Kürzlich wurde von dem unabhängigem Analyseunternehmen bulwingesa der neue Immobilienindex vorgelegt. Hierbei wurde die Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland seit dem Jahr 1990 analysiert. Der Index wird damit zu einem Gradmesser für Entscheidungen in folgenden Bereichen: Stadtentwicklung, Immobilienmarkt und Geldpolitik.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse besagt, dass die Immobilienpreise im Jahr 2019 mit 4,7 Prozent nicht ganz so stark anstiegen. Die Grundstückspreise für Wohn- und Gewerbeimmobilien stiegen hingegen weiterhin deutlich an. In dem Bereich Einzelhandel gibt es sogar einen Abwärtstrend zu verzeichnen.

Die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst

Aus dem Immobilienindex ergeben sich unter anderem folgende Einschätzungen und Aussagen:

  • Die Wohnungsmarkt-Preise steigen mit 5,5 Prozent deutlich an.
  • In vielen Regionen ist der Kauf von Immobilien nachweislich kostenintensiver als mieten.
  • In den Bereichen Neubau und Bestand ist der Preisanstieg vergleichsweise moderat. Für Neubauten liegt dieser bei 3,6 Prozent. Bestehende Immobilien verzeichnen einen Wert von 2,5 Prozent.
  • An erster Stelle in Sachen Preissteigerung stehen weiterhin die Kaufobjekte. Grundstückspreise für Einfamilienhäuser (7,3 Prozent) und die Preise für Neubau-Eigentumswohnungen (6,8 Prozent) bleiben Preistreiber.

Entwicklungen im Immobilienmarkt

Welche Faktoren sind ausschlaggebend für die Preise des Immobilienmarktes? Hier stehen vor allem der Mangel an Grundstücken, sowie die fehlenden Baukapazitäten an erster Stelle. Zu diesem Thema gibt es zwei gegensätzliche Aussagen. Einerseits hat das statistische Bundesamt im Vorjahresvergleich mehr Baugenehmigungen als noch im Vorjahr registriert. Auch die Auftragslage für die Bauindustrie stieg an. Beides deutet theoretisch darauf hin, dass die Zahl der Fertigstellungen ansteigen müsste. Andererseits steht dem der Engpass bei den Baukapazitäten entgegen. Hierzu sagt Andreas Schulten, Generalbevollmächtigter bei bulwiengesa folgendes: „Eine spürbare Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau, wie es in einer Blasenentwicklung typisch wäre, bleibt weiterhin aus.“

Im Eifer des Gefechts passiert es bei Kindern schonmal, dass der Fußball in der Fensterscheibe landet. Solche unabsichtlichen Unfälle können immer wieder vorkommen. Auch eine Delle im Auto des Nachbarn ist schneller passiert als einem lieb ist. Ob der entstandene Schaden erstattet wird kommt allerdings auf den jeweiligen Einzelfall an. Wann haften die Erziehungsberechtigten?

Haftung von Kindern und Jugendlichen

Ob Kinder für den entstanden Schaden haften ist Altersabhängig. Ist ein Kind unter sieben Jahren, so muss es nicht haften. Zudem gelten folgende Regelungen und Vorschriften:

  • Kinder haften nur dann, wenn deren Einsichtsfähigkeit gegeben ist
  • Wird ein Brand durch Kinder verursacht so gelten sehr strenge Maßstäbe: Neunjährige Kinder können die Gefahren durch Feuer einschätzen. Sobald sie mit Feuerzeugen oder Streichhölzern hantieren muss ihnen bewusst sein, dass sie damit unter Umständen Schaden anrichten können.
  • Eltern haften für ihre Kinder, sobald sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Hierbei ist das Alter des Kindes von Bedeutung.

Die Aufsichtspflicht unterliegt folgenden Regelungen: In der eigenen Wohnung müssen Kleinkinder nicht dauerhaft beaufsichtigt werden. Ist das Kind zwischen drei und vier Jahre alt, so reicht es aus, wenn die Erziehungsberechtigten in Hörweite sind. Ab einem Alter von sieben Jahren reicht es, sich einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten des Kindes zu verschaffen. Kinder im Vorschulalter hingegen sollen ca. alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden.

Ungeplante Unfälle

Gerade in dicht bewohnten Siedlungsgebieten kann es zu Unfällen kommen. Kinder halten sich gerne vor dem Haus oder im Garten auf. Hier kann es schnell passieren, dass sie mit ihrem Roller ein Fahrzeug beschädigen. Dabei gilt: Geübte Kinder müssen während des Fahrradfahrens nicht von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt bereits ab einem Alter von fünf Jahren. Es ist ratsam eine private Haftpflichtversicherung für das Kind abzuschließen, da die Schadenshöhe an Fahrzeugen unter Umständen sehr hoch sein kann.

