Viel zu tun für Mieter: In den kommenden Wochen verlieren auch die letzten Bäume in den Gärten ihre Blätter. Immobilieneigentümer und Mieter sind jetzt in der Pflicht Straßen und Gehwege von Laub zu befreien. Dadurch werden unter anderem mögliche Unfälle vermieden. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu Schadensersatzlagen kommen.

Auf eine gute Nachbarschaft

Muss ich mich als Eigentümer um das Laub kümmern, welches in Nachbars Garten landet? Fällt eine sehr große Menge an Blättern an, so kann die betroffene Person eine Entschädigung verlangen. Allerdings muss hierfür eine sehr große Beeinträchtigung vorliegen. Dies ist wiederum gesetzlich geregelt. Ansonsten gelten ähnliche Regelungen wie für Schnee im Winter:

  • Am Wochenende und an Feiertagen ist das Laub bis 21 Uhr zu entfernen
  • An Werktagen sollten die Wege zwischen sieben und 20 Uhr frei von Laub sein
  • Für Laubsauger sind die Lärmschutzbedingungen einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfen die lauten Geräte nicht eingesetzt werden. Zwischen sieben und 20 Uhr ist die Nutzung an Werktagen genehmigt.

Betroffene können Schadensersatz fordern, wenn durch das Laub ein Unfall entstanden ist. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn sie nachweisen können, dass der betroffene Bereich regelmäßig von Laub befreit wurde. Dies sollte regelmäßig geschehen, um Unfälle von vorneherein zu vermeiden.

Die Verantwortung der Eigentümer

Eigentümer sind in der Regel an folgenden Plätzen dazu verpflichtet Laub zu fegen: An Gehwegen, die direkt an das eigene Grundstück grenzen und auf privaten, nicht ausgebauten Straßen. Als Eigentümer können Sie diese Pflicht im Mietvertrag auf Ihre Mieter übertragen. Sie müssen jedoch regelmäßig kontrollieren ob die Mieter den Pflichten tatsächlich nachkommen. Auf öffentlichen Bürgersteigen sind die Städte und Gemeinden für die Reinigung zuständig. Diese übertragen die Aufgabe häufig auf die Hauseigentümer. Laut Straßenreinigungssatzung ist es möglich die Verkehrssicherungspflicht auf Grundstücksbesitzer zu übertragen.

In den deutschen Großstädten steigen die Mieten immer weiter an. Diese Tatsache ist nun seit Jahren bekannt. Die durchschnittliche Mietkostenbelastung ist jedoch seit Mitte der 2000er auf einem konstanten Level. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berichtet folgendes:

  • Seit dem Jahr 2000 liegt die Mietkostenbelastung bei knapp unter 30 Prozent
  • Gemessen am Haushaltseinkommen gibt die Bevölkerung genau so viel Geld für Wohnungen aus wie noch vor 20 Jahren
  • Die Höhe der Mietkostenbelastung erklärt sich durch die starke wirtschaftliche Entwicklung

Für die einkommensschwachen Mieterhaushalte sieht es allerdings nicht positiv aus. Diese Mieter mussten im Jahr 2017 mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für die Kaltmiete bezahlen. Auch in Zukunft ist hier keine Besserung in Sicht.

Nachteil für Studenten

An fast allen Hochschulstandorten sind die Studenten von den Hohen Mietpreisen betroffen. Besonders deutlich ist die Erhöhung in Baden-Württemberg zu spüren. Hier stiegen die Mieten wie folgt: in Stuttgart um 19 Prozent, in Heidelberg um 14 Prozent und in Tübingen um 22 Prozent. Die höchsten Mieten bezahlen Studierende in München mit 690 Euro. Am günstigsten lebt es sich in Chemnitz mit 180 Euro.

 

In vielen Städten blieben die Angebotsmieten von Single-Wohnungen allerdings auch stabil. Im Vorjahresvergleich sanken manche sogar leicht. Minus drei Prozent verzeichnen die Städte München, Nürnberg und Bremen.

