BGH-Urteil: Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an Mieterhöhungen nach der Durchführung von Modernisierungen jetzt eindeutig formuliert. Das Urteil unterstützt Vermietende dabei, den alten Wohnungsbestand an die aktuellen Anforderungen des Klimawandels und der Energieversorgung anzupassen.

Mieterhöhungen stoßen selten auf einhellige Zustimmung. Viele Vermietende erhöhen die Miete deshalb auch nur bei einem Mieterwechsel. Besonders kritisch werden Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen. Viele enden im Streit vor Gericht.

In den aktuellen Fällen vor dem BGH sind die Kläger jeweils Mieter von Wohnungen in Bremen. Der Vermieter erhöhte die Grundmiete infolge von Modernisierungen der Wohnungen sowie der Gebäude. Das Mieterhöhungsschreiben enthielt eine Anlage mit Angaben zu den einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, die hierfür jeweils angefallenen Gesamtkosten und den umlagefähigen Modernisierungskostenanteil. Der Anteil der Instandhaltungskosten war von Gesamtkosten abgezogen worden. Enthalten war die sich aus der Berechnung jeweils ergebende Mieterhöhung.

Die Mieter bemängelten die Mieterhöhungserklärungen aus formellen Gründen. Sie wollten erreichen, dass dem Vermieter der Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete gerichtlich aberkannt wird und verlangten die Rückzahlung der ihrer Ansicht nach überzahlten Mieten.

Der BGH hat entschieden, dass es zur Erfüllung der formellen Anforderungen des § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB ausreichend ist, wenn ein Vermieter die angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und den enthaltenen Instandsetzungsanteil kenntlich macht. Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten nach den einzelnen Gewerken ist nicht notwendig. Der Mieter soll den Grund und den Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen können.

Überzogene formale Anforderungen könnten dazu führen, dass berechtigte Mieterhöhungen nicht durchgesetzt oder deshalb womöglich gar nicht erst begonnen werden. Mietende haben überdies ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht.

Klimawandel: Häuser und Städte schlecht vorbereitet

Der Klimawandel ist in vollem Gange. Daran kann im Sommer 2022 niemand mehr vorbeischauen. Hitzewellen und Starkregen haben negative Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen. Städte und Hausbesitzende sind gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die die Folgen abmildern.

Wie soll die Stadt der Zukunft aussehen? Das fragt das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu). Wie werden unsere Städte lebenswert, CO2-neutral, klimaangepasst, energie- und ressourceneffizient? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Zukunftsstadt-Projekte. Wissenschaft, Kommunalpolitik und -verwaltung sowie Zivilgesellschaft und Wirtschaft müssen vor Ort eng zusammenarbeiten.

Wie sieht die Gegenwart aus? Der Gebäudesektor verursacht im Schnitt 60 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen in Städten auf der ganzen Welt. Das hat eine JLL-Studie ergeben. Aktuell setzen sich Stadtverwaltungen ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele. Eine große Herausforderung ist der Umbau der Energienetze, auf die Entwickler, Eigentümer oder Mietende jedoch keinen direkten Einfluss haben.

Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, ist ein massiver Ausbau der Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energien notwendig. Die Europäische Union muss Ziele für den Ausbau der Fernwärmesysteme festlegen, Mindestanforderungen für den Einbezug von erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme bestimmen. Das fordert das Öko-Institut e. V.

Aktuell geht es ganz konkret um die stark gestiegenen Energiekosten. Verbraucher fürchten hohe Nachzahlungen. Bei Bestandsimmobilien besteht großer Handlungsbedarf, hat eine Online-Befragung von YouGov ergeben. Danach weisen 71 Prozent aller untersuchten Immobilien in Deutschland, die nach 2010 gebaut wurden, die positiven Kennwerte A+, A und B auf. Sie machen aber nur sieben Prozent der Wohngebäude aus. 67 Prozent der vor 1969 gebauten Wohnimmobilien weisen die negativen Kennwerte F, G oder H auf.

