In den Ballungsgebieten mangelt es deutlich an Wohnraum, was wiederum zu Preissteigerungen in der Immobilienbranche führt. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist sehr hoch, das Angebot hingegen nicht ausreichend. Für viele potenzielle Käufer stellt sich nun die Frage: Lohnt sich der Kauf einer Immobilie aktuell überhaupt noch? Diese Entscheidung ist sehr individuell und hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Kaufinteressenten müssen gründlich abwägen, ob eine Investition in Immobilien sinnvoll ist.

Zahlen und Fakten der Sparda-Studie

Eine aktuelle Sparda-Studie zum Thema „Wohnen in Deutschland 2019“ gibt folgende Daten wieder:

  • 31 Prozent der Mieter bis 50 Jahre planen den Erwerb einer eigenen Immobilie
  • Im Durchschnitt kostet ein Eigenheim 5,6 Jahreshaushaltseinkommen
  • Die Kosten für Wohneigentum liegen in den Städten rund 53 Prozent höher als auf dem Land
  • Im Jahr 2018 wurden für den Kauf einer Immobilie ca. 264.000 Euro ausgegeben
  • Für diesen Betrag erhält man im Durchschnitt 111 Quadratmeter
  • Pro Quadratmeter müssen im Schnitt 2,379 Euro investiert werden
  • In 396 der 401 untersuchten Regionen sind die Quadratmeterpreise von Immobilien gestiegen
  • Bei der Finanzierung beträgt die Zinsersparnis 72.500 Euro gegenüber dem Jahr 2008
  • 47 Prozent der Deutschen sind Immobilieneigentümer. Je höher das Haushaltseinkommen, desto höher ist die Eigentumsquote

Diese Informationen spiegeln das Kaufverhalten der deutschen Immobilieneigentümer. Knapp die Hälfte aller deutschen sind Eigentümer eines Hauses.

Entwicklung des Immobilienmarktes

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln untersuchte in einer Studie die Entwicklung des Immobilienmarktes im Inland. Dabei wurde anhand ausgewählter Indikatoren die derzeitige Immobilienmarktlage ermittelt. Alle 401 Kreise und kreisfreie Städte in Deutschland wurden in die aussagekräftige Studie miteinbezogen. Die genannten Indikatoren waren unter anderem die Wirtschaftsstärke und die Zukunftsfähigkeit. Hierzu wurden die sieben größten Städten Deutschlands, sowie in 61 kreisfreien Mittelstädte untersucht. Die genauen Auswertungen und Ergebnisse können Sie unter www.sparda-wohnen2019.de einsehen

In der Theorie haben Eltern ein Recht darauf, eine Betreuung für Ihre Kinder zu erhalten. Der Gesetzgeber garantiert das zwar, jedoch sieht dies in der Praxis oft anders aus. Immer wieder scheitert die Kinderbetreuung an der räumlichen, personellen oder örtlichen Situation. Deshalb sorgt eine Vielzahl an Eltern durch eigene Initiative für die Unterbringung ihrer Kinder. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, welche die Gemeinden nicht auffangen können. Zudem kommt ein bekanntes Problem hinzu: Sobald Einrichtungen für Kinder erbaut werden sollen, entflammt oft ein Streit: Die Anwohner haben Einwände bezüglich des entstehenden Kinderlärms. Anfang des Jahres wurde ein entsprechender Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein verhandelt.

Anspruch auf Kindergartenplatz

Eltern haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren. Der Bedarf ist besonders hoch, da dieser Anspruch seit dem Jahr 2013 auch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt. Für berufstätige Eltern stellt die Betreuung der eigenen Kinder eine Notwendigkeit dar. Daher können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Gemeinde keinen Kita Platz zur Verfügung stellen kann. Den Eltern entsteht dadurch oftmals ein Verdienstausfall. Vor allem alleinerziehende Eltern sind häufig davon betroffen.