In den vergangenen 10 Jahren geriet die Immobilienwirtschaft immer wieder in den Mittelpunkt vieler Diskussionen. Die immer weiter steigenden Wohnkosten rücken die Branche zunehmend in ein schlechtes Licht. Vor allem die gestiegenen Mieten sind Bundesweit immer wieder ein Thema. Allerdings gab es im letzten Jahrzehnt ebenso einen Arbeitsmarktboom. Dieser steht in engem Zusammenhang mit der Wohnsituation. Wie wirken sich steigende Löhne auf den Mietpreis aus?

Wie erschwinglich sind deutsche Wohnungen tatsächlich?

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat kürzlich die Erschwinglichkeit einer Immobilie ermittelt. Dafür wurden der Immobilienmarkt und der Arbeitsmarkt in Relation zueinander gesetzt. Das Ergebnis dieser Studie zeigt auf, dass die Erschwinglichkeit einer Mietwohnung in teilen Deutschlands sogar gestiegen ist. Um dieses Ergebnis zu erzielen wurde die Änderung der Bruttolöhne und der Nettokaltmieten betrachtet. Das Institut bezog sich dabei auf Neuvertragsmieten im jeweiligen Betrachtungsjahr. Die Daten erhielt es dabei von der Bundesagentur für Arbeit für alle Kreise im Zeitraum von 2014 bis 2018. Die Nettokaltmieten wurden für denselben Zeitraum bestimmt. Die zugehörigen Informationen lieferte das F+B Forschungsinstitut.

Studienergebnisse zugunsten der Mietbranche

Die Recherche ergab unter anderem folgendes: Im Untersuchungszeitraum stieg der Bruttolohn um 9,4 Prozent. Die Mieten hingegen stiegen um 8,5 Prozent. Dies ergibt eine Differenz von 0,9 Prozent. Das wiederum bedeutet, dass die Mieten theoretisch günstiger wurden, da im gleichen Zeitraum das Einkommen anstieg. Für 269 von 401 Kreise trifft diese Aussage zu. Dennoch unterscheiden sich die Spitzenwerte in den einzelnen Regionen deutlich. Es besteht also weiterhin dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik.

Die Studie unter dem nachfolgenden Link zeigt die Entwicklung der Mieten und Löhne im Detail: www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/michael-voigtlaender-entwicklung-von-loehnen-und-mieten-dreigeteiltes-deutschland-455641.html.

Ruhige Wohngebiete sind deutlich beliebter als Wohnblöcke neben mehrspurigen Bundesstraßen. Der Lärm und die Abgase wirken sich nachweislich auf das eigene Wohlbefinden aus. Auch für gewerbliche Räume und Bürogebäude zählen Qualitätsmerkmale, welche wesentlich mit der Verkehrssituation in Verbindung stehen. Diese Faktoren beeinflussen nachweislich den Wert einer Immobilie.

Die Bewertung einer Immobilie

Zu den wichtigsten Kriterien bei der Immobilienbewertung zählt unter anderem die Lage des bestehenden Gebäudes. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren veränderte sich allerdings im Laufe der Zeit. Dies hat vor allem einen Grund: Der Individualverkehr hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Autos in Deutschland den höchsten Wert aller Zeiten. Rund 47 Millionen Fahrzeuge sind auf deutschen Straßen unterwegs.

Vielerorts haben sich inzwischen Initiativen gebildet, welche nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen. Unter anderem soll der öffentliche Nahverkehr gefördert werden. In einigen Städten ist dies bereits der Fall. Erste Städte bieten sogar Fahrten zum Null-Tarif an. Durch diese Aktionen steigt die Lebensqualität in Städten deutlich an. Im Ruhrgebiet, Rheinland und Berlin hingegen stiegen die Preise für Busse und Bahnen sogar. Dadurch wird der ÖPNV bei den Bürgern immer unbeliebter. Das führt wiederum dazu, dass sich Stadtbewohner immer mehr durch PKW’s bedrängt und eingeschränkt fühlen.

Andere Länder als Vorreiter

Auch einige unserer Nachbarländer gelten als Vorreiter in Sachen ÖPNV. In Luxemburg bezahlen Passagiere ab März 2020 nur noch in der ersten Klasse den Fahrpreis. Alle anderen Plätze stehen kostenlos zur Verfügung. Bereits seit dem Jahr 2013 hat die estnische Hauptstadt Tallin kostenlosen Nahverkehr. Ebenso gehören Städte in Frankreich und England zu den Vorreitern. Auch Deutschland versucht sich langsam aber sicher an einer Lösung: In Monheim gibt es ab April 2020 den Gratis Nahverkehr. Auch in Augsburg gibt es seit Anfang des Jahres die kostenlose City-Zone.

