Immobilien

Kaufen oder nicht kaufen, das ist für viele Verbraucher die große Frage. Immobilien sind als Renditeobjekte immer im Gespräch, doch es ist durchaus anspruchsvoller geworden, sichere Renditen zu erzielen. Das hat eine Studie des Analyseinstituts bulwingesa mit dem Namen „5 %-Studie“ ermittelt. Darin geht es um das Renditepotenzial der deutschen Immobilienmärkte.

In Büroimmobilien investieren?

Büroimmobilien in Städten mit einer A-Bewertung weisen die größte Spreizung zwischen Risiko und Rendite auf. Die Kaufpreise sind nach wie vor sehr hoch, obwohl das Risiko deutlich gewachsen ist. Das macht es schwer, geeignete Immobilien zu finden. Die Frage ist natürlich auch, wie sich die Preise durch die Pandemie langfristig verändern werden. Die Arbeit im Homeoffice wird für immer mehr Unternehmen zur Selbstverständlichkeit, sodass die Nachfrage nach Büroflächen sinken könnte. Das verursacht einige Unsicherheiten. 

Nachfrage nach Shoppingcentern als Immobilien stagniert

Shoppingcenter als Anlage sind uninteressant geworden und werden nur noch in sehr kleinem Umfang gehandelt. Niemand kann heute sagen, wie sich die Zukunft für die gemieteten Geschäfte entwickeln wird. Wie werden sich die Mieten entwickeln und wie viele der Geschäfte mit Einschränkungen werden aufgeben müssen?

Lebensmittelorientierte Immobilien sind nach wie vor gefragt.

Wohnungen sind hingegen nach wie vor gefragt. Die Kaufpreise werden voraussichtlich weniger steigen, doch die Nachfrage ist nach wie vor gut. Trotz Kurzarbeit und höherer Arbeitslosigkeit gibt es nur ein geringes Angebot. Die Renditen sind zwar auch einem niedrigen Niveau, dafür aber sicher. 

Wohnen ist weiterhin eine gute Anlage.

(Foto: © Jörg Hertle, Pixabay)

Immobilie verkaufen

Für die meisten Menschen gibt es keine Immobilie „auf Lebenszeit“, denn die Bedürfnisse ändern sich mit den Lebensabschnitten. Nur ein Beispiel: Wenn die Kinder klein sind, braucht man mehr Zimmer und einen größeren Garten. Manchmal steht ein Berufswechsel an, wodurch auch ein Ortswechsel nötig wird. Und wenn die Kinder aus dem Haus sind, dann ist das großzügige Wohnen im Grünen nicht mehr so attraktiv. Lieber möchte man dann stadtnah wohnen und von kurzen Wegen profitieren. Die Lösung: Die passende Immobilie für jeden Lebensabschnitt, was bedeutet, dass man manchmal eine Immobilie verkaufen sollte. Dann kann man entscheiden, ob man weiter im Eigentum wohnen oder Mieter werden möchte.

Immobilie verkaufen – Loslassen ist nicht immer leicht

Eine Immobilie verkaufen, das ist viel mehr als einfach nur einen Vertrag abzuschließen. Man lässt immer auch ein Stück seiner Vergangenheit los, und das kann manchmal schwierig sein. Eine dynamischere Lebensweise passt jedoch zur heutigen Zeit, wo man einfach nicht mehr sein Leben lang dasselbe macht.

Und es gibt noch andere Gründe, einen Verkauf hinauszuzögern. Momentan ist es die Pandemie, die viele Verkaufswillige zögern lässt, wie eine aktuelle Studie ermittelte. Dafür gibt es jedoch keinen Grund, weil die Preise auf dem Immobilienmarkt trotz – oder grade wegen – Corona weiterhin anziehen.

Jeder Vierte der Befragten will seine Immobilie verkaufen. Jeder Sechste sagt, sein Eigenheim passe nicht mehr zu seiner Lebenssituation, zum Beispiel weil es nicht barrierefrei ist. Auf der anderen Seite stehen viele Kaufwillige, die sich durch den Kauf eines Eigenheims ein wenig Sicherheit erhoffen.

