Energieausweis

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist am 1.11. 2020 inkraft getreten und brachte unter anderem neue Regelungen rund um den wichtigen Energieausweis mit sich. Immobilieneigentümer müssen nun neue Regeln beachten – wir erklären die wichtigsten Änderungen!

Wichtige Änderungen rund um den Energieausweis

Das Wichtigste zuerst: Der Energieausweis gibt genaue Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Das besagt aber noch nicht, wie hoch genau letztlich die Aufwendungen für die Nebenkosten bzw. Heizkosten sein werden! 

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Sie werden für dasselbe Objekt eine jeweils andere Einschätzung aufweisen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wer in seiner eigenen, bereits fertiggestellten Immobilie wohnt, benötigt keinen Energieausweis, auch wenn manchmal anderslautende Informationen zu lesen sind.

Das sind die Eckpunkte des Energieausweises

  • Erstellte Ausweise sind nach wie vor zehn Jahre gültig.
  • Bedarfsausweise sind in der Regel teurer als Verbrauchsausweise, liefern aber auch genauere Informationen.
  • Geht es um den Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020, dann ist die jeweils gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Basis.
  • Seit dem 1.11.2020 gilt das neue GEG. Es gibt allerdings eine Ausnahme, und zwar wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet werden soll. Dann kommt bis zum Mai 2021 für den Energieausweis noch die EnEV von 2014 zur Anwendung.
  • Immer, wenn Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude vernietet oder verkauft werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Neu ist, dass das auch für Maklerinnen und Makler gilt.
  • Neu ist ebenfalls, dass bei der Erstellung des Ausweises nicht mehr zwingend eine Objektbegehung notwendig ist! Als Eigentümer kann man dem entsprechenden Aussteller des Ausweises nun auch Fotos zur Verfügung stellen, anhand derer er sich ein Bild vom Zustand des Gebäudes und seinen energetischen Eigenschaften machen kann. Das können Fotos von der Fassade, des Daches, der Fenster, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Heizungsanlage sein.
  • Zusätzlich sind in den Energieausweisen ab sofort auch weiterführende Angaben zur Art des Energieträgers für die Wärmeerzeugung zu machen, damit die CO2-Emissionen ermittelt werden können. Auch die prüfpflichtigen Klima- und Lüftungsanlagen sind relevant.

Insgesamt die eine oder andere Erleichterung, allerdings auch ein straffer Kurs, der gut zu den Klimazielen der Regierung passt.

 

(Foto: © Michal Jarmoluk, Pixabay)

Zensus

Der Zensus ist eine statistische Erhebung rund um die Lebenssituation der Menschen in Deutschland. Wie leben sie, wie arbeiten sie? Früher war das unter dem Begriff: Volkszählung bekannt, die nicht immer auf Gegenliebe stieß. Viele Menschen wollten sich nicht „zählen“ lassen und schlugen den beauftragten Personen die Tür vor der Nase zu.

Der Zensus wird verschoben 

Seit 2011 soll der Zensus EU-weit alle zehn Jahre durchgeführt werden. Doch die Erhebung wird 2021 nicht durchgeführt werden. Die Corona-Pandemie steht dem im Weg. Am 10. Dezember 2020 wurde beschlossen, dass der neue Stichtag für den Zensus der 15. Mai 2022 ist. Doch wozu werden diese Daten eigentlich konkret gebraucht?

Viele Entscheidungen, die in Städten, Gemeinden und im Bund getroffen werden, hängen eng mit den Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zusammen. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Natürlich gibt es dafür jede Menge Daten in den Verwaltungsregistern, sodass viele Bürger gar nicht befragt werden müssen. Die vorhandenen Daten werden jedoch durch Stichproben ergänzt und es werden teilweise Gebäude und Wohnungen gezählt. Dafür sind Vor-Ort-Befragungen notwendig, die in Zeiten einer Pandemie natürlich nicht möglich sind. 

Ermittelt werden folgende Daten:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

2022 wird gezählt 

Hoffentlich wird es im nächsten Jahr problemlos möglich sein, die Befragungen rund um den Zensus durchzuführen. Sollte das der Fall sein, dann werden die Ergebnisse für die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet. Momentan wird davon ausgegangen, dass ausreichend Beamte zur Verfügung stehen werden, um diese umfangreichste, jemals durchgeführte statistische Erhebung in Deutschland zu machen. In Folge der Corona-Pandemie war dies auch aus personellen Gründen nicht realisierbar. Angestellte und Beamte der Kommunen und auch der statistischen Ämter wurden für Coronabezogene Aufgaben eingesetzt. So hatten und haben sie etwa die Nachverfolgung der Kontakte infizierter Personen zum Auftrag.

