell liegt der Wert bei 15,1 Prozent
Gewichtige Ursachen für die Verschiebungen auf dem Immobilienmarkt sind die stark gestiegenen Zinsen und die inflationsbedingt hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Daraus resultierte zuletzt eine gewisse Kaufzurückhaltung bei Immobilien. Viele zögern, wägen ab und müssen neu kalkulieren. Dennoch bleibt der Wunsch nach eigenen vier Wänden ungebrochen.
Viele Immobilieninteressenten sind nun zu Kompromissen und Abstrichen bereit. Die Kompromissbereitschaft betrifft aber nicht nur Kaufwillige, die unter den neuen Bedingungen keine großen Sprünge machen können, sondern auch Verkaufende. Wer jetzt eine Immobilie verkaufen will, muss sich – was den Erlös angeht – den neuen Gegebenheiten anpassen.
Die Umfrageergebnisse werden durch eine Analyse des IVD bestätigt. „Die neue Realität am Immobilienmarkt in den deutschen BIG 7 ist durch ein größeres Objektangebot und längere Vermarktungszeiten gekennzeichnet“, berichtet Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. Im Jahresvergleich nahm das Immobilienangebot im Januar 2023 im Durchschnitt der sieben größten Städte um 33 Prozent zu. Käufer stoßen auf ein erheblich größeres Angebot und haben die Chance, Immobilien zu erwerben, „die noch im Jahr 2021 nicht erreichbar waren“.
(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)