Neubau von Kindertagesstätten

Kitas siedeln sich oft in verkehrsberuhigten Bereichen an. Diese befinden sich oftmals in der Nähe von Neubaugebieten Wohngebieten. Kürzlich entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zugunsten einer Kindertagesstätte. Diese sollte neu gebaut werden und fünf Gruppen mit 84 Kindern einen Platz bieten. Laut OVG Schleswig-Holstein (01.02.2019, 1 MB 1/19) stellt der von einer Kita ausgehende Lärm keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Hierfür wurde das Bundesimmissionsschutzrecht zu Grunde gezogen. Die Einrichtung wirkt sich äußerst positiv auf die Bedürfnisse anliegender Eltern aus. Die angrenzenden Nachbarn müssen den Verkehrslärm durch das Bringen und Abholen der Kinder hinnehmen. Auch das angrenzende Elterncafé stellt keine schädliche Auswirkung für die Anwohner dar. Die Kita kann gebaut werden.

Immobilieneigentümer, Verwalter, Bauherren und Politiker wissen: Gebäude haben einen wesentlichen Einfluss auf das gegenwärtige Klima. Durch den hohen Energieverbrauch tragen Immobilien viel zum Thema Klimawende bei. Allerdings wirken sich die vielen Regeln und undurchsichtigen Fördermaßnahmen negativ auf die Entwicklung aus.

Erneuerung veralteter Heizanlagen

In ganz Deutschland gibt es rund 21 Millionen Heizanlagen in den bestehenden Immobilien. Davon arbeiten jedoch mehr als zwei Drittel mit einer veralteten Technik. Diese Tatsache wirkt sich äußerst negativ auf das Klima aus. Für die schleppende Energiewende wird auch in den Medien häufig die Politik zur Verantwortung gezogen. Der Großteil der Bundesbürger spricht sich dafür aus, dass der Hebel bei den Strompreisen angesetzt wird. Somit könnte umweltfreundliche Heiztechnik kostengünstiger betrieben werden. Dies ermittelte der Energie-Trendmonitor 2019 in einer repräsentativen Umfrage (1.000 Teilnehmer).

Lösungsansätze für die Energiewende vorhanden

Der Großteil der Verbraucher möchte auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigen. Etwa 80 Prozent sind für das Ende fossiler Brennstoffe, wie zum Beispiel Erdöl und Erdgas. Damit stehen Immobilienbesitzer der Energiewende im privaten Bereich positiv gegenüber. Solange allerdings die Preise für Öl und Gas niedrig sind, ist der Anreiz in für eine Modernisierung der Anlagen zu niedrig. Will Deutschland die Klimaziele erreichen, so müssen veraltete Heizungsanlagen gegen umweltfreundliche und moderne Geräte eingetauscht werden.

Immer wieder verfehlt die Politik allerdings die gesetzten Klimaziele. Durch diese Tatsache sinkt das Interesse der Bevölkerung zunehmend. Um diesem Fakt entgegenzuwirken, gehen weltweit Schülerinnen und Schüler mit den „Fridays for Future“ Demonstrationen auf die Straße. Sie erhoffen sich damit mehr Aufmerksamkeit für den Klimaschutz und die dadurch entstehenden Folgen. Ein weiterer Hoffnungsschimmer geht vom Frauenhofer-Institut aus: Es wurden solare Energiesysteme entwickelt, welche vollständig in Fassaden und Dächer integriert werden können. Für solare Gebäudehüllen bildet sich momentan ein weltweiter Markt, welcher den Energieverbrauch dauerhaft beeinflussen kann.

Der Erwerb einer Immobilie stellt eine große Investition, sowie eine langfristige Wertanlage dar. Dies ist unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt wird, oder ob das Haus vermietet wird. Für alle Eigentümer ist es daher wichtig zu wissen, wie sich die Investition im Laufe der Zeit entwickeln wird. Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut hat in einer Studie ermittelt, wie die Wertentwicklung zu beurteilen ist.

