Maklerprovision

Einige Kaufwillige haben sicherlich schon darauf gewartet, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt: Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zur Hälfte geteilt. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.

Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision

Bisher war es so, dass es viele verschiedene, regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, finden einige Diskussionen voraus. Lediglich bei der Vermittlung von Mietwohnungen gab es schon ernsthafte Bemühungen um ein einheitliches Provisionsmodell, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass derjenige die Provision tragen muss, der den Makler beauftragt hat. Doch dieses Modell wird nun durch das neue Gesetz abgelöst: Von nun an müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.

Erleichterung gerade für junge Familien 

Das Ziel dabei ist, dass gerade jungen Familien ermöglicht werden soll, sich eine Immobilie zu kaufen. Denn wer nur ein begrenztes Budget hat, für den fallen auch vermeintlich „kleine“ Beträge wie die Maklerprovosion, die je nach Kaufpreis einige Tausend Euro betragen kann, ins Gewicht.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die (…) vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. In Zukunft gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. (…) Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge.“ 

Wichtig zu wissen ist, dass unterschiedliche Provisionshöhen nicht wirksam geschlossen werden können.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

Höhe der Miete

Höhe der Miete: Welchen Anteil am Einkommen sollte die Miete haben? Normalerweise sagt man, nicht mehr als 30 Prozent, doch die Realität sieht heute meistens anders aus. In immer mehr deutschen Städten und Landkreisen sind Wohnungssuchende bereit, auch mehr als 30 Prozent ihres monatlichen Gesamtbudgets auszugeben. Dabei kann das dazu führen, dass man nicht mehr genug Geld für die Lebensführung hat.

Die Frage ist, ob „Bereitschaft“ in diesem Zusammenhang der passende Begriff ist. Die Höhe der Miete für eine Wohnung oder ein Haus sind in den letzten Jahren immens gestiegen, sodass Mieter gar keine andere Wahl mehr haben.

Höhe der Miete: Bayern am teuersten

Die Zahlen kommen von Anbieter ImmoScout24, der die Angaben von einer Million registrierten Nutzern des ersten Halbjahres 2020 analysiert hat. Die Interessenten haben ihr Haushaltsnettoeinkommen angegeben, das mit den Angebotskaltmieten ins Verhältnis gesetzt wurde. Es zeigte sich, dass besonders und Bayern Menschen bereit sind, einen großen Teil ihres Einkommens für die Miete auszugeben. In zehn Städten und Kreisen war das bemerkbar. Gleichzeitig sind in Bayern die Nettoeinkommen besonders hoch, bei den registrierten Münchner Nutzern von ImmoScout24 lag es bei 3.003,50 Euro pro Monat.

Auch in anderen Städten ist die Lage angespannt

In den Top 7 Städten Deutschlands zu wohnen bedeutet, einen großen Teil seines Einkommens für die Miete auszugeben. Nur noch Berlin liegt unter der 30-Prozent-Regel, allerdings ganz knapp mit 29,72 Prozent. Es folgen Düsseldorf mit 31,32 Prozent, Frankfurt am Main  mit 32,74 Prozent, Köln mit 33,01 Prozent, Hamburg mit 33,17 Prozent und Stuttgart mit 34,4 Prozent. München führt mit 35,08 Prozent die Rangliste an.

Schaut man etwa in den Kreis Bautzen, dann ist die Lage deutlich entspannter. Hier sind nur durchschnittlich 22,94 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete aufzubringen. Auch Sachsen-Anhalt, der Saalekreis und Dessau-Roßlau sowie Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern liegen unter der 25-Prozent-Marke. In manchen Städten sollte man lieber kaufen, anstatt zu mieten. Das kann aufgrund der niedrigen Zinsen und der steigenden Höhe der Miete dauerhaft günstiger sein.

(Foto: © Kai Pilger, Pixabay)

Ladenmiete

Es sind harte Zeiten, gerade für Ladenbetreiber, Cafébesitzer und Einzelhändler, die ohnehin durch die sich leerenden Innenstädte unter Druck stehen. Nun bricht Corona in ihr Leben ein und verschärft die Situation erneut. Viele Läden mussten schließen, für viele lohnt es sich gar nicht mehr, das Geschäft geöffnet zu halten, was schließlich auch Kosten erzeugt. Nun stehen die kalten Monate vor der Tür und die Lage verschlimmert sich erneut. Doch kann ein Mieter die Zahlung der Ladenmiete einfach aussetzen?

