Die neue EU-Gebäuderichtlinie war lange erwartet und teilweise befürchtet worden. Nun hat die Europäische Union eine Reform mit strengeren Regeln auf den Weg gebracht. Sie soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Im Fokus stehen Gebäude mit schlechter Energiebilanz. Ein Sanierungszwang ist allerdings vom Tisch.

Die überarbeitete Gebäuderichtlinie ist der zweite Teil des klimapolitischen Projekts „Fit for 55“, mit dem die europäische Energie- und Klimagesetzgebung neu gestaltet werden soll. Der erste Teil wurde bereits im Sommer 2021 vorgelegt. Nun haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Statt Mindestenergieeffizienzstandards, die zu einem gebäudespezifischen Sanierungszwang geführt hätten, sind nun verbindliche Primärenergieeinsparungen für den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten vorgesehen.

Das ist ein guter Weg, finden die meisten Praktiker der Branche. Bei Umweltverbänden und Klimaschutzorganisationen findet der Kompromiss allerdings ein geteiltes Echo.

„Die Abkehr vom individuellen Sanierungszwang mit seinen unvorstellbar hohen Kosten ist eine gute Nachricht“, erklärt BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin. „Laut Schätzungen der KfW wären insgesamt 254 Milliarden Euro nötig gewesen. Die finanzielle Überforderung der Eigentümer und letztendlich auch der Mieter war von Anfang an unrealistisch, unsozial und zum Scheitern verurteilt“.

„Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich müssen reduziert werden, das ist unstrittig. Entscheidend ist aber, dass die Vermeidung von Treibhausgasen auf bezahlbare und sozial verträgliche Weise für Mieter und Vermieter umgesetzt wird“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Richtig sei auch, dass so genannte Nullemissionsgebäude keine Emissionen aus fossilen Energieträgern aufweisen dürfen. Es sei ein sehr positives Signal, dass die EU die ursprünglich vorgesehenen Mindestenergieeffizienzstandards relativiere und damit praktikabler mache.

Formal müssen das Europäische Parlament und der EU-Rat dem Kompromiss noch zustimmen, bevor die Gebäuderichtlinie in Kraft treten kann und die EU-Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen können.

Selten war der Start in ein neues Jahr so von Unsicherheiten geprägt wie der Jahreswechsel 2023 / 2024. Die völlig veränderte Haushaltslage des Bundes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfordert ein schnelles Umdenken – beim Klimaschutz und bei Investitionen in den Wohnungsbau. Das ist neu im Jahr 2024:

Viele neue Gesetze sollen Bürger und Unternehmen entlasten. Betroffen sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Autofahrer und Häuslebauer. Änderungen gibt es beim Mindestlohn, beim Kindergeld, beim Einkommensteuertarif und bei der Ausbildungsvergütung.

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab 2024, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen. Die Renten werden im kommenden Sommer um 3,5 Prozent angehoben. Die Einkommensteuertarife werden an die Inflation angepasst. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 11.604 Euro pro Jahr.

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens soll vorangetrieben werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum Standard werden. Der Anspruch der Eltern auf Kinderkrankengeld soll von 10 auf 15 Tage erhöht werden.

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Regierung private Investitionen fördern und für mehr wirtschaftliche Dynamik in den kommenden Jahren sorgen. Die Abschreibungsmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Mit Beginn des Jahres 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten: Neue Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es besteht keine Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung zu ersetzen. Defekte Heizungsanlagen dürfen repariert werden. Dies gilt jedoch nicht für Heizkessel, die länger als 30 Jahre in Betrieb sind.

Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises wurde durch das GEG erweitert: Künftig muss im Ausweis auch die Art der erneuerbaren Energien angegeben werden, die zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe eingesetzt werden.

Wo man heute noch gut und günstig wohnen kann

Auf dem Land lebt es sich günstiger als in der Stadt – das ist klar. Doch wo sind Miete, Energie und Lebensmittel besonders günstig? Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Lebenshaltungskosten in Deutschland untersucht.

Die Wissenschaftler haben die Lebenshaltungskosten in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben. Heraus gekommen ist ein neuer Preisindex, der Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Gas und Lebensmittel für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte vergleicht.

Das Ergebnis: Genau im Bundesdurchschnitt liegen Braunschweig und der Landkreis Neumarkt in Bayern (Indexwert: 100). Am teuersten ist das Leben in München (Indexwert: 125), im Landkreis München (117), in Frankfurt (116) und Stuttgart (115), am günstigsten ist es im sächsischen Vogtlandkreis (Indexwert: 90), im thüringischen Greiz (90,5) sowie in Görlitz (90,6). Die günstigste Region im Westen ist Pirmasens in Rheinland-Pfalz (90,7).

