Telekommunikationsgesetz

Das Telekommunikationsgesetz wurde reformiert – der deutsche Bundestag hat der Änderung zugestimmt. Es besagt, dass das Kabelfernsehen nicht mehr gefördert wird, dass das Recht auf schnelles Internet festgeschrieben wird und kippt zudem das Nebenkostenprivileg.

Wer ist vom neuen Telekommunikationsgesetz betroffen?

12 Millionen Mieter, Vermieter und Verwalter müssen sich durch die Reformierung auf Änderungen einstellen. Zunächst einmal können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden. In den letzten Jahren war es so, dass vielen Wohnungen der Kabelanschluss bereits vorhanden war und vom Mieter nicht extra beim Anbieter gebucht werden musste. Es gab oftmals einen günstigen Sammelvertrag, dessen Kosten umgelegt wurden. Das geht ab 2024 nicht mehr.

Das Kabelfernsehen ist mittlerweile überholt, da sich neue Möglichkeiten der Kommunikation aufgetan haben. Dem trägt das Telekommunikationsgesetz Rechnung.

Das ist die wichtigste neue Regelung

Das neue Telekommunikationsgesetz hat eine Sache im Fokus, und zwar das recht auf schnelles Internet. Wie schnell genau, das muss noch entschieden werden, eine Aufgabe, die der Bundesnetzagentur zufällt. Hier werden sowohl die Upload- als auch die Downloadrate und die Latenz eine Rolle spielen. 

Wenn es eine gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur gibt, können Vermieter deren Kosten auf die Betriebskosten umlegen, wenn der Mieter den Anbieter frei wählen kann und es sich um ein Netz mit einer sehr hohen Kapazität handelt.

Hat der Vermieter sein Objekt an das Glasfasernetz anschließen lassen, kann er dafür ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen. Begrenzt ist dieses Entgelt auf einen Zeitraum von neun Jahren und damit auf l 540 Euro pro Wohnung.

Deutschland hinkt beim Thema schnelles Internet hinterher  – vielleicht wird sich das durch das neue Gesetz ändern.

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Stadt oder Land

Stadt oder Land? Diese Frage ist heute nicht mehr nur allein mit den persönlichen Vorlieben zu beantworten. Der Druck auf die städtischen Wohnungsmärkte nimmt seit Jahren zu, die Städte sind voll, die Mieten hoch und Eigentum wird immer teurer. 

Was zieht die Menschen in die Stadt? Die zentrale Lage und die gute Infrastruktur machen das Wohnen in den Städten so attraktiv. Doch die zunehmende Zahl von Einwohnern bringt neue Probleme mit sich. Darum beschäftigen sich Experten wie das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit der Frage, wie man zur Entspannung der Situation beitragen kann. Eine Theorie besteht darin, mehr Wohnungen im Umland zu bauen, um seine Attraktivität zu erhöhen.

Stadt oder Land? Mischformen können außerhalb entstehen

Mit dem Neubau und der Verdichtung in den Städten geht es nicht endlos weiter. Der Druck wächst. Die Straßen sind verstopft, man findet kaum einen Parkplatz. Alternative Mobilität wie das Fahrrad werden ebenfalls durch zu wenig Platz behindert. Auch die Fußgänger wünschen sich mehr Platz, um in Ruhe flanieren zu können.

Dem könnte man entgegenwirken, wenn man außerhalb neue Wohnformen schaffen würde. Dabei geht es gerade nicht darum, noch mehr Ein- oder Zweifamilienhäuser zu bauen, sondern lebendige Quartiere zu schaffen, die auch Vorteile für die Menschen mit sich bringen, die bereits in den Orten wohnen.

Neubau im Umland muss neu gedacht werden

Der Neubau im Umland kann die Städte dann entlasten, wenn bei der Planung auch die Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge berücksichtigt werden. Dazu zählen Schulen, soziale Einrichtungen und Kulturangebote. Zudem müsse verhindert werden, dass noch mehr Pendler in die Städte strömen und der knappe Raum für den Straßenverkehr immer weiter verstopft.

