Sommerhitze: So schützen Sie Ihr Zuhause

Hohe Temperaturen im Sommer können besonders in Großstädten ohne ausreichend Grünflächen zur Belastung werden. Wer nicht die Möglichkeit hat, der Hitze ans Meer zu entfliehen, benötigt effektive Maßnahmen zum Hitzeschutz in den eigenen vier Wänden.

Licht, Luft und Sonne sind essenziell für unser Wohlbefinden. Doch an heißen Sommertagen kann es auch in Nordeuropa unangenehm warm werden. Um dennoch angenehme Raumtemperaturen zu gewährleisten, sollten Häuser und Wohnungen gut gegen die Hitze gerüstet sein.

Eine wesentliche Rolle bei der Wärmedämmung spielt das Dach. Eine gute Dämmung verhindert im Sommer das Eindringen der Hitze und im Winter den Wärmeverlust. Bei einer Dachsanierung ist die Dämmung der Dachflächen von zentraler Bedeutung, ebenso wie die Wahl der Fenster und Verschattungsmöglichkeiten.

Große Dachfenster bieten viel Tageslicht, können jedoch ohne Sonnenschutz zu einer starken Aufheizung der Räume führen. Hitzeschutzmarkisen mit lichtdurchlässigem Gewebe sind ideal, um die Sonnenstrahlen abzuhalten, ohne auf Tageslicht verzichten zu müssen. Dachfensterrollläden bieten umfassenden Schutz, indem sie das Dachgeschoss kühl halten, vollständig verdunkeln und zusätzlich vor Lärm schützen.

Sollten Dämmung und Sonnenschutz nicht ausreichen, können Klimageräte Abhilfe schaffen. Die Stiftung Warentest überprüft regelmäßig die gängigsten Modelle, die zwischen 700 und über 2000 Euro kosten. Nicht alle Geräte kühlen effizient, und die Stromkosten variieren stark. Getestet wurden Split- und Monoblockgeräte, wobei die letzten drei Tests (6/24, 5/23 und 6/22) ausschließlich Splitgeräte umfassten, da Monoblockgeräte eine geringe Effizienz aufweisen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0.

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Kurzzeitvermietung von Wohnraum an Touristen

Nach der Corona-Pandemie hat der Tourismus in Deutschland wieder an Fahrt aufgenommen. Attraktive Großstädte locken mit kulturellen Highlights, während reizvolle Orte in den Bergen und an der Küste mit erholsamen Freizeitmöglichkeiten punkten. Was könnte da näher liegen, als ein Ferienquartier anzubieten?

Die Vermietung von Ferienwohnungen oder -zimmern über Online-Plattformen ist äußerst populär. Obwohl die Mietdauer oft nur wenige Tage umfasst, müssen Anbieter zahlreiche rechtliche Bestimmungen beachten. Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters, wenn sie ihre Wohnung untervermieten wollen. Regelmäßige Überlassung von Wohnraum an Touristen kann als unzulässige Zweckentfremdung betrachtet werden und hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Mieter, die ihre Wohnung oder Teile davon an Touristen untervermieten wollen, benötigen die Zustimmung des Vermieters. Manchmal erlauben Hauptmietverträge die Untervermietung, jedoch nicht an wechselnde Gäste. In solchen Fällen muss die Erlaubnis ausdrücklich die Vermietung an Touristen einschließen. Untervermietung ohne Genehmigung stellt eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar, die zu einer Abmahnung oder sogar zur fristlosen Kündigung führen kann.

Regelmäßige Vermietung an Touristen kann den Wohnungsmangel verschärfen und als Zweckentfremdung gewertet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Städte und Gemeinden die dauerhafte Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke genehmigungspflichtig machen können. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene existiert jedoch nicht.

Wer dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Die Einnahmen sind grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Ist der Vermieter auch der Eigentümer und nutzt die Wohnung selbst, kann möglicherweise Zweitwohnungssteuer anfallen.

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Mietspiegel: Präzisierungen und Neuerungen

Mietspiegel haben angesichts steigender Mieten und begrenztem Wohnraum an Bedeutung gewonnen. Sie dienen der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau und können zur Begründung von Mieterhöhungen genutzt werden.

