Lieber mit warmen Händen geben? Vererben oder vermachen
Vererben oder vermachen: Diese Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten, wenn man die Unterschiede kennt.
Vererben oder vermachen: Was sind die Unterschiede?
Die Erben erhalten ihren Teil nach dem Ableben des Erblassers automatisch. Möchte man hingegen einer Person, die eigentlich nicht erbberechtigt ist, eine Sache hinterlassen, dann muss man ihr diese Sache vermachen. Das Ganze nennt sich dann “Vermächtnis”. Man kann sowohl Gegenstände, Geld, Immobilien oder Kunstwerke als Vermächtnis übergeben, jedoch auch etwa ein befristetes Wohnrecht. Die Person, welcher das Vermächtnis hinterlassen wird, zählt deswegen jedoch nicht als Erbe und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Im Gegenteil muss sie ihr Vermächtnis bei den Erben einfordern, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Allerdings kann ein Erbe zusätzlich mit einem Vermächtnis bedacht werden, das er mit eventuellen anderen Erben nicht teilen muss.
Der wesentliche Unterschied: Ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft bekommen den gesamten Nachlass, also auch inklusive eventueller Schulden. Bei einem Vermächtnis wird ganz konkret ein bestimmter Gegenstand vermacht.
Fristen müssen eingehalten werden
Beim Thema: Vererben oder vermachen müssen immer auch gewisse Fristen eingehalten werden. Der Begünstigte eines Vermächtnisses muss seinen Teil rechtzeitig bei den Erben einfordern und unter Umständen sogar vor Gericht ziehen. Ein Erbe bekommt den Nachlass hingegen automatisch, wenn er ihn nicht fristgerecht ausschlägt. Den Pflichtteil eines Erbes bekommt er auch, wenn kein Testament vorliegt. Gerade im Fall von Immobilien kann das zu Streitigkeiten führen, wenn mehrere Erben sich einigen müssen, was mit dem Nachlass geschehen soll.
Eine vermachte Immobilie zu übergeben, nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Die Erben müssen die Übergabe nämlich erst dann vollziehen, wenn sie selbst als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen, und das kann dauern. Sollten in der Zwischenzeit etwa wichtige Renovierungen anstehen, kann schnell ein Streit entbrennen. Denn wer muss die Kosten in dieser Übergangsphase tragen? In der Regel sind es die Erben, welche den Betrag vorstrecken müssen und ihn sich beim Vermächtnisnehmer zurückholen können.
Wer ein Vermächtnis hinterlassen will, sollte sich juristisch beraten lassen. Es gibt hier viele verschiedene Möglichkeiten und einiges zu beachten.
(Foto: © Stux, Pixabay)