Der Altbestand ist der Bereich, in dem sich jetzt ganz schnell etwas verändern muss. Welches Maßnehmen derzeit staatlich gefördert werden, erfahren Sie unter: www.kfw.de.

Der Immobilienmarkt baut sich um

Die großen Portale für Immobilienangebote merken es zuerst: Der Immobilienboom geht jetzt langsam zu Ende. In Großstädten stagnieren die Kaufpreise oder sinken bereits. Die Kauflaune in Metropolen wie Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg geht drastisch zurück.

Die hohe Inflation in Deutschland schlägt immer stärker auf den Immobilienmarkt durch, meldet Immoscout24. In fünf der sieben deutschen Top-Metropolen ist die Nachfrage nach Luxus-Neubauwohnungen von Januar bis April 2022 im Vergleich zum Vorjahr zum Teil stark gesunken. Für die Analyse wurden Neubau-Eigentumswohnungen mit Quadratmeterpreisen ab 10.000 Euro im Zeitraum Januar bis April 2022 berücksichtigt.

Die Quadratmeterpreise für Neubau-Eigentumswohnungen waren in den vergangenen fünf Jahren in Deutschlands Metropolen kontinuierlich gestiegen. Die Teuerungsrate von 2017 bis 2022 lag zwischen 25 Prozent in München und bis zu über 70 Prozent in Berlin oder Düsseldorf. Jetzt ist die Nachfrage, gemessen in Kontaktanfragen pro Woche, in Düsseldorf im Schnitt um 73 Prozent, in Köln um 46 Prozent, in Frankfurt am Main um 44 Prozent und in Hamburg um 26 Prozent zurückgegangen. Insgesamt ist die Nachfrage nach Immobilien zum Kauf im ersten Quartal 2022 als Folge der drastischen Zinsentwicklung um 17 Prozent eingebrochen.

Die Immowelt-Group prognostiziert ein Ende des Immobilienbooms noch in diesem Jahr. Gestiegene Bauzinsen, Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine und die hohe Inflation führen besonders bei älteren sanierungsbedürftigen Immobilien zu einem Nachfragerückgang.

Ein genauer Blick auf die Kaufbedingungen in den einzelnen Regionen Deutschland lohnt sich, sagen die Fachleute des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts HWWI. Künftige Preis-anstiege erwarten sie noch in vielen Großstädten, dem Hamburger und Berliner Umland sowie im Weser-Ems-Gebiet, sinkende Preise dagegen in weiten Teilen Ostdeutschlands. Wer jetzt in Immobilien investieren will, solle auf zwei Faktoren achten: auf moderate Kaufpreise im Vergleich zur Nettokaltmiete und auf die zu erwartende Wertentwicklung.

Wohnhäuser gegen Extremwetter schützen

Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr ist nicht vergessen. Bis heute ist in ganz Deutschland nur ein kleiner Teil der Wohngebäude an extreme Wetterereignisse wie Hitze und Starkregen angepasst. Die Folgen des Klimawandels werden immer spürbarer. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat deshalb eine neue Broschüre veröffentlicht, die sich an Bauwillige, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie an fachlich Interessierte richtet.

„Es gibt bereits viele kluge Ansätze für einen klimaangepassten Wohnungsbau“, sagt der Leiter der Abteilung Wohnungs- und Bauwesen im BBSR, Robert Kaltenbrunner. „Die Herausforderungen liegen in der Umsetzung. Dazu gehört die Sensibilisierung von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Viele schätzen die Gefahren durch Extremwetter falsch ein. Auch Planende und Fachleute sind gefordert: Sie sollten – neben dem Klimaschutz – auch die Anpassung an den Klimawandel in der Gebäudeplanung weitaus stärker als bisher mitdenken.“

