Standardrate gesunken

Niedrige Standardrate macht Kaufen günstiger als Mieten.

Der Immobilienmarkt ist trotz der Coronakrise stabil. Vielleicht ist er es zum Teil sogar wegen der Krise, denn die gesellschaftlichen und finanziellen Unsicherheiten sorgen dafür, dass man sich nach Sicherheit und Kalkulierbarkeit sehnt. Wer es sich also leisten kann, kauft weiter, der Immobilienmarkt erweist sich als robust. Manche Berechnungen zeigen, dass das Wohnen im Eigentum mittlerweile günstiger ist als zu Mieten. Das gilt natürlich nur für solvente Käufer, denn diese bekommen sehr günstige Kredite. Doch wie entwickeln sich die Darlehen?

Die Preise steigen, die Standardrate sinkt

Die Preise für Immobilien steigen weiter, die Gebühren für die Finanzierung bleiben unten. Die durchschnittliche Darlehenshöhe liegt bei 291.000 Euro. Auf dem Höhepunkt der Krise war diese Summe leicht gesunken, doch nun gibt es einen neuen Aufwärtstrend. Vor einem guten Jahr lag die durchschnittliche Darlehenshöhe noch bei 262.000 Euro, vor zwei Jahren bei 230.000 Euro. Während die Darlehen größer geworden sind, die die Standardrate geschrumpft.

Die Zinsen sind ebenfalls wieder auf dem Niveau, das vor der Krise geherrscht hatte. Ein Darlehen über 150.000 Euro, das mit zwei Prozent, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehn Jahren Zinsbindung getilgt wird, kostet nur noch eine Standardrate von 387 Euro. Das sind 15 Euro weniger als noch vor einem Jahr. 

Wer eine große Darlehenssumme aufnimmt, sollte unbedingt auf eine hohe Tilgung achten. So kann die Gesamtlaufzeit des Kredits gesenkt werden. Vor zehn Jahren betrug die durchschnittliche Tilgung rund 1,7 Prozent, heute sind es 2,81 Prozent. Eine langfristige Zinsbindung ist ebenfalls üblich, und auf jeden Fall empfehlenswert. Der Durchschnitt liegt bei 13 Jahren, was für den Kunden eine hohe Planungssicherheit bedeutet.

Der Beleihungswert ist ebenfalls gestiegen

Während die Zinsen und die Standardrate gesunken sind, ist der Beleihungswert gestiegen. Der Beleihungswert wird von der Bank festgelegt und gibt den Wert an, mit dem die Bank das Objekt berechnet. Es ist nicht das Gleiche wie der Kaufwert oder die Baukosten. Die Wertermittlung ist darauf ausgerichtet, welchen Wert die Immobile bei einem Verkauf während der Laufzeit des Darlehens erzielen könnte. Wenn die Banken diese Werte hinaufsetzen, bedeutet es, dass sie weiterhin davon ausgehen, dass der Immobilienmark stabil bleibt. Die Zeichen stehen als weiterhin auf: Kaufen.

 

 

 

 

(Foto: © Harry Strauss, Pixabay)

Instandhaltungskosten

Wieder einmal gab es ein wichtiges Urteil beim BGH, das sich mit der Beziehung zwischen Mieter und Vermieter beschäftigt. In diesem Fall ging es um die Instandhaltungskosten. Das Urteil besagt: Modernisiert ein Vermieter sein Objekt, dann darf er nur die Kosten für die tatsächliche Modernisierung auf den Mieter abwälzen. Fallen im Zuge der Baumaßnahmen auch Instandhaltungskosten an, muss er für diese selbst aufkommen.

Vermieter muss Instandhaltungskosten herausrechnen

Müssen an einem Mietobjekt Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, darf der Vermieter die Kosten auf seine Mieter umwälzen. Die jährliche Miete darf um 11 Prozent des Betrages erhöht werden, der für die Maßnahmen aufgewandt wurde. Seit 2019 sind es 8 Prozent. Das gilt jedoch nicht für Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben wurden.