Städte im Vergleich

Den höchsten Anstieg in Deutschland hat die Bundeshauptstadt Berlin zu verzeichnen. Hier stiegen die Mieten seit dem Jahr 2009 um 104 Prozent. Dieser Wert lässt sich durch diverse Sanierungen, starken Zuzug und den niedrigen Ausgangswert 2009 erklären. Allerdings liegt die Hauptstadt im Mittelfeld, was den Quadratmeterpreis betrifft: 11,60 Euro bezahlen die Mieter. Spitzenreiter bleibt München mit 18,60 Euro pro Quadratmeter. Günstig dagegen sind die Preise in Dortmund, Leipzig und Essen mit rund 7,00 Euro je Quadratmeter. Im mittleren Bereich findet sich unter anderem Hamburg mit 11,80 Euro und Stuttgart mit 13,00 Euro.

In diesem Jahr steht eine dringend benötigte Reform des Wohnungszeitgesetzes (WEG) an. In vielen Dingen ist das WEG heutzutage nicht mehr zeitgemäß. So entstehen zum Beispiel folgende Probleme: Lademöglichkeiten für Elektroautos können durch das Gesetz nicht geschaffen werden. Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit werden durch das WEG gehindert. Um diese Missstände ändern zu können ist eine Reform unabdingbar. Auch Sanierungen und Modernisierungen sollen dadurch in Zukunft vereinfacht werden. Immer mehr Gründe sprechen für eine Verbesserung des Gesetzes.

Bevorstehender Gesetzesentwurf

Zahlreiche Vorschläge ergaben sich aus einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG. Daraus wird bis Ende des Jahres 2019 ein neuer Gesetzesengwurf. Dies geht unter anderem aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vor. Vorgesehen ist, dass das WEG praxisnäher wird. Zudem wollen bestehende Schwachstellen beseitigt werden. Jetzt liegt es an dem Bundesjustizministerium ein Gesetz zu kreieren, welches den Wohnungseigentümern mehr Gestaltungsfreiheit gibt. Im Sinne des Klimaschutzes und des Verbraucherschutzes soll auch Rechtssicherheit entstehen.

Das Ziel der Reform

Viele Änderungen und Verbesserungen sind in Planung. Dazu gehört unter anderem folgendes:

  • Die Sondereigentumsfähigkeit soll künftig auf Freiflächen sowie Terrassen und Stellplätze erweitert werden
  • Vereinbarungsändernde Beschlüsse sollen verpflichtend in das Grundbuch eingetragen werden
  • Regelungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richten sich gegen die Gemeinschaft und nicht gegen einzelne Eigentümer
  • Eine Kompetenzerweiterung der Verwalter ist vorgesehen. Zudem können Rechtsunsicherheiten bei der Gemeinschaft beseitigt werden
  • Die Pflichten des Verwaltungsbeirates werden flexibler gestaltet. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft deutlich beschleunigt

Das oberste Ziel der Reform liegt darin die lange andauernde Blockade dringender Baumaßnahmen aufzulösen. Die WEG sollten durch den neuen Gesetzesentwurf effizienter und zeitgemäßer handeln können. Nun muss das Bundesjustizministerium handeln und den Gesetzesentwurf bis Endes 2019 vorlegen.

Häufig bewohnen Eigentümer ein Haus in dem eine weitere Wohnung frei wird. Wenn beide Wohnungen nebeneinander liegen haben die Käufer oft gute Gründe die Zweitwohnung zu erwerben. Zum einen kann der eigene Platzbedarf durch Familienzuwachs gestiegen sein und die nebenliegende Wohnung bietet sich zur Erweiterung an. Zum anderen kann die Immobilie als Altersvorsorge dienen und vermietet werden. Bei beiden Varianten wirkt sich die Veränderung auf das Stimmrecht des Eigentümers aus.