Auch durch die Pandemie strömen immer mehr Menschen aufs Land. Momentan sind dort auch noch günstigere Preise zu erwarten. Man wird sehen, was die Zukunft bringt.

 

 

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Bauzinsen

Immobilien sind in den letzten Jahren deutlich teurer geworden, dafür sind die Zinsen niedrig. Ist das Bauen oder Kaufen nun teurer geworden, oder nicht?

Experten wie die Dr. Klein Privatkunden AG behalten die Bauzinsen im Blick und erstellen entsprechende Auswertungen. Aktuelle lässt sich Folgendes feststellen:

Es werden höhere Darlehen für die Finanzierung von Kauf oder Hausbau aufgenommen. Vor zehn Jahren waren es nicht durchschnittlich 145.000 Euro, die geliehen wurden, vor fünf Jahren bereits 193.000 Euro. Momentan liegt die durchschnittliche Kreditsumme bei Kauf und Bau bei über 300.000 Euro. Das spiegelt die Ereignisse am Markt wider.

Wie hat sich die Standardrate entwickelt?

Mit einem Rückgang der Kaufpreise ist im Moment nicht zu rechnen. Auch eine Erhöhung der Zinsen, die mit dem Leitzins zusammenhängen, ist aktuell nicht in Sicht. 

Doch wie wirkt sich das auf die Höhe der Raten aus, die Darlehensnehmer zu zahlen haben?

Dr. Klein errechnet regelmäßig die sogenannte Standardrate, mit der sich auf lange Sicht Vergleiche anstellen lassen. Dabei werden eine Darlehenshöhe von 150.000 Euro, zwei Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehn Jahre Zinsbindung zugrundegelegt. Es ergeben sich interessante Ergebnisse, wenn auf diese Weise verglichen wird:

Anfang 2021 ergab sich bei dieser Berechnung eine Rate von 368 Euro, im April waren es 394 Euro. Zum Vergleich: Im April 2011 betrug die Höhe der Standardrate 803 Euro, 2015 waren es 454 Euro. Damit sind Baufinanzierungen relativ günstiger geworden, absolut gesehen zahlen viele Bauherren und Käufer jedoch gleich viel oder mehr, da neben der sinkenden Höhe der Bauzinsen die Kaufpreise selbst angestiegen sind.

Wie werden sich Kaufpreise und Bauzinsen entwickeln?

Momentan sichern sich Hypothekennehmer ihre günstigen Zinsen auf einen recht langen Zeitraum von 13 Jahren. Das macht die Festlegung zwar teurer, doch man kann leichter planen und ist flexibler. Nach zehn Jahren kann das Darlehen gekündigt und umgeschuldet werden. Eventuell findet man dann noch günstigere Bauzinsen. 

In den letzten Wochen sind Baufinanzierungen etwas teurer geworden. Die Inflation ist angestiegen, Zinserhöhungen und höhere Bauzinsen könnten die Folge sein. So lange die EZB jedoch keine diesbezüglichen Pläne verlauten lässt, ist die Lage entspannt.

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Umwandlungsverbot

Jetzt kommt das Umwandlungsverbot. Kaufen oder Mieten, gewohnt werden muss immer. Die niedrigen Zinsen haben vielerlei verschiedene Auswirkungen, zum Beispiel die extreme Verteuerung von Immobilien und indirekt auch Erhöhung von Mieten. Die Mieterrechte werden gleichzeitig immer stärker, was es zu einer Herausforderung machen kann, Vermieter zu sein. 

Wo winkt eigentlich die höchste Rendite? Viele Immobilienbesitzer meinen, beim Verkauf und nicht bei der Vermietung und wandeln ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um. Das Ergebnis: Noch weniger bezahlbarer Wohnraum, denn nicht alle Bürger sind in der Lage, sich Eigentum zu leisten. Nun tritt das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Kraft. Es kann in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden.

Wer bestimmt über das Umwandlungsverbot?