Im Mittelpunkt stehen technische und naturbasierte Lösungen für einen besseren Schutz vor Extremwetter. Bereits kleine Anpassungen und Maßnahmen erzielen eine gute Wirkung. So helfen beispielsweise gegen Hitze in Wohnräumen flexible Sonnenschutzelemente vor Fenstern. Auch richtiges Lüften im Sommer ist nützlich. Über Tag die Fenster schließen und nachts lüften schafft Abkühlung. Helle Fassadenoberflächen und Außenwände sorgen durch ihre thermischen Eigenschaften ebenfalls dafür, dass die Hitze draußen bleibt. Auch Gebäudegrün erfüllt eine wichtige Funktion: Gründächer, bepflanzte Fassaden sowie Bäume und Sträucher auf dem Grundstück spenden Schatten und kühlen durch die Verdunstung die Umgebung. Bei Starkregen speichern sie Wasser und geben es zeitlich verzögert ab. Die Broschüre zeigt darüber hinaus, welche Maßnahmen vor Überflutungen, Hagel und Sturm schützen.

Die Broschüre des BBSR mit dem Titel „Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften“ entstand in einem Projekt der Universität Stuttgart. Sie ist kostenfrei erhältlich per E-Mail wb6@bbr.bund.de und auf der Website des BBSR unter www.bbsr.bund.de abrufbar.

Energiesparen ist jetzt für jeden und alle wichtig

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Eine frühere Bundesregierung wäre vermutlich kaum auf die Idee gekommen, jeden einzelnen Bundesbürger zum Energiesparen aufzufordern. Zu sehr stand bisher die Devise im Vordergrund, dass Konsum der Wirtschaft nützt und ein Kennzeichen von Wohlstand ist. Das ist jetzt – zumindest in Hinsicht auf den Energieverbrauch – anders.

Energiesparen ist das Gebot der Stunde – und zwar für alle. Eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Heizungstemperatur für den Wohnungsbereich ist jedoch aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) der völlig falsche Weg. Sie trifft insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung auf höhere Wohnungstemperaturen angewiesen sind. Zudem werde eine solche Maßnahme dem heterogenen Gebäudebestand in keiner Weise gerecht. Nach wie vor müssen diejenigen am meisten Energiekosten tragen, die in den Häusern mit dem schlechtesten energetischen Zustand wohnen, betont der Deutsche Mieterbund.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält dagegen den Vorschlag, die Mindesttemperatur abzusenken, für sinnvoll. Man müsse sich jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten. Ein Grad weniger Raumtemperatur bedeute sieben Prozent weniger Energieverbrauch. Alle Verbraucher, ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, sind aufgefordert, ihr Heizverhalten zu optimieren.

Die Abkehr von Öl, Gas und Kohle ist noch lange nicht vollzogen, der Umstieg auf erneuerbare Energien besonders nötig. Holzenergie, Großwärmepumpen und solarthermische Großanlagen sollen grüne Wärme zukünftig in die Leitungen der Wärmenetze einspeisen und so die Abhängigkeit von Öl und Gas verringern. Immerhin geht es voran: In 50,6 Prozent der im Jahr 2021 fertiggestellten Wohngebäude wurden bereits Wärmepumpen als primäre Heizung eingebaut. 2015 hatte der Anteil noch bei 31,4 Prozent gelegen. Gasheizungen kommen immer seltener zum Einsatz: Sie werden in 34,3 Prozent der Neubauten als primäre Heizung genutzt, 2015 lag der Anteil noch bei 51,5 Prozent. Insgesamt stieg nach Angaben des statistischen Bundesamtes der Anteil erneuerbarer Energien als Heizenergiequelle zwischen 2015 und 2021 von 61,5 auf 70,7 Prozent.

Schöne neue Fernsehwelt

Die Zeit, in der Fernsehzuschauer mit drei Programmen zufrieden waren, gehört der Vergangenheit an. Die Technik der Empfangsgeräte ist in hohem Maße ausgefeilt. Die Auswahl der Progamme scheint unbegrenzt und auch die Wege, auf denen die Signale auf den Bildschirm kommen, haben sich vervielfacht. Eine kurze Übersicht:

Kaum noch jemand empfängt die Fernsehprogramme über eine Antenne. Nur noch zehn Prozent der privaten Haushalte empfingen im Jahr 2021 auf diese Weise ihr Fernsehprogramm. In der Rangliste der häufigsten TV-Anschlüsse dominierten 2021 die Satelliten- und Kabel-Anschlüsse: 45 Prozent beziehungsweise 43 Prozent aller Privathaushalte besaßen diese Anschlussarten. Im Vergleich zu 2019 veränderte sich der Anteil der Haushalte mit Satelliten- und Kabelfernsehen kaum: Satellitenfernsehen verzeichnete ein Plus von 0,3 Prozent, Kabelfernsehen ein Minus von 1,3 Prozent.