Verteilung der Stimmen

Wie verhält es sich mit dem Stimmrecht, wenn eine Zweitwohnung im selben Gebäude erworben wird? Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Variante ändern sich die Stimmzahlen des Inhabers der Immobile: Werden beide Wohnungen zu einer vereinigt, so gibt es bei Eigentumsversammlungen eine Stimme für den Besitzer. Bleibt es allerdings dabei, dass beide Wohnungen geteilt sind, so kommt es auf das Prinzip für die Wohnungseigentümergesellschaft an.

Wird nach dem Prinzip des Objektstimmrechts abgestimmt, hat der Eigentümer zwei Stimmen. Gilt allerdings das Prinzip des Kopfteils so erhält er nur eine Stimme. Letzteres ist der gesetzliche Normalfall. Allerdings kann das Prinzip in der Teilungserklärung abweichend bestimmt werden. Beides ist jedoch nur für getrennte Wohnungen gültig. Bei zusammengelegten Immobilien verbleibt lediglich eine Stimme. Über diese Tatsache muss sich der Eigentümer bestenfalls vor Zusammenschluss der Wohnungen informieren.

Das Objektstimmrecht

Wird Wohnungseigentum unterteilt, so sieht das Ergebnis folgendermaßen aus. Hier besagt das Objektstimmrecht: Das Stimmrecht welches auf die ungeteilte Einheit fällt, wird entsprechend der Zahl der neu entstandenen Einheiten nach Bruchteilen aufgespalten. Dabei wird es den jeweiligen Eigentümern zugewiesen (AG Dortmund, 14.06.2019, 514 C 4/19).

Wenn Wohnungen vereinigt werden, wirkt das nicht nachteilig für den Eigentümer, da er selbst die Zusammenführung der Immobilien herbeiführt. Auch auf die übrigen Eigentümer hat dies keinen negativen Einfluss, da deren Stimmkraft ansteigt.

Jeder deutsche Haushalt besitzt diverse Haushaltsgeräte. Nach einer bestimmten Nutzungsdauer weißen viele dieser Geräte defekte auf und werden entsorgt. Nicht nur in der Küche sind die alltäglichen Helfer zu finden. Auch im Wohnzimmer, in der Garage und im Badezimmer kommen sie vor. Durch die technischen Innovationen erscheint es oft lohnender ein neues Gerät anzuschaffen, als das defekte zur Reparatur zu bringen. Insbesondere bei Elektronikgeräten werden die Produktzyklen immer kürzer. Zusätzliche neue technische Funktionen erhöhen den Reiz für eine Neuanschaffung. Doch ist das tatsächlich die einzige Möglichkeit?

Gesetzliche Regelungen im Ausland

Bereits vor 2 Jahren trat in Schweden folgendes Gesetz in Kraft: Der Mehrwertsteuersatz auf Reparaturen halbiert sich. Dadurch ist das Aufwerten defekter Gegenstände für die Bevölkerung wieder attraktiver geworden. Durch diese Neuerung will Schweden sowohl den Arbeitsmarkt ankurbeln, als auch einen positiven Effekt für die Umwelt erzielen.

In Österreich gibt es seit kurzem ein Förderprogramm zur Reparatur von Elektro- und Haushaltsgeräten. Dienstleister, welche beim Fördermittelgeber registriert sind unterstützen diese Möglichkeit mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für jede Reparatur können so 50 Prozent der Kosten übernommen werden. Maximal 100 Euro werden so bezuschusst. Dadurch kann der Produktzyklus eines Gerätes verlängert werden ohne einen finanziellen Nachteil zu erleiden. Die Verbraucher haben somit viel länger etwas von ihren Geräten und müssen keine Kosten für eine Neuanschaffung aufwenden.

Nachhaltigkeit in Deutschland

In Deutschland gibt es bisher nur für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerliche Vorteile. Die Kosten für folgende Arbeiten können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgesetzt werden:

  • Hausmeisterarbeiten
  • Winterdienstfirmen
  • Reinigungsfirmen

Maximal 4.000 Euro können dafür bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2016 wurden 1,96 Millionen Tonnen Elektrogeräte neu angeschafft. Nur 44,9 Prozent aller Altgeräte wurden zurückgenommen. Der Anteil an Geräten die zur Wiederverwendung vorbereitet werden ist mit 1,34 Prozent verschwindend gering. Dies berichtet das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos.

