Steuererklärung zum Jahreswechsel
Das Jahr 2019 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. In wenigen Tagen beginnt der Jahreswechsel und das Jahr 2020 steht vor der Tür. Im neuen Jahr bedeutet das für Steuerzahler vor allem eines: Die Steuererklärung für 2019 kann nun eingereicht werden. Was können Sie als Bundesbürger beim Finanzamt geltend machen? Unter anderem können der Arbeitsweg, sowie beruflich bedingte Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Informieren Sie sich jetzt über alles rund um das Thema Steuererklärung.
Bausparer, Kinderzulagen und Wohnungsbauprämie
Bis zum Jahresende erhalten Bausparer die volle Riester-Förderung, die Arbeitnehmer-Sparzulage und außerdem die Wohnungsbauprämie. Jede förderberechtigte volljährige Person erhält seit dem Beitragsjahr 2018 eine Grundzulage von 175 Euro vom Staat. Für jedes Kind gibt es zudem 185 Euro. Für Kinder die ab dem Jahr 2008 zur Welt gekommen sind, gibt es 300 Euro Kinderzulage. Für junge Sparer gibt es als effektive Starthilfe die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese gilt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Außerdem gelten weitere Regelungen und Bedingungen für alle Steuerzahler:
- Viele Arbeitgeber unterstützen die Mitarbeiter mit zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen. Fragen Sie jetzt bei ihrem vorgesetzten nach, ob diese Leistung auch bei Ihnen möglich ist!
- Der Staat fördert jährliche Einzahlungen mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Bis zu 470 Euro pro Jahr werden hierbei gefördert
- Wer bis zum 31. Dezember zwischen 50 Euro und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einbezahlt, erhält zusätzlich 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Für verheiratete gilt ein Betrag von 1024 Euro.
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerksleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Pro Haushalt können bis zu 6.000 Euro Lohn- und Fahrtkosten pro Jahr geltend gemacht werden. Maximal 1.200 Euro gehen dabei direkt von der Steuerschuld ab. Zudem sind folgende Tätigkeiten steuerlich begünstigt: Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Haustiere versorgen, Putztätigkeiten, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen. Als Steuerzahler lohnt es sich, die angefallenen Handwerkskosten anzugeben.