Vererben oder vermachen?

Vererben oder vermachen: Diese Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten, wenn man die Unterschiede kennt.

Vererben oder vermachen: Was sind die Unterschiede?

Die Erben erhalten ihren Teil nach dem Ableben des Erblassers automatisch. Möchte man hingegen einer Person, die eigentlich nicht erbberechtigt ist, eine Sache hinterlassen, dann muss man ihr diese Sache vermachen. Das Ganze nennt sich dann “Vermächtnis”. Man kann sowohl Gegenstände, Geld, Immobilien oder Kunstwerke als Vermächtnis übergeben, jedoch auch etwa ein befristetes Wohnrecht. Die Person, welcher das Vermächtnis hinterlassen wird, zählt deswegen jedoch nicht als Erbe und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Im Gegenteil muss sie ihr Vermächtnis bei den Erben einfordern, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Allerdings kann ein Erbe zusätzlich mit einem Vermächtnis bedacht werden, das er mit eventuellen anderen Erben nicht teilen muss.

Der wesentliche Unterschied: Ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft bekommen den gesamten Nachlass, also auch inklusive eventueller Schulden. Bei einem Vermächtnis wird ganz konkret ein bestimmter Gegenstand vermacht.

Fristen müssen eingehalten werden

 

Beim Thema: Vererben oder vermachen müssen immer auch gewisse Fristen eingehalten werden. Der Begünstigte eines Vermächtnisses muss seinen Teil rechtzeitig bei den Erben einfordern und unter Umständen sogar vor Gericht ziehen. Ein Erbe bekommt den Nachlass hingegen automatisch, wenn er ihn nicht fristgerecht ausschlägt. Den Pflichtteil eines Erbes bekommt er auch, wenn kein Testament vorliegt. Gerade im Fall von Immobilien kann das zu Streitigkeiten führen, wenn mehrere Erben sich einigen müssen, was mit dem Nachlass geschehen soll.

Eine vermachte Immobilie zu übergeben, nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Die Erben müssen die Übergabe nämlich erst dann vollziehen, wenn sie selbst als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen, und das kann dauern. Sollten in der Zwischenzeit etwa wichtige Renovierungen anstehen, kann schnell ein Streit entbrennen. Denn wer muss die Kosten in dieser Übergangsphase tragen? In der Regel sind es die Erben, welche den Betrag vorstrecken müssen und ihn sich beim Vermächtnisnehmer zurückholen können.

Wer ein Vermächtnis hinterlassen will, sollte sich juristisch beraten lassen. Es gibt hier viele verschiedene Möglichkeiten und einiges zu beachten.

 

 

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Mieten Berlin: Sie sind ein Paradebeispiel für die Entwicklung der Mieten in Deutschland. Sie steigen seit Jahren kontinuierlich an und werden vermehrt zu einer Belastung für viele Mieter. Da die Höhe der Mieten immer auch von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, sind die Bewohner beliebter Städte am meisten betroffen. Berlin zieht immer mehr Menschen an und wächst, und damit auch seine Mieten. Dem hat die Politik vor rund einem Jahr einen Riegel vorgeschoben: Den Mietendeckel. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahme liegen nun die ersten Erkenntnisse vor.

Mieten Berlin: Die ersten Auswirkungen des Mietendeckels

Was genau ist der Mietendeckel? Die Mieten Berlin wurden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Weitere Erhöhungen sind damit nicht möglich. Eine Aktion, die in Deutschland einmalig ist. Doch anstatt dass sich eine Verbesserung für Mieter ergibt, tauchen neue Probleme auf, mit denen niemand gerechnet hat: Wie das Internetportal ImmoScout24 ermittelte, sinkt die Zahl der Mietangebote. Gleichzeitig werden mehr Eigentumswohnungen zum Kauf angeboten. Droht das Experiment zu scheitern?

Zunächst schien die Aktion erfolgreich zu sein. Die Mietpreise blieben stabil und sanken in manchen Bezirken sogar. Während Neubaumieten zwischen Mai 2019 und Mai 2020 um 7,5 Prozent gestiegen waren, sanken sie nun um durchschnittlich zwei Prozent. 

Doch die Eigentümer, die um ihre Rendite bangen müssen, reagieren auf unerwartete Weise: Anstatt weiter zu vermieten, bieten sie ihre Wohnungen zum Verkauf an. Insgesamt sank das Angebot an Mietwohnungen um 28 Prozent, ältere Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurde, sind sogar um 44 Prozent seltener im Angebot. Dafür stieg das Gesamtangebot an Eigentumswohnungen um 20 Prozent, Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, sind sogar um 37 Prozent häufiger im Angebot.