Im vorliegenden Fall ging es um umfangreiche Baumaßnahmen, die der Vermieter vornehmen ließ. Er ersetzte 60 Jahre alte Wohnungstüren, tauschte die Briefkastenanlage aus und erneuerte  alte Fenster im Treppenhaus, die noch intakt waren. Anschließend erhöhte er nach § 559 Abs. 1 BGB die Miete, indem er die vollen Kosten für die neuen Teile ansetzte. Allerdings zog er dabei keinen Instandhaltungsanteil ab, was der bisher geltenden Auffassung durchaus entsprach. Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen von Teilen, deren Lebensdauer weitgehend abgelaufen war, mussten nicht um einen Instandhaltungsanteil des Vermieters gekürzt werden.

BGH-Urteil bringt Änderung

Das Urteil BGH, 17.6.2020, VIII ZR 81/19 bringt insofern eine Änderung mit sich, als dass der Vermieter nicht mehr die Modernisierung und die Instandhaltung, die zusammen ausgeführt wurden, auch zusammen auf die Mieter abwälzen kann. Die geltenden Vorschriften bezüglich der Modernisierung seien nicht dafür da, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen, sondern um die Mietsache zu verbessern.

Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung hat der Vermieter zu tragen. Sie dient dazu, das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Was genau Modernisierungen sind, die eine Mietsache verbessern, hat der Gesetzgeber genau festgelegt. Sie dienen etwas der Einsparung von Energie, schaffen neuen Wohnraum oder verbessern die Lebensqualität, wie etwa eine neue Dusche.

 

 

 

(Foto: © Monica Volpin, Pixabay)

Auf den Preisrückgang warten? Wann ist eigentlich der passende Zeitpunkt, um eine Immobilie zu kaufen? Eigentlich muss man sagen: Immer. Denn das Sinken der Preise durch die Krise, auf das viele Käufer gewartet haben, ist bisher nicht eingetroffen. Zwar hat die Coronakrise die Wirtschaft gebeutelt , viele Arbeitnehmer mussten in Kurzarbeit gehen und es wird auch noch zu einigen Pleiten kommen, dennoch sind die Preise für Immobilien weiterhin gestiegen anstatt zu sinken.

Die erwarteten Preissenkungen bei Immobilien sind bisher nicht eingetroffen – im Gegenteil

Der Kauf von Immobilien ist seit einiger Zeit und anhaltend die beliebteste Anlageform. Ob eigenes Häuschen, Objekt zum Vermieten oder Geschäftsimmobilie, wer kann, der kauft. Kein Wunder, die niedrigen Zinsen lassen kaum eine andere, sichere Anlage zu und nicht angelegtes Geld schmilzt angesichts der Inflation zusammen. Mancher potenzielle Anleger wartet auf eine gute Gelegenheit, wie durch die Krise verursachte Notverkäufe oder allgemein das Sinken der Kaufpreise. Bisher ist das jedoch nicht eingetroffen, der Markt zeigt sich robust.

Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken ist zwar leicht abgeflacht, im zweiten Quartal 2020 jedoch immer noch um 5,5 % gestiegen. Dennoch sehen die Experten ein Abbremsen der Dynamik. Die Preise für Gewerbeimmobilien sind weniger gestiegen, Einzelhandelsimmobilien erleben sogar einen Preisrückgang. Doch nur diese!

Lieber jetzt kaufen als auf einen Preisrückgang zu warten

Es ist durch die Krise bisher nicht zu der Immobilienschwemme gekommen, die manche Skeptiker befürchtet haben, und es ist fraglich, ob es dazu kommen wird. Die meisten privaten Immobilienbesitzer setzen Himmel und Hölle in Bewegung, bevor sie ihr Häuschen oder ihre Wohnung abstoßen. Natürlich, denn auch im Fall eines erfolgreichen Verlaufs bleibt ja trotzdem ein großer Schuldenberg übrig.