Verkauf trotz Pandemie: Mit ein wenig Organisation kein Problem

Was auf jeden Fall sinnvoll ist, Corona sind oder her, ist einen Spezialisten zurate zu ziehen, wenn man eine Immobilie verkaufen will. Dieser hilft zunächst einmal dabei, den besten Verkaufspreis zu ermitteln. Er sollte weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Dann hat er bereits Interessenten in seiner Datenbank, was den Verkauf deutlich beschleunigen kann. Und er kennt die besten Möglichkeiten, moderne Technik für eine Onlinebesichtigung zu nutzen, was die Zahl der Besichtigungen auf das Mindeste beschränkt.

Also, warum nicht jetzt verkaufen?

 

 

 

(Foto: © Dimitris Vetsikas, Pixabay)

Mietendeckel

Der Mietendeckel in Berlin war ein Versuch, die explodierenden Mieten in der Hauptstadt unter Kontrolle zu bekommen. Bei diesem Thema prallen verschiedene Interessen aufeinander, die unvereinbar scheinen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die politische Einmischung beim Thema Vermietung mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren und damit unzulässig ist. Demgegenüber stehen Berliner, die sogar Wohnungsenteignungen für ein geeignetes politisches Mittel halten, um Wohnungen bezahlbar zu machen. Eine Einigung ist nicht in Sicht – die Lage bleibt brisant.

Mietendeckel für nichtig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden: Der Mietendeckel wird gekippt. Was beinhaltete dieses politische Instrument? Mit einem Mietenstopp, einer Mietobergrenze bei Wiedervermietung und einem gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten sollte die Lage unter Kontrolle gebracht werden. Von dieser Regelung waren 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin betroffen. Ganz Deutschland – vor allem von hohen Mieten belastete Verbraucher und auch Vermieter – schauten gespannt auf das Experiment. Könnte der Mietendeckel ein Vorbild für die ganze Republik werden, und was könnte das bedeuten? Das Thema ist jetzt vom Tisch.

Worum gibt es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Das BVG beschäftigte sich mit der Frage, ob die Einführung des Mietendeckels vom Land Berlin überhaupt zulässig war. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall gewesen war. Bestimmungen rund um das Mietrecht gehören in das Bürgerliche Gesetzbuch, und dort gibt es bereits entsprechende Regelungen, nämlich die Mietpreisbremse (§§ 556 ff. BGB). Sie wurde 2015 eingeführt und weiter entwickelt. 

Das Problem in Berlin: Mieter, die ihre Miete gesenkt haben, müssen die Differenz rückwirkend zurückzahlen. Oft haben sie die Differenz jedoch nicht angespart. Für die allgemeine Immobiliensituation kann die Entscheidung jedoch vorteilhaft sein. Regelungen wie der Mietendeckel haben in New York, San Francisco, Barcelona, London und Stockholm gravierende Folgen gehabt. Es wurde deutlich weniger investiert und die Qualität der Immobilien sank. In Berlin gab es zudem ein um 28 Prozent vermindertes Angebot an Mietwohnungen.

(Foto: © Bill Kasman, Pixabay)

Mängel

Mängel – ein Begriff, den niemand im Zusammenhang mit Immobilien hören möchte. Die ganze Materie ist kompliziert, zudem wurden (vermeintliche) Mängel gern verwendet, um den Preis zu drücken. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) geäußert. Ihm kam es hier vor allem auf einheitliche Formulierungen an.

Mängel: Unterschiede bei Bau oder Kauf

Wenn Mängel auftreten, gibt es entscheidende Unterschiede zwischen Bau oder Kauf, die nicht auf die gleiche Weise zu regeln sind. Wer eine Immobilie kauft, die etwa feuchte Wände hat, kann für die Instandsetzung Geld verlangen. Aber er muss die Arbeiten danach nicht ausführen lassen. Das Geld ist quasi eine Entschädigung, ähnlich wie es bei einem Verkehrsunfall ist. Da bekommt der Geschädigte auch einen Schadensersatz, muss diesen aber nicht für die Instandsetzung des Autos verwenden.

