Brandgefahr steigt zur Weihnachtszeit: Einbau von Rauchwarnmeldern kann vorgeschrieben werden
Der Bundesgerichtshof, BGH, hat in einem aktuellen Urteil folgendes entschieden: Wohneigentümer können den zwingenden Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen. Hierzu gehört auch die professionelle Wartung der Geräte. Dies gilt auch dann, wenn Eigentümer teilweise bereits selbst Rauchwarnmelder angebracht haben. Das Urteil stammt vom 07.12.2018, Az. V ZR 273/17
Pflicht zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern
Oben genanntes Urteil bezieht sich auf eine Wohnungseigentümergemeinschaft in NRW. Die Bauordnung schreibt die Pflicht zur Nachrüstung in bestehenden Wohnungen vor. Eine Fachfirma soll alle bestehenden Geräte warten, sowie kontrollieren. Dies beschlossen die Wohneigentümer im Jahr 2015. Mit der Jahresabrechnung sollen die Kosten für das Vorhaben nach Mieteigentumsanteilen umgelegt werden. Zuvor wird die Anschaffung der benötigten Rauchwarnmelder aus der Instandhaltungsrücklage finanziert.
Gegen diese Aktion klagten mehrere Wohnungseigentümer, da sie ihr Eigentum im Vorfeld selbstständig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten. Diese wollten von der getroffenen Regelung ausgenommen werden. Sie haben die erforderlichen Geräte immerhin bereits in den Wohnungen montiert und bestätigen deren Funktionsfähigkeit.
Bundesgerichtshof fällt Urteil zugunsten Wohnungseigentümer
Das Urteil des BGH viel wie folgt aus: Wohnungseigentümer haben das Recht, den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen umzusetzen. Ebenso haben diese die Entscheidungsgewalt über die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Geräte durch eine Fachfirma. Der Besitzer der Wohnung hat zwar die Betriebsbereitschaft der montierten Rauchwarnmelder sicherzustellen, die Wartung kann dennoch durch den Wohnungseigentümer beschlossen werden.
Durch dieses vorgehen kann die Gemeinschaft bestätigen, dass alle Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma installiert und gewartet werden und diese den gängigen DIN-Normen entsprechen. In Folge dessen werden die versicherungsrechtlichen Risiken minimiert. Es kann sichergestellt werden, dass die Geräte den Vorschriften entsprechen. Dadurch werden die finanziellen Risiken im Falle eines Brandes für die Wohnungseigentümer minimiert. Dieser Aspekt hat laut Urteil des BGH Vorrang gegenüber den Belangen der Eigentümer.