Zudem trifft die Krise nicht alle Branchen und alle Arbeitnehmer gleich stark. Darum kann die Schlussfolgerung nur lauten, nicht unnötig lange mit einem Kauf zu warten und zuzugreifen, wenn sich eine Gelegenheit ergibt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Preise in der nächsten Zeit weiter steigen werden. Wer auf den Preisrückgang wartet, bezahlt am Ende also eher zu viel.

 

 

 

(Foto: © Thomas Ulrich, Pixabay)

Homeoffice Steuern

Das Homeoffice ist durch Corona für viele Arbeitnehmer in den letzten Monaten zu einer willkommenen Alternative geworden. Viele waren einfach froh, überhaupt arbeiten zu können, andere lernten die Vorteile der heimischen Arbeit richtig zu schätzen. Experten sind der Meinung, dass das Homeoffice auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen könnte. Dank der technischen Möglichkeiten ist es problemlos möglich, zu Hause ebenso effektiv – oder vielleicht sogar effektiver – wie im Büro zu arbeiten.

Manchmal sind Umbauten für das Homeoffice nötig

Muss man die nötigen Umbauten und Ausstattungen für das Homeoffice selbst tragen, oder kann man sie steuerlich geltend machen? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof beschäftigt und ein Urteil gefällt.

Im betreffenden Fall ging es darum, dass der Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke vermietet hat. Die bei den Aufwendungen für die Renovierung angefallene Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer steuermindernd geltend gemacht werden, und zwar nicht nur für die Besprechungs- und Büroräume, sondern auch für einen Sanitärraum. Ausgeschlossen sind hingegen Aufwendungen für ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne.

Keine Badewanne für das heimische Büro

Die Eigentümer des Hauses lebten selbst im Obergeschoss und bauten das Erdgeschoss zum Homeoffice mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC um. Die angefallene Mehrwertsteuer machten sie als Vorsteuer geltend. Allerdings belief sich allein die Renovierung des Badezimmers auf 25.780 Euro, was dem Finanzamt zu viel war. Es kam zu einer Ortsbesichtigung und einer Einordnung des Badezimmers als Privatbereich. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte das in seinem Urteil vom 7.5.2020 V R 1/18.

Zu einem Büro gehört ein Sanitärraum, allerdings nicht mit Dusche und Badewanne. Die Vorsteuer kann somit nicht geltend gemacht werden. Das ist ärgerlich, denn immerhin handelt es sich um einen Betrag von mehr als 2300 Euro. Allerdings ist das Urteil einleuchtend.

Mit ähnlichen Entscheidungen muss man immer rechnen, wenn Aufwendungen nicht eindeutig dem beruflichen Zweck zugeordnet werden können. So können auch gemischt genutzte Räume nicht als Arbeitszimmer abgesetzt werden, was viele Arbeitnehmer im Homeoffice ärgerlich finden dürften.

 

Landleben

Die Entscheidung für das Leben in der Stadt oder auf dem Land ist eine Entscheidung, die das ganze Leben beeinflusst. Spielen die Kinder im eigenen Garten oder wachsen sie ganz selbstverständlich in einer kulturellen Vielfalt auf? Kuschelt man gemütlich vor dem eigenen Kamin und trifft sich mit befreundeten Pärchen oder verbringt man seine Abende in einer Bar, auf einem Konzert oder bei einem Kochkurs? Junge Leute zwischen 18 und 29 leben am häufigsten in der Stadt, während ältere Menschen das Landleben bevorzugen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. Die steigenden Kosten in der Stadt machen das Leben außerhalb aber immer attraktiver.

