Herbstlaub: Wer trägt die Verantwortung bei Unfällen?
Die farbenfrohe Herbstlandschaft lädt zu Spaziergängen ein – gleichzeitig erinnert sie Eigentümer und Mieter daran, dass nun wieder die Laubsaison begonnen hat. Wege und Eingänge sollten rechtzeitig von Blättern befreit werden, um mögliche Unfälle zu vermeiden.
Grundsätzlich obliegt es den Gemeinden, Straßen und Wege von Laub zu reinigen. Viele Städte übertragen diese Verkehrssicherungspflicht jedoch per Satzung auf die Anlieger. In diesem Fall müssen Hausbesitzer dafür sorgen, dass die Zugänge sowie angrenzende Geh- und Radwege sicher passierbar sind. Die Verantwortung zur Laubentfernung kann dann an Hausmeister, Dienstleister oder Mieter delegiert werden – häufig über die Regelung im Mietvertrag. Vermieter sind verpflichtet, die Durchführung dieser Pflicht zu überwachen.
Es existieren keine festen Vorgaben, wie oft Gehwege vom Laub befreit werden müssen. Die Häufigkeit orientiert sich an den Richtlinien für den Winterdienst: werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem Unfall, kann der Betroffene Schadensersatz verlangen. Gleichzeitig gilt eine Eigenverantwortung: Im Herbst muss jeder mit rutschigen Wegen durch Laub rechnen.
Gerichte haben in Einzelfällen entschieden, was als angemessen gilt. Es reicht nicht, die Gehwege nur nach festen Zeitintervallen zu fegen. Liegt besonders viel Laub, muss die Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten erfüllt werden.
Beispielhaft entschied das Landgericht Coburg: Kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn das Laub regelmäßig entfernt wurde und der Fußgänger am Unfall eine Mitschuld trägt.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden bei selbst genutzten Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen auf. Bei vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung.
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