(Foto: © Wynn Pointaux, Pixabay)

Änderungen 2021

Über einige wichtige Gesetzesänderungen, die 2021 anstehen, haben wir bereits berichtet. Es gibt weitere Neuerungen, die für Immobilieneigentümer und Mieter eine direkte oder indirekte Bedeutung haben. Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Der Solidaritätszuschlag wurde seit 1991 erhoben, um die Wiedervereinigung zu finanzieren und die neuen Bundesländer an das Niveau der alten anzupassen. Für 90 Prozent der Arbeitnehmer fällt im Zuge der Änderungen 2021 dieses Minus auf dem Lohnzettel nun weg, für 6,5 Prozent wird der Soli gesenkt. Nur Besserverdienende und manche Unternehmen müssen weiterhin den vollen Beitrag bezahlen. 
  • Der Mehrwertsteuersatz wird wieder auf die vollen 19 bzw. 7 Prozent angehoben. Er war wegen der Corona-Pandemie auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden.
  • Die Grundrente wird eingeführt. Ein Erfolg für alle Menschen mit geringem Einkommen, die mehr als 35 Jahre berufstätig waren, aber weniger als 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielen konnten. Rund 1,3 Millionen Menschen, hauptsächlich Frauen, werden von diesem Zuschuss auf die Rente profitieren. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung.
  • Es ist gut, dass wir in Deutschland einen Mindestlohn haben, an den Unternehmen sich halten müssen. Dieser Mindestlohn steigt ab Januar wieder einmal an, und zwar auf 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli werden es 9,60 Euro sein. Auch Auszubildende bekommen mehr Geld, und zwar mindestens 550 Euro. Ihr Mindestverdienst lag ihm letzten Jahr noch bei 515 Euro.
  • Es gibt leichte Erhöhungen bei den Hartz-IV-Regelsätzen, dem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und dem Wohngeld. Auch die Pendlerpauschale wird erhöht. Für die ersten 20 Kilometer gibt es wie bisher je 30 Cent, ab dem 21. Kilometer können 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit unabhängig von der Art des Fortbewegungsmittels von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie steigt von 8,8 Prozent auf 10 Prozent.

Wie immer gilt: Jeder Bürger ist in der Pflicht, sich über seine Ansprüche und die Änderungen 2021 zu informieren. Viele Leistungen kann man auch nachträglich noch beantragen, bei anderen laufen die Fristen ab. Gut informiert zu sein ist also unerlässlich, wenn man Geld sparen und seine Vorteile nicht verschenken will.

 

 

 

(Foto: © Iximus, Pixabay)

Immobilie finanzieren

Viele Menschen konnten sich in den letzten Jahren leicht eine Immobilie finanzieren, da die Zinsen auf einem unglaublich niedrigen Niveau waren. Sie sanken sogar 2020 noch weiter und lagen teilweise bei unter 0,4 Prozent, und das bei einer Zinsbindung von zehn Jahren. Doch wie wird es in Zukunft weitergehen?

Eine Immobilie finanzieren bleibt günstig 

Auch für das aktuelle Jahr 2021 wird von Experten ein sehr niedriges Zinsniveau erwartet. Sie schlussfolgern das daraus, dass die Europäische Zentralbank weiterhin Geld in den Markt pumpt. Die Zinsbindungen könnten sich eventuell verlängern, sodass der Unterschied zwischen langen und kurzen Laufzeiten wieder größer werden könnte. Ob es beim Thema Baufinanzierung tatsächlich zu Minuszinsen kommen könnte, ist reine Spekulation. Rechnet man jedoch bei einigen Programmen der KfW genau nach und bezieht die Tilgungszuschüsse ein, kommt man rechnerisch auf einen Minuszins.

Doch wie wichtig ist die Höhe der Zinsen, wenn es um den Kauf oder Bau einer Immobilie geht?

Die Höhe der Zinsen gibt nicht den Ausschlag 

Natürlich sind die Zinsen nicht unwichtig, wenn Menschen sich für oder gegen eine Immobilie entscheiden, doch sie geben nicht den Ausschlag. Viel relevanter ist es, wie sich der Immobilienmarkt entwickelt. 

