Oftmals sind Mieter verunsichert, was die Haltung von Tieren betrifft. Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt und welche sind nicht erwünscht? Rund 34,3 Millionen Haustiere leben in der Bundesrepublik. Darunter sind 9,4 Millionen Hunde und etwa 14,8 Millionen Katzen. Aber auch Kleintiere und Reptilien finden ein zu Hause in deutschen Wohnungen. Mäuse, Fische, Vögel und Schlangen bewohnen die Haushalte.

Verbot von Tierhaltung

Laut Schleswig-Holsteiner Rechtsanwaltskammer kann sich der Vermieter im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. In vielen Mietverträgen ist dieser Vorbehalt standardmäßig enthalten. Der Vermieter muss allerdings einwilligen, solange keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. In der Regel bezieht sich diese Art der Genehmigung auf eine bestimmte Tierart. Wird wiederum ein neues Tier angeschafft, muss die Erlaubnis erneut eingeholt werden.

Zudem kann der Vermieter verschiedene Vorgaben machen. Diese Vorgaben können beispielsweise folgende Inhalte haben:

  • Ein Hund darf tagsüber nur eine bestimmte Zeit unbeaufsichtigt bleiben
  • Lautes Hundegebell ist durch die vermehrte Betreuung zu unterbinden

Diese Regelungen sind von Fall zu Fall anders. Unerlaubte Tierhaltung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen. Werden unerlaubt größere Tiere in der Wohnung gehalten, so kann der Eigentümer verlangen, dass diese abgeschafft werden. Duldet der Vermieter die Tierhaltung allerdings für längere Zeit, so kann der Unterlassungsanspruch entfallen.

Gute Nachrichten für Mieter

Theoretisch darf ein Formularmietvertrag die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht verbieten. Damit ist die Haltung von Tieren in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt allerdings, dass die Tiere die weiteren Hausbewohner nicht stören dürfen. Außerdem darf das Mietobjekt nicht beschädigt werden. Lautes Hundegebell kann zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen. Auch die Haltung von vielen großen Aquarien kann aufgrund des Gewichtes eine Gefährdung darstellen. Kleintiere sind allerdings erlaubt, wenn sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten. Zu diesen Tieren gehören unter anderem: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Mäuse.

Der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten in Deutschland wurde im Jahr 2019 niedriger. Dieser Wert ergibt sich aus dem aktuellen Mietspiegelindex, welcher durch das Hamburger Institut F+B seit 1996 erstellt wird. Die Vergleichsmieten im Jahr 2019 stiegen um 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Demnach stiegen sie um 1,8 Prozent.

Städte im Vergleich

München wurde erstmals nicht die teuerste Großstadt für Mieter. Stuttgart belegte im Jahr 2019 den ersten Platz. Hier wird durchschnittlich 10,41 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter bezahlt. Damit liegt Stuttgart 48 Prozent über dem durchschnittlichen Mietpreis. Dieser beträgt in den untersuchten Städten 7,04 Euro. In Karlsfeld (Landkreis Dachau) bezahlen die Mieter die höchste Nettokaltmiete. Diese Beträgt 10,86 pro Quadratmeter. Weitere Städte liefern folgende Zahlen:

  • Auf Rang 13 liegt die Hansestadt Hamburg. Die Durchschnittsmiete von 8,79 Euro je Quadratmeter wird hier um 25 Prozent übertroffen
  • Düsseldorf hat Rang 19: 8,60 Euro Kaltmiete, 22 Prozent über dem Durchschnitt
  • Auf Platz 20. liegt Frankfurt am Main mit 8,59 Euro. Die Stadt liegt damit 22 Prozent über der durchschnittlichen Miete
  • Platz 23 belegt Köln mit 8,44 Euro. Damit liegt die Stadt 20 Prozent über dem Schnitt

Vergleichsweise wenig kosten die Mieten in der Bundeshauptstadt Berlin. In den östlichen Stadtteilen kosten Bestandswohnungen im Moment 6,55 Euro pro Quadratmeter. Im westlichen Teil Berlins liegt der Mietpreis bei 7,32 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Allerdings ist hier ein Anstieg der Miete zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Berliner Altbauten, als auch im Neubausegment.

Grundlage der Analyse

Die recherchierten Zahlen beruhen auf der Grundlage von folgenden Werten: Analysiert wurden die Nettokaltmieten von Wohnungen mit 65 Quadratmetern. Dabei wurde auf eine mittlere Ausstattung und die Lage geachtet. Betrachtet wurden dabei nur Gemeinden mit Mindestens 20.000 Einwohnern. Das höchste Mietpreisniveau erreichten dabei die Top-30-Städte. Die teuersten Städte finden sich dabei häufig in den süddeutschen Regionen Stuttgart und München.