Es sind die Landesregierungen, die bestimmte Gebiete als angespannte Wohnungsmärkte bestimmen und damit das Umwandlungsverbot ausüben können. In solchen angespannten Gebieten soll es dann nur noch mit Genehmigung der Behörden erlaubt sein, aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung zu machen und diese zu verkaufen. Die Genehmigungspflicht soll zunächst bis zum 31.12.2025 gelten.

Es handelt sich hier um einen weiteren Versuch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Allerdings ist bereits der Mietendeckel gescheitert, sodass der Erfolg dieser Maßnahme in den Sternen steht.

Ausnahmen vom Umwandlungsverbot

Keine Regel ohne Ausnahme! Nicht alle Immobilienbesitzer sind von der neuen Regelung betroffen. Besitzer von kleinen Objekten mit nur wenigen Wohnungen können auch weiterhin umwandeln, ohne sich eine Erlaubnis einholen zu müssen. Das gilt für Vermieter von drei bis 15 Wohnungen, je nach Bundesland. Auch dann, wenn jemand eine Immobilie erbt, bleibt ihm mehr Handlungsspielraum, zumindest dann, wenn er selbst oder Familienangehörige selbst einziehen wollen. Auch dann, wenn zwei Drittel der aktuellen Mieter gern kaufen wollen, greift das Umwandlungsverbot nicht.

Es gibt viele kritische Stimmen zu diesem Entwurf. So stellt er einerseits einen schweren Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar. Andererseits wird erwartet, dass durch diese Maßnahme die Mieten steigen werden, was einen gegenteiligen Effekt bedeuten würde.

Die Zeit wird zeigen, was diese Idee bringt.

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Immobilienblase

Die Zinsen sind gefallen, die Immobilienpreise steigen seitdem unaufhörlich. Der Run auf Immobilien ist ungebrochen und selbst in den Randbereichen werden Grundstücke, Häuser und Wohnungen immer teurer. Aus diesem Grund taucht immer wieder der Begriff „Immobilienblase“ auf. Zuletzt veröffentlichte der Spiegel einen entsprechenden Bericht und bezog sich dabei auf den empirica-Blasenindex. Die Frage ist: Gibt es wirklich eine Immobilienblase?

Die Immobilienblase in den USA als Warnung

Marktbeobachter warnen in regelmäßig von dem Platzen der Blase und haben dabei die Ereignisse in den USA von 2007 vor Augen. Sie führten zu einer weltweiten Finanzkrise, die wohl jeden von uns in der einen oder anderen Weise beeinflusst hat. Es ist nur natürlich, sich vor einem weiteren ähnlichen Ereignis zu fürchten, weshalb sich Experten mit dem Thema beschäftigen.

Das Resümee des empirica-Instituts in Berlin fällt ernüchternd aus. Zitat: „Selbstverständlich haben wir eine Immobilienblase am Wohnungsmarkt“.

Seit 2004 führt das Institut regelmäßig Untersuchungen durch und pflegt eine Preisdatenbank für Immobilienpreise . Zu den regelmäßigen Veröffentlichungen zählt der empirica-Blasenindex. Dort lassen sich die Kennzahlen ablesen, die zu einer Blasenbildung gehören. 

Das sagt der empirica-Blasenindex

Momentan steigen die Preise noch, was durch die Niedrigzinsen begründet ist. Doch was wird in Zukunft passieren? Wenn die Zinsen wieder steigen, dann müssen entweder die Preise sinken oder die Mieten steigen. Steigende Mieten sind aber politisch kaum durchsetzbar, ganz im Gegenteil, wie die aktuellen Diskussionen rund um die Mietpreisbremse zeigen. Auch die möglichen Preise haben eine Obergrenze, denn mehr als zehn Jahreseinkommen sind in den Top7-Städten dauerhaft nicht erzielbar.

Es müssten also entweder die Preise sinken oder die Einkommen drastisch steigen. Beides ist nicht wahrscheinlich.