Bekanntlich setzen Politiker mit Lösungsvorschlägen gerne auf den schnellen Effekt. Mit Stichworten wie zum Beispiel Mietendeckel oder Mietpreisbremse wollen sie bei den Bürgern einen positiven Eindruck erwecken. Das Problem: Für komplexe Sachverhalte gibt es bekanntlich keine schnellen Lösungen. Auch das Baugesetzbuch und die Maklerprovision sollen geändert werden. Der Neubau von Häusern soll gefördert werden und bei Altbauten will man die energetische Sanierung vorantreiben. Ob all diese Maßnahmen am Ende zielführend sind, wird sich mit der Zeit zeigen.

Ursachen für problematischen Wohnungsmarkt

Verschiedene Auslöser sind der Grund für die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt. Viele Gründe bestehen schon seit mehreren Jahrzehnten und führen jetzt zu einigen Problemen.  Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Die Nachfrage steigt durch die Niedrig gehaltenen Zinsen. Dadurch steigen die Immobilienpreise, sowie die Mieten
  • Der vernachlässigte Wohnungsbau kann nicht schnell genug vorangetrieben werden
  • Die Zuwanderung in großen Städten erschwert die Wohnungssuche
  • Vorschriften und Genehmigungsverfahren hemmen den schnellen Wohnungsbau

Vor allem in der Bundeshauptstadt Berlin entwickelten sich die Wohnungsprobleme sehr schnell. Die Politik versucht dabei die Symptome zu behandeln, um dem Ganzen entgegenzuwirken. Wird keine Lösung gefunden, so werden die Engpässe am Wohnungsmarkt immer größer und dringlicher. Überwiegend in Ballungsräumen hat die Wohnungsnot schon heutzutage negative Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Mietpreisbremse: Keine Dauerlösung für den Wohnungsmangel

Die Mietpreisbremse wurde jüngst als verfassungskonform erklärt. Laut Verfassungsgericht verstößt sie nicht gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Ihr Ziel erfüllt sie deshalb aber nicht. Entgegengesetzt führt sie eher dazu, dass Sanierungen und Instandsetzungen ausbleiben. Auch Instandhaltungen der bestehenden Wohnungen bleiben dadurch wohl auf der Strecke. Die Vorschläge zu gesetzlichen Eingriffen in den Immobilienmarkt werden immer mehr, erfüllen aber häufig nicht ihren Zweck. Der Berliner Senat fordert indes die Einführung einer Deutschlandweiten Mietpreisbremse für Gewerberäume.

 

 

 

Heutzutage ist gang und gäbe im Urlaub Fotos mit dem eigenen Smartphone zu machen und diese an Freunde und Familie zu versenden. Egal ob Videos vom Brandenburger Tor oder Partyfotos auf Großveranstaltungen: Der Gesetzgeber erlaubt öffentliche Aufnahmen, wenn Personen dabei nur als Beiwerk erfasst werden. Steht man also als Tourist neben einer Sehenswürdigkeit, so kann man jederzeit legal fotografiert werden. Doch wie sieht es auf Privatgrundstücken aus? Hier gelten gesonderte Regelungen zum Thema Videoaufnahmen.

Vorsicht bei privaten Überwachungskameras

Häufig werden auf privaten Grundstücken aus Sicherheitsgründen Videoüberwachungsanlagen installiert. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob er gefilmt oder fotografiert werden möchte. Daher muss bei privaten Kameras sichergestellt sein, dass keine benachbarten Grundstücke erfasst werden. Auch angrenzende öffentliche Bereiche dürfen nicht auf den eigenen Videoüberwachungen zu sehen sein. Sobald ein benachbartes Grundstück gefilmt wird, handelt es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Dies gilt auch, wenn das fremde Grundstück nur teilweise auf der Videoaufnahme zu sehen ist.