Bauschutt fällt bei diversen Renovierungsarbeiten an. Auch bei Neubauten und Umbauarbeiten entsteht der Bauabfall. Doch wie kann er richtig und fachgemäß entsorgt werden? In den Hausmüll gehört Bauschutt keinesfalls. Die lokalen Abfallverwertungen sind für kleinere Mengen des Bauabfalls zuständig. Dieser besteht aus wiederverwertbaren mineralischen Materialien wie zum Beispiel Sand, Ziegel, Klinkersteine, Mörtelreste, Keramik, Fliesen, Backsteine, Beton und Glasbausteinen. Dabei handelt es sich um den reinen Bauschutt.

Entsorgung durch Fachunternehmen

Reiner Bauschutt ist leider nicht allzu häufig anzutreffen. Oftmals wird nach Renovierungsarbeiten sogenannter Baumischabfall entsorgt. Dieser beinhaltet unter anderem zusätzliche Gegenstände: Metall, Kunststoff, Holz, Glas, Kabel, Gipskartonplatten oder Folien. Allerdings lohnt es sich, diese fremden Gegenstände zuvor auszusortieren! Die Abgabe von Baumischabfall ist teurer als reiner Bauschutt. Die höheren Kosten entstehen durch den Aufwand, den der Entsorgungsbetrieb mit dem Abfall hat. Der Mischabfall muss erst sortiert werden, im Gegensatz zum normalen Bauabfall.

Spezielle Fachunternehmen für Abtransport sorgen auf größeren Baustellen für die Entsorgung von Bauschutt. Ein Bauunternehmer wollte kürzlich die Kosten für diese Entsorgung sparen. Dieser Fall wurde im Jahr 2019 vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Er lagerte dabei den angefallenen Bauschutt im Keller des Gebäudes und mauerte diesen ein. Der neue Eigentümer verlangte vom vorherigen Besitzer, dass der eingemauerte Bauschutt beseitigt wird.

Urteil: Oberlandesgericht Koblenz entscheidet

Im oben genannten Fall kam es durch das OLG Koblenz (12.09.2019, 1 U 350/19) zu folgendem Urteil: Der gelagerte Bauschutt stellt eine beseitigungspflichtige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Dabei trifft die Beseitigungspflicht nicht den Voreigentümer. Dieser wurde von dem Fehlverhalten nicht in Kenntnis gesetzt. Zudem hat er das Einmauern des Bauschutts nicht bei dem zuständigen Bauunternehmer beauftragt. Das Gericht entschied zugunsten des vorherigen Eigentümers. Mit der Eigentumsübertragung wurde Besitz und Eigentum des eingemauerten Bauschutts an den neuen Eigentümer übertragen. Dieser wird sich nun auch um die Entsorgung kümmern müssen.

Die steigenden Mieten in deutschen Großstädten zeigen ihre Auswirkung in vielen Bereichen. Der Wohnflächenkonsum eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes ist um drei Quadratmeter zurückgegangen. Dieser Wert entstand zwischen den Jahren 2010 und 2017. Berechnet wurde der Wert durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Durch die geänderten Bedingungen passt sich die Bevölkerung an, indem sie auf kleinerem Wohnraum lebt.

Überbelegte Wohnungen und ihre Folgen

Eine Überbelegung des Wohnraumes bringt unter Umständen unerwünschte Folgen mit sich. Im Jahr 2017 waren sieben Prozent der Wohnungen von diesem Problem betroffen. Wann spricht man von einer Überbelegung?

  • Der Haushalt verfügt über zu wenig Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl
  • Mindestens einer der folgenden Räume existiert nicht: ein Raum pro Paar, ein Gemeinschaftsraum, ein Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren, ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren, ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Eine Wohnung ist zum Beispiel dann überbelegt, wenn sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen. Auch wenn das Schlafzimmer der Eltern zugleich als Wohnzimmer genutzt wird, gilt der Wohnraum als beengt.

Betroffene Personengruppen

Besonders alleinerziehende und deren Kinder sind von einem überbelegten Wohnraum betroffen. Auch Personen, welche von Armut gefährdet sind, leben zu 19 Prozent in einem beengten Wohnraum. Viele europäische Länder sind dabei aber deutlich mehr betroffen als Deutschland. In folgenden Ländern leben über 40 Prozent der Bevölkerung in einer beengten Wohnung: Lettland, Ungarn, Polen, Bulgarien und Rumänien. Der europäische Durchschnitt liegt bei etwa 16 Prozent. Personen mit ausländischem Pass sind dabei häufiger betroffen, als Erwachsene mit einem deutschen Pass. Auch Stadtbewohner sind häufiger betroffen: Sie leiden dreimal so häufig an Wohnungsknappheit wie Mieter in ländlichen Gebieten.