Niedrigere Miete = weniger Wohnungen

Der Druck auf den Wohnungsmarkt wächst. Einerseits macht der Mietendeckel Berlin zu einem noch attraktiveren Pflaster, andererseits werden weniger Wohnungen gebaut und in vorhandene Objekte wird weniger investiert.Die Konkurrenz um die verfügbaren Objekte steigt an. Manche Vermieter erheben sogenannte Schattenmieten. Ob die mangelnde Investitionsbereitschaft mit den steigenden Bau- und Grundstückspreisen zusammenhängt oder doch der Mietendeckel verantwortlich ist und welchen Anteil die Corona Krise an der Entwicklung hat, lässt sich nicht mir Sicherheit sagen. Fakt ist jedoch, dass die Politik bei diesem Thema nachbessern sollte.

 

 

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Immobile wirklich wert

Jetzt ist eine gute Zeit, um eine Immobilie zu verkaufen. Die Preise sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die meisten Objekte bringen eine gute Rendite. Nur, wer in Corona-Zeiten einen Notverkauf anstoßen musste, hat eventuell mit Einbußen rechnen müssen. Ansonsten wird der Aufwärtstrend in der nächsten Zeit wahrscheinlich kein Ende nehmen. Doch es gibt ein Problem: Viele Immobilienbesitzer schätzen den Wert ihres Objekts zu hoch ein.

Was eine Immobilie wirklich wert ist, hängt von vielen Faktoren ab

Was eine Immobilie wirklich wert ist, hängt zum Beispiel nicht zwingend damit zusammen, was man einmal dafür bezahlt hat. Auch die supermoderne Küche in dem eigenwilligen Design treibt nicht unbedingt den Preis nach oben. Und das ein Viertel mal angesagt war, ist auch nicht unbedingt hilfreich. Bei der Ermittlung eines Verkaufspreises stehen Besitzern oft die Emotionen im Weg. Sie haben so viele persönliche Bindungen an das Haus oder die Wohnung, dass der objektive Blick verstellt ist. Wird dann ein zu hoher Preis aufgerufen, kann die Immobilie schnell zum Ladenhüter werden.

Eine marktgerechte Bewertung ist ein Muss, wenn es um einen Verkauf geht. Dafür stehen heute verschiedene Tools und Berechnungsmethoden bereit, anhand derer man teilweise online selbst eine Schnellbewertung durchführen kann. Das sind zum Beispiel:

  • das RIWIS Regionales immobilienwirtschaftliches Informationssystem vom Analysehaus Bulwiengesa
  • das Quartiersinformationssystem QUIS von Analyse & Konzepte Immoanalytics #
  • der Immobilien-Wert-Check (IWC) von der Beratungsgesellschaft F+B 
  • LORA von der Erfurter On-Geo GmbH

Doch das beste Tool ersetzt nicht den Menschen, der dessen Ergebnisse interpretiert und ergänzt.

Experten helfen beim Verkauf

Ein Experte hat die Erfahrung, die letztlich den Ausschlag gibt. Er kennt den Markt vor Ort und dessen Entwicklung genau und unterfüttert die Zahlen aus Tools und Informationssystemen mit seinen Kenntnissen. Wer eine Immobilie verkaufen oder auch kaufen möchte, sollte mit einem Spezialisten zusammen arbeiten, der auf die entsprechende Region spezialisiert ist.

Es sind viele Faktoren, die bestimmen, was eine Immobilie wirklich wert ist und welchen Preis man mit ihr erzielen kann. Neben der Lage und der örtlichen Entwicklung, der Infrastruktur und dem durchschnittlichen Preis in der Gegend sind es auch die Grundstücksgröße (bei einem Haus), die bauliche Ausstattung und die Anforderungen der EnEV. Vor einem Verkauf – und einem Kauf – sollte also immer eine fachliche Beratung stattfinden.

 

 

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Maklergebühren

Käufer und Käuferinnen von Immobilien können sich bald auf eine deutliche Entlastung freuen. Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, dass die Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt hat. Die Neuerung: Künftig müssen die Maklerkosten hälftig geteilt werden. Wer eine Immobilie sucht und über einen Makler findet, muss bald also nicht mehr als die Hälfte der Gebühren bezahlen.