Die Ladenmiete einfach nicht mehr zahlen? Keine gute Idee

Restaurants und Geschäfte müssen mit weiteren Einschränkungen rechnen. Die Kunden werden oftmals ausbleiben und weiter ins Netz abwandern, um dort online zu bestellen. Die aktuelle Krise beschleunigt den Wandel in den Innenstädten, die ihr Gesicht immer mehr verändern.

Doch auch, wenn man die Notlage der gewerblichen Mieter verstehen kann: Die Ladenmiete muss trotzdem gezahlt werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt bestehen, auch wenn der Laden nicht geöffnet werden darf. Das Problem darf nicht einfach auf den Vermieter abgewälzt werden, der bei fehlenden Einnahmen ebenfalls Probleme bekommen kann. Nun gibt es ein entsprechendes Urteil.

Das Gericht urteilte im Sinn des Vermieters 

Im konkreten Fall ging es um eine Geschäftsmieterin, die aufgrund einer behördlichen Anweisung wegen Corona ihren Laden schließen musste. Sie stellte daraufhin die Zahlung der Miete für einen Monat ein. Das geschah zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Heidelberg (LG Heidelberg, 30.07.2020, 5 O 66/20) entschied.

Die Schließung der Räume hatte ihren Grund nicht in den Räumen selbst, es gab keinen Sachmangel oder ähnlichen Umstand. Es war lediglich aufgrund der Coronapandemie nicht mehr erlaubt gewesen, das Geschäft mit Publikumsverkehr geöffnet zu halten. Die hoheitliche Maßnahme wegen des Infektionsschutzes stellt grundsätzlich keinen Mangel der Mietsache dar. Sie liegt in der Verantwortung des Mieters.

Wichtig zu wissen: Gerade für laufende Kosten wie eine Ladenmiete hat der Staat umfangreiche Hilfspakete geschnürt.

(Foto: © Michael Gaida, Pixabay)

Kamine und Kachelöfen

Wenn im Herbst die Temperaturen fallen, dann ist die Zeit der Kamine und Kachelöfen gekommen. Das Heizen mit Holz spart nicht nur Kosten für Öl oder Gas, es erzeugt auch eine besonders wohlige Wärme, die viele Nutzer zu schätzen wissen. Mit dem Blick durch die Scheibe des Kamins auf das flackernde Feuer weiß man die kalte Jahreszeit auf einmal zu schätzen. Doch so angenehm sich das anfühlt, man sollte bei diesem Thema auch das Klima nicht außer acht lassen.

Sind Kamine und Kachelöfen umweltfreundlich oder klimaschädlich?

Die gute Nachricht ist: Das Verfeuern von Holz ist klimaschonend, denn es wird dabei nur die Menge an CO2 freigesetzt, die der Baum im Lauf seines Lebens gespeichert hat. Dennoch entstehen beim Verbrennen von Holt schädliche Emissionen, sodass einige Punkte beachtet werden müssen. 

  1. Holz muss vollständig verbrennen, sonst werden giftiges Kohlenmonoxid, klimaschädliches Methan und Rußpartikel frei. Zudem entstehen auch geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen sowie krebserregende Kohlenwasserstoffe, Salzsäure und Feinstaub. Das lässt sich vermeiden, indem man nur moderne Feuerstätten betreibt, die diese unerwünschten Ausstöße minimieren.
  2. Um den passenden Kamin oder Kachelofen zu finden, kann man sich auf ein Energielabel verlassen. Seit 2020 wird für besonders schonenden Geräte sogar der Blaue Engel verliehen.
  3. Kamine und Kachelöfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards. Sie müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Dabei erweist sich ein Neukauf oftmals als günstiger.

 

Welchen Standards müssen solche Öfen und Kamine entsprechen?

Die Anforderungen an Kamine und Kachelöfen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt. Darin heißt es, dass Öfen aus den Jahren 1985 bis 1994 bis zum 31.12.2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, falls sie die Grenzwerte nicht einhalten.

