Versicherungen

Versicherungen sind einerseits unverzichtbar und man ist froh, wenn man sie niemals braucht. Andererseits sind es Produkte, die auf die Angst der Menschen bauen, sodass manche Haushalte als überversichert bezeichnet werden können oder einfach zu teure Verträge haben. Man kann sich für und gegen alles Mögliche versichern, sodass Privathaushalte durchschnittlich 1.500 Euro jährlich für Versicherungsprodukte ausgeben. Wohlgemerkt: durchschnittlich, woraus sich folgern lässt, dass es in manchen Haushalten deutlich mehr ist. Diese Zahlen sind bei den Ergebnissen der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ersichtlich. Doch warum zu viel bezahlen, wenn es nicht sein muss?

Versicherungen jährlich überprüfen!

Häufig werden die Beiträge bei den Assekuranzen jährlich fällig, was spätestens der Zeitpunkt sein sollte, an dem man die einzelnen Verträge einmal unter die Lupe nimmt. Passt der Vertrag noch zu den Lebensumständen? Ist der versicherte Gegenstand noch im Besitz? Lebt das Haustier noch, dessen Krankenversicherung fällig wird? Haben zusammen lebende Partner eine günstigere gemeinsame Versicherung gewählt? Und, wenn man einmal online die verschiedenen Anbieter vergleicht: Gibt es eventuell einen deutlich günstigeren Vertrag mit den gleichen oder sehr ähnlichen Leistungen?

Die technischen Möglichkeiten sorgen dafür, dass auf dem Versicherungsmarkt eine große Transparenz herrscht. Ein Vergleich ist schnell durchgeführt und geht einfach.

Welche Versicherungen braucht man tatsächlich?

Natürlich ist die Frage nach der Absicherung immer eine ganz persönliche. Der eine fühlt sich am wohlsten, wenn er alle möglichen Risiken abgedeckt hat, dem anderen bringt es keine schlaflosen Nächte, auf Versicherungen zu verzichten. Generell lässt sich feststellen, dass der jährliche Aufwand für diese Produkte gestiegen ist, und zwar von durchschnittlich 1.020 Euro im Jahr 2009 auf die bereits erwähnten 1.500 Euro, oder anders gesagt von 2,9 Prozent des verfügbaren Einkommens auf 3,4 Prozent. Dabei geben Haushalte mit höheren Einkommen fast viermal so viel für Versicherungen aus.

Unbedingt erforderlich sind aber nur wenige Versicherungen:

  • Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die man an fremdem Eigentum verursacht.
  • Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer unverzichtbar, denn sie reguliert Schäden, die durch Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel sowie Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung verursacht wurden. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass viele Verträge große Lücken haben. Eigentümer sollten das prüfen!
  • Viele Paare, die zusammen ein Haus kaufen oder bauen, müssen eine gegenseitige Risikolebensversicherung abschließen. Das bestimmt die Bank und stellt es nicht etwa zur Wahl.

Fazit: Abschließen sollte man nur notwendige Versicherungen, was allerdings eine Frage der persönlichen Präferenzen ist. In jedem Fall sollten Verträge vor dem Abschluss und später regelmäßig unter die Lupe genommen und verglichen werden.

(Foto: © J. Henning, Pixabay)

private Vermietung

Private Vermietung und ihre Besonderheiten: Jeder Vermieter steht vor der Entscheidung, ob er die Verwaltung und Vermietung seiner Objekte selbst in die Hand nimmt oder diese Aufgaben an einen Dienstleister delegiert. Häufig ist es so, dass beim Vorhandensein weniger zu vermietender Wohnungen auf externe Verwalter verzichtet wird. Die Organisation aller anfallenden Aufgaben inklusive der Wahl des passenden Mietvertrages liegt dann in den Händen der Besitzer selbst. Und diese sind eben keine Spezialisten, wie sich manches Mal nachteilig bemerkbar macht.

Private Vermietung: Achtung bei den Mietverträgen 

Es sollte doch kein Problem sein, einen Mietvertrag zu finden, immerhin gibt es doch genügend Vorlagen zu finden, oder? Nun, hier lauert eine Falle, denn Standardformulare sind nicht alle gleich gut. Wenn ein solches Formular nicht richtig ausgefüllt wird, dann kann das zu einem Nachteil werden.

Das Problem: Viele Vermieter wissen nicht, was das Mietrecht genau beinhaltet, zudem sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Ein Beispiel: Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel dürfen auch ohne eine Erlaubnis im Mietvertrag gehalten werden. Die Haltung kann nicht einfach untersagt oder im Mietvertrag ausgeschlossen werden. 

