Baukindergeld: Fristverlängerung bringt Chancen.
Das Baukindergeld soll mehr Familien die Chance geben, sich ein Eigenheim zu leisten. Es handelt sich um einen Zuschuss, der sich hauptsächlich an Familien mit einem kleinen und mittleren Einkommen richtet. Wer sich ärgerte, dass er im Zuge der Corona-Pandemie nicht dazu kam, sich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen, oder wessen Kaufvertrag oder Baugenehmigung sich verzögert hat, der hat jetzt noch einmal die Chance.
Das sind die Voraussetzungen für das Baukindergeld
Gefördert werden sowohl der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung als auch der Neubau. Die Förderung gibt es für Familien und sie wird pro Kind ausgezahlt. Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein. Es gibt keine Begrenzung, wie viele Kinder angerechnet werden.
Die Fristen:
- NEU: Bis zum 31. März 2021 muss Kaufvertrag unterschrieben worden oder die Baugenehmigung erhalten sein.
- Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt werden.
- Die Antragsfrist für die Förderung endet am 31. Dezember 2023.
Die Familien erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für jedes Kind 1200 Euro jährliche Förderung und das über zehn Jahre. Für die Verlängerung der Frist wurden ungenutzte Mittel aus 2020 ins neue Jahr übertragen. Aufgrund der Pandemie haben sich viele Pläne verschoben. Dem wird jetzt Rechnung getragen.
Spannende Zahlen rund um die Förderung
- Bis August 2020 wurden bereits 260.500 Familien mit dem Baukindergeld unterstützt.
- Zwei von drei der Haushalte haben Kinder unter sechs Jahren.
- 60 Prozent der Antragsteller haben ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr.
- Bisher wurden Familien mit 5,5 Milliarden Euro gefördert.
- Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Natürlich wird dieses Geld auch bei der Vergabe von Krediten berücksichtigt und kann die Finanzierung erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/baukindergeld.
(Foto: © MW, Pixabay)