Tipps zum Heizen:

  • Verfeuern Sie nur Holz mit einer maximalen Restfeuchte von 25 %.
  • Wenn es mit dem Anzünden nicht klappt, kann der Schornsteinfeger helfen.
  • Die richtige Einstellung der Luftzufuhr ist einer der Tricks, wie es mit dem Heizen optimale funktionieren kann. Das ist daran erkennbar, dass im Inneren des Ofens keine Rußablagerungen verbleiben.
  • Achtung, Sicherheit! Stellen Sie keinesfalls brennbare Gegenstände in die Nähe der Feuerquelle.

 

 

 

 

(Foto: © htmhorgasm, Pixabay)

Baukindergeld

Baukindergeld: Fristverlängerung bringt Chancen.

Das Baukindergeld soll mehr Familien die Chance geben, sich ein Eigenheim zu leisten. Es handelt sich um einen Zuschuss, der sich hauptsächlich an Familien mit einem kleinen und mittleren Einkommen richtet. Wer sich ärgerte, dass er im Zuge der Corona-Pandemie nicht dazu kam, sich ausführlich mit dem Thema zu  beschäftigen, oder wessen Kaufvertrag oder Baugenehmigung sich verzögert hat, der hat jetzt noch einmal die Chance. 

Das sind die Voraussetzungen für das Baukindergeld 

Gefördert werden sowohl der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung als auch der Neubau. Die Förderung gibt es für Familien und sie wird pro Kind ausgezahlt. Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein. Es gibt keine Begrenzung, wie viele Kinder angerechnet werden.

Die Fristen:

  • NEU: Bis zum 31. März 2021 muss Kaufvertrag unterschrieben worden oder die Baugenehmigung erhalten sein.
  • Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt werden. 
  • Die Antragsfrist für die Förderung endet am 31. Dezember 2023.

Die Familien erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für jedes Kind 1200 Euro jährliche Förderung und das über zehn Jahre. Für die Verlängerung der Frist wurden ungenutzte Mittel aus 2020 ins neue Jahr übertragen. Aufgrund der Pandemie haben sich viele Pläne verschoben. Dem wird jetzt Rechnung getragen.

Spannende Zahlen rund um die Förderung

  • Bis August 2020 wurden bereits 260.500 Familien mit dem Baukindergeld unterstützt. 
  • Zwei von drei der Haushalte haben Kinder unter sechs Jahren. 
  • 60 Prozent der Antragsteller haben ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr.
  • Bisher wurden Familien mit 5,5 Milliarden Euro gefördert.
  • Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Natürlich wird dieses Geld auch bei der Vergabe von Krediten berücksichtigt und kann die Finanzierung erleichtern. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/baukindergeld.

 

 

(Foto: © MW, Pixabay)

Bauland Preise

Bauland Preise hoch wie nie. 

Es gibt einen richtigen Run auf Häuser und Eigentumswohnungen. Eine Entwicklung, die sich so wohl niemand hätte träumen lassen. Das bedeutet jedoch auch, dass einerseits die Preise steigen und andererseits die verfügbaren Immobilien knapp werden. Die logische Folge von Angebot und Nachfrage, durch die manche Haushalte jedoch einen deutlichen Nachteil erleiden. Was also tun, wenn man in der Traumgegend keine Immobilie mehr findet oder sie sich nicht mehr leisten kann? Viele Bürger ziehen dann in Betracht, selbst zu bauen, und machen sich auf die Suche nach Bauland. Immerhin gibt es schon sehr günstige Fertighäuser, die noch dazu durch Eigenleistung noch einmal im Preis gedrückt werden kann. Doch die Bauland Preise explodieren ebenfalls!

Bauland Preise so hoch wie nie

Immobilien sind sehr teuer geworden, doch dasselbe gilt für Bauland! Auch wenn viele Gemeinden immer neue Baugebiete erschließen und zum Verkauf anbieten. Die Bauland Preise sind noch nie so hoch: 

  • Im Jahr 2019 lag der Preis für Bauland bei durchschnittlich 189,51 Euro pro Quadratmeter. 2009 waren es 122,00 Euro.
  • Besonders teuer ist Bauland in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit Quadratmeterpreisen von 1.328,48 Euro beziehungsweise 1.157,91 Euro.
  • Günstig bauen kann man in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Dort lag der Preis bei unter 60 Euro pro Quadratmeter.
  • Es gilt: Je größer die Gemeinde, umso höher sind die Bauland Preise. Bis zu einer Einwohnerzahl von 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss man rund 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlen.
  • In den größten Städten mit 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schlagen die Preise mit dem 17-Fachen zu Buche und liegen bei 1.128,33 Euro.