 

 

Um Familien mit Kindern beim Traum vom Eigenheim zu unterstützen hat die Bundesregierung das Baukindergeld eingeführt. Für Familien ist die Eigentumsbildung besonders wichtig. Dadurch werden sie beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Dies gilt sowohl für Familien, als auch für Alleinerziehende mit Kindern. Haben auch Sie Anspruch auf Baukindergeld?

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Familie Anspruch auf das staatliche Baukindergeld hat. Baukindergeld kann beantragt werden, wenn die Familie ein Haus oder eine Wohnung kauft, in das sie selbst einzieht. Zusätzlich darf das eigene Einkommen nicht zu hoch sein. Es gibt 12.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Wichtig dabei ist es, dass die Frist für den Antrag eingehalten wird. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Hierbei gilt das Datum der Meldebestätigung. Die Zuständigkeit liegt bei der staatlichen KfW-Bank. Dennoch ist es von Vorteil, wenn die Finanzierung auch ohne Baukindergeld geleistet werden kann. Hierbei sollte das Geld als Zuschuss für Sondertilgung verwendet werden. Im Bundesland Bayern wird das Baukindergeld zusätzlich aus Landesmitteln aufgestockt.

Da der Zuschuss abhängig vom eigenen Einkommen ist, muss der Antragsteller bei der KfW die Einkommensteuerbescheide einreichen. Auch wenn er bisher nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet war, gilt diese Regelung. Dabei wird auf die Bescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung geachtet.

Kindesalter und Einkommenshöhe

Das Baukindergeld muss beantragt werden, bevor das eigene Kind 18. Jahre alt wird. Auch der Einzug muss vor diesem Datum liegen. Das Alter des Kindes ist hierbei der ausschlaggebende Faktor. Wird das Kind erst in naher Zukunft geboren, so kann es sogar sinnvoll sein, den Einzug hinauszuzögern. Wird das Kind später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, so gibt es kein Baukindergeld. Auch die Höhe der Einkommensgrenze variiert. Ist ein Kind in der Familie, so liegt die Grenze bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt diese an.

Oftmals sind Mieter verunsichert, was die Haltung von Tieren betrifft. Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt und welche sind nicht erwünscht? Rund 34,3 Millionen Haustiere leben in der Bundesrepublik. Darunter sind 9,4 Millionen Hunde und etwa 14,8 Millionen Katzen. Aber auch Kleintiere und Reptilien finden ein zu Hause in deutschen Wohnungen. Mäuse, Fische, Vögel und Schlangen bewohnen die Haushalte.

Verbot von Tierhaltung

Laut Schleswig-Holsteiner Rechtsanwaltskammer kann sich der Vermieter im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. In vielen Mietverträgen ist dieser Vorbehalt standardmäßig enthalten. Der Vermieter muss allerdings einwilligen, solange keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. In der Regel bezieht sich diese Art der Genehmigung auf eine bestimmte Tierart. Wird wiederum ein neues Tier angeschafft, muss die Erlaubnis erneut eingeholt werden.

Zudem kann der Vermieter verschiedene Vorgaben machen. Diese Vorgaben können beispielsweise folgende Inhalte haben:

  • Ein Hund darf tagsüber nur eine bestimmte Zeit unbeaufsichtigt bleiben
  • Lautes Hundegebell ist durch die vermehrte Betreuung zu unterbinden

Diese Regelungen sind von Fall zu Fall anders. Unerlaubte Tierhaltung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen. Werden unerlaubt größere Tiere in der Wohnung gehalten, so kann der Eigentümer verlangen, dass diese abgeschafft werden. Duldet der Vermieter die Tierhaltung allerdings für längere Zeit, so kann der Unterlassungsanspruch entfallen.

Gute Nachrichten für Mieter

Theoretisch darf ein Formularmietvertrag die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht verbieten. Damit ist die Haltung von Tieren in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt allerdings, dass die Tiere die weiteren Hausbewohner nicht stören dürfen. Außerdem darf das Mietobjekt nicht beschädigt werden. Lautes Hundegebell kann zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen. Auch die Haltung von vielen großen Aquarien kann aufgrund des Gewichtes eine Gefährdung darstellen. Kleintiere sind allerdings erlaubt, wenn sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten. Zu diesen Tieren gehören unter anderem: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Mäuse.