Verkäufer müssen die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen

Im Kampf um die besten Immobilien stehen Interessenten oft in Konkurrenz zueinander. Das hat dazu geführt, dass Verkäufer nach Belieben die anfallenden Maklergebühren auf sie übertragen konnten. Wer diese nicht übernehmen wollte, schied eben als potenzieller Käufer aus. Und das, obwohl die Beauftragung des Maklers oft vom Verkäufer ausgeht. Mit dem neuen Gesetz soll sich das jedoch ändern, sodass Käufer finanziell entlastet werden.

In Zukunft ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklergebühren nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner, welcher den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Maklergebühren selbst trägt. Dabei muss der Auftraggeber zuerst seinen Anteil bezahlen, bevor die andere Partei zahlungspflichtig wird.

Neuregelung gilt nur für Verbraucher 

Eine wichtige Einschränkung gibt es bei dieser Neuregelung: Sie gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Gewerblich agierende Käufer können von dieser Regelung also nicht profitieren, in solchen Fällen kann die Provision weiterhin frei vereinbart werden. 

Der gewerbliche Status des Maklers ist hingegen unerheblich für die Wirksamkeit. Selbst, wenn er nur in geringem Umfang tätig ist, unterliegt er den neuen Vorschriften. Manchmal schließt der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag. In diesen Fällen sollen in Zukunft beide Parteien einen Provisionsanteil in gleicher Höhe zahlen. Anderslautende Vereinbarungen können dann nicht mehr rechtskräftig geschlossen werden.

Maklerverträge nur noch in Textform

Ebenfalls neu: Maklerverträge sollen nur noch in Textform abgeschlossen werden können. Bisher genügte eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag, damit einem Eigentumswohnung oder ein Haus den Besitzer wechselte. Zukünftig soll mindestens eine E-Mail erforderlich sein. 

Das Gesetz wird voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 in Kraft treten.

 

 

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Klima schützen

Das Klima schützen: so wichtig wie nie. Die Bevölkerung Deutschlands scheint von einer Krise in die nächste zu stolpern. Kaum ist die Notwendigkeit des Klimaschutzes im Bewusstsein der meisten Bürger angelangt, stützt mit Corona die nächste Krise alle in Verunsicherung. Der Unterschied: Corona ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein zeitlich begrenztes Problem, während der Klimaschutz eine dauerhafte Angelegenheit ist. Zudem ist der Klimawandel komplizierter, denn das Zusammenspiel aus allen relevanten Faktoren ist nicht leicht zu verstehen. Laut einer forsa-Umfrage sind sich fast drei Fünftel aller Bundesbürger sicher, dass die Klimakrise gravierendere Auswirkungen haben wird als Corona. Die Mehrheit aller Befragten wünscht sich, dass die erneuerbaren Energien einen noch höheren Stellenwert bekommen sollen. Die Regierung leistet dem Vorschub.

Mit einer neuen Heizung das Klima schützen

Seit Anfang des Jahres 2020 gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme. Ölheizungen werden nicht mehr gefördert, da man sich von dieser Technik verabschieden will. Der Einbau klimafreundlicher Heizungen und andere Optimierungen werden hingegen weiterhin kräftig unterstützt. 

Immer mehr Eigentümer entdecken die Technik der Wärmepumpe für sich. Es handelt sich nicht nur um eine umweltfreundliche und nachhaltige Methode, der Anreiz ist auch groß. Ersetzt man nämlich eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe, werden bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erstattet. Die Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. 

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Das Besondere an diesem Prinzip ist, dass es die bereits vorhandene Wärme der Umwelt nutzt. Diese wird auf ein verwertbares, höheres Temperaturniveau angehoben, um damit heizen zu können. Im Prinzip funktioniert eine Wärmepumpe wie ein Kühlschrank, nur umgekehrt. 

Sie kann elektrisch oder mit Gas betrieben werden. Die Wärme kann aus der Außenluft oder Abluft, aus der Erde, aus Grundwasser, Oberflächenwässern oder aus Abwasser gewonnen werden. Diese Pumpen lassen sich auch mit Photovoltaikanlagen kombinieren und sind dann noch umweltfreundlicher. Solche Photovoltaikanlagen funktionieren schon längst nicht mehr nur dann, wenn auch die Sonne scheint. Sie werden heute mit leistungsfähigen Energiespeichern ausgestattet, welche die Stromüberschüsse für Bedarfszeiten speichern. Moderne Technik und ausgeklügelte Förderprogramme helfen dabei, dass jeder Eigentümer das Klima schützen kann. 