Das ist jedoch nur Beispiel mit höchstens geringen Auswirkungen. Bei anderen Themen lauern größere Probleme!

Bei Mietverträgen zu beachten

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Im Mietvertrag sollten alle Bestandteile der Miete detailliert aufgeführt sein. Das gilt besonders für die Kaltmiete und die Betriebskosten. Begriffe wie Warm-, Inklusiv- oder Bruttomiete sollten vermieden werden. Sie können dazu führen, dass ein Mieter später die Betriebskostenabrechnung zurückweist.
  • Es ist wichtig, die Wohnung genau zu benennen und zu beschreiben. Auch mit vermietete Teile wie Gartenanteil, Stellplatz oder Keller müssen aufgeführt werden.
  • Immer wieder werden mündliche Absprachen getroffen, bevor es zu einer Unterschrift kommen. Diese müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Das gilt besonders für noch auszuführende Arbeiten in der Wohnung.
  • Gerade Schönheitsreparaturen waren in den vergangenen Jahren immer wieder ein konfliktreiches Thema. Die entsprechenden Klauseln müssen angekreuzt und ausformuliert sein, sonst bleibt der Vermieter zuständig.
  • Nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei einem geplanten Umbau oder Abriss sind befristete Mietverträge zulässig.

Private Vermietung, aber sicher? Im Zweifelsfall sollten Vermieter sich beraten lassen.

(Foto: © Arek Socha, Pixabay)

letzte Meile

Die letzte Meile, die letzten paar Hundert Meter bei der Anlieferung von Waren (und auch beim Erreichen des Arbeitsplatzes) wird in den Städten immer mehr zu einer Herausforderung und zum konkreten Problem. Durch Corona hat der Lieferverkehr deutlich zugenommen. Es drängen mehr Autos in die Stadt, die dann in zweiter Reihe parken und die Straßen verstopfen. Anwohner und Arbeitnehmer tummeln ebenfalls in die überfüllten Straßen, was sich erneut verschlimmern wird, wenn die anstelle der Homeoffices wieder die Büros frequentiert werden.

Die letzte Meile lässt die Lebensqualität sinken

Der dichter werdende Verkehr beeinträchtigt die Lebensqualität der Bewohner und ist auch der Umwelt nicht gerade zuträglich. Doch wie lassen sich diese gefühlten Wahrheiten quantifizieren? Die Wissenschaftler der Bergischen Universität beschäftigen sich mit dem Thema „letzte Meile“ und suchen nach Antworten, Lösungen und neuen Konzepten. Sie sind Experten für die Themen Güterverkehrsplanung und Transportlogistik und untersuchen die Trends und Entwicklungen im Bereich der Belieferung.

Es braucht neue Konzepte und Rahmenbedingungen, damit der Letzte-Meile-Verkehr gerade in den Fußgängerzonen oder Wohngebieten weniger Konflikte erzeugt und nachhaltig und wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Als Untersuchungsobjekt dient zunächst Berlin. Dort werden die Kernwerte über Emissionen und Fahrleistung ermittelt. Eine ähnliche Studie läuft zeitgleich in der chinesischen Stadt Suzhou. Der Vergleich soll neue Erkenntnisse ermöglichen.

China und Deutschland im Vergleich 

Es zeigt sich bereits jetzt, dass Deutschland sich teilweise selbst behindert, wenn es darum geht, innovative Lösungen für bestimmte Probleme zu finden. So sind Lastenräder eine sinnvolle Alternative, die jedoch hierzulande massiven Beschränkungen unterlegen sind. Solche Räder ohne Kennzeichen dürfen nur eine Motorleistung von bis zu 250 Watt haben, was für den Transport schwerer Sendungen, vor allem in bergigen Gebieten, einfach nicht ausreicht. Auch die Belieferung über eine Rampe ist damit nicht möglich. In China ist man bei diesen Fragen lockerer und kann so einfach und schneller Lösungen generieren.

Dennoch muss klar sein, dass man die Erkenntnisse und Lösungsansätze des einen Landes nicht einfach auf das andere übertragen kann. Ein Vergleich ermöglicht es jedoch, sich inspirieren zu lassen und Lösungsansätze für den  Letzte-Meile-Verkehr zu finden.