Positive Wertentwicklung für Immobilieneigentümer

Sobald die Preise in einem Ort steigen, erhöht sich selbstverständlich auch der Wert einer Immobilie. In den vergangenen Jahren konnte die Mehrheit der Immobilieneigentümer in Deutschland eine positive Wertentwicklung verzeichnen. Die zukünftige Auswirkung auf die Preise wird in den Städten und Landkreisen allerdings sehr unterschiedlich sein. Dies ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Angebot und Nachfrage
  • Alters- und Bevölkerungsstruktur
  • Haushaltsgröße
  • Entwicklung des Einkommens im Vergleich zu den Wohnungskosten

Die Studie des HWWI ergab folgendes: Die Preise für Immobilien werden bis zum Jahr 2030 vor allem in Ballungsräumen immer weiter steigen. Auch in attraktiven ländlichen Gegenden können Eigentümer von einer positiven Wertentwicklung ausgehen. In 55 Prozent der Regionen werden demnach Preissteigerungen erwartet. Insgesamt wurden 401 Regionen statistisch untersucht. Genau 181 davon müssen laut der Studie allerdings mit fallenden Preisen rechnen.

Regionale Unterschiede entscheidend

Für eine genauere Beurteilung müssen die Ergebnisse der Studie allerdings differenziert betrachtet werden. Regionen mit den höchsten Steigerungen sind unter anderem: Heilbronn, Potsdam und Cloppenburg. Orte im Osten Deutschlands zählen zu den Verlierern im Bereich Immobilien. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg gelten überwiegend sehr gute Bedingungen für Wohneigentum. Die Wertentwicklungen reichen von minus 5,52 Prozent bis zu plus 2,99 Prozent. Zu guter Letzt: Eine wachsende Bevölkerungszahl ist ein wichtiges Indiz für eine positive Wertentwicklung im Bereich Immobilien.

Die Städte Frankfurt, München und Hamburg haben eines gemeinsam: Es fahren täglich rund 300.000 Pendler von außerhalb in die Städte um dort zu arbeiten. Damit wird Deutschland immer mehr zum Land der Pendler. Da die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, steigt auch die Anzahl der Pendler an. Das Wohnen außerhalb der Stadt ist günstiger, deshalb nehmen viele Arbeitnehmer die weite Fahrt in Kauf.

Pendler in allen Berufszweigen

Die Quantum Research Unit gibt an, dass die Pendlerzahlen je nach Beruf variieren. Bei Akademikern wird oft vorausgesetzt, dass eine erhöhte Mobilität für sie selbstverständlich ist. Dadurch wird unter anderem versucht, Karriere und Familie unter eine Hut zu bringen. Allerdings nehmen auch Geringverdiener zunehmend längere Pendlerstrecken in Kauf. Dieser Trend schlägt sich unter anderem in der Wanderungsbilanz nieder. Die Top-7-Städte haben in den letzten Jahren an Einwohnern verloren. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Baufertigstellungen außerhalb der Großstädte deutlich an. Auch die Anträge auf Baukindergeld bestätigen diese Prognose: 62,5 Prozent der Anträge kommen aus dem ländlichen Raum, aus den Städten hingegen nur 37,5 Prozent.

Pendler sparen beim Hauskauf

Pendler sind oft dazu bereit, täglich zweimal 50 Minuten zu pendeln, wenn sie dadurch 56 Prozent beim Hauskauf einsparen können. Eine Umfrage des Internetportals immowelt.de errechnete diese Angaben. In der 50-Minuten-Zone sind in München die Preise um 38 Prozent günstiger als im Stadtgebiet. In Hamburg sparen Pendler 45 Prozent und in Düsseldorf mit 56 Prozent sogar über die Hälfte. Jedoch zeigt sich, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren ändern könnte: Wer jetzt noch Geld sparen möchte, muss den Umkreis um die Stadt erweitern. Berechnet man dann die Fahrtkosten mit ein, ist die Ersparnis nicht mehr ganz so hoch. Eine Autofahrt von nur 20 Minuten ist für die Mehrheit akzeptabel. Doch in diesem Radius stiegen die Häuserpreise zum Teil noch stärker an, als im Stadtgebiet.