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es viele Stimmen, die vor einem Einbruch der Kauffreude warnten, doch diese Warnungen bestätigten sich nicht. Weiterhin ist Wohneigentum sehr stark nachgefragt. Aus diesem Grund werden gerade in den Ballungsgebieten die Preise weiterhin steigen. Und hier hat die Pandemie doch eine Auswirkung, denn sie verändert die Arbeits- und Lebensbedingungen. Wer im Home-Office arbeiten kann, ist nicht unbedingt darauf angewiesen, dass seine Immobilie sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet. Die Randlagen und die sogenannten B-Städte gewinnen an Attraktivität und werden dadurch teurer.

Die extrem starken Preissteigerungen haben zwar leicht nachgelassen, insgesamt werden die Preise aber weiter anziehen. Eine Immobilie finanzieren, das ist teurer als früher, da zwar die Zinsen sehr stark sanken, die Preise jedoch gleichzeitig stiegen.

 

(Foto: © ADD, Pixabay)

Neu in 2021

Wie in jedem Jahr ändert sich auch mit dem Start von 2021 einiges in Bezug auf Gesetze und Regeln rund um die Immobilienbranche und mehr. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick! Lesen Sie nun die wichtigsten Neuerungen:

Das ist neu in 2021

  • Das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist seit dem 1.11.2020 gültig. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegeset und führt diese zusammen. So werden die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander abgestimmt. Sinnvoll und einer Erleichterung!
  • Als Käufer, der sich für ein von einem Makler angebotenes Objekt interessiert, haben Sie seit dem 23. Dezember 2020 einen deutlichen Preisvorteil. Die Kosten für die Maklerprovision werden nun zwischen Anbieter und Käufer/in geteilt.
  • Kommunen haben es leichter, Bauland zu mobilisieren und bereitzustellen und so Bauherren in ihre Gemeinden zu locken. Enthalten ist jedoch die umstrittene Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
  • Sie haben Kinder? Dann sollten Sie schnell noch das Baukindergeld beantragen. Die Frist wurde um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bis dahin müssen Sie einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung bekommen oder mit dem Bau begonnen haben.
  • Deutlich mehr Bürger profitieren ab dem 1. Januar 2021 von der Wohnungsbauprämie. Die Förderung und die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben.
  • Zum Jahresbeginn gibt es auch eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Die Preisgestaltung wird deutlich freier, es wird keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr geben. 
  • Zudem werden die Anträge für Familienleistungen vereinfacht, die Vor-Ort-Apotheken werden gestärkt, Kindergeld und Freibeträge werden erhöht und es gibt Vorgaben für den neuen Personalausweis.

 

(Foto: © Thomas Ulrich, Pixabay)

GEG

Das GEG ist nun gültig! An alle Bauherren und Hausbesitzer: Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es soll uns mit großen Schritten weiter in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz bringen und bringt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden durch das Gesetz aufeinander abgestimmt. Und es gibt wieder einiges, das beachtet werden muss. Das sind die Regeln im Überblick:

Das neue GEG im Überblick 

Das Heizen verbraucht den größten Teil der Energie in privaten Haushalten, darum findet sich hier auch das große Einsparpotenzial. Bauherren müssen in Zukunft zum Heizen mindestens eine Form der erneuerbaren Energie nutzen, also eine der folgenden Varianten installieren: 

  • Solarwärme
  • Photovoltaik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (etwa eine Brennstoffzellenheizung, in der Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird) 
  • Fern- oder Abwärme verwenden. 

Leider wird selbst produzierter Strom dabei nicht angerechnet.

 

Was in Zukunft verboten ist

Ineffiziente Heizungen dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Heizen mit Heizöl oder Kohle ist an 2026 nur noch ausnahmsweise zulässig. Kessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.

Was an Wichtigkeit gewinnt:

Wer kauft oder umfassend saniert, der muss eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Der Berater kann frei gewählt werden. Die Beratung erfolgt kostenlos, muss jedoch von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden.

Den Energieausweisen von Gebäuden kommt eine größere Bedeutung zu. Die Berechnungen müssen einsehbar sein. Die CO2-Emissionen des Gebäudes müssen im Energieausweis angegeben werden. Auch Makler müssen nun einen Ausweis vorlegen, wenn sie Interessenten eine Immobilie zeigen. Die Aussteller von Energieausweisen müssen adäquate Methoden empfohlen, mit denen saniert werden kann. 

Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird sich noch deutlicher auf seinen Wert auswirken.

Es gibt auch gute Nachrichten:

Im Gesetz ist verankert, mit welcher staatlichen Förderung Bauherren rechnen können: 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung werden übernommen. Eine Alternative sind steuerliche Vergünstigungen. 

Das neue GEG gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt werden.