Vor allem die Wohnkosten machen den Unterschied: Hier gibt es die größten Unterschiede zwischen den Regionen. Rechnet man sie heraus, reichen die Indexwerte von 98 (Landkreis Leer in Niedersachsen) bis 104 (Stuttgart). Besonders deutlich zeigt sich dieser Effekt im Vogtlandkreis: Hier ist das Wohnen 32 Prozent günstiger als im bundesdeutschen Durchschnitt, die sonstigen Kosten sind nur 0,3 Prozent niedriger – insgesamt lebt es sich in keiner deutschen Region noch günstiger.

Die Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten in Deutschland und Europa ähneln sich: Die Wohnungsmieten steigen fast überall deutlich, während die Preise für Wohneigentum weiter sinken. ImmoScout24 hat nun untersucht, wie viel Lebensqualität deutsche Großstädte zu bieten haben.

Das aktuelle Städteranking weist Mainz als dynamischste Stadt Deutschlands aus. Die Stadt am Rhein damit klettert auf Platz 2 im Niveauranking, das weiterhin vom langjährigen Spitzenreiter München angeführt wird. Heidelberg gewinnt bei der Nachhaltigkeit und verdrängt Wolfsburg von Platz 1. Hamburg ist der Aufsteiger des Jahres. Sechs von sieben Metropolen liegen in den Top 15, nur Stuttgart schneidet mit Rang 57 deutlich schwächer ab. Im Niveauranking landen drei von sieben Metropolen in den Top Ten – Berlin bleibt Schlusslicht.

(Foto: © Hardy S., Pixabay)

Richtig verhandeln über den Immobilienpreis

Immobilieninteressenten gewöhnen sich nur langsam an die veränderten Positionen von Käufern und Verkäufern auf dem Immobilienmarkt. Viele können nur schwer einschätzen, was eine Wohnung oder ein Haus jetzt wirklich wert ist. Im Verkaufsgespräch entscheiden die richtigen Argumente – aber welche sind das?

Dass die verhandelnden Parteien in einem Verkaufsgespräch gegensätzliche Interessen haben, liegt auf der Hand, wenn es um den Preis geht. Doch neben den rein finanziellen Interessen geht es um viel mehr. Der Standort spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Aber in den letzten Monaten sind neue Aspekte hinzugekommen. Dabei geht es vor allem um den Zustand des Hauses, seinen Energiebedarf, anstehende Sanierungen, die Art der Heizung, die Isolierung und die zukünftige Wertbeständigkeit.

Die Energiewende und das Gebäudeenergiegesetz beeinflussen die Erwartungen an die Immobilienpreisentwicklung derzeit stärker als die Wirtschaftslage, stellen die Marktexperten fest. Die Mehrheit der Kaufinteressenten geht davon aus, dass die Immobilienpreise in den nächsten zwölf Monaten sinken werden. Nur 7,2 Prozent erwarten steigende Preisen.

Laut einer Umfrage ist für Immobilienkäufer die zu erwartende Wohnsituation am Standort des Kaufobjekts von höchster Bedeutung. Aber auch die Energieeffizienz gehört mittlerweile zu den wichtigsten Kriterien beim Immobilienkauf. Das Vorhandensein nachhaltiger Energieerzeuger wie Solaranlage, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss gehört demnach zu den wichtigsten Kriterien bei der Immobiliensuche. Diesem Merkmal wird deutlich mehr Bedeutung beigemessen als der spezifischen Lage der Wohn-immobilie, die ansonsten weiter stark im Fokus steht.

Die Befragung ergab auch, dass die Energiewende und das Gebäudeenergiegesetz einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Immobilienpreise haben. Mehr als 70 Prozent der Befragten gaben an, dass diese Faktoren ihre Einschätzung stark beeinflussen, während nur etwas mehr als 50 Prozent den Einfluss der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland als entscheidend einstuften.

Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Baufinanzierungszinsen die Kaufentscheidung in allen Preissegmenten negativ beeinflussen. Besonders deutlich ist dieser negative Einfluss bei Käufern von Immobilien bis zu einem Wert von 250.000 Euro.