Wohnräume in der Stadt erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch in Deutschland ist diese Tendenz seit Jahren vermehrt zu beobachten. Allerdings deutet vieles darauf hin, dass sich dieser Trend in nächster Zeit wandeln wird.

Einwohnerboom in deutschen Großstädten

Die deutschen Großstädte haben so viele Einwohner wie nie. Dafür sind vor allem junge Menschen verantwortlich. Zum Studieren und Arbeiten zieht es sie immer mehr in große Städte. Die deutsche Hauptstadt Berlin ist zwischen den Jahren 2011 und 2017 jedes Jahr um 1,4 Prozent gewachsen. Ebenso haben Hamburg und München ein Wachstum von mehr als einem Prozent zu verzeichnen. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt diese Fakten.

Wandlung im Wohnungsmarkt

Das IW-Institut beobachtet seit 2014 eine Wandlung im Wohnungsmarkt. Vor dem Jahr 2014 lagen die Immobilienpreise in den Großstädten in einem preiswerten Bereich. Inzwischen gibt es allerdings kaum erschwingliche Häuser und Wohnungen. Am Beispiel von Stuttgart und München ist ersichtlich, wie dicht die Städte bebaut sind. Auch aus diesem Grund zieht es immer mehr Menschen ins Umland der Großstädte. Mit Beginn der Familiengründung verlassen viele Anwohner das Zentrum und finden Immobilien in ländlicheren Gegenden.

Sehr ländlich gelegene Gegenden mit schlechter Infrastruktur profitieren von dem neuen Trend jedoch nur wenig. Während der Stadtrand und die Speckgürtel immer mehr Zulauf finden, schrumpfen kleine Gemeinden weiterhin. Eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und schlechte Breitbandversorgung schrecken viele Menschen ab.

Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung bestätigt diese Tatsache. Ergänzt wird jedoch folgendes: Die Bevölkerung zieht nicht nur in Metropolregionen wie Berlin, Hamburg, München oder Köln. Auch Mittel- und Kleinstädte im ländlichen Raum ziehen Bewohner an. Allerdings bringt die sogenannte Reurbanisierung nicht allen Städten Vorteile. Manche Großstädte verlieren über den Suburbanisierungsprozess an Bevölkerung, während der Überschwappeffekt sich positiv auf Kommunen am Rande der Großstädte direkt auswirkt.

 

Ein bebaubares Grundstück in attraktiver Lage zu finden, ist heutzutage oft nicht einfach. Die Grundstücke sind begehrt wie nie. Kein Wunder also, dass die Baulandkosten laut der Empira Gruppe seit dem Jahr 2000 mit 130 Prozent der größte Posten bei den Immobilienpreisen sind. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Nutzung eines Grundstücks effektiver zu gestalten und dieses zu teilen. Hierbei gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen, welche am Ende zielführend sind. Es wird unterschieden nach der Realteilung und der Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz.

Die Realteilung des Grundstücks

Ist die zulässige bauliche Nutzung nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit der Grundstücksteilung. Hierbei wird für jeden zukünftigen Grundstücksteil ein neues Grundbuchblatt angelegt. Das Ziel ist es, mehrere neue Grundbücher zu erstellen. Diese Vorgehensweise nennt sich Realteilung. Das Flurstück wird in mehrere Teilstücke unterteilt. Ein öffentlich bestellter Vermesser nimmt die Teilung mit einem Computer vor, wenn die Daten digital vorliegen. Falls nicht, so ist ein Ortstermin nötig. Dieser ist unerlässlich, allerdings zeit- und kostenintensiver. Veränderungen werden in das Automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) eingepflegt. Bei der Schaffung eines neuen Grundbuchblattes hat der Notar Zugriff darauf.

Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz

Neben der Realteilung gibt es die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Variante kommt in der Praxis seltener vor. Sie wird auch als ideelle Teilung bezeichnet. Hierfür ist kein Vermesser von Nöten. Ein Notar erstellt eine Teilungserklärung, in der die Rechte festgelegt werden. Zudem wird das Sonder- und Gemeinschaftseigentum gebildet.

Wann ist eine Teilung möglich?

Grundsätzlich kann jedes Grundstück geteilt werden. Ab einer Größe von ca.700 Quadratmetern sind Grundstücksteilungen mit anschließender Neu- oder Zusatzbebauung möglich und sinnvoll. Eine ausführliche baurechtliche Prüfung sollte vor einer Neubebauung erfolgen. Besonders beachtet werden sollten hier die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, ob eine Genehmigung zur Teilung erforderlich ist oder nicht.

Wenn sich Eigentümer von Wohnungen und Häusern dazu entschließen die Immobilie zu verkaufen, werden vorher oft Renovierungsarbeiten durchgeführt. Durch die optischen Maßnahmen im Bereich Putz- und Malerarbeiten wird die Immobilie aufgewertet. Die Gebäude erwecken durch die Sanierungen einen modernen Eindruck. Dadurch verlaufen die Verkaufsverhandlungen für den Verkäufer unter Umständen leichter. Und es bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich: Die Ausgaben für die Renovierung werden durch einen erhöhten Verkaufspreis oft wieder erwirtschaftet. Eigenleistungen stehen vor dem Verkauf also hoch im Kurs und sind zudem gewinnbringend, wenn sie korrekt ausgeführt werden.

Arbeiten in Eigenleistung

Rechtlich gibt es keinen verbindlichen Grund, dass Arbeiten nicht in Eigenleistung ausgeführt werden dürfen. Grundsätzlich bedeutet es nicht, dass eigene Arbeit schlechter ist, als die von Fachfirmen. Renovierungsarbeiten dürfen in Eigenregie durchgeführt werden, solange der Schaden dadurch vollständig beseitigt wurde. Auch ein Mieter kann durch einen Formularmietvertrag nicht dazu verpflichtet werden, Schönheitsreparaturen durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Nur wenn die eigene Mangelbeseitigung nicht zielführend war, muss der Verkäufer über diesen Umstand aufklären.

Beseitigung von Mängeln durch den Eigentümer

Werden Schäden in Eigenleistung beseitigt, so ist dies gesondert zu betrachten. Die eigene Bearbeitung von Mängeln könnte beim Käufer den Eindruck erwecken, dass die Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Im Oberlandesgericht Düsseldorf wurde kürzlich über einen entsprechenden Fall geurteilt (OLG Düsseldorf, 04.12.2018, Az. 24 U 216/17). Hat der Verkäufer einen Schaden beseitigt, muss der den Käufer nur dann darauf hinweisen, wenn die Ursache nicht nachhaltig behoben wurde. Wurde der Mangel vollständig beseitigt, ist eine Hinweispflicht nicht erforderlich. Auch muss nicht angegeben werden, dass die Arbeiten in Eigenleistung verrichtet wurden. Dieser Umstand gibt keinen Anlass zu vermuten, dass eigene Leistungen nicht nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt wurden.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel „Schädlingsbefall in Wohnräumen

In deutschen Wohnräumen sind die hygienischen Verhältnisse überwiegend ohne jede Bedenken. Die Standards sind hierzulande hoch und unerwünschte Schädlinge haben es schwer. Selten finden sich in Immobilien weitere Lebewesen, wie zum Beispiel: Schimmelpilze, Käfer, Holzwürmer, Bakterien, Mäuse, Motten und Milben. Bei starkem Befall drohen hier unter Umständen gesundheitliche Einschränkungen, sowie Schäden an den Häusern und Wohnungen. Vor dem Erwerb von Wohneigentum ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer gilt es an dieser Stelle einiges zu beachten.