Gerichtsurteil schafft Klarheit

Im Dezember 2018 hat das Landgericht Hamburg einen Fall zu dem Thema verhandelt (LG Hamburg, 28.12.2018, 306 O 95/18). Ein Grundstückseigentümer klagte gegen die drei Videokameras seines Nachbarn.  Der Kläger wollte dabei die richtige Einstellung der Kameras durchsetzen, da diese teilweise den öffentlichen Gehweg filmten. Auch das Grundstück des Klägers wurde teilweise gefilmt, wodurch dort befindliche Personen zu erkennen waren. Dadurch wurde das Persönlichkeitsrecht verschiedener Personen verletzt.

Das Urteil ergab, dass der Beklagte seinen drei Kameras richtig einstellen muss. Das Interesse zur Sicherung des Grundstücks rechtfertigt die fehlerhaften Kameras nicht. Allerdings muss der Beklagte die Kameras nicht entfernen. Es reicht, wenn er sie richtig einstellt und zukünftig keine fremden Grundstücke mehr filmt. Möchte der Kläger die Entfernung der Kameras durchsetzen, so muss er dies gesondert begründen und vor Gericht seine Einwände darlegen.

Nach wie vor besteht in Deutschland eine Wohnungsnot. Die beste Möglichkeit um diesem Engpass entgegenzuwirken ist der Neubau von Wohnungen. Im Jahr 2018 hat sich der Bestand an Wohnungen allerdings nur minimal erhöht. Die notwendigen Neubauzahlen werden lange nicht in allen Städten erreicht. Im Vergleich zum Jahr 2017 stieg die Anzahl an Wohnungen lediglich um 0,6 Prozent auf 42,2 Millionen Wohnungen. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner beträgt dabei 46,7 Quadratmeter. Erstmals seit Jahrzehnten stagniert die durchschnittliche Wohnfläche in Mieterhaushalten in Großstätten. Teilweise ist die Zahl sogar rückläufig. Dies ergab eine Studie des IW Institutes Köln in Kooperation mit dem Max Planck Institut für Gesellschaftsforschung.

Bundesländer unterscheiden sich

Je nach Bundesland läuft die Entwicklung der Bautätigkeit unterschiedlich. In Hamburg ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Bemühungen der Wohnungswirtschaft und des Senats zahlen sich in diesem Bundesland deutlich aus. Von Januar bis Juni 2019 wurden 5.695 Baugenehmigungen für Wohneinheiten erteilt. Im ersten Halbjahr des Jahres 2018 waren es nur 5.371 genehmigte Gebäude. Hier ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. In Hamburg ist damit zu rechnen, dass die Zahl von 11.243 genehmigten Wohnungen im Jahr 2018 überholt werden kann.

Positive Zahlen gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern. In Baden-Württemberg wurden in der ersten Hälfte 2018 etwa 20.823 Wohnungen genehmigt. In diesem Jahr sank diese Zahl auf 18.345 Wohneinheiten. Das entspricht einem Rückgang von 11,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dazu passt der bundesweite Trend: Der Wohnungsbestand steigt kaum.

Rückgang im Wohnungsbau

Laut Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts gibt es einen Zusammenhang bei den Rückgängen. Laut ihm sinkt die Zahl des Wohnungsbaus besonders dort, wo sehr dringend Wohnraum benötigt wird. Folgendes ist negativ für die Investitionsbereitschaft in Wohnungen: Die Verschärfung der Mietpreisbremse sowie eine Verlängerung des Bezugszeitraumes zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten.

Spätestens im Alter zahlt sich Immobilieneigentum aus. Viele Rentner benötigen im Alter kein großes Haus mehr, da die Kinder längst ausgezogen sind. Das eigene Objekt kann dann nach Belieben vermietet oder verkauft werden. Durch den Geldeingang leisten sich viele Rentner eine kleinere Wohnung oder erfüllen sich langersehnte Wünsche. Mit Beginn des Rentenalters treffen einige Eigentümer eine Entscheidung über die Immobilie. Lohnt sich die Kosten-Nutzen-Rechnung? Wie hoch ist der Erhaltungsaufwand? Die Wertsteigerung der Immobilie darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden.