Kaufen oder Mieten

Kaufen oder Mieten, diese Frage stellen sich viele Bürger in Deutschland. Dabei geht es auch um die anfallenden Kosten. Der neue ACCENTRO Wohnkostenreport für 2020 bringt es ans Licht: Die eigene Immobilie zu bewohnen ist nach wie vor günstiger, als zu mieten. Zudem handelt es sich immer noch um die beste Form, für sein Alter vorzusorgen. Das gilt, obwohl die Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen jedoch auch die Mieten, während die Zinsen auf ihrem historisch niedrigen Niveau blieben. Doch wie werden die beiden Wohnformen miteinander verglichen?

Der Wohnnutzerkostenansatz erlaubt den Vergleich zwischen Kauf und Miete

Bei der Studie wurde der Wohnnutzerkostenansatz verwendet, um den Vergleich zwischen Immobilienbesitzern und Käufern überhaupt ziehen zu können. Dabei werden die regelmäßig anfallenden Kosten, mit denen ein Eigentümer rechnen muss, mit den Mietkosten verglichen. So lässt sich ermitteln, dass es eine relative Vorteilhaftigkeit von Wohneigentum gegenüber Mieten gibt, die im bundesdeutschen Durchschnitt bei 48,5 Prozent liegt. Das macht es umso verständlicher, dass viele Deutsche den Traum von den eigenen vier Wänden träumen. Doch gilt diese Vorteilhaftigkeit auch in den großen Metropolen, wo die Kaufpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind?

Eigentum ist auch in Metropolen günstiger als Miete

Ja, trotz der gestiegenen Kaufpreise ist die Vorteilhaftigkeit bei Eigentum eindeutig gegeben. Sogar in Berlin ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden günstiger als zu mieten, und zwar um 35 %. In Hamburg liegt der finanzielle Vorteil bei 43 %. Die Ursachen liegen darin, dass einerseits die Mieten steigen und andererseits die Hypothekendarlehen aufgrund der aktuellen Zinslage sehr günstig sind. Die niedrigen Zinsen sorgten dafür, dass die laufenden Kosten für Eigentümer im Vergleich zu denen von Mietern zwischen 2018 und 2019 sogar gefallen sind. Es gilt in fast allen deutschen Kreisen: Die Kaufpreise sind nicht im gleichen Maß gestiegen, wie die Zinsen gefallen sind.

Wie wird sich die Corona-Krise auf diese Unterschiede auswirken? Die Experten vom IW-Institut rechnen mit hohen Preisanpassungen im Süden Deutschlands, im Osten des Landes werden wahrscheinlich die Mieten anziehen. 

Obwohl seit den letzten Jahren deutlich mehr Eigentümer und private Vermieter gibt, stagniert die Eigentumsquote.

Verteilerschlüssel Fläche

Verteilerschlüssel Fläche: Die Betriebskosten werden immer wieder zum Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Manchmal landen entsprechende Fälle vor dem BGH, wie auch im folgenden Fall:

Muss die Fläche in der Betriebskostenabrechnung genau erläutert werden?

Ein Mieter zog gegen seine Vermieterin vor den Bundesgerichtshof (BGH). Er beanstandete, dass einige Kosten bei den Betriebskosten nach Fläche abgerechnet, jedoch nicht näher erläutert wurden.

Das kommt jedoch öfter vor. Gerade große Anlagen, bei denen mehrere Wohn- und Gewerbeeinheiten gemeinsam abgerechnet werden, bergen eine gewisse Komplexität. Die Abrechnung nach Flächen ist in solchen Fällen üblich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Abrechnungsmaßstab im Detail zu erläutern – übrigens auch nicht dann, wenn einzelne Positionen unterschiedlich auf die Flächen verteilt werden.

Bei der beanstandeten Betriebskostenabrechnung wurden verschiedene Gesamtflächen zugrundegelegt. Es handelte sich um ein Objekt, bei dem sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden waren. Manche Positionen bezogen sich auf die Gesamtfläche, andere wiederum auf einzelne Gebäude oder Bereiche. Dem BGH Urteil vorausgehend war bemängelt worden, dass der Verteilungsschlüssel zur Fläche nicht erläutert worden war.