 

 

 

(Foto: © Michal Krenovsky, Pixabay)

Maklerprovision

Einige Kaufwillige haben sicherlich schon darauf gewartet, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt: Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zur Hälfte geteilt. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.

Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision

Bisher war es so, dass es viele verschiedene, regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, finden einige Diskussionen voraus. Lediglich bei der Vermittlung von Mietwohnungen gab es schon ernsthafte Bemühungen um ein einheitliches Provisionsmodell, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass derjenige die Provision tragen muss, der den Makler beauftragt hat. Doch dieses Modell wird nun durch das neue Gesetz abgelöst: Von nun an müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.

Erleichterung gerade für junge Familien 

Das Ziel dabei ist, dass gerade jungen Familien ermöglicht werden soll, sich eine Immobilie zu kaufen. Denn wer nur ein begrenztes Budget hat, für den fallen auch vermeintlich „kleine“ Beträge wie die Maklerprovosion, die je nach Kaufpreis einige Tausend Euro betragen kann, ins Gewicht.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die (…) vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. In Zukunft gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. (…) Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge.“ 

Wichtig zu wissen ist, dass unterschiedliche Provisionshöhen nicht wirksam geschlossen werden können.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

Höhe der Miete

Höhe der Miete: Welchen Anteil am Einkommen sollte die Miete haben? Normalerweise sagt man, nicht mehr als 30 Prozent, doch die Realität sieht heute meistens anders aus. In immer mehr deutschen Städten und Landkreisen sind Wohnungssuchende bereit, auch mehr als 30 Prozent ihres monatlichen Gesamtbudgets auszugeben. Dabei kann das dazu führen, dass man nicht mehr genug Geld für die Lebensführung hat.

Die Frage ist, ob „Bereitschaft“ in diesem Zusammenhang der passende Begriff ist. Die Höhe der Miete für eine Wohnung oder ein Haus sind in den letzten Jahren immens gestiegen, sodass Mieter gar keine andere Wahl mehr haben.

Höhe der Miete: Bayern am teuersten

Die Zahlen kommen von Anbieter ImmoScout24, der die Angaben von einer Million registrierten Nutzern des ersten Halbjahres 2020 analysiert hat. Die Interessenten haben ihr Haushaltsnettoeinkommen angegeben, das mit den Angebotskaltmieten ins Verhältnis gesetzt wurde. Es zeigte sich, dass besonders und Bayern Menschen bereit sind, einen großen Teil ihres Einkommens für die Miete auszugeben. In zehn Städten und Kreisen war das bemerkbar. Gleichzeitig sind in Bayern die Nettoeinkommen besonders hoch, bei den registrierten Münchner Nutzern von ImmoScout24 lag es bei 3.003,50 Euro pro Monat.

Auch in anderen Städten ist die Lage angespannt

In den Top 7 Städten Deutschlands zu wohnen bedeutet, einen großen Teil seines Einkommens für die Miete auszugeben. Nur noch Berlin liegt unter der 30-Prozent-Regel, allerdings ganz knapp mit 29,72 Prozent. Es folgen Düsseldorf mit 31,32 Prozent, Frankfurt am Main  mit 32,74 Prozent, Köln mit 33,01 Prozent, Hamburg mit 33,17 Prozent und Stuttgart mit 34,4 Prozent. München führt mit 35,08 Prozent die Rangliste an.

Schaut man etwa in den Kreis Bautzen, dann ist die Lage deutlich entspannter. Hier sind nur durchschnittlich 22,94 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete aufzubringen. Auch Sachsen-Anhalt, der Saalekreis und Dessau-Roßlau sowie Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern liegen unter der 25-Prozent-Marke. In manchen Städten sollte man lieber kaufen, anstatt zu mieten. Das kann aufgrund der niedrigen Zinsen und der steigenden Höhe der Miete dauerhaft günstiger sein.

(Foto: © Kai Pilger, Pixabay)

Ladenmiete

Es sind harte Zeiten, gerade für Ladenbetreiber, Cafébesitzer und Einzelhändler, die ohnehin durch die sich leerenden Innenstädte unter Druck stehen. Nun bricht Corona in ihr Leben ein und verschärft die Situation erneut. Viele Läden mussten schließen, für viele lohnt es sich gar nicht mehr, das Geschäft geöffnet zu halten, was schließlich auch Kosten erzeugt. Nun stehen die kalten Monate vor der Tür und die Lage verschlimmert sich erneut. Doch kann ein Mieter die Zahlung der Ladenmiete einfach aussetzen?