Das Fazit lautet, dass bei einer Verteilung der Nachfrage aus den Schwarmstädten ins Umland der Druck auf die Preise nachlassen wird. Die Blase wird dann nicht platzen, sondern die Luft wird „langsam entweichen“, das heißt, dass die Preise moderat sinken werden.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

Immobilien

Kaufen oder nicht kaufen, das ist für viele Verbraucher die große Frage. Immobilien sind als Renditeobjekte immer im Gespräch, doch es ist durchaus anspruchsvoller geworden, sichere Renditen zu erzielen. Das hat eine Studie des Analyseinstituts bulwingesa mit dem Namen „5 %-Studie“ ermittelt. Darin geht es um das Renditepotenzial der deutschen Immobilienmärkte.

In Büroimmobilien investieren?

Büroimmobilien in Städten mit einer A-Bewertung weisen die größte Spreizung zwischen Risiko und Rendite auf. Die Kaufpreise sind nach wie vor sehr hoch, obwohl das Risiko deutlich gewachsen ist. Das macht es schwer, geeignete Immobilien zu finden. Die Frage ist natürlich auch, wie sich die Preise durch die Pandemie langfristig verändern werden. Die Arbeit im Homeoffice wird für immer mehr Unternehmen zur Selbstverständlichkeit, sodass die Nachfrage nach Büroflächen sinken könnte. Das verursacht einige Unsicherheiten. 

Nachfrage nach Shoppingcentern als Immobilien stagniert

Shoppingcenter als Anlage sind uninteressant geworden und werden nur noch in sehr kleinem Umfang gehandelt. Niemand kann heute sagen, wie sich die Zukunft für die gemieteten Geschäfte entwickeln wird. Wie werden sich die Mieten entwickeln und wie viele der Geschäfte mit Einschränkungen werden aufgeben müssen?

Lebensmittelorientierte Immobilien sind nach wie vor gefragt.

Wohnungen sind hingegen nach wie vor gefragt. Die Kaufpreise werden voraussichtlich weniger steigen, doch die Nachfrage ist nach wie vor gut. Trotz Kurzarbeit und höherer Arbeitslosigkeit gibt es nur ein geringes Angebot. Die Renditen sind zwar auch einem niedrigen Niveau, dafür aber sicher. 

Wohnen ist weiterhin eine gute Anlage.

(Foto: © Jörg Hertle, Pixabay)

Immobilie verkaufen

Für die meisten Menschen gibt es keine Immobilie „auf Lebenszeit“, denn die Bedürfnisse ändern sich mit den Lebensabschnitten. Nur ein Beispiel: Wenn die Kinder klein sind, braucht man mehr Zimmer und einen größeren Garten. Manchmal steht ein Berufswechsel an, wodurch auch ein Ortswechsel nötig wird. Und wenn die Kinder aus dem Haus sind, dann ist das großzügige Wohnen im Grünen nicht mehr so attraktiv. Lieber möchte man dann stadtnah wohnen und von kurzen Wegen profitieren. Die Lösung: Die passende Immobilie für jeden Lebensabschnitt, was bedeutet, dass man manchmal eine Immobilie verkaufen sollte. Dann kann man entscheiden, ob man weiter im Eigentum wohnen oder Mieter werden möchte.

Immobilie verkaufen – Loslassen ist nicht immer leicht

Eine Immobilie verkaufen, das ist viel mehr als einfach nur einen Vertrag abzuschließen. Man lässt immer auch ein Stück seiner Vergangenheit los, und das kann manchmal schwierig sein. Eine dynamischere Lebensweise passt jedoch zur heutigen Zeit, wo man einfach nicht mehr sein Leben lang dasselbe macht.

Und es gibt noch andere Gründe, einen Verkauf hinauszuzögern. Momentan ist es die Pandemie, die viele Verkaufswillige zögern lässt, wie eine aktuelle Studie ermittelte. Dafür gibt es jedoch keinen Grund, weil die Preise auf dem Immobilienmarkt trotz – oder grade wegen – Corona weiterhin anziehen.