Zum Streit kam es durch eine eingeforderte Nachzahlung 

Eine Vermieterin in Dresden verlangte von ihren Mietern eine Nachzahlung für Betriebskosten und Heizkosten. In der Abrechnung waren zwar die Flächen vermerkt, nicht jedoch die jeweiligen „Hauseingänge“ des Objektes, wie das Amts- und Landgericht zuvor bemängelten. Das BGH gab der Klägerin nun jedoch Recht. Die Abrechnung war formal gültig, da sie alle wichtigen Komponenten enthielt. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ muss nicht weiter erläutert werden. (BGH, 29.1.2020, VIII ZR 244/18).

Der Mieterschutzbund kritisiert die Entscheidung. Er bemängelt, die Abrechnungen würden für Mieter immer schwerer zu verstehen sein und könnten schwieriger überprüft werden.

Zu wenig Platz?

Zum Wohnen zu wenig Platz zu haben ist nie schön, doch normalerweise können Menschen diesem Problem aus dem Weg gehen. Die Zeit am Arbeitsplatz und in der Schule entzerrt die Situation zu Hause. Mit der Krise ist das jedoch vorbei. Schulen und Kindergärten öffnen zwar langsam wieder, dennoch sind die meisten Bundesländer von einem normalen Betrieb noch weit entfernt. Das Homeoffice ist für viele Menschen zum Alltag geworden, andere sind jedoch in Kurzarbeit oder haben ihren Job verloren. Die Folge ist immer, dass mehr Zeit zu Hause verbracht wird. 

So viele Menschen haben statistisch zu wenig Platz 

Laut dem Statistischen Bundesamt leben in Deutschland sechs Millionen Menschen in zu kleinen Wohnungen. Im internationalen Vergleich verschwimmt dieser Eindruck etwas, denn hier steht Deutschland eigentlich recht gut da. 

Diese „Überbelegung“ liegt etwa dann vor, wenn zwei Teenager in einem Zimmer leben oder das Wohnzimmer gleichzeitig als Schlafraum genutzt werden muss. Solche Zustände werden meist in Städten gefunden, wo 11,5 Prozent der Einwohner zu wenig Platz haben. Auf dem Land haben nur vier Prozent der Bewohner nicht ausreichend Raum für alle Familienmitglieder.

In der Krise ist diese Situation besonders schlimm, denn man kann nicht einfach ausweichen. Teilweise galten in den einzelnen Bundesländern Ausgangsbeschränkungen, sodass man nur mit einem „triftigen Grund“ nach draußen dufte. 

Platzbedarf ändert sich im Laufe der Jahre

Zwar war zu beobachten, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil der Mieterhaushalte, die weniger als einen Raum pro Person zur Verfügung haben, etwas angestiegen ist. Dabei muss doch auch bedacht werden, dass sich der verfügbare Wohnraum pro Kopf in den Jahren zwischen 1960 und 2004 verdoppelt hat. Das hängt einerseits mit den gewachsenen Ansprüchen zusammen, andererseits auch mit der steigenden Zahl an Singlehaushalten. Die Corona-Pandemie und die folgenden Einschränkungen bringen nun ans Licht, was ohnehin zur Lebensrealität der betroffenen Menschen gehört. 

Zudem kann es sein, dass sich die Arbeitswelt nach Corona ändern wird, etwa indem vermehrt im Homeoffice gearbeitet wird. Das kann auch den persönlichen Anspruch an Wohnraum verändern, indem nicht mehr nur die Nähe zum Arbeitsplatz relevant ist. Auch das Vorhandensein eines kleinen Büros kann die Attraktivität einer Wohnung dann vergrößern.

Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise

Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise: „Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert.“ Dieses Zitat von Giuseppe Tomasi di Lampedusa beschreibt die aktuelle Lage auf dem Immobiliensektor ganz gut. Bisher waren wir es gewohnt, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, doch die aktuellen Ereignisse rütteln an diesen Grundfesten.

Doch das Leben muss weitergehen! Es wird selbstverständlich weiterhin gewohnt, vermietet und natürlich ge- und verkauft. Immobilienangelegenheiten können nicht beliebig auf später verschoben werden, vor allem nicht, da niemand weiß, wann dieses „später“ eintritt. Das Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise stellt alle Beteiligten vor gewisse Herausforderungen.

Mieten und Darlehen können gestundet werden

Die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise verursachen einige Einschnitte und greifen in die Beziehungen zwischen den Parteien eines Miet- oder Pachtverhältnisses ein. So gilt etwa, dass eine Kündigung vonseiten des Vermieters aufgrund nicht gezahlter Miete oder Pacht vom 1. April bis 30. Juni 2020 ausgeschlossen ist. Liegen andere mögliche Kündigungsgründe vor, wie etwa ein Eigenbedarf, dann gelten die entsprechenden Gesetze jedoch weiterhin.