Wo ist Bauland am teuersten?

Am teuersten wird das Bauen in Wohngebieten, wo auch 81 Prozent aller Verkäufe baureifen Landes erfolgen. Dabei sind Grundstücke in Gebieten mit geschlossener Bauweise rund 76 Euro höher als in Wohngebieten mit offener Bauweise und liegen bei 285,76 Euro pro Quadratmeter. Der Unterschied ist, dass bei geschlossener Bauweise Gebäude ohne Abstand errichtet werden dürfen (beispielsweise Reihenhäuser). Wer günstig bauen will, geht aufs Dorf und muss dann nur mit einem Quadratmeterpreis von rund 56,75 Euro rechnen. Da darf es dann ruhig auch etwas größer sein.

(Foto: © Manfred Antranias Zimmer, Pixabay)

Umwandlung von Mietwohnungen

Umwandlung von Mietwohnungen zur Bedarfsdeckung – ein zweischneidiges Schwert? Immobilien sind in den letzten Jahren DER Renner. Das gilt nicht nur für das typische Häuschen mit einem kleinen Garten. Auch die eigene Wohnung weckt Begehrlichkeiten. Besonders als Wertanlage sind Eigentumswohnungen beliebt. Sie haben einen regelrechten Nachfrageboom erlebt. Da der Bedarf mit den vorhandenen Wohnungen nicht gedeckt werden konnte, sind viele Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt worden. Das geschah bereits um die Jahrtausendwende.

Vorbehalte gegen Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

Die Maßnahmen stießen jedoch teilweise auf wenig Gegenliebe, denn es gab die Befürchtung, dass immer mehr Mieter verdrängt werden, während die Hausbesitzer hohe Gewinne erzielen. Vor einigen Jahren mag das auch teilweise noch zugetroffen haben. Mittlerweile ist es jedoch so, dass die Mieten so stark gestiegen und die Zinsen gleichzeitig gesunken sind, dass in vielen Fällen der Kauf die günstigere Lösung ist. Zudem können sich immer mehr Bürger vorstellen, durch den Kauf einer oder mehrere Immobilien für das Alter vorzusorgen. 

Es ist also nur eine logische Konsequenz, dass das ohnehin stark kritisierte Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen nun vom Tisch ist. Geplant war eine Neuauflage des § 250 BauGB, die mit dem Baulandmodernisierungsgesetz eingeführt werden sollte. Die Regelung sollte es ermöglichen, dass es Gemeinden unter bestimmte Voraussetzungen möglich gewesen wäre, die Umwandlung von Mietwohnungen unter eine Genehmigungspflicht zu stellen.

Diese Einschränkung wäre schlecht für Selbstnutzer und Anleger gewesen

Laut eines Gutachtens des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hätte das Umwandlungsverbot zu einer Benachteiligung vieler Haushalte geführt. Diese hätten damit rechnen müssen, entweder kein oder nur überteuertes Wohneigentum mehr kaufen zu können und hätten auf die Möglichkeit der Vermögensgleichheit und den Vorteil bei der Altersvorsorge verzichten müssen. Die Begründung war, dass durch die niedrigen Zinsen das Kaufen einer Immobilie oftmals günstiger ist als das Mieten. 

Das Gutachten bestätigte also den Eindruck, den viele Bürger aufgrund der aktuellen Entwicklungen ohnehin haben. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass die Umwandlung von Mietwohnungen weiterhin erlaubt bleibt.

(Foto: © Tan2, Pixabay)

Innenstädte

Dass die Innenstädte sich leeren, Geschäfte schließen und die Attraktivität der ehemals belebten Fußgängerzonen dadurch wie in einer absteigenden Spirale sinkt, das war schon vor Corona ein bekanntes und gefürchtetes Phänomen. Doch nun verschärft sich die Lage, und zwar in rasanter Geschwindigkeit. Corona stürzt den stationären Handel, die kleinen Geschäfte ebenso wie die großen Ketten, in eine Krise.