(Foto: © Manuel Alvarez, Pixabay)

Steuervorteile für Vermieter

Neue Steuervorteile für Vermieter – oder das Ende einer kleinen Ungerechtigkeit?

Ein Vermieter kann zwar die Kosten, die ihm durch sein Eigentum entstehen, bei der Steuer geltend machen – bisher war das jedoch nur möglich, wenn die Miete eine bestimmte Höhe hatte. Ansonsten ging das Finanzamt davon aus, dass es sich bei der Vermietung um ein „Privatvergnügen“ wie Liebhaberei oder einen Freundschaftsdienst handelt, und verweigerte das Absetzen der Werbungskosten in voller Höhe. Das hat sich nun geändert.

Neue Steuervorteile für Vermieter – auch bei günstiger Miete

Nicht jeder Vermieter ist daran interessiert, einen möglichst hohen Gewinn aus seiner Immobilie zu schlagen. Es gibt durchaus auch solche Exemplare, die den sozialen Faktor bedenken und nur eine günstige Miete erheben. Diese wurden jedoch bisher vom Finanzamt dafür bestraft, denn wenn ihre Miete nicht mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete betrug, hatten sie Nachteile beim Absetzen der Werbungskosten. Angesichts steigender Mieten ein Problem, denn so waren viele Vermieter gezwungen, bei den Erhöhungen mitzuziehen, um nicht selbst Nachteile zu erleiden. Bedenklich: Die Mieten gerade um die und in den Metropolen haben allein in einem Jahr um bis zu 12 % angezogen!

Das ist seit Januar 2021 anders! Nun gilt, dass eine Miete 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen muss, damit der Vermieter seine Investitionen in voller Höhe als Werbungs­kosten bei der Steuer absetzen kann. Ist die Miete niedriger, können die Kosten nur zum Teil geltend gemacht und mit den Mieteinnahmen verrechnet werden.

Was hat sich geändert?

Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass eine Wohnung oder andere Immobilie als Steuersparmodelle benutzt wird, etwa wenn ein Objekt sehr günstig an ein Familienmitglied vermietet wird. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde beschlossen, Vermieter zu unterstützen, die günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. 

Allerdings sind diese Steuervorteile für Vermieter nicht „geschenkt“: Betroffene müssen eine Prognose aller Einnahmen und Ausgaben für 30 Jahre vorlegen. So soll gesichert werden, dass die Vermietung mit Gewinnabsicht geschieht und nicht privaten Zwecken dient.

(Foto: © Steve Buissinne, Pixabay)

Corona und Miete

Corona und Miete zahlen, das hat viele private und auch gewerbliche Mieter vor große Herausforderungen gestellt. Wie sollen die Einnahmen für ein Geschäft generiert werden, wenn keine Kunden mehr kommen, weil der Laden geschlossen ist?Auch Eigentümer, die etwa in Kurzarbeit gerieten und deren Kredit „mit der heißen Nadel“ gestrickt war, hatten plötzlich Probleme. Corona hat die Menschen kalt erwischt, niemand hat mit dieser Pandemie und ihren Auswirkungen gerechnet.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Regelungen festgelegt, wie mit den Auswirkungen umgegangen werden soll.

Corona und Miete oder Pacht: Das gilt nun

Bezüglich vieler Verträge sind Zahlungsrückstände aufgelaufen. Das ist problematisch für die Mieter oder Pächter, denn ihre Existenz ist bedroht und sie wissen nicht, wie es weitergehen soll. Für die Vermieter oder Verpächter sieht es jedoch nicht viel besser aus. Auch sie sind auf die eingehenden Gelder angewiesen und haben Kosten, die während der Krise weiter anfallen. 

Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, dass Rückstände, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 entstanden sind, noch für eine gewisse Zeit gestundet werden müssen. Natürlich können Vermieter und Verpächter freiwillig auf diese Gelder verzichten, sofern ihnen das möglich ist. Falls nicht, müssen sie auf die Zahlung warten, und zwar bis spätestens zum 30. Juni 2022. Solange dürfen sie keine Kündigung wegen der Zahlungsrückstände aussprechen, zumindest dann nicht, wenn die Rückstände auf den Auswirkungen der Coronapandemie beruhen.

Was ist mit dem zweiten Lockdown?

Diese Regelung bezieht sich konkret auf den ersten Lockdown. Doch leider wurden die Schwierigkeiten danach nicht kleiner, ganz im Gegenteil. Viele Geschäftsleute müssen ihre Läden immer noch geschlossen halten. Die finanziellen Hilfen der Regierung sind nicht immer einfach zu bekommen. Es kann zu weiteren Rückständen kommen. Wie mit diesen verfahren werden soll, wird noch geklärt. Viele Mieter und Vermieter haben gemeinsam konstruktive Lösungen gefunden!