Fernsehen über das Internet gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, konnten im Jahr 2021 bereits 19 Prozent der privaten Haushalte über ihren Breitbandanschluss fernsehen. Auch wenn das Internetfernsehen bei den Fernsehempfangsarten 2021 noch an dritter Stelle stand, verzeichnete es im Vergleich zum Jahr 2019 als einziges einen deutlichen Zuwachs. 2019 hatte der Anteil der Haushalte mit Internet-TV noch bei 15 Prozent gelegen. Seitdem hat Internetfernsehen um vier Prozent zugelegt.

Insgesamt verfügten 17 Millionen Haushalte im Jahr 2021 über Satelliten-TV- und 16 Millionen Haushalte über Kabel-TV-Anschluss. Internet-TV hatten sieben Millionen Privathaushalte, vier Millionen Haushalte hatten einen Antennen-TV-Anschluss.

Die Wohnsituation hat großen Einfluss auf die Art des TV-Empfangs: Gut die Hälfte der Haushalte, die zur Miete wohnten, hatten 2021 einen Kabelanschluss. Lebte der Haushalt in den eigenen vier Wänden, so betrug der Anteil nur 28 Prozent. Demgegenüber verfügten weniger als ein Drittel der Mieterhaushalte über einen Satelliten-TV-Anschluss. Im Wohneigentum betrug der Anteil der Haushalte mit Satelliten-TV dagegen fast zwei Drittel. Internetfernsehen war in beiden Fällen etwa gleich häufig vorhanden.

Neue Gesetze: Immobilien im Fokus der Aufmerksamkeit

Selten standen Immobilien so sehr im Fokus der Aufmerksamkeit wie heute. Dazu haben der angespannte Immobilienmarkt und auch die Erfordernisse der Klimakrise beigetragen. Die Politik hat bereits mit der Einrichtung eines eigenen Bauministeriums reagiert. Auch das Ministerium für Wirtschaft und Klima spricht ein Wörtchen mit, wenn es um den Bau und die Sanierung von Gebäuden geht.

Das Dach über dem Kopf ist ein Grundbedürfnis wie Essen und Trinken. Wie dieses Grundbedürfnis befriedigt wird, berührt darüber hinaus viele andere Bereiche sowie wirtschaftliche und finanzielle, klimapolitische und soziale Aspekte. Neue Gesetze und staatliche Förderungen sollen Verwerfungen glätten und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Im laufenden und im nächsten Jahr kommen viele Änderungen auf Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Mieter und Mieterinnen zu.

Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernisieren. Die Ausgestaltung des GEG und die Festlegung von Gebäudestandards haben immense Auswirkung auf die Branche. Vorgesehen ist die Erhöhung des GEG-Standards auf EH 55. Damit verschärfen sich die Anforderungen auch an die Gebäudehülle. Das reiche aber nicht aus und sei einseitig, bemängelt der Zentrale Immobilienverband ZIA. Zusätzliche Anforderungen an die Gebäudehülle seien nicht nur wirtschaftlich sinnlos, die Produktion und Entsorgung von zusätzlichem Dämmmaterial verbiete der Gedanke des Lebenszyklus. Der Fokus solle vielmehr auf Effizienz in der Anlagentechnik, Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude und dem effizienten Gebäudebetrieb liegen.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die Bundesregierung die Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie schnell und umfangreich vorantreiben. Die Belange im Wohnungseigentum seien jedoch bislang nicht genügend bedacht, bemängelt der VDIV Deutschland und fordert Nachbesserungen. Positiv bewertet der Verband die in der EEG-Novelle vorgesehene Einführung des Volleinspeisemodells mit attraktiven Vergütungssätzen. „Die Mehrheit der rund zwei Millionen Eigentümergemeinschaften scheitert bislang an den Hürden des Mieterstromgesetzes.“ Für sie sei die Volleinspeisung eine klimafreundliche und kostengünstige Alternative.