Das neue Jahr 2020 hat gerade begonnen und bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Lesen Sie jetzt welche Änderungen es im neuen Jahr für Sie als Immobilienbesitzer und Mieter geben wird:

  • Familien mit geringen einkommen werden ab diesem Jahr von der Wohngeldreform entlastet. Damit haben 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Circa 600.000 Haushalte werden mehr Geld bekommen.
  • Pendler werden ab dem Jahr 2021 entlastet. Ab dem 21. Kilometer soll die Pendlerpauschale auf 35 Cent angehoben werden. Damit steigt diese um 5 Cent. Gering verdienende Pendler können eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen. Allerdings ist diese Regelung befristet: Sie gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026
  • Die Grundsteuerreform wurde vom Bundesrat beschlossen. Ein höheres Steueraufkommen soll dabei nicht erzielt werden. Ab dem Jahr 2025 soll die neue Grundsteuer gelten. Vermieter können diese auf die Mieter umlegen. Das dreistufige Verfahren bleibt erhalten: Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz
  • Steuerbegünstigt sind ab sofort Investitionen in bestehende Gebäude. Dies gilt allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, wie zum Beispiel durch den Ausbau eines Gebäudes.
  • Ab dem Jahr 2020 sind intelligente Stromzähler verpflichtend für alle Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 kWh.
  • Wer selbst genutzten Wohnraum energetischen Sanierungsmaßnahmen unterzieht, wird durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Dies gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Gefördert können dabei folgende Maßnahmen: Erneuerung von Fenstern, Wärmedämmung von Wänden und Dächern, Erneuerung von Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Optimierung bestehender Heizungen
  • Auch neue Mietwohnungen sind steuerbegünstigt. Vier Jahre lang können Investoren zusätzlich fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Mindestens zehn Jahre müssen die Wohnungen vermietet werden.

Das Jahr 2019 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. In wenigen Tagen beginnt der Jahreswechsel und das Jahr 2020 steht vor der Tür. Im neuen Jahr bedeutet das für Steuerzahler vor allem eines: Die Steuererklärung für 2019 kann nun eingereicht werden. Was können Sie als Bundesbürger beim Finanzamt geltend machen? Unter anderem können der Arbeitsweg, sowie beruflich bedingte Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Informieren Sie sich jetzt über alles rund um das Thema Steuererklärung.

Bausparer, Kinderzulagen und Wohnungsbauprämie

Bis zum Jahresende erhalten Bausparer die volle Riester-Förderung, die Arbeitnehmer-Sparzulage und außerdem die Wohnungsbauprämie. Jede förderberechtigte volljährige Person erhält seit dem Beitragsjahr 2018 eine Grundzulage von 175 Euro vom Staat. Für jedes Kind gibt es zudem 185 Euro. Für Kinder die ab dem Jahr 2008 zur Welt gekommen sind, gibt es 300 Euro Kinderzulage. Für junge Sparer gibt es als effektive Starthilfe die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese gilt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Außerdem gelten weitere Regelungen und Bedingungen für alle Steuerzahler:

  • Viele Arbeitgeber unterstützen die Mitarbeiter mit zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen. Fragen Sie jetzt bei ihrem vorgesetzten nach, ob diese Leistung auch bei Ihnen möglich ist!
  • Der Staat fördert jährliche Einzahlungen mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Bis zu 470 Euro pro Jahr werden hierbei gefördert
  • Wer bis zum 31. Dezember zwischen 50 Euro und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einbezahlt, erhält zusätzlich 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Für verheiratete gilt ein Betrag von 1024 Euro.

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerksleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Pro Haushalt können bis zu 6.000 Euro Lohn- und Fahrtkosten pro Jahr geltend gemacht werden. Maximal 1.200 Euro gehen dabei direkt von der Steuerschuld ab. Zudem sind folgende Tätigkeiten steuerlich begünstigt: Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Haustiere versorgen, Putztätigkeiten, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen. Als Steuerzahler lohnt es sich, die angefallenen Handwerkskosten anzugeben.

Das Jahr 2019 neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Für Mieter und Eigentümer wird in den nächsten Wochen die Heizkostenabrechnung 2019 zum Thema. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat nun einen allgemeinen Heizspiegel veröffentlicht. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. wurden die Daten ausgewertet. Damit können sowohl Mieter als auch Eigentümer den eigenen Heizenergieverbrauch bewerten. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps für effizientes und klimafreundliches Heizen. Für den diesjährigen Heizspiegel wurden Daten von über hunderttausend beheizten Immobilien herangezogen.