Der Hauptanwendungsbereich von Mietspiegeln liegt im gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren, bei dem Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen können. Zudem sind Mietspiegel eine wichtige Informationsquelle bei der Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten, deren Einzelheiten von den Ländern festgelegt werden. Auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen außerhalb des Geltungsbereichs der Mietpreisbremse und bei Änderungen der Miethöhe dienen Mietspiegel als Orientierungshilfe.

Mietspiegel sollen Transparenz auf dem Markt schaffen, indem sie einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete geben. Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln. Seit einer Reform des Mietspiegelrechts, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat, sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Diese Reform legte auch die methodischen Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel fest, um eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten.

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach gesetzlicher Definition aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.

Zur weiteren Stärkung des qualifizierten Mietspiegels wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern einfache Mietspiegel nicht mehr ausreichen und qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll künftig aus den üblichen Entgelten der letzten sieben Jahre gebildet werden. Derzeit werden konkrete Handlungsempfehlungen zu den geplanten Änderungen erarbeitet.

Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft durch eine alternde Gesellschaft

Die wachsende Zahl älterer Menschen stellt die Wohnungswirtschaft vor große Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung bezahlbaren und altersgerechten Wohnraums. Themen wie barrierefreies Wohnen und Service-Wohnen für Seniorinnen und Senioren rücken dabei in den Fokus.

Die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung hat sich in den vergangenen siebzig Jahren stark verändert. Laut dem Statistischen Bundesamt war 1950 noch jeder Zehnte 65 Jahre oder älter. Im Jahr 2021 ist dieser Anteil auf über ein Fünftel gestiegen. Gleichzeitig sank der Anteil der unter 15-Jährigen von 23 Prozent im Jahr 1950 auf 14 Prozent im Jahr 2021. Der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter blieb hingegen relativ konstant und machte auch 2021 mit 64 Prozent den größten Teil der Bevölkerung aus.

Eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderte Studie zeigt, dass bisher zu wenig Strategien für die Versorgung älterer Menschen mit altersgerechtem Wohnraum entwickelt wurden.

Ein zentraler Hebel, um die Versorgung älterer Menschen mit altersgerechtem Wohnraum zu gewährleisten, ist die Verzahnung verschiedener Handlungsfelder. Wohnungsunternehmen sollten Mieterinnen und Mieter für das Wohnen im Alter sensibilisieren, ein entsprechendes Wohnungsangebot bereitstellen und dieses gezielt für ältere Menschen vermarkten. Zudem sollten ältere Menschen bei der Vermietung besonders berücksichtigt werden.

Durch die Bereitstellung von Ansprechpartnern können Wohnungsunternehmen die Kommunikation mit älteren Menschen verbessern und deren Anliegen besser berücksichtigen. Bei vielen Aufgaben können auch Dienstleister und Kooperationspartner unterstützen, beispielsweise im Bereich sozialer Angebote im Quartier.

Ein gutes, altersgerechtes Wohnungsangebot kommt nicht nur den älteren Menschen zugute, sondern kann auch Bewegung in den Wohnungsmarkt bringen. Ältere Menschen machen oft große Wohnungen frei, die dann jungen Familien mit Kindern oder Wohngemeinschaften zur Verfügung stehen.

Glasfaser: Der Stand der Digitalisierung in Deutschland

Verfügen Sie über einen Glasfaseranschluss? Dann gehören Sie zu den glücklichen 30 Prozent der Deutschen, die Zugang zu schnellem Internet haben – auch wenn noch nicht alle tatsächlich angeschlossen sind. Doch wie steht es insgesamt um die Digitalisierung in Deutschland?

Im August 2022 haben das Bundesdigitalministerium und die Bundesregierung erstmals eine eigene Digitalstrategie verabschiedet, um zentrale Maßnahmen zur Digitalisierung umzusetzen. Seitdem ist einiges passiert: Gigabit-Anschlüsse sind für 74 Prozent der Haushalte verfügbar, und fast ein Drittel der Haushalte kann auf Glasfaseranschlüsse zugreifen. Innerhalb eines Jahres ist die Verfügbarkeit von Glasfaser um 50 Prozent gestiegen.