Nachhaltiges Bauen spart Energie und schont das Klima

Im Bereich Bauen und Wohnen findet derzeit ein wichtiger Umdenkprozess statt. Es geht um Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und organisches Denken. Dabei entstehen Fragen zur Konstruktion und Nutzung, zum Ort, zur Akzeptanz der Nutzer und Nachbarn, zur Energieversorgung und zur Fähigkeit des späteren Recyclings.

In den vergangenen zehn Jahren hat die ökologische Dimension beim Bauen an Bedeutung gewonnen. Die Fachhochschule Kiel stellt nüchtern fest: Der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden ist schlecht fürs Klima. Sowohl der Bau als auch die Nutzung von Gebäuden ist sehr CO2-intensiv. Aktuelle Studien zeigen, dass 40 bis 50 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland darauf entfallen. Wie sich der CO2-Bedarf bei Neubauten senken lässt, soll ein Forschungsprojekt ermitteln. Die verstärkte Nutzung regenerativer Energien beim Bau sei ein wichtiger Einflussfaktor, werde aber nicht ausreichen. Zusätzlich seien bautechnische Veränderungen erforderlich.

Die Politik stellt klare Anforderungen an das Bauen von Morgen, das nachhaltiger werden, Ressourcen schonen und das Klima schützen soll. Die Reduktion von CO2 in Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken lautet das oberste Gebot. „In der Zukunft muss Wohn- und Arbeitsraum bezahlbar sein, damit die gesellschaftliche Diversität sichergestellt ist“, sagt Prof. Dr.-Ing. Hannes Schwarzwälder von der Hochschule Biberach. Dafür sei es essenziell, die Prozesse zu analysieren und anzupassen, etwa die Schnittstellen zwischen industrieller Standardisierung und Individualisierung sowie die Reduktion von Abfällen bzw. die Wiederverwendung von Materialien.

Außer dem Neubau ist die Sanierung des Immobilienbestandes eine wichtige Aufgabe. In Deutschland müssen in den kommenden Jahren viele Millionen Wohnhäuser saniert werden, um Energie zu sparen, das Klima zu schützen und die Wohnkosten moderat zu halten. Eine richtige Dämmung der Gebäudehülle ist ein erster Schritt, um ältere Wohnhäuser aus den Jahren zwischen 1950 und 1970 energetisch fit zu machen.

Ein Vorzeigeprojekt entsteht derzeit in der Hamburger Hafencity. Das höchste Holzhochhaus Deutschlands mit dem Namen „Roots“ soll bis Ende 2023 fertiggestellt werden. Es wird 18 Geschosse und rund 180 Wohnungen umfassen.

Nachtruhe: Bei Störung drohen Bußgelder

Haben Sie sich schon einmal über Lärm in der Nacht geärgert? Nächtlicher Lärm ist eine häufige Ursache für Streit unter Nachbarn. Doch auch öffentliche Veranstaltungen können die Ruhe empfindlich stören. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen für den Zeitraum der Nachtruhe und dafür, was als zumutbar gilt, bestätigt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.

Werden Betroffene wesentlich beeinträchtigt, kann es zu Bußgeldern und sogar einem Gerichtsprozess samt Schadensersatzpflicht kommen. Generell gilt, dass laute Geräusche hinzunehmen sind, solange sie Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Auch eine wesentliche Beeinträchtigung ist zu dulden, wenn die Lautstärke ortsüblich ist und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen vermieden werden kann. Was als ortsüblich gilt, ergibt sich aus der Lage der Wohnung oder des Hauses in einem reinen Wohngebiet im Gegensatz zu einem Mischgebiet oder im Vergleich von städtischer und ländlicher Region.

