Glasfaserausbau in Deutschland: Starke Unterschiede zwischen Stadt und Land
Der Ausbau von Glasfaserleitungen in Deutschland verläuft regional sehr unterschiedlich. Besonders in Städten mit vielen Mehrfamilienhäusern ist die Versorgung noch nicht flächendeckend optimal. Entscheidend für schnelle Internetverbindungen ist, dass die Glasfaserleitungen bis in die einzelnen Wohnungen geführt werden – nur so kann das volle Tempo genutzt werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Anfang Juli 2025 einen aktuellen Bericht zum Glasfaserausbau veröffentlicht. Demnach ist die Versorgung privater Haushalte innerhalb von zwei Jahren bis Mitte 2024 auf etwa 35,7 Prozent gestiegen – nahezu eine Verdopplung. Die meisten unversorgten Haushalte befinden sich in städtischen Gebieten (15,1 Millionen) und halbstädtischen Regionen (8,9 Millionen), während in ländlichen Gegenden noch 2,9 Millionen Haushalte ohne Glasfaser sind.
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll künftig deutlich beschleunigt werden. Dazu erklärt BMDS-Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: „Leistungsfähige, souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau.“
Um dieses öffentliche Interesse zu verankern, wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) angepasst. Das BMDS hat hierfür den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ vorgelegt, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die befristete Regelung bis 31.12.2030 betrifft sowohl Glasfaser- als auch Mobilfunknetze. Den Entwurf finden Sie hier: bmds.bund.de/tkg.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht die geplante Regelung kritisch. Sie könnte dazu führen, dass einzelne Netzbetreiber bevorzugt werden und die freie Wahl des Anbieters für Mieter eingeschränkt wird. Eine Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken. Laut Gesetzentwurf hätten Telekommunikationsunternehmen für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau in Mehrfamilienhäusern, und Hauseigentümer könnten die Verlegung von Glasfaserleitungen nur aus triftigen Gründen ablehnen.
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