Die Digitalisierung fördert Bildung und Qualifizierung, verbessert effiziente Verwaltungsprozesse, reduziert Bürokratie und verändert die Arbeitswelt. Ein Ausbau der Digitalisierung würde das Leben vieler Menschen erleichtern – ob bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, der Ummeldung des Wohnsitzes, der An- und Abmeldung eines Autos oder der Einreichung eines Bauantrags.

Deutschland hat eine der höchsten 5G-Abdeckungen in Europa. Millionen Bürger nutzen bereits das elektronische Rezept und profitieren vom digitalen Deutschlandticket, das über Tarifgrenzen hinweg gilt. Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 als Opt-Out-Anwendung eingeführt.

Im weltweiten Vergleich ist Deutschland jedoch nicht führend. Südkorea hat mit 89 Prozent den höchsten Glasfaseranteil aller OECD-Länder, gefolgt von Japan, Island, Spanien und Schweden. Deutschland liegt mit einem Glasfaseranteil von etwa zehn Prozent auf Platz 36 im Länderranking.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu versorgen. Laut der 6. Gigabit 2024 Studie wird es Mitte 2024 in Deutschland 45,9 Millionen Haushalte mit Glasfaseranschluss geben – über zwei Millionen mehr als Ende 2023.

Balkonkraftwerk: Solarenergie kann jetzt fast jeder nutzen

Sonne und Wasser haben einst das Leben auf der Erde ermöglicht. Um angesichts der Klimakrise die Nutzung der Sonnenenergie voranzutreiben, haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket verabschiedet. Unter anderem sollen Balkonkraftwerke jetzt schneller und einfacher nutzbar werden.

Das Solarpaket enthält zahlreiche Maßnahmen, die den Ausbau der Solarenergie und ihre Verbreitung in der Gesellschaft ermöglichen. Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen. Die Minisolaranlage auf dem Balkon oder die Photovoltaikanlage auf dem Mehrfamilienhaus soll unbürokratischer möglich sein. Künftig können Privatpersonen Minisolaranlagen ohne aufwändige Antragsverfahren betreiben. Die umfangreichen Regelungen für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut und Vermieter können Photovoltaik-Strom für ihre Mieter im Mehrfamilienhaus produzieren.

In der Praxis sind noch nicht alle Details geklärt, aber rechtlich ist der Weg frei. Dabei geht es um die Umstellung der bisher in Deutschland üblichen Steckdosen-Einspeiseobergrenze auf die international üblichen 800 Voltampere. Für die meisten Steckdosen-Solaranlagen entfällt mit dem Solarpaket nun die Begrenzung auf 600 Voltampere. Balkonanlagen müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch im Marktstammdatenregister bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden.

Die Stiftung Warentest hat marktübliche Balkonkraftwerke getestet. Zwar konnten alle Strom erzeugen und direkt verbrauchen, aber drei Anlagen fielen durch, weil ihre Wechselrichter andere Elektrogeräte oder Funkverbindungen stören. Nur eine von acht Anlagen ist gut. Die Anlagen kosten zwischen 500 und 900 Euro. Die Preise sind in Bewegung, Tendenz fallend. Die Testergebnisse zeigen, welche Wechselrichter Probleme machen, welche Balkon-Solaranlagen am meisten Strom liefern und welches Kraftwerk Testsieger wurde.

Tipp: Die Testergebnisse finden Sie unter www.test.de/balkonkraftwerk-test-5501703-0 (für 4,90 Euro).

(Foto: © Torsten Simon, Pixabay)

Wohnungssuche angespannt – Mietpreisbremse verlängert

Die Entwicklung der Mieten hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich von der Entwicklung der Immobilienpreise abgekoppelt. In vielen Großstädten ist die Wohnungssuche angespannt. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse will die Politik gegensteuern.

Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zeigt sich derzeit besonders deutlich in Berlin. In den vergangenen zwei Jahren sind die Angebotsmieten für Bestandswohnungen um durchschnittlich 9,1 Prozent gestiegen. Kostete der Quadratmeter im April 2022 noch 12,18 Euro, müssen Wohnungssuchende inzwischen 13,29 Euro zahlen. Auch in München gab es in der Vergangenheit Versuche, den Mietanstieg zu bremsen – bislang ohne Erfolg. Das Münchner Mietniveau ist das mit Abstand höchste in Deutschland. In den vergangenen zwei Jahren stiegen die durchschnittlichen Angebotsmieten um 8,0 Prozent auf 18,58 Euro pro Quadratmeter.