Wohnkosten im Alter

Für Personen jenseits des Rentenalters sind die steigenden Wohnkosten ein zunehmendes Problem. Die Rente steigt nicht im selben Maße, wodurch im Alter Geldsorgen entstehen können. Über 30 Prozent des Einkommens geben die meisten älteren Mieterhaushalte für Miete aus. Im Jahr 1996 waren es hingegen noch 38 Prozent. Zu diesem Ergebnis kam eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

Vorteile von Wohneigentum im Alter

Eigentümerhaushalte ab 65 Jahren geben ungefähr 15 Prozent ihres Einkommens für die laufenden Wohnkosten und Nebenkosten aus. Dazu gehören Zins- und Tilgungszahlungen. Bei Mietern hingegen beträgt die Summe im Schnitt 34 Prozent ihres Einkommens. Diese fließen in Miete und Nebenkosten. Die Wohnungskosten für Mieterinnen und Mieter ab 65 Jahren sind seit dem Jahr 1996 deutlich gestiegen. Mit über 100 Prozent mehr Kosten müssen sie heute rechnen. Bei Eigentümern hingegen sind es nur 77 Prozent höhere kosten als im Jahr 1996. An diesem Beispiel lässt sich erkennen, dass Immobilieneigentum im Alter einen finanziellen Vorteil darstellen kann.

Die oben genannte Studie bietet einen Lösungsvorschlag für das Problem:

  • Verstärkung des sozialen Wohnungsbaus
  • Anpassung des Wohngeldes
  • Förderung des Wohneigentums

Letzteres wirkt sich allerdings nur langfristig aus. Der Wohnungs- und Hauskauf muss in jungen Jahren geschehen, um im Alter davon zu profitieren.

In der Planungsphase der Immobilienschenkung steht häufig die Zehn-Jahres-Frist im Vordergrund. Dabei kann es viele verschiedenen Gründe für die Schenkung von Haus- und Grundeigentum geben. Damit kann zum Beispiel eine finanzielle Basis für den Immobilienerwerb der Kinder geschaffen werden. Außerdem wollen sich ältere Eigentümer häufig von den Bewirtschaftungskosten befreien oder den künftigen Nachlass aus steuerlichen Gründen gering halten.

Im Todesfall nach einer Schenkung gelten einige Besonderheiten. Es gibt einen Pflichtanspruch für Ehepartner und Kinder. Wenn es innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod eine Schenkung gab, wird diese dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Dabei wird allerdings nur im ersten Jahr der volle Betrag berechnet. Danach sinkt er jedes Jahr um 10 Prozent ab. Diese Frist beginnt allerdings nicht zu laufen, wenn sich der Verstorbene umfangreiche Rechte an der Immobilie vorbehalten hat.

Auch im Steuerrecht ist die Zehn-Jahres-Frist von Bedeutung. Wenn zwischen der Übertragung der Immobilie und einer weiteren Schenkung mehr als zehn Jahre liegen, so können persönliche Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden. Dies gilt auch für eine Erbschaft.

Vorsicht bei Sozialleistungen

Ist der Schenker plötzlich auf Sozialleistungen angewiesen, geraten die Schenkungen der letzten Jahre in den Fokus. Deshalb ist hier in einigen Fällen Vorsicht geboten. Rückforderungen werden innerhalb der Familie häufig nicht geltend gemacht. Im Gegensatz dazu können staatliche Stellen einen Rückforderungsanspruch für sich durchsetzen. Die Schenkung und die spätere Bedürftigkeit soll nicht zu lasten der Allgemeinheit gehen. Daraus resultiert meist eine monatliche Geldzahlung, begrenzt auf die Höhe des Schenkwertes. Ist die 10 Jahres Frist vorbei, so ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt wurde. Dabei ist es irrelevant in welchem Umfang dem Schenker Nutzungsrechte am Grundstück zustehen. Für die Frist ist diese Tatsache nicht bedeutend.

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