Landleben: Die Herausforderungen ländlicher Räume

Mehr als die Hälfte der Deutschen leben auf dem Land, in Dörfern, Klein- und Mittelstädten, die verschiedene Wirtschaftsstrukturen und Landnutzungsmuster aufweisen. Mit welchen Herausforderungen diese Gebiete zu kämpfen haben, ist in einem aktuellen Themenheft namens „Ländliche Räume“ aufgeführt, das von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Thünen-Instituts für Ländliche Räume herausgegeben wurde. Es kann unter www.bpb.de kostenlos geladen werden.

Die Lebensqualität auf dem Land hängt wesentlich mit der vorhandenen Infastruktur zusammen. Gibt es einen Kindergarten, eine Schule in der Nähe, Möglichkeiten zum Einkaufen und eine ärztliche Versorgung? In den sogenannten Speckgürteln der Städte leben immer mehr junge Familien, die zur Arbeit in die Stadt pendeln. Sie sind unabhängig und mobil und wollen den Kindern ein möglichst unbeschwertes Leben in einer übersichtlichen Umgebung bieten. Mit steigendem Alter sinkt jedoch die Mobilität und das Landleben kann zu einer Falle werden.

Heimat 2.0: ein neues Bundesprogramm

In den letzten Jahrzehnten gab es viele Umbrüche und Veränderungen und die Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Deutschland unterliegen immer noch einem rasanten Wandel. Das wirkt sich auf die strukturschwachen ländlichen Gebiete oft problematisch aus. Nun gibt es ein neues Bundesprogramm namens „Heimat 2.0“, das vom Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) initiiert wurde. Im Rahmen dieses Programms soll in Modellregionen nach digitalen Lösungen für die Herausforderungen gesucht werden.

 

Fünf Jahre nach der Einführung der Mietpreisbremse muss man sagen: Diese Aktion hat sich statistisch beinahe überhaupt nicht ausgewirkt. In 39 Städten sind die Mieten weiter gestiegen, teilweise im zweistelligen Bereich. In Berlin ist die prozentuale Steigerung am höchsten, denn hier war das Niveau der Mieten durch die Teilung besonders niedrig. Die Mietpreisbremse besagt, dass bei einer Neuvermietung der Mietpreis maximal um 10 % steigen darf.

Viele Vermieter ignorieren die Mietpreisbremse einfach

Das Problem ist, dass viele Vermieter sich einfach nicht an die seit fünf Jahren geltende Regelung gehalten. Eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab, dass etwa in München 69 % der Vermieter die Mietpreisbremse nicht beachten. Das sollten Mieter sich jedoch nicht einfach gefallen lassen, denn es kann von Erfolg gekrönt sein, dagegen vorzugehen. Laut Bundesjustizministerium haben Mieter, die gegen die zu hohen Mieten geklagt haben, danach im Schnitt 167 Euro im Monat weniger Miete gezahlt, also rund 2.000 Euro im Jahr.

Der Rat lautet hier also, im Zweifelsfall den Klageweg zu beschreiten. Man kann jedoch nachvollziehen, wenn manche Mieter diesen Schritt nicht gehen wollen. Gerade Personen, die auf dem Wohnungsmarkt schlechtere Chancen haben, halten lieber “die Füße still”. Zu groß ist die Gefahr, sich beim Vermieter unbeliebt zu machen. Auch sind nicht alle Mieter über die Regelung informiert.

Mieten steigen langsamer

Zwar steigen die Mieten immer noch an, und zwar in den letzten fünf Jahren um 44 % in Berlin, um 30 % in München und in Düsseldorf und Stuttgart jeweils um 24 %. In Köln, Hamburg und in 22 anderen Städten sind die prozentualen Anstiege geringer als vorher. Besonders der soziale Wohnungsbau in Hamburg hat seinen Teil dazu beigetragen. Insgesamt stiegen die Mieten in der Hansestadt zwischen 2010 und 1015 um 29 %, seit der Mietpreisbremse jedoch nur noch um 14 %.

Da seit 2010 auch die Einkommen gestiegen sind, und zwar um real 7 %, kann man statistisch belegen, dass die Belastung für Mieter in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich gestiegen sei. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass die hohen Mieten für viele Verbraucher eine große Belastung darstellen.