Eine entsprechende Gesetzesänderung stärkt die Position der Gewerbemieterinnen und -mieter. Sie können sich bei einer staatlich angeordneten Einschränkung oder Schließung auf die Regelung zur Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen.

Das ist neu für Eigentümer 

Da durch Corona momentan keine Eigentümerversammlungen abgehalten werden können, die Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch handlungsfähig bleiben müssen, gilt bis Ende 2021, dass der letzte bestellte Verwalter im Amt bleibt. Auch der beschlossene Wirtschaftsplan bleibt fortbestehen.

(Foto: © Erich Westendarp, Pixabay)

Winterpflicht

Wider Erwarten haben wir in vielen Teilen Deutschlands noch einen schönen und verschneiten Winter bekommen. Gerade für die Kinder eine große Freude, die dann mit ihren Schlitten durch die Winterlandschaft laufen und eine Menge Spaß haben. Vor den Türen und auf den Gehwegen sieht das jedoch ganz anders, denn hier wird der Schnee schnell zur Falle. Leicht entsteht Glätte und die Gefahr ist groß, dass jemand ausrutscht und sich verletzt. Aus diesem Grund gibt es eine Winterpflicht, die sogenannte Schneeräumpflicht. Sie ist Teil der Straßenreinigungspflicht.

Wem obliegt die Winterpflicht bzw. Straßenreinigungspflicht?

Die Winterpflicht liegt zunächst einmal bei der jeweiligen Gemeinde. Diese kann sie per Satzung auf die Grundeigentümer übertragen, was in der Regel auch getan wird. Ist eine Immobilie vermietet, wird der Eigentümer diese Pflicht wiederum auf seine Mieter übertragen oder einen professionellen Service buchen, dessen Kosten er dann auf die Miete umschlägt. Wichtig ist, dass eine entsprechende Regelung getroffen wird!

Die Übernahme der Winterpflicht bzw. Straßenreinigungspflicht muss im Mietvertrag vereinbart worden sein, oder der Mieter übernimmt die Arbeiten freiwillig und schafft so Fakten. Im Nachhinein bei einem bestehenden Mietverhältnis die Hausordnung zu ändern, ist hingegen nicht möglich. 

Was beinhaltet die Winterpflicht?

  • Die Gehwege vor dem Grundstück müssen von Schnee und Eis befreit werden.
  • Das Gleiche gilt für den Weg zum Hauseingang und den Zugang zu den Müllbehältern.
  • Auch die Uhrzeit, wann die Gehwege frei sein müssen, ist wichtig. In vielen Gemeinden wurde dafür 7 Uhr morgens festgelegt, in anderen beginnt die Frist jedoch schon früher. Es ist wichtig, darüber Bescheid zu wissen, denn sollte es zu einem Unfall auf einem vereisten Gehweg kommen, ist der Verantwortliche in der Haftung.

Eigentümer tun gut daran, die Winterpflicht klug zu organisieren. Gerade in größeren Wohnanlagen muss eine Regelung getroffen werden, wer zu welchem Zeitpunkt zuständig ist. Zu beachten ist auch, dass einmaliges Räumen bei starkem Schneefall eventuell nicht reicht. Die Wege müssen frei sein. Schneit es allerdings sehr stark, muss man erst räumen, wenn der Schneefall aufgehört hat. 

(Foto: © Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Energieausweis

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist am 1.11. 2020 inkraft getreten und brachte unter anderem neue Regelungen rund um den wichtigen Energieausweis mit sich. Immobilieneigentümer müssen nun neue Regeln beachten – wir erklären die wichtigsten Änderungen!

Wichtige Änderungen rund um den Energieausweis

Das Wichtigste zuerst: Der Energieausweis gibt genaue Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Das besagt aber noch nicht, wie hoch genau letztlich die Aufwendungen für die Nebenkosten bzw. Heizkosten sein werden! 

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Sie werden für dasselbe Objekt eine jeweils andere Einschätzung aufweisen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wer in seiner eigenen, bereits fertiggestellten Immobilie wohnt, benötigt keinen Energieausweis, auch wenn manchmal anderslautende Informationen zu lesen sind.