Fazit des Heizspiegels

Ein wichtiger Faktor des Heizenergieverbrauchs ist der energetische Zustand des Gebäudes. Hierzu gibt es unter anderem folgende Zahlen und Fakten:

  • Die durchschnittlichen Heizkosten einer 70 Quadratmeter großen Wohnung betragen 700 Euro
  • Eigentümer von energetisch guten Häusern bezahlen hingegen lediglich 470 Euro
  • Energetisch schlechte Häuser bezahlen mit 980 Euro mehr als doppelt so viel an Heizkosten. Hier gibt es Sparpotential!

Die Kosten variieren dabei je nach Sanierungszustand. Alle Zahlen beziehen sich dabei auf das vergangene Jahr.

Auf dem Online-Portal www.heizspiegel.de können Verbraucher prüfen wie hoch Ihre Heizkosten im Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen. Viele bundesweite Mietvereine und Stadtwerke bieten zudem einen Heizspiegel-Flyer an, welcher viele umfangreiche Informationen für Mieter und Eigentümer bietet.

Höhe der Heizkosten im Vergleich

Das Heizen mit Öl wurde im letzten Jahr um rund zehn Prozent teurer.  Im Gegensatz dazu sanken die Kosten für das Heizen mit Fernwärme und Erdgas. Dabei wurden im Heizspiegel 2019 erstmal Häuser mit Wärmepumpenheizung bewertet. Diese wurden im letzten Jahr überwiegend in Neubauten eingesetzt, wo die Heizkosten vergleichsweise gering sind. Neubauten sind dabei deutlich energieeffizienter als ältere Bestandsgebäude. Informieren Sie sich jetzt über Heizkosten und wie Sie die Kosten senken können!

Der Klimaschutz ist nach wie vor in aller Munde. Die Bundesregierung vereinbarte kürzlich ein Maßnahmenbündel, indem es um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung geht. Wegen des hohen Energieverbrauchs ist der Gebäudebereich ein wichtiger Faktor für die Erreichung der Klimaziele. Die Art wie wir wohnen und unsere Häuser bauen beeinflusst das Klima demnach entscheidend. Wie kann die Bundesförderung für Gebäude zu einem nachhaltigen Klimaschutz beitragen?

Zusammenschluss der Förderprogramme

Die neue Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) steht nun im Vordergrund. Durch die BEG werden alle bestehende Förderprogramme zu einem einzelnen Angebot gebündelt. Dies betrifft die Programme im Gebäudebereich, welche dadurch eingehend optimiert werden. Durch diesen Zusammenschluss werden die Regelwerke vereinfacht, wodurch die Handhabung deutlich erleichtert wird. Statt vieler verschiedener Programme gibt es nun ein einziges, welches alle Inhalte sammelt.

Geplant ist im ersten Schritt eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Diese soll ab dem Jahr 2020 zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung eingeführt werden. Durch diese attraktive Maßnahme wird unter anderem folgendes bezuschusst:

  • Die Dämmung von Dächern
  • Der Einbau neuer Fenster in bestehende Gebäude
  • Die Dämmung von Außenwänden

Werden neue Wärmeschutzfenster eingebaut, so kann die eigene Steuerschuld verteilt über drei Jahre um 20 Prozent gemindert werden.

Die Höhe der Förderung

In Zukunft sind Förderungen bis zu 40 Prozent möglich. Je höhere der erreichte energetische Standard ist, desto höher wird auch die Förderung ausfallen. Bei Ölheizung gilt dabei die sogenannte Austauschprämie. Mit einem Anteil von 40 Prozent werden effiziente Heizsysteme gefördert. Dabei soll die erneuerbare Wärme an Attraktivität gewinnen. Die Eigentümer werden in Zukunft obligatorisch dazu beraten. Die Kosten für die Beratung werden über die bereits bestehenden Förderprogramme gedeckt. Dadurch wird bei Immobilieneigentümern der Anreiz geschaffen, sich mit dem Thema Umweltschutz auseinanderzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz kann nachhaltig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ob Stadt oder Land hängt vor allem auch vom Alter ab. Ältere Personen verlassen seltener den Ort in dem sie leben. Tendenziell wohnen sie ländlicher als ihre jüngeren Mitbürger. Diese verlagern den Wohnort überwiegend in Städte. Vor allem zwischen 18 und 29 zieht es sie weg aus ländlichen Gegenden.