Schönheitsreparaturen geben immer wieder Anlass zum Streit.  Gesetzlich gesehen ist der Vermieter für die Renovierung der Wohnung zuständig, die sich schließlich in seinem Eigentum befindet. Bisher konnte diese Pflicht jedoch leicht auf den Mieter abgewälzt werden. Nun wurde am Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.

Streit um Schönheitsreparaturen endgültig geklärt?

 

Immer wieder gab es Streits um die Schönheitsreparaturen in vermieteten Objekten, wobei die Gerichte in den letzten Jahren immer wieder Klauseln kippten, die dem Mieter die Pflicht zur Renovierung auferlegten. In der Folge waren hauptsächlich renovierte Wohnungen auf dem Markt. Die Mieter, deren Mietverträge älter sind und die in nicht renovierte Wohnungen eingezogen waren, gerieten dadurch in den Nachteil. Wie sollte bei ihnen verfahren werden? Zwei solche Fälle wurden nun vor dem Bundesgerichtshof  geklärt. Es wurde entschieden, dass der Vermieter grundsätzlich die Pflicht hat, die Wohnung zu renovieren, wenn sie sich während des Mietzeitraums wesentlich verschlechtert. Allerdings muss der Mieter dann die Hälfte der Kosten tragen und kann nicht alles auf den Vermieter abwälzen. Ebenso wenig kann sich der Vermieter aus der Verantwortung stehlen. Die mittlerweile unwirksam gewordenen Renovierungsprogramme, nach denen Mieter in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen durchzuführen haben, lassen sich spiegelbildlich auf den Vermieter übertragen.

 (BGH, 08.072020 VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18)

 

Mieter waren vor Gericht zunächst gescheitert

Im ersten Fall, der vor dem BGH landete, waren die Mieter 2002 in die nicht renovierte Berliner Wohnung eingezogen. Sie hatten versucht, nach 14 Jahren Mietzeit die Eigentümerin dazu zu bewegen, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem beigefügten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen. Die Zahlung eines Vorschusses wurde jedoch verweigert. Vor dem Landgericht Berlin scheiterten die Kläger zunächst, denn sie hätten den Zustand der Wohnung vertragsgemäß akzeptiert. Zudem würde eine deutliche Verbesserung eintreten, die die Vermieterin nicht schulde. Nach der Revision nun das Urteil: Die Vermieterin muss renovieren, der Mieter jedoch die Hälfte der Kosten tragen.

Im zweiten Fall war die Wohnung bereits 1992 unrenoviert übergeben worden, und zwar von der Rechtsvorgängerin der Vermieterin. Im Dezember 2015 forderte der Mieter die Vermieterin auf, die aus seiner Sicht zur Beseitigung des mangelhaften Renovierungszustands erforderlichen Malerarbeiten in der Wohnung auszuführen. Diese Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.

 

 

 

(Grafik: © Stux, Pixabay)

 

hybride Immobilien

Hybride Fahrzeuge kennt heute jeder, doch die hybriden Immobilien sind ebenfalls im Kommen. Dabei handelt es sich um einen modernen Begriff für eine Sache, die eigentlich schon lange bekannt und bewährt ist. Es bedeutet nämlich einfach, dass es sich um gemischt genutzte Immobilien handelt.

Die ersten hybriden Immobilien gab es bereits im Mittelalter

In den ersten Städten des Mittelalters war die gemischte Nutzung ganz normal. Im Erdgeschoss der Häuser befanden sich die Geschäfte, darüber Kontore und in der nächsten Etage die Wohnungen. Das machte die Zentren der Städte lebendig, und zwar zu jeder Zeit.