In den anderen Großstädten verläuft die Preiskurve etwas flacher. In Hamburg sind die Angebotsmieten um 5,1 Prozent gestiegen. Mit 13,99 Euro liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis nur noch knapp unter der 14-Euro-Marke. In Frankfurt (14,07 Euro) wurde diese nach einem Plus von 3,3 Prozent zuletzt überschritten.

Um stark steigende Mieten zu begrenzen, wurde 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Sie sollte eigentlich 2025 auslaufen, wurde nun aber bis 2029 verlängert. Danach darf die Miete bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Mietpreisbremse gilt in 415 deutschen Städten und Gemeinden.

Die Mietpreisbremse wird kontrovers diskutiert. Je nach politischer Ausrichtung wird die Mietpreisbremse als Investitionshemmnis für den Wohnungsbau gesehen oder als nicht ausreichend kritisiert, um den Anstieg der Mieten zu stoppen.

Fazit: Aufgrund der zuletzt stark gesunkenen Immobilienpreise lohnt es sich in einigen Regionen für Menschen, die eigentlich eine Mietwohnung suchen, die Suche auf Kaufangebote auszuweiten.

(Foto: Sylabo, Pixabay)

Bauzinsen: Zeichen stehen auf Stabilisierung

Die Zinsen für Baufinanzierungen verharren seit Jahresbeginn auf nahezu unverändertem Niveau. Die Inflationsrate hat die Europäische Zentralbank noch nicht zu Zinssenkungen veranlasst. Zinssenkungen bis zum Jahresende gelten jedoch als wahrscheinlich. Die aktuelle Stabilität gibt Interessenten mehr Sicherheit beim Immobilienkauf.

Gute Nachrichten für Wirtschaft und Verbraucher: Die Inflationsrate in Deutschland lag im März 2024 bei plus 2,2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2023 hatte sie noch bei plus 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gelegen.

Damit nähert sich die Inflationsrate jetzt der Zielmarke von 2,0 Prozent. Dies könnte die Europäische Zentralbank (EZB) dazu veranlassen, auf ihrer nächsten Zinssitzung die Leitzinsen zu senken – was der Wirtschaft und insbesondere dem Immobiliensektor Auftrieb geben dürfte. Der Leitzins der EZB liegt seit Monaten bei 4,5 Prozent. Dass die Notenbanker ihn noch in diesem Jahr senken werden, scheint sicher – nur der Zeitpunkt ist noch ungewiss.

Die Währungshüter haben bei der Änderung des Leitzinses viel zu bedenken: Das Wirtschaftswachstum stagniert, die Erwartungen am Markt sind gedämpft. Die nach wie vor hohen Zinsen erschweren die Finanzierung dringend notwendiger Bauprojekte. Niedrigere Zinsen würden die Wirtschaft ankurbeln, die derzeit vor sich hindümpelt.

Hohe Kreditzinsen sind Gift für die Wirtschaft, insbesondere für die Bauwirtschaft, aber sie sind wichtig, um die Inflation zu bremsen. Die Inflation sinkt zwar, aber die Zielmarke ist noch nicht erreicht und die Kerninflation wird noch einige Zeit über zwei Prozent liegen. Hinzu kommt die Sorge vor einer Lohn-Preis-Spirale, bei der Lohnerhöhungen nur eine Anpassungsreaktion auf die Inflationsentwicklung sind.

Fazit: Experten gehen mehrheitlich davon aus, dass sich die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen in den kommenden Monaten zwischen 3,5 und vier Prozent bewegen werden. Durch die gesunkenen Immobilienpreise und die stabile Situation bei den Bauzinsen ist eine Investition in Immobilien derzeit wieder besser planbar.

(Foto: © Klimkin, Pixabay)

Immobilienmarkt: Die Zuversicht kehrt zurück

Die Stimmung auf dem Immobilienmarkt schwankt zwischen Zweckoptimismus und vorsichtiger Vorfreude. ImmoScout24 meldet: „Die Kauflust kehrt zurück“. Was das bedeutet, zeigt die „Analyse der asymmetrischen Preisentwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt“.