Bei einem Neubau ist das jedoch anders. Gibt es dort einen Mangel, dann kann ein Vorschuss für eine Instandsetzung eingefordert werden. Es muss jedoch später darüber Rechenschaft abgelegt werden, was mit dem Geld gemacht wurde. So wollen die Richter verhindern, dass kleine Mängel aufgebauscht würden, nur um Geld zu kassieren.

Kein Vorschuss bei Kauf

Der BGH hat geurteilt, dass der Käufer einer Eigentumswohnung im Rahmen des kleinen Schadensersatzes entweder einen Ausgleich bezüglich des Minderwerts des Objekts durch die Mängel verlangen kann, oder den Ersatz der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten. Ein Vorschuss, der später gerechtfertigt werden muss, ist nicht zulässig. Es ist unerheblich, ob die Mängel tatsächlich beseitigt werden. Es ist weiterhin zulässig, dass der Minderwert geschätzt wird. Ist es unverhältnismäßig, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, kann der Käufer auch als Schadensersatz nur den mangelbedingten Minderwert verlangen.

(Grafik: © Dieter G., Pixapay)

Immobilienmarkt

Zahlreiche Wirtschaftszweige wurden durch die Pandemie bis ins Mark getroffen, stellt das IW-Institut in Köln fest. Nach neuesten Berechnungen lässt sich genau beziffern, wie groß der Schaden durch Corona ist. Laut den Experten liegt der Wohlfahrtsverlust bei 250 Milliarden Euro. Der Immobilienmarkt ist jedoch erstaunlich robust. Er stellt sich anders dar als andere Bereiche der Wirtschaft.

Der Immobilienmarkt ist stabil und wächst sogar

Im Gegensatz zu manchen Vermutungen ist der Run auf Immobilien ungebrochen. Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage fand eine Verteuerung der Angebote in 94 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte statt. Selbst im Krisenjahr 2021 sind die Preise für Immobilien weiter gestiegen, und zwar um 9,6 Prozent im Vergleich zu 2020.

Laut der Immowelt Kaufpreis-Prognose für Großstädte werden die Kaufpreise für Eigentumswohnungen auch bis Ende 2021 weiter steigen. Es gibt jedoch eine Einschränkung. Sollten die Menschen weiterhin lieber außerhalb der Städte nach Immobilien suchen, dürfte sich die Preisentwicklung zumindest in den Metropolen in den kommenden Jahren abschwächen.

Was passiert in diesem Wahljahr?

Das Hamburger Immobilien-Analysehaus F+B Forschung und Beratung GmbH beschäftigt sich mit dem Immobilienmarkt im Wahljahr und hat Thesen zur Entwicklung der Wohnungsmärkte nach Corona formuliert. Die Experten vermuten, dass es 2021 kaum Steigerungen der Neuvertragsmieten geben wird. Die Bedeutung von Eigentum als Wohneigentum oder zur Kapitalanlage wird eher wachsen als schrumpfen. Es gibt ausreichend Interessenten mit einem festen Einkommen, die Zinsen sind weiterhin niedrig.

Doch es sieht nicht für alle Bereiche des Immobilienmarktes so gut aus wie bei den Wohnimmobilien. Einzelhandels-, Hotel- und Büroimmobilien sind von sinkender Nachfrage betroffen. Geschäftsraummieter sollen deshalb bei pandemiebedingten Einschränkungen unterstützt werden.

(Foto: © Erich Westendarp, Pixabay)

Radfahrer

Würden wir deutlich mehr mit dem Rad fahren, wären die Städte sauberer, leiser und ein angenehmerer Ort zum Leben. Glücklicherweise kommt das Radfahren wieder richtig in Moder, nicht zuletzt dank der modernen E-Bikes, die auf langen oder hügeligen Strecken unterstützend wirken. Mehr als 80 Prozent der Deutschen nutzen das Fahrrad, 55 Prozent halten es für ein unverzichtbares Verkehrsmittel. Während der Corona-Pandemie hat der Radverkehr zugenommen, wie das Bundesministerium für Verkehr mitteilte.