Die Innenstädte sind leer 

Der Onlinehandel ist seit einigen Jahren dabei, die Innenstädte und ihre Geschäfte auf die Probe zu stellen. Man „geht” eben lieber nach Feierabend gemütlich online shoppen, anstatt in die Stadt zu fahren, wo man Parkgebühren bezahlen und sich an Öffnungszeiten halten muss. Das gemütliche Bummeln und Schlendern wird immer seltener. Das verschärft sich durch die Corona-Maßnahmen natürlich, denn die Abstandsregeln und das Tragen der Maske erzeugen ein Gefühl von Eingeschränktheit. Zudem haben viele Menschen Angst, sich bei anderen mit dem Virus anzustecken. Nun drohen vielen Zentren also Leerstand und Funktionsverlust. 

 Förderprogramme werden gebraucht

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fasst zusammen: Da die Innenstädte in Gefahr sind, werden treffsichere Förderkonzepte gebraucht. Die Gewinner der Krise, etwa der Onlinehandel, sollen nicht subventioniert werden. Lieber soll an die Unternehmen gedacht werden, deren Existenz nachhaltig bedroht ist. Das gilt neben dem Einzelhandel auch für viele Hoteliers. 

Die Bundesstiftung Baukultur, der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV), der Handelsverband Deutschland (HDE) und urbanicom rufen angesichts dieser Entwicklung in einem gemeinsamen Positionspapier dazu auf, durch ein kreatives Zusammenwirken möglichst vieler Innenstadtakteure Lösungen zu finden. Sie fordern ein umfassendes staatliches Rettungspaket, das zur Innenstadtstabilisierung eingesetzt werden soll. Ihre Forderung: 500 Millionen Euro jährlich.

Wie können die Innenstädte belebt werden?

Im Grunde könnten die Menschen selbst diesen Zustand ganz leicht ändern, indem sie in die Zentren gehen und diese beleben. Noch sind ausreichend Angebote vorhanden, doch diese sind anscheinend nicht mehr attraktiv genug. Es werden also neue Konzepte gebraucht, die durch eine Durchmischung für Belebung sorgen. Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen sollen nebeneinander möglich sein. Ein Pilotprojekt startet in Oldenburg, wo in eine ehemalige Hertie-Filiale bald neues Leben einziehen soll.

 

 

(Foto: © Jörg Möller Pixabay)

Grüner wohnen

Grüner wohnen – in der Stadt nicht leicht.

Während der Hochzeit der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen wurden die Grünanlagen der deutschen Großstädte zum Sehnsuchtsort vieler Bürger in Deutschland. Einerseits waren Fernreisen untersagt, andererseits fühlten sich viele Menschen durch eine notwendige Quarantäne oder auch das Home-Office in den eigenen vier Wänden wie eingesperrt. Zusätzlich gab es Beschränkungen, überhaupt draußen sein zu dürfen – viele Parks und Grünflächen waren gesperrt. Was blieb, war Beton und eine triste Umgebung. Von grüner Wohnen keine Spur. 

Doch selbst wenn wie jetzt der Zugang zum städtischen Park und anderen grünen Oasen wieder erlaubt ist, gibt es doch viel zu wenig Platz in ihnen. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern stehen jedem Einwohner durchschnittlich nur 25 qm Natur zur Verfügung. Das genügt einfach nicht. Zudem muss man sich auf den Weg machen, um überhaupt ins Grüne zu gelangen, denn nicht jeder wohnt gleich nebenan.

Wie viel Park und Grün haben unsere Städte eigentlich?

Grünanlagen sind mehr als nur der Park. Zu ihnen zählen auch Siedlungsgrünflächen, Botanische Gärten, Spielplätze sowie Kleingartenanlagen. Insgesamt ist der Anteil in den letzten 22 Jahren leicht gestiegen, und zwar von 7,7 Prozent auf 10,9 Prozent. Dabei lassen sich die einzelnen Städte nur schwer unterscheiden. Zum Beispiel haben Städte in Kesselllage wie Stuttgart nur wenig Möglichkeiten, ihre Grünanlagen auszudehnen. Flach gelegene Städte wie Hannover oder Leipzig können sich jedoch einfacher ausbreiten. Und ehemalige Residenzstädte wie München oder Berlin haben traditionell repräsentative und ausgedehnte Parkanlagen. 