Die Abwärtsentwicklung der Immobilienpreise hatte sich seit 2023 beschleunigt und auf immer mehr Regionen ausgeweitet. In rund 96 Prozent aller Regionen waren Eigentumswohnungen im Bestand real günstiger als im Vorjahr. Dabei waren die sieben größten Metropolen stärker betroffen als andere Großstädte, Mittelstädte und Landkreise. Nur in 16 Regionen sind die Preise real gestiegen. Im Durchschnitt aller Regionen sanken die Preise im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 10,1 Prozent.

Der Europace Hauspreis-Index registriert im März 2024 einen Wendepunkt mit steigenden Immobilienpreisen in allen Segmenten. Der Gesamtindex stieg um 0,60 Prozent. Für Eigentumswohnungen wurde ein Anstieg von 0,79 Prozent verzeichnet. Auch die Preise für Einfamilienhäuser aus dem Bestand sind im Vergleich zum Vormonat um 0,4 Prozent gestiegen.

Die steigende Nachfrage seit Anfang 2024 und das anhaltend niedrige Zinsniveau haben zu dieser Entwicklung beigetragen und könnten der Beginn einer Trendwende sein. „Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse am Eigentumserwerb erheblich gestiegen – in den Metropolen sogar um 49 Prozent“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Im Jahr 2021 hatte die Kaufnachfrage ihren Höhepunkt erreicht, bevor sie 2022 deutlich abflachte.

Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft repräsentieren die Städte München und Chemnitz bei der Analyse asymmetrischer Preisentwicklungen das breite Spektrum großstädtischer Immobilienmarktentwicklungen. Insgesamt zeigen sich deutliche Unterschiede für die Gesamtgruppe der 70 untersuchten Städte, deren städtische Wohnungsmärkte strukturell sehr unterschiedliche Preisentwicklungen aufweisen.

Fazit: Wer jetzt über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie nachdenkt, sollte unbedingt die regionalen Besonderheiten berücksichtigen und die Expertise von Immobilienspezialisten in Anspruch nehmen.

(Foto: © Pedro Wroclaw, Pixabay)

Wichtige Regeln beim Erben und Vererben von Immobilien

Das Thema Erben und Vererben ist oft von Emotionen geprägt – insbesondere wenn es um Immobilien geht. Gefühle haben ihre Berechtigung, aber in steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht ist eine gehörige Portion Vernunft gefragt. Hier die wichtigsten Regeln:

Wer eine Immobilie erbt, sollte sich frühzeitig mit den damit verbundenen Aufgaben, Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Dabei spielen nüchterne Fragen eine Rolle: In welchem Zustand ist die Immobilie? Ist die Liegenschaft finanziell belastet? Gibt es Umstände, die sofortiges Handeln erfordern? Welche Instandsetzungspflichten bestehen?

Sind mehrere Erben beteiligt, müssen sich alle einigen. Liegen die Interessen der Erben zu weit auseinander, kann es sinnvoll sein, die Immobilie zu verkaufen. Geld lässt sich leichter aufteilen als Immobilien. Die Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden. Dafür bleiben drei Monate nach dem Erbfall Zeit. Die Erben sollten sich in Ruhe überlegen, was sie wollen: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen.

Im Jahr 2022 wurden Immobilien im Wert von rund 23,7 Milliarden Euro vererbt. Die Einnahmen des Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer beliefen sich auf rund 11,4 Milliarden Euro. Wie hoch die Steuer für die Erben ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Außerdem sind Pflichtteilsansprüche eventuell enterbter Angehöriger zu berücksichtigen.

Erbschaften sind oft Anlass für Streit in der Familie. Wer das vermeiden will, sollte möglichst sorgfältig und vorausschauend planen. Das ist nicht nur gut für den Familienfrieden, sondern mindert auch die Steuerlast. Ohne Testament erbt derjenige, der dem Erblasser verwandtschaftlich am nächsten steht. Das sind in erster Linie Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister und schließlich andere Verwandte.

u Fazit: Rechtzeitige Vorsorge lohnt sich. Denn die in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienwerte haben dazu geführt, dass der Fiskus seine Bewertungsmethode für Immobilien geändert hat. Dadurch kann „Omas Häuschen“ plötzlich einen Wert haben, der über den Freibeträgen liegt und möglicherweise hohe Erbschaftssteuern nach sich zieht.

(Foto: © Manfred Antranias Zimmer, Pixabay)