Zudem können auch Eigentümer, die ihre Darlehen aktuell nicht bedienen können, eine Stundung mit ihrer Bank vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Besichtigungen unmöglich?

Aktuell gelten verschiedene Kontakt- bzw. Versammlungsverbote, die je nach Bundesland unterschiedlich streng ausgelegt werden. Das führt zu Behinderungen bei der Vermietung, der Verpachtung und dem Verkauf, denn Besichtigungen sind nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen möglich. Zudem fühlen sich manche Interessenten unwohl, wenn sie mit anderen Menschen zusammentreffen. Werden die entsprechenden Regeln beachtet, sind Besichtigungen jedoch problemlos möglich.

So gilt, dass Massenbesichtigungen, wie sie in vielen Großstädten an der Tagesordnung sind, momentan nicht durchgeführt werden dürfen. Potenzielle Mieter dürfen nur einzeln eingeladen werden. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, der Sicherheitsabstand von zwei Metern ist einzuhalten. 

Die Krise kann jedoch auch zu einer positiven Entwicklung führen, wenn etwa der Onlinepräsentation von Immobilien eine größere Bedeutung zukommt. Warum nicht bereits im Voraus möglichst schöne Fotos und aussagekräftige Videoaufnahmen erstellen, und so die Einschränkungen bei den Besichtigungen wieder ausgleichen? Auf diese Weise gelingt es spielend, den Blick der Interessenten zu lenken. 

Corona und der Immobilienmarkt:

Corona und der Immobilienmarkt. Die Krise hält die Welt in Atem. Die meisten Menschen spüren direkte Auswirkungen, die Sorgen könnten kaum größer sein. Das betrifft natürlich auch den Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Diesbezüglich sind die verschiedensten Prognosen zu hören, welche die gesamte Bandbreite abdecken.

Optimismus vs. Schwarzmalerei – doch wer behält recht?

Niemand hat eine Glaskugel, doch verschiedene Wirtschaftsexperten versuchen natürlich, die Auswirkungen der Krise einzuschätzen. Die Prognosen reichen von der Annahme, es gebe keinerlei Auswirkungen bis hin zur Warnung vor dem Platzen einer angeblichen Immobilienblase. Die Wahrheit wird, wie so oft, in der Mitte zu finden sein.

Werden Menschen zum Verkauf ihrer Immobilie gezwungen sein, weil sie durch den Verlust des Jobs ihre Kredite nicht mehr bedienen können? Wird es durch Zwangsversteigerungen und eine sinkende Nachfrage zu einem Preissturz kommen, der alle Immobilien preistechnisch Keller zieht?

Eine leichte Besorgnis ist berechtigt, doch kein Grund zur Panik

Mittelfristig wird es einen kleinen Einbruch bei den Kaufpreisen geben, die um rund zehn bis 25 Prozent sinken könnten, prognostizieren die Wissenschaftler des Empirica-Instituts. Die Mieten hingegen werden kaum nachgeben.

Langfristig werden sich die Preise allerdings wieder erholen. Zum Ende 2021 erwartet das Institut die Stabilisierung der Kaufpreise. Dann werden sowohl Mieten als auch Kaufpreise langsam wieder zu steigen beginnen. Die entsprechende Studie zieht als Fazit: Gewohnt wird immer. Weder sind Leerstände zu befürchten, noch verliert Deutschland seinen Status als sicherer Hafen für Kapitalanleger.

Corona und der Immobilienmarkt: Wie bewerten andere Experten die Situation? 

Das bulwingesa-Institut weist auf den Stimmungsabfall hin, der sich so lange halten wird, wie die Zeit des Stillstands andauert. 

Michael Voigtländer vom IW-Institute rät, aktuell mit dem Kaufen und Verkaufen zu warten, da sich der Markt gerade wieder sortiert. Wer allerdings ein sicheres Einkommen hat, für den können die sinkenden Preise eine attraktive Gelegenheit darstellen.

Fazit:

Insgesamt lässt sich sagen, dass sich nach einer Zeit der Unsicherheit und leicht sinkenden Preise alles wieder auf einem normalen Maß einpendeln wird. Wir lange das genau dauern wird, ist schwer abzuschätzen, doch die umfangreichen staatlichen Maßnahmen werden ihren Teil dazu beitragen, die Folgen der Krise auch für den Immobilienmarkt abzufedern.