Grüner wohnen – ab aufs Land?

Das Bedürfnis nach mehr Natur in der Umgebung, das in den Städten einfach nicht befriedigt werden kann, mag einer der Gründe sein, warum es immer mehr Menschen aufs Land zieht. Der FIABCI Deutschland, der Dachverband immobilienwirtschaftlicher Berufe, gibt an, dass Wohnimmobilien in den Speckgürteln der Metropolen momentan die größte Beliebtheit verzeichnen. Dieser Trend soll schon nach dem Ende des Lockdowns eingesetzt haben. Der Nachfrage steht ein knappes Angebot gegenüber. Die Verkäufer rechnen mit steigenden Preisen. Gegenüber den immer noch teureren Immobilien in der Stadt haben die ländlichen Objekte ordentlich im Preis angezogen. 

Doch auch die städtischen Lagen verlieren nicht an Beliebtheit. Mangelnde Anlagealternativen, weiterhin niedrige Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage steigern die Beliebtheit einer eigenen Immobilie weiter. Allerdings sind rein ländliche Immobilien ohne gute Anbindung an die nächste Stadt sowohl bei Anlegern als auch bei Selbstnutzern derzeit wenig beliebt, wie Michael Heming, Präsident FIABCI Deutschland konstatiert.

Dadurch sind genau diese Immobilien im Moment aber auch noch sehr preiswert!

 

 

 

(Foto: © Maike und Björn Bröskamp, Pixabay)

Klimawandel hin oder her, im Herbst und Winter müssen wir trotz der gefürchteten Erwärmung heizen. Dann stellt sich manchmal die Frage: Lieber etwas frieren und mal einen dicken Pulli anziehen oder bei der nächsten Abrechnung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen?

Eine alte Heizung geht ins Geld – Zeit, zu handeln!

Viele Heizungen verursachen hohe Betriebskosten. Es wird von Jahr zu Jahr schlimmer, doch man fürchtet die Kosten einer Veränderung. Am Ende kann man jedoch gutes Geld sparen und die Umwelt schonen, wenn man alte und verschmutzte Komponenten austauschen lässt und sich um eine optimal eingestellte Regelung der Heizung bemüht. Nun steht die neue Heizperiode an, was für viele Immobilieneigentümer der Startschuss für einen Heizungscheck sein sollte!

Heizung alle zehn Jahre inspizieren lassen

Es gibt ein Informationsprogramm namens Zukunft Altbau, das sich mit ebendiesen Themen beschäftigt. Wann sollte man die Heizung unter die Lupe nehmen lassen? Einerseits bringen bauliche Veränderungen oft die Notwendigkeit keiner Inspektion der Heizung mit sich, andererseits kann sich auch die Nutzung von Räumen verändern. Eine Inspektion und Optimierung der Heizung kann bis zu zehn Prozent bei den Betriebskosten einsparen.

Wie sich ebenfalls sparen lässt, ist das Zusammenlegen der jährlichen Heizungswartung und des Heizungschecks. So lassen sich Kosten sparen. Frank Hettler von Zukunft Altbau erklärt, dass dieser Check bei einem kleinen Gebäude nur rund eine Stunde in Anspruch nimmt.

Geldbeutel und Klima profitieren

Es können sich jederzeit Schwachstellen und Mängel einschleichen, die man als Laie vielleicht nicht bemerkt, die die Heizung aber zu einer Kostenfalle machen. Gerade bei älteren Modellen lohnt sich ein Check.

Austauschen muss man die Heizung nach rund zwanzig Jahren. Manchmal kann es lohnenswert sein, schon vorher nach einem neuen Modell zu schauen. Es gibt Förderprogramme und Zuschüsse für neue und effiziente Heizungen. Beraten lassen kann man sich bei seinem Heizungsbauer, beim Schornsteinfeger und beim Energieberater. Auch die Initiative Zukunft Altbau gibt Auskunft, und zwar kostenlos am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

(Foto: © Werner Weisser, Pixabay)