Es gibt keine generellen Zeiten, in denen zwingend Nachtruhe einzuhalten ist. Regelungen bestehen für einzelne Bereiche, zum Beispiel durch Landes- und Bundesrecht oder kommunale Satzungen. Übliche Zeiten sind zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Ruhezeiten können auch durch die Hausordnung in Mietshäusern beziehungsweise in Eigentumsanlagen vertraglich geregelt werden.

Fernseher, Stereoanlagen und sonstige Geräte dürfen innerhalb der nächtlichen Ruhezeiten nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Da es keine rechtliche Definition für Zimmerlautstärke gibt, richtet sich diese nach dem Einzelfall. Bei Kindern gilt allgemein eine höhere Toleranz. Für Partylärm gibt es keine Ausnahme, wie häufig angenommen wird. Störung durch Partylärm ist nicht erlaubt – auch nicht „nur einmal im Monat“.

Lautes Betätigen von Garagentoren ist zu unterlassen. Auch bellende und jaulende Hunde können eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Sportanlagen müssen die nächtlichen Ruhezeiten ab 22:00 Uhr einhalten. Gemeinden können Ausnahmegenehmigungen erlassen für einzelne Veranstaltungen wie Volksfeste oder Konzerte, die nur einem Tag des Jahres stattfinden und von kommunaler Bedeutung sind.

Verhandeln über den Immobilienpreis mit den richtigen Argumenten

Die Nachfrage nach Immobilien ist immer noch größer als das Angebot. Unter den sich ändernden Bedingungen des Immobilienmarktes, fragen sich jetzt aber viele Immobilieninteressentinnen und -interessenten, ob es sich lohnt, über den Immobilienpreis zu verhandeln.

In den vergangenen Jahren haben viele Immobilienkäuferinnen und -käufer es nicht gewagt, den geforderten Preis eines Hauses oder einer Wohnung in Frage zu stellen. Sie gingen davon aus, dass es genug andere Kaufwillige gibt, die den Preis akzeptieren und zum Zuge kommen, während sie selbst leer ausgehen. Diese Einstellung ändert sich allmählich.

Tatsächlich gehen Finanzierungsfachleute davon aus, dass Immobilienpreise und Immobilienwerte schon seit einigen Jahren nicht mehr übereinstimmen. Angesichts der bisher niedrigen Zinsen und guten Finanzierbarkeit waren die hohen Immobilienpreise aber leicht durchsetzbar. Erwerberinnen und Erwerber konnten damit rechnen, dass die Preisentwicklung den Erstehungspreis bald überholen und den hohen Kaufpreis rechtfertigen würde.

Inzwischen haben sich die Hypothekenzinsen fast verdreifacht. Der Immobilienkauf will also wohl überdacht sein. In dieser Situation ist es verständlich, wenn es bei den Kaufverhandlungen jetzt wieder mehr um den Preis geht. Der Immobilienvermittler oder die Immobilienmaklerin ist in jedem Fall die richtige Adresse, um auszulosten, wie hoch der Spielraum beim Immobilienpreis ist. Fachwissen, Erfahrung und Marktkenntnisse helfen dabei, die Situation richtig einzuschätzen und einen guten Kompromiss zu finden.

Nach Angaben von ImmoScout24 liegt der erzielbare Preisnachlass zwischen zehn und 15 Prozent, aber auch ein Preisnachlass von bis zu 25 Prozent sei möglich. Modernisierungskosten, veraltete Ausstattung und hohes Alter der Immobilie sind die am häufigsten vorgebrachten Argumente für einen Preisnachlass. Als Argumente bei der Verhandlung nannten die Befragten auch fehlende Ausstattungsmerkmale wie beispielsweise eine Einbauküche, Parkmöglichkeiten, Garage und Keller sowie Balkon oder Garten. Die Lage der Immobilie ist ein preisminderndes Argument, wenn diese vergleichsweise unattraktiv ist.