Der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten in Deutschland wurde im Jahr 2019 niedriger. Dieser Wert ergibt sich aus dem aktuellen Mietspiegelindex, welcher durch das Hamburger Institut F+B seit 1996 erstellt wird. Die Vergleichsmieten im Jahr 2019 stiegen um 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Demnach stiegen sie um 1,8 Prozent.

Städte im Vergleich

München wurde erstmals nicht die teuerste Großstadt für Mieter. Stuttgart belegte im Jahr 2019 den ersten Platz. Hier wird durchschnittlich 10,41 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter bezahlt. Damit liegt Stuttgart 48 Prozent über dem durchschnittlichen Mietpreis. Dieser beträgt in den untersuchten Städten 7,04 Euro. In Karlsfeld (Landkreis Dachau) bezahlen die Mieter die höchste Nettokaltmiete. Diese Beträgt 10,86 pro Quadratmeter. Weitere Städte liefern folgende Zahlen:

  • Auf Rang 13 liegt die Hansestadt Hamburg. Die Durchschnittsmiete von 8,79 Euro je Quadratmeter wird hier um 25 Prozent übertroffen
  • Düsseldorf hat Rang 19: 8,60 Euro Kaltmiete, 22 Prozent über dem Durchschnitt
  • Auf Platz 20. liegt Frankfurt am Main mit 8,59 Euro. Die Stadt liegt damit 22 Prozent über der durchschnittlichen Miete
  • Platz 23 belegt Köln mit 8,44 Euro. Damit liegt die Stadt 20 Prozent über dem Schnitt

Vergleichsweise wenig kosten die Mieten in der Bundeshauptstadt Berlin. In den östlichen Stadtteilen kosten Bestandswohnungen im Moment 6,55 Euro pro Quadratmeter. Im westlichen Teil Berlins liegt der Mietpreis bei 7,32 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Allerdings ist hier ein Anstieg der Miete zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Berliner Altbauten, als auch im Neubausegment.

Grundlage der Analyse

Die recherchierten Zahlen beruhen auf der Grundlage von folgenden Werten: Analysiert wurden die Nettokaltmieten von Wohnungen mit 65 Quadratmetern. Dabei wurde auf eine mittlere Ausstattung und die Lage geachtet. Betrachtet wurden dabei nur Gemeinden mit Mindestens 20.000 Einwohnern. Das höchste Mietpreisniveau erreichten dabei die Top-30-Städte. Die teuersten Städte finden sich dabei häufig in den süddeutschen Regionen Stuttgart und München.

Bauschutt fällt bei diversen Renovierungsarbeiten an. Auch bei Neubauten und Umbauarbeiten entsteht der Bauabfall. Doch wie kann er richtig und fachgemäß entsorgt werden? In den Hausmüll gehört Bauschutt keinesfalls. Die lokalen Abfallverwertungen sind für kleinere Mengen des Bauabfalls zuständig. Dieser besteht aus wiederverwertbaren mineralischen Materialien wie zum Beispiel Sand, Ziegel, Klinkersteine, Mörtelreste, Keramik, Fliesen, Backsteine, Beton und Glasbausteinen. Dabei handelt es sich um den reinen Bauschutt.

Entsorgung durch Fachunternehmen

Reiner Bauschutt ist leider nicht allzu häufig anzutreffen. Oftmals wird nach Renovierungsarbeiten sogenannter Baumischabfall entsorgt. Dieser beinhaltet unter anderem zusätzliche Gegenstände: Metall, Kunststoff, Holz, Glas, Kabel, Gipskartonplatten oder Folien. Allerdings lohnt es sich, diese fremden Gegenstände zuvor auszusortieren! Die Abgabe von Baumischabfall ist teurer als reiner Bauschutt. Die höheren Kosten entstehen durch den Aufwand, den der Entsorgungsbetrieb mit dem Abfall hat. Der Mischabfall muss erst sortiert werden, im Gegensatz zum normalen Bauabfall.

Spezielle Fachunternehmen für Abtransport sorgen auf größeren Baustellen für die Entsorgung von Bauschutt. Ein Bauunternehmer wollte kürzlich die Kosten für diese Entsorgung sparen. Dieser Fall wurde im Jahr 2019 vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Er lagerte dabei den angefallenen Bauschutt im Keller des Gebäudes und mauerte diesen ein. Der neue Eigentümer verlangte vom vorherigen Besitzer, dass der eingemauerte Bauschutt beseitigt wird.