Das sind die Eckpunkte des Energieausweises

  • Erstellte Ausweise sind nach wie vor zehn Jahre gültig.
  • Bedarfsausweise sind in der Regel teurer als Verbrauchsausweise, liefern aber auch genauere Informationen.
  • Geht es um den Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020, dann ist die jeweils gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Basis.
  • Seit dem 1.11.2020 gilt das neue GEG. Es gibt allerdings eine Ausnahme, und zwar wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet werden soll. Dann kommt bis zum Mai 2021 für den Energieausweis noch die EnEV von 2014 zur Anwendung.
  • Immer, wenn Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude vernietet oder verkauft werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Neu ist, dass das auch für Maklerinnen und Makler gilt.
  • Neu ist ebenfalls, dass bei der Erstellung des Ausweises nicht mehr zwingend eine Objektbegehung notwendig ist! Als Eigentümer kann man dem entsprechenden Aussteller des Ausweises nun auch Fotos zur Verfügung stellen, anhand derer er sich ein Bild vom Zustand des Gebäudes und seinen energetischen Eigenschaften machen kann. Das können Fotos von der Fassade, des Daches, der Fenster, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Heizungsanlage sein.
  • Zusätzlich sind in den Energieausweisen ab sofort auch weiterführende Angaben zur Art des Energieträgers für die Wärmeerzeugung zu machen, damit die CO2-Emissionen ermittelt werden können. Auch die prüfpflichtigen Klima- und Lüftungsanlagen sind relevant.

Insgesamt die eine oder andere Erleichterung, allerdings auch ein straffer Kurs, der gut zu den Klimazielen der Regierung passt.

 

(Foto: © Michal Jarmoluk, Pixabay)

Zensus

Der Zensus ist eine statistische Erhebung rund um die Lebenssituation der Menschen in Deutschland. Wie leben sie, wie arbeiten sie? Früher war das unter dem Begriff: Volkszählung bekannt, die nicht immer auf Gegenliebe stieß. Viele Menschen wollten sich nicht „zählen“ lassen und schlugen den beauftragten Personen die Tür vor der Nase zu.

Der Zensus wird verschoben 

Seit 2011 soll der Zensus EU-weit alle zehn Jahre durchgeführt werden. Doch die Erhebung wird 2021 nicht durchgeführt werden. Die Corona-Pandemie steht dem im Weg. Am 10. Dezember 2020 wurde beschlossen, dass der neue Stichtag für den Zensus der 15. Mai 2022 ist. Doch wozu werden diese Daten eigentlich konkret gebraucht?

Viele Entscheidungen, die in Städten, Gemeinden und im Bund getroffen werden, hängen eng mit den Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zusammen. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Natürlich gibt es dafür jede Menge Daten in den Verwaltungsregistern, sodass viele Bürger gar nicht befragt werden müssen. Die vorhandenen Daten werden jedoch durch Stichproben ergänzt und es werden teilweise Gebäude und Wohnungen gezählt. Dafür sind Vor-Ort-Befragungen notwendig, die in Zeiten einer Pandemie natürlich nicht möglich sind. 

Ermittelt werden folgende Daten:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

2022 wird gezählt 

Hoffentlich wird es im nächsten Jahr problemlos möglich sein, die Befragungen rund um den Zensus durchzuführen. Sollte das der Fall sein, dann werden die Ergebnisse für die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet. Momentan wird davon ausgegangen, dass ausreichend Beamte zur Verfügung stehen werden, um diese umfangreichste, jemals durchgeführte statistische Erhebung in Deutschland zu machen. In Folge der Corona-Pandemie war dies auch aus personellen Gründen nicht realisierbar. Angestellte und Beamte der Kommunen und auch der statistischen Ämter wurden für Coronabezogene Aufgaben eingesetzt. So hatten und haben sie etwa die Nachverfolgung der Kontakte infizierter Personen zum Auftrag.

(Foto: © Wynn Pointaux, Pixabay)

