Immobiliengeschäfte künftig digital abwickeln
In vielen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können viele behördliche Angelegenheiten bereits bequem von zu Hause aus erledigt werden – digital und effizient. Deutschland hinkt noch etwas hinterher, aber es gibt Fortschritte, vor allem im Bereich der Notarservices.
Die Bundesregierung hat kürzlich das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung verabschiedet, was es ermöglicht, Urkunden zukünftig vollständig elektronisch im Notariat zu erstellen. Bislang war die öffentliche Beurkundung größtenteils auf Papier angewiesen.
Nur vereinzelt ermöglichte das alte Beurkundungsgesetz die elektronische Erstellung von Dokumenten. Seit 2022 werden notarielle Urkunden jedoch bereits im elektronischen Urkundenarchiv gespeichert, nachdem sie eingescannt wurden. Auch die papierbasierte Aktenführung im Notariat wird nach und nach durch elektronische Akten ersetzt.
Ab 2026 wird die elektronische Akte bei den Gerichten Pflicht. Das neue Gesetz schafft nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen, damit Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen (wie etwa Nachlassgerichte) künftig auch vollständig elektronische Urkunden im Präsenzverfahren erstellen können.
Im Juli 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Immobilienvertragsvollzugs. Dies stellt einen weiteren bedeutenden Schritt im Digitalisierungsprojekt eNoVA (Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) dar.
Zukünftig sollen Immobiliengeschäfte digital und nicht mehr per Post abgewickelt werden. Bisher war der Austausch von Dokumenten zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags meist auf postalischem Wege, aber jetzt wird eine digitale Kommunikation angestrebt – schneller, effizienter und mit unverändert hoher Sicherheit.
„Durch die Umsetzung von eNoVA können Millionen von Postsendungen sowie wiederholte Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
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