Urteil: Oberlandesgericht Koblenz entscheidet

Im oben genannten Fall kam es durch das OLG Koblenz (12.09.2019, 1 U 350/19) zu folgendem Urteil: Der gelagerte Bauschutt stellt eine beseitigungspflichtige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Dabei trifft die Beseitigungspflicht nicht den Voreigentümer. Dieser wurde von dem Fehlverhalten nicht in Kenntnis gesetzt. Zudem hat er das Einmauern des Bauschutts nicht bei dem zuständigen Bauunternehmer beauftragt. Das Gericht entschied zugunsten des vorherigen Eigentümers. Mit der Eigentumsübertragung wurde Besitz und Eigentum des eingemauerten Bauschutts an den neuen Eigentümer übertragen. Dieser wird sich nun auch um die Entsorgung kümmern müssen.

Die steigenden Mieten in deutschen Großstädten zeigen ihre Auswirkung in vielen Bereichen. Der Wohnflächenkonsum eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes ist um drei Quadratmeter zurückgegangen. Dieser Wert entstand zwischen den Jahren 2010 und 2017. Berechnet wurde der Wert durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Durch die geänderten Bedingungen passt sich die Bevölkerung an, indem sie auf kleinerem Wohnraum lebt.

Überbelegte Wohnungen und ihre Folgen

Eine Überbelegung des Wohnraumes bringt unter Umständen unerwünschte Folgen mit sich. Im Jahr 2017 waren sieben Prozent der Wohnungen von diesem Problem betroffen. Wann spricht man von einer Überbelegung?

  • Der Haushalt verfügt über zu wenig Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl
  • Mindestens einer der folgenden Räume existiert nicht: ein Raum pro Paar, ein Gemeinschaftsraum, ein Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren, ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren, ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Eine Wohnung ist zum Beispiel dann überbelegt, wenn sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen. Auch wenn das Schlafzimmer der Eltern zugleich als Wohnzimmer genutzt wird, gilt der Wohnraum als beengt.

Betroffene Personengruppen

Besonders alleinerziehende und deren Kinder sind von einem überbelegten Wohnraum betroffen. Auch Personen, welche von Armut gefährdet sind, leben zu 19 Prozent in einem beengten Wohnraum. Viele europäische Länder sind dabei aber deutlich mehr betroffen als Deutschland. In folgenden Ländern leben über 40 Prozent der Bevölkerung in einer beengten Wohnung: Lettland, Ungarn, Polen, Bulgarien und Rumänien. Der europäische Durchschnitt liegt bei etwa 16 Prozent. Personen mit ausländischem Pass sind dabei häufiger betroffen, als Erwachsene mit einem deutschen Pass. Auch Stadtbewohner sind häufiger betroffen: Sie leiden dreimal so häufig an Wohnungsknappheit wie Mieter in ländlichen Gebieten.

Das neue Jahr 2020 hat gerade begonnen und bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Lesen Sie jetzt welche Änderungen es im neuen Jahr für Sie als Immobilienbesitzer und Mieter geben wird:

  • Familien mit geringen einkommen werden ab diesem Jahr von der Wohngeldreform entlastet. Damit haben 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Circa 600.000 Haushalte werden mehr Geld bekommen.
  • Pendler werden ab dem Jahr 2021 entlastet. Ab dem 21. Kilometer soll die Pendlerpauschale auf 35 Cent angehoben werden. Damit steigt diese um 5 Cent. Gering verdienende Pendler können eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen. Allerdings ist diese Regelung befristet: Sie gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026
  • Die Grundsteuerreform wurde vom Bundesrat beschlossen. Ein höheres Steueraufkommen soll dabei nicht erzielt werden. Ab dem Jahr 2025 soll die neue Grundsteuer gelten. Vermieter können diese auf die Mieter umlegen. Das dreistufige Verfahren bleibt erhalten: Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz
  • Steuerbegünstigt sind ab sofort Investitionen in bestehende Gebäude. Dies gilt allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, wie zum Beispiel durch den Ausbau eines Gebäudes.
  • Ab dem Jahr 2020 sind intelligente Stromzähler verpflichtend für alle Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 kWh.
  • Wer selbst genutzten Wohnraum energetischen Sanierungsmaßnahmen unterzieht, wird durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Dies gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Gefördert können dabei folgende Maßnahmen: Erneuerung von Fenstern, Wärmedämmung von Wänden und Dächern, Erneuerung von Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Optimierung bestehender Heizungen
  • Auch neue Mietwohnungen sind steuerbegünstigt. Vier Jahre lang können Investoren zusätzlich fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Mindestens zehn Jahre müssen die Wohnungen vermietet werden.