Änderungen 2021

Über einige wichtige Gesetzesänderungen, die 2021 anstehen, haben wir bereits berichtet. Es gibt weitere Neuerungen, die für Immobilieneigentümer und Mieter eine direkte oder indirekte Bedeutung haben. Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Der Solidaritätszuschlag wurde seit 1991 erhoben, um die Wiedervereinigung zu finanzieren und die neuen Bundesländer an das Niveau der alten anzupassen. Für 90 Prozent der Arbeitnehmer fällt im Zuge der Änderungen 2021 dieses Minus auf dem Lohnzettel nun weg, für 6,5 Prozent wird der Soli gesenkt. Nur Besserverdienende und manche Unternehmen müssen weiterhin den vollen Beitrag bezahlen. 
  • Der Mehrwertsteuersatz wird wieder auf die vollen 19 bzw. 7 Prozent angehoben. Er war wegen der Corona-Pandemie auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden.
  • Die Grundrente wird eingeführt. Ein Erfolg für alle Menschen mit geringem Einkommen, die mehr als 35 Jahre berufstätig waren, aber weniger als 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielen konnten. Rund 1,3 Millionen Menschen, hauptsächlich Frauen, werden von diesem Zuschuss auf die Rente profitieren. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung.
  • Es ist gut, dass wir in Deutschland einen Mindestlohn haben, an den Unternehmen sich halten müssen. Dieser Mindestlohn steigt ab Januar wieder einmal an, und zwar auf 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli werden es 9,60 Euro sein. Auch Auszubildende bekommen mehr Geld, und zwar mindestens 550 Euro. Ihr Mindestverdienst lag ihm letzten Jahr noch bei 515 Euro.
  • Es gibt leichte Erhöhungen bei den Hartz-IV-Regelsätzen, dem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und dem Wohngeld. Auch die Pendlerpauschale wird erhöht. Für die ersten 20 Kilometer gibt es wie bisher je 30 Cent, ab dem 21. Kilometer können 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit unabhängig von der Art des Fortbewegungsmittels von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie steigt von 8,8 Prozent auf 10 Prozent.

Wie immer gilt: Jeder Bürger ist in der Pflicht, sich über seine Ansprüche und die Änderungen 2021 zu informieren. Viele Leistungen kann man auch nachträglich noch beantragen, bei anderen laufen die Fristen ab. Gut informiert zu sein ist also unerlässlich, wenn man Geld sparen und seine Vorteile nicht verschenken will.

 

 

 

(Foto: © Iximus, Pixabay)

Immobilie finanzieren

Viele Menschen konnten sich in den letzten Jahren leicht eine Immobilie finanzieren, da die Zinsen auf einem unglaublich niedrigen Niveau waren. Sie sanken sogar 2020 noch weiter und lagen teilweise bei unter 0,4 Prozent, und das bei einer Zinsbindung von zehn Jahren. Doch wie wird es in Zukunft weitergehen?

Eine Immobilie finanzieren bleibt günstig 

Auch für das aktuelle Jahr 2021 wird von Experten ein sehr niedriges Zinsniveau erwartet. Sie schlussfolgern das daraus, dass die Europäische Zentralbank weiterhin Geld in den Markt pumpt. Die Zinsbindungen könnten sich eventuell verlängern, sodass der Unterschied zwischen langen und kurzen Laufzeiten wieder größer werden könnte. Ob es beim Thema Baufinanzierung tatsächlich zu Minuszinsen kommen könnte, ist reine Spekulation. Rechnet man jedoch bei einigen Programmen der KfW genau nach und bezieht die Tilgungszuschüsse ein, kommt man rechnerisch auf einen Minuszins.

Doch wie wichtig ist die Höhe der Zinsen, wenn es um den Kauf oder Bau einer Immobilie geht?

Die Höhe der Zinsen gibt nicht den Ausschlag 

Natürlich sind die Zinsen nicht unwichtig, wenn Menschen sich für oder gegen eine Immobilie entscheiden, doch sie geben nicht den Ausschlag. Viel relevanter ist es, wie sich der Immobilienmarkt entwickelt. 

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es viele Stimmen, die vor einem Einbruch der Kauffreude warnten, doch diese Warnungen bestätigten sich nicht. Weiterhin ist Wohneigentum sehr stark nachgefragt. Aus diesem Grund werden gerade in den Ballungsgebieten die Preise weiterhin steigen. Und hier hat die Pandemie doch eine Auswirkung, denn sie verändert die Arbeits- und Lebensbedingungen. Wer im Home-Office arbeiten kann, ist nicht unbedingt darauf angewiesen, dass seine Immobilie sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet. Die Randlagen und die sogenannten B-Städte gewinnen an Attraktivität und werden dadurch teurer.

Die extrem starken Preissteigerungen haben zwar leicht nachgelassen, insgesamt werden die Preise aber weiter anziehen. Eine Immobilie finanzieren, das ist teurer als früher, da zwar die Zinsen sehr stark sanken, die Preise jedoch gleichzeitig stiegen.

 

(Foto: © ADD, Pixabay)