Radfahrer machen die Stadt zu einem schöneren Ort

Viel befahrene Straßen sind für die Anwohner eine Qual. Sie werden durch Lärm, Abgase und Schmutz in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Zudem ist der Straßenverkehr gefährlich,  gerade für Kinder und Senioren. Immer wieder passieren schlimme Unfälle. Damit die Städte für Radfahrer attraktiver werden, fördert die Bundesregierung den Radverkehr.

Mit zahlreichen rechtlichen Vorschriften, die in der letzten Zeit in Kraft getreten sind, soll das Leben für Radfahrer erleichtert werden. Neu sind:

  • der grüne Pfeil,
  • spezielle Fahrradzonen und
  • das Gebot der Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts.

Außerdem dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.  Autofahrer müssen einen besonders großen Abstand halten, wenn sie zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen überholen. Mindestens 1,5 Meter Abstand sind Pflicht.

Eigene Bereiche für die Benutzung mit Fahrrädern

Die speziell eingerichteten Fahrradstraßen und Fahrradzonen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nur ausnahmsweise befahren werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. In diesen Bereichen gilt zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist der Schwerpunkt der neuen Regeln.

Und es gibt Vorbilder, die einen Blick in die Zukunft erlauben. Die Stadt Kopenhagen hat mehrere Jahrzehnte lang an ihrer Verkehrsplanung gefeilt, bis sie zu einer der  fahrradfreundlichsten Städte weltweit wurde. 84 Prozent der Kopenhagener sind heute zufrieden mit ihrer Stadt.

(Foto: © Pexels, Pixabay)

Selfstorage

Platz ist kostbar, im wahrsten Sinn des Wortes. Die Mieten und Kaufpreis für Immobilien steigen stetig an. Das heißt auch, dass neue Lösungen wie Tiny, Small oder Mini Houses und Boxliving an Bedeutung gewinnen. Ebenso ist eine neue Bescheidenheit aller Munde. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind Kriterien, die auch bei der Entscheidung für die Art zu wohnen und zu leben einbezogen werden.

Man kann durchaus mit wenig Platz auskommen und sich trotzdem richtig wohlfühlen. Das Problem ist nur, dass man dann auf Stauraum verzichten muss, den man eigentlich dringend braucht. Eine Lösung kann Selfstorage sein.

Selfstorage – wohin nur mit all den Sachen?

Es gibt viele Dinge, die untergebracht werden müssen. Winterkleidung im Sommer, Werkzeuge und Haushaltsgegenstände, die man gerade nicht braucht, Spielsachen, aus denen die Kinder herausgewachsen sind und vieles mehr. In der Regel werden diese Dinge auf einem Dachboden oder im Keller aufbewahrt, doch was tun, wenn diese nicht vorhanden sind? Selfstorage kann eine Lösung sein. Hierbei handelt es sich um Boxen, die man mieten kann. In ihnen werden die Gegenstände sauber und sicher untergebracht.

Soll man eine große Wohnung mieten, nur um all die Dinge unterbringen zu können? Oder soll man immer wieder radikal Aussortieren und sich dem Minimalismus verschreiben? Beides kann eine Lösung sein, muss es aber nicht. Auch das Auslagern in ein Selfstorage Center, die in Großstädten und Ballungsgebieten immer mehr in Mode kommen, kann eine Alternative sein.

Auslagern – eine Lösung für Privatpersonen und Unternehmer 

Anstatt Gegenstände wegzuwerfen, können sie eingelagert werden. Das ist deutlich günstiger als eine große Immobilie und bietet viel Flexibilität. Das können sich natürlich auch Geschäftskunden zunutze machen, die Lagerraum benötigen. Die Mietpreise sind überschaubar und die Konditionen flexibel. Je mehr Personen diese Möglichkeit nutzen, umso größer wird auch das Angebot an Selfstorage Lösungen.