Heute herrscht in den Städten eine monofunktionale Nutzung vor, die jedoch unerwünschte Auswirkungen hat. Die Städte sind am Tag überfüllt, mutieren am Abend jedoch zu Geisterstädten. In den Wohngebieten ist es genau anders herum. Doch besonders städtische Häuser mit mehreren Stockwerken, sogar Hochhäuser, könnten durch eine hybride Nutzung zu interessanten und beliebten Projekten werden. Gerade die steigenden Einwohnerzahlen und knappen Flächen in der Stadt machen Innovationen notwendig.

Was hält Investoren davon ab, in solche Projekte zu investieren? Um hybride Immobilien zu planen, braucht es eine aufwendige und teure Planung, die viele Verantwortliche abschreckt.

Eine Arbeit nimmt hybride Immobilien unter die Lupe

Wenn man die Dinge genau betrachtet, dann werden sie oft sehr viel klarer. So ist es mit den Kosten, die durch die Planung hybrider Immobilien entstehen können. Eine Forschungsarbeit an der International School of Management (ISM) zeigt, dass es mit der richtigen Kosten-Nutzen-Rechnung viel Potenzial gibt. Die Ergebnisse machen Hoffnung auf ein neues und innovatives Stadtbild.

Bis in die Mitte der 1980er-Jahre folgte Stadtplanung dem Ideal der Funktionstrennung. Wohnen und Arbeiten sollten voneinander getrennt werden. Beispiele, die nach dieser Philosophie entstanden sind, sind die Bürostadt Niederrad in Frankfurt oder die City-Nord in Hamburg. Doch heute können Städte ganz anders aussehen, wie etwa die HafenCity in Hamburg zeigt. Hier werden rund 15.000 Menschen in 7.500 Wohnungen wohnen und sich den Platz mit 45.000 Arbeitsplätzen teilen, von denen 35.000 Büroarbeitsplätze sein werden. Die HafenCity ist derzeit das größte inner-städtische Stadtentwicklungsprojekt Europas und kann zeigen, wie unsere Städte morgen genutzt werden können.

 

 

Stadt von morgen

Die Corona-Krise hat ganz unterschiedliche Auswirkungen gehabt. Gerade der Lockdown hat viele Menschen zum Umdenken gebracht und sie neue Prioritäten setzen lassen. Auf einmal wurde das Shoppen weniger wichtig, dafür war man lieber draußen und am besten in der Natur unterwegs. Man bewegte sich auf anderen Wegen fort als gewohnt, und der Lieferverkehr bekam einen anderen Stellenwert. Sind das die Vorboten einer Stadt der Zukunft?

Die Stadt von morgen – verstopfte Straßen, neue Wege

Wie haben sich die Städte in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt? Der Verkehr nimmt immer mehr zu, Staus sind an der Tagesordnung und die öffentlichen Verkehrsmittel sind häufig überfüllt. Platz für Fahrräder ist kaum, Baulücken, in denen früher die Kinder spielten, sind überhaupt nicht mehr zu finden. Der öffentliche Raum ist zugebaut, die Konflikte um den Verkehrsraum werden immer schärfer. Corona brachte dem Versandhandel einen Boom, der sich in einem verstärkten Lieferverkehr niederschlägt. Das gibt den Verkehrsexperten neuen Ansporn, die schon länger darüber diskutieren, wie die sogenannte „letzte Meile“ besser organisiert werden kann. Sie muss an die Verkehrsverhältnisse in den Städten besser angepasst werden, so die Meinung.

Nun ist eine aktuelle Studie am Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) in Erkner veröffentlicht worden, ihr Titel: „Logistik und Mobilität in der Stadt von morgen“. Ganz konkret ging es dabei um die Frage, wie die letzte Meile sinnvoller gestaltet werden kann. Vergleichen wurden drei Vorschläge:

  • die Nutzung von anbieteroffenen Mikrodepots und Paketstationen 
  • das Teilen von Verkehrsmitteln 
  • die Produktion von Konsumgütern direkt in der Stadt

Doch wie lassen sich solche in andere innovative Ideen eigentlich überprüfen? Im Rahmen der Studie wurden die Vorschläge mit einem alternativen Wohn- und Gewerbeprojekt in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg praktisch erprobt.