Schädlingsbefall bei Verkauf der Immobilie

Vor dem Verkauf einer Immobilie muss der Mangel dem Verkäufer bekannt gegeben werden. Es reicht nicht aus, die Schimmelflecken nur optisch zu kaschieren. In diesem Fall wäre der Käufer dazu berechtigt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Verkäufer kann sich hier auch nicht mehr auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, da er von dem Schaden bereits vor dem Verkauf wusste. Darüber Urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig Ende letzten Jahres (OLG Braunschweig, 01.11.2018, Az. 9 U 51/17). Bei der Verhandlung ging es um einen Verkäufer, der den Befall eigenhändig verdeckte, anstatt für eine fachgerechte Beseitigung zu sorgen. Auch als Laie konnte er erkennen, dass der Befall nicht beseitigt war. Daher hätte er den Käufer über den bestehenden Schaden aufklären müssen. Da dies nicht geschah, urteilte das Gericht zugunsten des Käufers.

Beseitigung von Schädlingen

Ist der Befall weniger stark ausgeprägt, so hat der Besitzer die Möglichkeit, die Schädlinge selbst zu beseitigen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass dies gründlich erfolgt. Diverse Mittel für das Vorhaben können frei im Handel erworben werden. Dabei müssen unbedingt die Warnhinweise der gekauften Mittel und Gifte beachtet werden. Auch die Umweltverträglichkeit sollte vor dem Kauf geprüft werden. Diese Sicherheitshinweise bewahren den Menschen und die Umwelt vor weiteren Schäden. Notfalls helfen Kammerjäger um gegen die Eindringline vorzugehen. Hierbei werden die Schädlinge auf professionelle Art und Weiße beseitigt.

Im hauseigenen Garten auf dem Liegestuhl zu liegen, ist im Sommer für viele Immobilienbesitzer selbstverständlich. Die Vorstellung dabei von einer Drohne beobachtet zu werden, ist äußerst beunruhigend. Der Drohnenflug stellt unter Umständen einen Eingriff in die eigene Privatsphäre dar. Immer häufiger sind in Wohngebieten private Drohnen unterwegs. Oft ist dabei nicht erkennbar, wer die Geräte im Hintergrund steuert. Genau an dieser sensiblen Stelle greift das Gesetz ein!

Jeder private Hobbypilot muss sich an die klar festgelegte Richtlinien halten. Darin ist deutlich definiert, an welchen Orten der Drohnenflug zulässig ist. Ein Flugverbot besteht laut Gesetz in folgenden Bereichen:

  • außerhalb der eigenen Sichtweite und höher als 100 Meter
  • an Einsatzorten von Polizei und Rettungsdienst
  • bei Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen, Flugplätzen sowie in Naturschutzgebieten

Versicherungen für Drohnen abschließen

Für Drohnen gelten Versicherungs- und Kennzeichnungspflichten. Für Drohnenbesitzer ist es wichtig, sich vor dem Kauf über diese Regelungen zu informieren. Eine private Haftpflichtversicherung deckt die hohen Versicherungssummen in der Regel nicht ab, weshalb eine zusätzliche Versicherung nötig ist. Fliegt die Drohne höher als 30 Meter, so gilt sie als Luftfahrzeug. Dadurch ist sie mit einer Deckungssumme in Höhe von einer bis anderthalb Millionen Euro versicherungspflichtig. Der Pilot hat den Versicherungsschein bei sich zu tragen. Ist eine Drohne schneller als 19 Meter pro Sekunde, oder wiegt sie über 250 Gramm, benötigt sie ein feuerfestes Kennzeichen. Das Kennzeichen muss mit der Anschrift und dem Namen des Piloten beschriftet sein.

Besonderheit bei Wohnungsgrundstücken

Sobald eine Drohne mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, darf sie nicht über Wohnungsgrundstücke fliegen. Auch wenn sie in der Lage ist Audio- oder Video aufzeichnungen zu machen, gilt dieses Verbot. Hierbei gibt es folgende Ausnahme: Erlaubt der Grundstückseigentümer dem Piloten den Drohneneinsatz, so darf dieser das Grundstück mit der Drohne überfliegen.