Im Moment ist der typischen Selfstorage-Nutzer jung, männlich und lebt in einem Mietverhältnis. Laut einer aktuellen Umfrage würden 53 Prozent der Befragten ihr Hab und Gut einlagern. Vielleicht eine Lösung, die sich durchsetzt? In jedem Fall verschafft sie auch bei der Wohnraumsuche mehr Flexibilität.

 

 

(Foto: © Dean Moriarty, Pixabay)

Wohnen im Alter

Wie wollen wir wohnen, wenn wir älter sind? Über diese Frage sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, um vorbereitet zu sein. Leider sind viele Wohnungen nicht auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingerichtet, was zu Problemen führen kann. Viele Menschen ab 65 Jahren sind körperlich eingeschränkt, genau genommen ist es jeder siebte, wie entsprechende Untersuchungen zeigen. Mit steigendem Alter nimmt dann auch die Zahl der Mobilitätsprobleme zu. Allerdings lebt nur ein Drittel dieser eingeschränkten Personen in einer stufenlos erreichbaren Wohnung, was die Mobilität ganz erheblich einschränkt. 

Wohnen im Alter – die Bedürfnisse ändern sich

Nicht nur der einfache Zugang zur Wohnung ist für ein altersgerechtes Wohnen wichtig, auch die Ausstattung im Bad ist wichtig. Zudem möchten ältere Menschen Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung in der Nähe haben.

Doch wie schätzen ältere Menschen ihre Wohnsituation selbst ein? Entsprechende Befragungen zeigen, dass Mieter oft weniger zufrieden sind als Wohneigentümer und dass Menschen, die in ihrer sozialen Umgebung eingebunden sind, eher zufrieden sind. Soziale Faktoren sind also nicht zu unterschätzen, ebenso wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. 

Wie kann man sich auf das Alter vorbereiten?

Niemand denkt gern an eine Zeit, in der er weniger mobil und eingeschränkt sein wird, doch in den meisten Fällen kann man sagen, dass dieser Zeitpunkt irgendwann da sein wird. Man kann sich bereits in jüngeren Jahren damit auseinandersetzen, wie man sich in dieser Zeit leben will. Einerseits ist hier die Politik gefragt, andererseits kann man selbst auch eine Menge tun, zum Beispiel, indem man sich eine Immobilie kauft und diese vermietet. Einerseits hat man so Mieteinnahmen, die im Alter dazu beitragen können, dass man gemäß seiner eigenen Wünsche und Vorstellungen leben kann. Andererseits kann man ein solches Objekt auch verkaufen. Besonders sinnvoll kann es sein, eine altersgerechte Immobilie zu kaufen, die man später selbst bewohnen kann. Wohneigentum zu kaufen amortisiert sich heute schneller als noch vor einigen Jahren. Das hat das IW-Institut bei 38 von 50 betrachteten Großstädten feststellen können.

 

 

(Foto: © ksenia 001001, Pixabay)

Eigenkapital

Woher kommt das Eigenkapital für den Immobilienkauf? 

Eine eigene Immobilie zu besitzen ist auch für die jüngere Generation zunehmend wichtig. Es ist Altersvorsorge oder Anlageobjekt, bewahrt vor hohen Mietzahlungen und wird zum Heim. Doch natürlich muss eine Immobilie auch finanziert werden, und einer der wichtigsten Bausteine ist das Eigenkapital. 

Doch die steigenden Immobilienpreise machen es heute nicht einfach, das Traumobjekt zu finanzieren, denn höhere Kaufpreise bedeuten auch, dass man eine höhere Eigenleistung tragen können sollte. Als Faustregel galt früher, dass man rund 15 – 20 % Eigenkapital haben sollte, etwas später hieß es, dass 10 % genügen. Mittlerweile ist es so, dass man sogar ohne eigenes Kapital eine Immobilienfinanzierung bekommen kann. Das Problem ist nur, dass die Finanzierung dann teurer wird. Nicht nur, dass man einen höheren Betrag finanzieren muss, durch das höhere Risiko wird die Bank einen höheren Zinssatz verlangen. Es ist also besser, Eigenkapital zu haben, doch woher kommt es? Dieser Frage hat sich eine aktuelle Studie gewidmet.