Gründe für den Wechsel des Wohnortes

Welche Faktoren spielen beim Wohnortwechsel eine Rolle? Hierzu hat RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer eine klare Meinung: „Die Untersuchung zeigt die große Anziehungskraft der Städte auf junge Menschen. Sie werden unter anderem durch das höhere Lohnniveau gelockt, während die höheren Wohnkosten im Vergleich eine eher untergeordnete Rolle spielen“. Weiterhin meint Bauer: „Ältere Personen ziehen zwar tendenziell wieder raus aus den Städten, allerdings in deutlich geringerer Zahl.“ Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Personen unter 50 Jahren vor allem aus wirtschaftlichen Gründen den Wohnort wechseln. Es zieht sie in Regionen mit mehr beruflichen Möglichkeiten.

Binnenmigration in Bezug auf unterschiedliche Altersgruppen

Die demografischen Unterschiede zwischen Stadt und Land werden durch die Binnenmigration verschärft. Dies ergab eine Analyse des RWI – Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung und der Ruhr Universität Bochum. Im Untersuchungszeitraum von 2008 bis 2014 ergaben sich folgende Werte:

 

  • Knapp 43 Prozent der Binnenmigranten sind zwischen 18 und 29 Jahre alt
  • Diese Altersgruppe macht nur 14 Prozent der Gesamtbevölkerung aus
  • Von den Personen die Umziehen stammen 75 Prozent aus einer Stadt und 25 Prozent kommen aus ländlichen Regionen
  • Nur 19 Prozent ziehen innerhalb eines Landkreises um. 81 Prozent entscheiden sich für den Umzug in eine Stadt

 

Dies gilt besonders für die Landkreise in Ostdeutschland. Ältere Personen hingegen wechseln deutlich seltener den Wohnort. Wenn sie umziehen, dann überwiegend in ländliche Gebiete und Regionen. Dort können sie allerdings nicht die Lücke ausgleichen, welche die jüngere Generation durch Umzüge hinterlässt.

Die Holzbauweise erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Hierbei liegen vor allem Fertighäuser an der Spitze. Dabei werden die einzelnen Bauteile auf dem Baugrund zusammengesetzt. 15 Prozent aller Neubauten sind inzwischen Fertighäuser. Durch den großen Anteil an Vorfertigungen wird eine sehr gute Qualität garantiert. Zudem entsteht bei dieser Bauweise unter anderem eine hohe Zeitersparnis. Die Normen eines Niedrigenergiehauses werden bei vielen Fertighaussystemen inzwischen erfüllt.

Berlin als Vorreiter in Sachen Holzbauhaus

Kürzlich wurde in Berlin das erste vorgefertigte Mehrfamilienhaus aus Holz erbaut – und das innerhalb von 21 Tagen. Die schnelle Bauweise bietet künftigen Bauherren natürlich große Vorteile. Das Haus in Berlin hat mitunter folgende Eckdaten:

  • 5 Obergeschosse mit jeweils zwei Apartments pro Etage
  • 800 Quadratmeter Wohnfläche im gesamten Haus
  • Das Haus ist 18 Meter hoch
  • Der Wärmeenergieverbrauch beträgt im Vergleich zu konventionellen Wohnhäusern nur 25 Prozent

Aus 80 verschiedenen Holzelementen wurde das Gebäude zusammengesetzt. Vorgefertigt wurden diese von Lignolap – zusammengebaut anschließend in Berlin. Lignolap ist eines der führenden Holzbauunternehmen. Die Immobilie wurden von dem Geschäftsführer des Unternehmens und von dem bekannten Architekten Dr. Paolo Conrand Bercah realisiert. In kürzester Zeit stand das fertige Mehrfamilienhaus dann am vorgesehenen Ort. Die schnelle Bauweise wird in Zukunft immer mehr Kunden überzeugen.

Holzhäuser bieten viele Vorteile

Die Vorteile von Holzhäusern liegen klar auf der Hand: Hohe Maßgenauigkeit, eine positive Ökobilanz und kurze Bauzeiten sprechen für sich und überzeugen viele Käufer. Überwiegend befinden sich im Moment große Marken am Markt. Auch Systemanbieter von Fertighäusern besetzen den Markt. Die Haustypen an sich sind hierbei häufig überschaubar und lassen sich an das Budget der Käufer anpassen. Es bietet sich zudem die Möglichkeit von individuellen Fertighäusern. Diese sind allerdings nur bei Architekten erhältlich, deren Planung mit den Vorfertigungsprozessen zusammenhängt. In Zeiten der Nachhaltigkeit wird ein Zuwachs an Holzhäusern erwartet.