Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist am 1.11. 2020 inkraft getreten und brachte unter anderem neue Regelungen rund um den wichtigen Energieausweis mit sich. Immobilieneigentümer müssen nun neue Regeln beachten – wir erklären die wichtigsten Änderungen!
Wichtige Änderungen rund um den Energieausweis
Das Wichtigste zuerst: Der Energieausweis gibt genaue Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Das besagt aber noch nicht, wie hoch genau letztlich die Aufwendungen für die Nebenkosten bzw. Heizkosten sein werden!
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Sie werden für dasselbe Objekt eine jeweils andere Einschätzung aufweisen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wer in seiner eigenen, bereits fertiggestellten Immobilie wohnt, benötigt keinen Energieausweis, auch wenn manchmal anderslautende Informationen zu lesen sind.
Das sind die Eckpunkte des Energieausweises
- Erstellte Ausweise sind nach wie vor zehn Jahre gültig.
- Bedarfsausweise sind in der Regel teurer als Verbrauchsausweise, liefern aber auch genauere Informationen.
- Geht es um den Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020, dann ist die jeweils gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Basis.
- Seit dem 1.11.2020 gilt das neue GEG. Es gibt allerdings eine Ausnahme, und zwar wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet werden soll. Dann kommt bis zum Mai 2021 für den Energieausweis noch die EnEV von 2014 zur Anwendung.
- Immer, wenn Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude vernietet oder verkauft werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Neu ist, dass das auch für Maklerinnen und Makler gilt.
- Neu ist ebenfalls, dass bei der Erstellung des Ausweises nicht mehr zwingend eine Objektbegehung notwendig ist! Als Eigentümer kann man dem entsprechenden Aussteller des Ausweises nun auch Fotos zur Verfügung stellen, anhand derer er sich ein Bild vom Zustand des Gebäudes und seinen energetischen Eigenschaften machen kann. Das können Fotos von der Fassade, des Daches, der Fenster, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Heizungsanlage sein.
- Zusätzlich sind in den Energieausweisen ab sofort auch weiterführende Angaben zur Art des Energieträgers für die Wärmeerzeugung zu machen, damit die CO2-Emissionen ermittelt werden können. Auch die prüfpflichtigen Klima- und Lüftungsanlagen sind relevant.
Insgesamt die eine oder andere Erleichterung, allerdings auch ein straffer Kurs, der gut zu den Klimazielen der Regierung passt.
(Foto: © Michal Jarmoluk, Pixabay)