Woher kommt das Eigenkapital?

Laut einer repräsentativen Umfrage der Dr. Klein Privatkunden AG waren 46 % der Verbraucher, die in den letzten drei Jahren eine Eigentumswohnung gekauft hatten, zwischen 18 und 39 Jahre alt. In der Regel hat man in diesem Alter noch keine großen Ersparnisse, da die Ausbildungen heutzutage länger dauern als früher. Ersparnisse sind jedoch für die Beschaffung von Eigenkapital heute deutlich weniger wichtig – nur noch 68 % der Befragten gaben an, dass ihr Kapital aus Ersparnissen stammte; vor zehn Jahren waren es noch 74 %. Doch wo kommt das Geld heute her?

  • Geld aus Erbschaften wird immer wichtiger – 13 % statt 7 %.
  • Die Familie tritt immer öfter ein – 25 % statt 17 %.
  • Staatliche Fördermittel wie etwa von der KfW bis zu den Landesförderungen können auch als Eigenkapital angerechnet werden.
  • Die sogenannte Muskelhypothek, also die Eigenleistung als Handwerker, ist nur noch in 13 % anstelle von 20 % von Bedeutung.

(Foto: © Congerdesign, Pixabay)

Heizen in der Übergangszeit

Menschen haben ein ganz unterschiedliches Bedürfnis nach Wärme. Während der eine die Heizung nie ganz aufdreht und lieber ein paar dicke Socken und eine dicke Jacke verwendet, um der Kälte zu entgehen, braucht der andere es kuschelig warm, um sich komfortabel zu fühlen. Beim Heizen in der Übergangszeit wird das besonders deutlich.

Die Heizperiode erstreckt sich vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit muss die zentrale Heizungsanlage vom Vermieter so eingestellt werden, dass beim Heizen mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die ebenfalls von Belang sind. Bevor man also wütend seinen Vermieter anruft, weil es einfach nicht warm genug wird, sollte man sich über die geltenden Regeln informieren.

Heizen in der Übergangszeit: Wie warm muss es sein?

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) muss die Temperatur nachts zwischen 23.00 und 6.00 Uhr keineswegs den sonstigen Vorgaben entsprechen. In dieser Zeit genügt es, wenn die Wohnung auf 18 Grad Celsius geheizt werden kann. Entsprechend können die Thermostate abgesenkt werden.

Andererseits kann der Vermieter nicht einfach die Regeln ändern und eigenmächtig entscheiden, dass auch tagsüber 18 Grad Celsius ausreichend sind. Selbst eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unzulässig.

Wohnungsmängel?

In manchen Wohnung können die Temperaturen im Winter nicht erreicht werden. Das heißt ganz klar, dass die Wohnung einen Mangel hat, der zur Minderung der Miete berechtigt. Drohen gar Gesundheitsschäden, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Das gilt ebenfalls, wenn kein oder nur kaltes Wasser zur Verfügung steht. Das Wasser muss mindestens  40 bis 50 Grad Celsius haben.

Mieterpflichten rund um das Heizen in der Übergangszeit

Auch Mieter haben Pflichten, was das Heizen betrifft. Sie müssen die Wohnung ausreichend warm halten, damit keine Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen entstehen. Bei Minusgraden gilt das auch, wenn sie sich im Urlaub befinden! Bei den Thermostatventilen muss dann mindestens die Frostschutzsicherung eingestellt werden oder jemand anderen mit der Betreuung der Wohnung beauftragen. Die Gebäudeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für Schäden nämlich nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. 

(Foto: © Dimitri Houtteman, Pixabay)

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