Jeder Vierte der Befragten will seine Immobilie verkaufen. Jeder Sechste sagt, sein Eigenheim passe nicht mehr zu seiner Lebenssituation, zum Beispiel weil es nicht barrierefrei ist. Auf der anderen Seite stehen viele Kaufwillige, die sich durch den Kauf eines Eigenheims ein wenig Sicherheit erhoffen.

Verkauf trotz Pandemie: Mit ein wenig Organisation kein Problem

Was auf jeden Fall sinnvoll ist, Corona sind oder her, ist einen Spezialisten zurate zu ziehen, wenn man eine Immobilie verkaufen will. Dieser hilft zunächst einmal dabei, den besten Verkaufspreis zu ermitteln. Er sollte weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Dann hat er bereits Interessenten in seiner Datenbank, was den Verkauf deutlich beschleunigen kann. Und er kennt die besten Möglichkeiten, moderne Technik für eine Onlinebesichtigung zu nutzen, was die Zahl der Besichtigungen auf das Mindeste beschränkt.

Also, warum nicht jetzt verkaufen?

 

 

 

(Foto: © Dimitris Vetsikas, Pixabay)

Mietendeckel

Der Mietendeckel in Berlin war ein Versuch, die explodierenden Mieten in der Hauptstadt unter Kontrolle zu bekommen. Bei diesem Thema prallen verschiedene Interessen aufeinander, die unvereinbar scheinen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die politische Einmischung beim Thema Vermietung mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren und damit unzulässig ist. Demgegenüber stehen Berliner, die sogar Wohnungsenteignungen für ein geeignetes politisches Mittel halten, um Wohnungen bezahlbar zu machen. Eine Einigung ist nicht in Sicht – die Lage bleibt brisant.

Mietendeckel für nichtig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden: Der Mietendeckel wird gekippt. Was beinhaltete dieses politische Instrument? Mit einem Mietenstopp, einer Mietobergrenze bei Wiedervermietung und einem gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten sollte die Lage unter Kontrolle gebracht werden. Von dieser Regelung waren 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin betroffen. Ganz Deutschland – vor allem von hohen Mieten belastete Verbraucher und auch Vermieter – schauten gespannt auf das Experiment. Könnte der Mietendeckel ein Vorbild für die ganze Republik werden, und was könnte das bedeuten? Das Thema ist jetzt vom Tisch.

Worum gibt es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Das BVG beschäftigte sich mit der Frage, ob die Einführung des Mietendeckels vom Land Berlin überhaupt zulässig war. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall gewesen war. Bestimmungen rund um das Mietrecht gehören in das Bürgerliche Gesetzbuch, und dort gibt es bereits entsprechende Regelungen, nämlich die Mietpreisbremse (§§ 556 ff. BGB). Sie wurde 2015 eingeführt und weiter entwickelt. 

Das Problem in Berlin: Mieter, die ihre Miete gesenkt haben, müssen die Differenz rückwirkend zurückzahlen. Oft haben sie die Differenz jedoch nicht angespart. Für die allgemeine Immobiliensituation kann die Entscheidung jedoch vorteilhaft sein. Regelungen wie der Mietendeckel haben in New York, San Francisco, Barcelona, London und Stockholm gravierende Folgen gehabt. Es wurde deutlich weniger investiert und die Qualität der Immobilien sank. In Berlin gab es zudem ein um 28 Prozent vermindertes Angebot an Mietwohnungen.

(Foto: © Bill Kasman, Pixabay)

Mängel

Mängel – ein Begriff, den niemand im Zusammenhang mit Immobilien hören möchte. Die ganze Materie ist kompliziert, zudem wurden (vermeintliche) Mängel gern verwendet, um den Preis zu drücken. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) geäußert. Ihm kam es hier vor allem auf einheitliche Formulierungen an.