Folgende vorläufige Ergebnisse brachte die Studie rund um die Ideen für die Stadt von morgen:

  1. Drohnen und unterirdische Zustellwege wurden mit Skepsis betrachtet. 
  2. Mikrodepots und Paketstationen wurden als wirksam eingestuft. Sie müssen jedoch sicher und leicht zu bedienen sein. Zudem sollten sie mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zur Abholung erreichbar sein. 
  3. Das Sharing von Fahrzeugen wurde als nachhaltig beurteilt. Allerdings sind hier die Städte am Zug, etwa wenn es darum geht, Carsharing-Stellplätze bereitzustellen.
  4. Die Produktion in der Stadt, was bei Lebensmitteln und Kleinserienprodukten möglich wäre, kann in der Stadt von morgen nur eine Chance haben, wenn gemischte Flächennutzungen von Wohnen und Gewerbe realisiert werden können.

Noch ist es offen, wie in der Stadt von morgen der Lieferverkehr organisiert sein wird. Vielleicht gibt es ein Nebeneinander verschiedener Ideen. Was denken Sie?

(Foto: © Stocksnap, Pixabay)

Corona-Immobilien-Index

Der Corona-Immobilien-Index wird weiterhin benötigt. Covid-19 hat Auswirkungen auf alle Branchen, und zwar deutlich länger, als zu hoffen war. Das Virus hält die Welt in Atem, natürlich auch die Immobilienbranche. Doch mit welchen Auswirkungen muss umgegangen werden und wie stark werden diese sein? Um diese Fragen beantworten zu können, wurde der Corona-Immobilien-Index eingeführt. Nun soll er erweitert werden.

Was ist der Corona-Immobilien-Index?

Beim CII handelt es sich um ein Analysetool, das die aktuellen Entwicklungen der Immobilien- und Bauwirtschaft abbildet. Um die benötigten Daten erheben zu können, werden Marktakteure und Experten befragt. Der Corona-Immobilien-Index lebt davon, dass Entwickler, Bauunternehmer, Projektmanager, Bauleiter, Banken und Investoren sich daran beteiligen. Was sind die Ergebnisse dieser Befragungen?

Die erste Reaktion des Marktes war ein Schock. Niemand wusste so recht, wie es nun weitergehen sollte. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Normale Besichtigungen waren nicht mehr ohne Weiteres möglich, viele potenzielle Käufer befürchteten finanzielle Einbußen, was zu einer besonderen Vorsicht führte. Schnell haben sich die Auswirkungen der Pandemie jedoch auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Die Immobilienwirtschaft war deutlich stabiler, als mancher Skeptiker befürchtet hatte.

Nicht zu früh freuen: Das dicke Ende kommt erst noch

Doch die Experten warnen: Es ist eindeutig zu früh, um das Ende der Coronakrise auszurufen. Es wird langfristige negative Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft geben, die mit Verzögerung eintreten werden. Wie und wann genau, das soll der Corona-Immobilien-Index abbilden. Er ist das Instrument, um die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten und schnell reagieren zu können.

Es muss damit gerechnet werden, dass die ganze Branche eine Neuausrichtung braucht. Um diesen Vorgang zu erleichtern, sollen die aktuellen Entwicklungen im monatlichen Rhythmus veröffentlicht werden. Die Umfragen werden von dem auf Cybersecurity und Risikomanagement spezialisierten Unternehmen Alyne durchgeführt.

Der Corona Immobilien-Index war anfänglich ein Experiment, konnte sich jedoch bewähren, indem er die Phasen der Krise deutlich und präzise abbilden konnte. Nun dient er als wichtiges Werkzeug für die Anpassung und Information der ganzen Branche.

 

 

 

Grafik: © Mirko Grisendi, Pixelio