2022: Das ändert sich im neuen Jahr
Am Anfang und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Mieter:innen und Immobilieneigen-tümer:innen auf viele Neuerungen einstellen. Ein kurzer Überblick:
- Die CO2-Abgabe zur Eindämmung des Verbrauchs von fossilen Kraft- und Brennstoffen in Deutschland steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne.
- Öfen, Herde und Kamine: Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte dürfen laut EU-Verordnung 2015/1186 (Anhang 2) ab ersten Januar 2022 bestimmte Emissionswerte nicht mehr überschreiten.
- Solarpflicht: Wer in Baden-Württemberg neu bauen will, muss ab 1. Mai 2022 eine Solar-anlage auf seinem Dach installieren lassen. Ab 2023 müssen Hausbesitzer auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage einbauen lassen. Andere Bundes-länder wollen nachziehen.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung des Mindestloh-nes auf 12 Euro pro Stunde vor.
- Volkszählung 2022: Die statistischen Ämter führen am 15. Mai die Bevölkerungszählung Zensus 2022 durch. Damit wird ermittelt, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten.
- Die europäische Warenkaufrichtlinie verbessert die Rechtslage für Käufer. Das neue Ge-setz verlängert den Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate. Das betrifft Käufe im Laden und im Online-Handel.
- Führerschein: Rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine müssen ab 2022 umge-tauscht werden.
- Rentnerinnen und Rentner erhalten zum Juli 2022 eine Rentenerhöhung von voraussicht-lich 4,4 Prozent.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ab 2022 auch für Altverträge zur betriebli-chen Altersvorsorge 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber.
- Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können ab 1. Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgegeben werden.