Die Ladenmiete einfach nicht mehr zahlen? Keine gute Idee

Restaurants und Geschäfte müssen mit weiteren Einschränkungen rechnen. Die Kunden werden oftmals ausbleiben und weiter ins Netz abwandern, um dort online zu bestellen. Die aktuelle Krise beschleunigt den Wandel in den Innenstädten, die ihr Gesicht immer mehr verändern.

Doch auch, wenn man die Notlage der gewerblichen Mieter verstehen kann: Die Ladenmiete muss trotzdem gezahlt werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt bestehen, auch wenn der Laden nicht geöffnet werden darf. Das Problem darf nicht einfach auf den Vermieter abgewälzt werden, der bei fehlenden Einnahmen ebenfalls Probleme bekommen kann. Nun gibt es ein entsprechendes Urteil.

Das Gericht urteilte im Sinn des Vermieters 

Im konkreten Fall ging es um eine Geschäftsmieterin, die aufgrund einer behördlichen Anweisung wegen Corona ihren Laden schließen musste. Sie stellte daraufhin die Zahlung der Miete für einen Monat ein. Das geschah zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Heidelberg (LG Heidelberg, 30.07.2020, 5 O 66/20) entschied.

Die Schließung der Räume hatte ihren Grund nicht in den Räumen selbst, es gab keinen Sachmangel oder ähnlichen Umstand. Es war lediglich aufgrund der Coronapandemie nicht mehr erlaubt gewesen, das Geschäft mit Publikumsverkehr geöffnet zu halten. Die hoheitliche Maßnahme wegen des Infektionsschutzes stellt grundsätzlich keinen Mangel der Mietsache dar. Sie liegt in der Verantwortung des Mieters.

Wichtig zu wissen: Gerade für laufende Kosten wie eine Ladenmiete hat der Staat umfangreiche Hilfspakete geschnürt.

(Foto: © Michael Gaida, Pixabay)

Kamine und Kachelöfen

Wenn im Herbst die Temperaturen fallen, dann ist die Zeit der Kamine und Kachelöfen gekommen. Das Heizen mit Holz spart nicht nur Kosten für Öl oder Gas, es erzeugt auch eine besonders wohlige Wärme, die viele Nutzer zu schätzen wissen. Mit dem Blick durch die Scheibe des Kamins auf das flackernde Feuer weiß man die kalte Jahreszeit auf einmal zu schätzen. Doch so angenehm sich das anfühlt, man sollte bei diesem Thema auch das Klima nicht außer acht lassen.

Sind Kamine und Kachelöfen umweltfreundlich oder klimaschädlich?

Die gute Nachricht ist: Das Verfeuern von Holz ist klimaschonend, denn es wird dabei nur die Menge an CO2 freigesetzt, die der Baum im Lauf seines Lebens gespeichert hat. Dennoch entstehen beim Verbrennen von Holt schädliche Emissionen, sodass einige Punkte beachtet werden müssen. 

  1. Holz muss vollständig verbrennen, sonst werden giftiges Kohlenmonoxid, klimaschädliches Methan und Rußpartikel frei. Zudem entstehen auch geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen sowie krebserregende Kohlenwasserstoffe, Salzsäure und Feinstaub. Das lässt sich vermeiden, indem man nur moderne Feuerstätten betreibt, die diese unerwünschten Ausstöße minimieren.
  2. Um den passenden Kamin oder Kachelofen zu finden, kann man sich auf ein Energielabel verlassen. Seit 2020 wird für besonders schonenden Geräte sogar der Blaue Engel verliehen.
  3. Kamine und Kachelöfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards. Sie müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Dabei erweist sich ein Neukauf oftmals als günstiger.

 

Welchen Standards müssen solche Öfen und Kamine entsprechen?

Die Anforderungen an Kamine und Kachelöfen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt. Darin heißt es, dass Öfen aus den Jahren 1985 bis 1994 bis zum 31.12.2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, falls sie die Grenzwerte nicht einhalten.

Tipps zum Heizen:

  • Verfeuern Sie nur Holz mit einer maximalen Restfeuchte von 25 %.
  • Wenn es mit dem Anzünden nicht klappt, kann der Schornsteinfeger helfen.
  • Die richtige Einstellung der Luftzufuhr ist einer der Tricks, wie es mit dem Heizen optimale funktionieren kann. Das ist daran erkennbar, dass im Inneren des Ofens keine Rußablagerungen verbleiben.
  • Achtung, Sicherheit! Stellen Sie keinesfalls brennbare Gegenstände in die Nähe der Feuerquelle.

 

 

 

 

(Foto: © htmhorgasm, Pixabay)

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