Mängel: Unterschiede bei Bau oder Kauf

Wenn Mängel auftreten, gibt es entscheidende Unterschiede zwischen Bau oder Kauf, die nicht auf die gleiche Weise zu regeln sind. Wer eine Immobilie kauft, die etwa feuchte Wände hat, kann für die Instandsetzung Geld verlangen. Aber er muss die Arbeiten danach nicht ausführen lassen. Das Geld ist quasi eine Entschädigung, ähnlich wie es bei einem Verkehrsunfall ist. Da bekommt der Geschädigte auch einen Schadensersatz, muss diesen aber nicht für die Instandsetzung des Autos verwenden.

Bei einem Neubau ist das jedoch anders. Gibt es dort einen Mangel, dann kann ein Vorschuss für eine Instandsetzung eingefordert werden. Es muss jedoch später darüber Rechenschaft abgelegt werden, was mit dem Geld gemacht wurde. So wollen die Richter verhindern, dass kleine Mängel aufgebauscht würden, nur um Geld zu kassieren.

Kein Vorschuss bei Kauf

Der BGH hat geurteilt, dass der Käufer einer Eigentumswohnung im Rahmen des kleinen Schadensersatzes entweder einen Ausgleich bezüglich des Minderwerts des Objekts durch die Mängel verlangen kann, oder den Ersatz der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten. Ein Vorschuss, der später gerechtfertigt werden muss, ist nicht zulässig. Es ist unerheblich, ob die Mängel tatsächlich beseitigt werden. Es ist weiterhin zulässig, dass der Minderwert geschätzt wird. Ist es unverhältnismäßig, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, kann der Käufer auch als Schadensersatz nur den mangelbedingten Minderwert verlangen.

(Grafik: © Dieter G., Pixapay)

Immobilienmarkt

Zahlreiche Wirtschaftszweige wurden durch die Pandemie bis ins Mark getroffen, stellt das IW-Institut in Köln fest. Nach neuesten Berechnungen lässt sich genau beziffern, wie groß der Schaden durch Corona ist. Laut den Experten liegt der Wohlfahrtsverlust bei 250 Milliarden Euro. Der Immobilienmarkt ist jedoch erstaunlich robust. Er stellt sich anders dar als andere Bereiche der Wirtschaft.

Der Immobilienmarkt ist stabil und wächst sogar

Im Gegensatz zu manchen Vermutungen ist der Run auf Immobilien ungebrochen. Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage fand eine Verteuerung der Angebote in 94 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte statt. Selbst im Krisenjahr 2021 sind die Preise für Immobilien weiter gestiegen, und zwar um 9,6 Prozent im Vergleich zu 2020.

Laut der Immowelt Kaufpreis-Prognose für Großstädte werden die Kaufpreise für Eigentumswohnungen auch bis Ende 2021 weiter steigen. Es gibt jedoch eine Einschränkung. Sollten die Menschen weiterhin lieber außerhalb der Städte nach Immobilien suchen, dürfte sich die Preisentwicklung zumindest in den Metropolen in den kommenden Jahren abschwächen.

Was passiert in diesem Wahljahr?

Das Hamburger Immobilien-Analysehaus F+B Forschung und Beratung GmbH beschäftigt sich mit dem Immobilienmarkt im Wahljahr und hat Thesen zur Entwicklung der Wohnungsmärkte nach Corona formuliert. Die Experten vermuten, dass es 2021 kaum Steigerungen der Neuvertragsmieten geben wird. Die Bedeutung von Eigentum als Wohneigentum oder zur Kapitalanlage wird eher wachsen als schrumpfen. Es gibt ausreichend Interessenten mit einem festen Einkommen, die Zinsen sind weiterhin niedrig.

Doch es sieht nicht für alle Bereiche des Immobilienmarktes so gut aus wie bei den Wohnimmobilien. Einzelhandels-, Hotel- und Büroimmobilien sind von sinkender Nachfrage betroffen. Geschäftsraummieter sollen deshalb bei pandemiebedingten Einschränkungen unterstützt werden.

(Foto: © Erich Westendarp, Pixabay)

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