(Grafik: © Gerd Altmann, Pixabay)

Steuern sparen bei Vermietung – aber nicht in jedem Fall

Immobilienbesitz dient manchmal dazu, Steuern zu sparen. Dies ist in den allermeisten Fällen durchaus legitim. Manche Steuergestaltungsmodelle schießen jedoch weit über das Ziel hinaus. Hier hat der Bundesfinanzhof jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil (BFH, 20.06.2023 – IX R 17/21) entschieden: Wird ein Objekt mit einer Wohnfläche von mehr als 250 Quadratmetern vermietet, können Verluste aus der Vermietung nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden.

Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen, ein Elternpaar, insgesamt drei Villengebäude mit einer Wohnfläche von jeweils mehr als 250 Quadratmetern erworben. Sie vermieteten die Objekte unbefristet an ihre volljährigen Kinder. Aus der Vermietung erzielten die Steuerpflichtigen jährliche Verluste zwischen 172.000 Euro und 216.000 Euro. Diese Verluste verrechneten sie mit ihren übrigen Einkünften. Dies führte zu einer erheblichen Einkommensteuerersparnis.

Eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften und die damit verbundene Steuerersparnis ließ der BFH nicht zu. Werde eine Immobilie mit einer Wohnfläche von mehr als 250 Quadratmetern vermietet, müsse der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Vermietung mit der Absicht erfolgt, einen finanziellen Überschuss zu erzielen. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, weil er über einen längeren Zeitraum Verluste erwirtschaftet, handelt es sich bei der Vermietungstätigkeit um eine steuerlich unbeachtliche sogenannte Liebhaberei. Bei Liebhaberei seien Verluste aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähig.

Mit dieser Entscheidung bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach bei der Vermietung aufwendig gestalteter oder ausgestatteter Objekte nicht automatisch mit steuerlichen Vorteilen zu rechnen ist. Es handelt sich um Objekte, bei denen die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegelt und die aufgrund der damit verbundenen Kosten häufig auch nicht kostendeckend vermietet werden können. Für solche Objekte muss im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung nachgewiesen werden, dass über einen Zeitraum von 30 Jahren ein positives Ergebnis erzielt werden kann.

(Foto: © Bundesfinanzhof, Daniel Schvarcz)

Winter: Wer erledigt die Räum-und Streupflicht?

Spätestens wenn es nachts wieder empfindlich kalt wird, müssen sich Hauseigentümer um die Räum- und Streupflicht kümmern. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. In jedem Fall muss jemand verbindlich mit diesen Arbeiten beauftragt werden.

Grundsätzlich ist die Gemeinde für die Räum- und Streupflicht zuständig. Diese überträgt jedoch in der Regel diese Pflicht per Satzung auf die Grundstückseigentümer. Wird der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann dies zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern führen.

Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind dazu verpflichtet, ihre Immobilie und das Grundstück so zu unterhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Dazu gehört auch die Räum- und Streupflicht im Winter. Wird die sogenannte Verkehrssicherungspflicht missachtet, haften die Verantwortlichen für Verletzungen und können sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen (BGH VI ZR 126/07).

Hauseigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, können die Räum- und Streupflicht durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf den Mieter übertragen (LG Karlsruhe, 30.05.2006, Az. 2 O 324/06).

Bei Schneefall oder Glättebildung beginnt die Räum- und Streupflicht an Werktagen um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet jeweils um 20.00 Uhr. Bei starkem Schneefall muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Zweifelsfall mehrmals täglich geräumt und gestreut werden (BGH VI ZR 49/83). Bei Glatteisbildung besteht eine sofortige Streupflicht, insbesondere bei Blitzeis.

Grundsätzlich müssen der Gehweg vor dem Haus, der Hauseingang und oft auch der Weg zu den Mülltonnen verkehrssicher sein. Auch private Wege und Zufahrten, die von Besuchern benutzt werden müssen, um ein Grundstück zu erreichen, unterliegen der Räumpflicht. Welche Streumittel zu verwenden sind, kann in der kommunalen Straßenreinigungssatzung geregelt sein. In der Regel ist Granulat oder Splitt ausreichend. Nur in besonderen Fällen, z.B. bei starkem Gefälle, ist der Einsatz von Salz erforderlich (LG Rottweil, 2 O 312/07; OLG Thüringen, 4 U 218/05).

(Foto: © Rebecca Holm, Pixabay)

Zahl der Immobilien-Millionäre mehr als verdoppelt

Immobilieneigentum ist ein erfolgreiches Mittel zur Vermögensbildung. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Kaufangeboten bei ImmoScout24, bei denen Preise von über einer Million Euro verlangt werden. Die Zahl der Immobilien mit einem so hohen Angebotspreis hat sich innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt.

Die Angebotspreise für Wohnungen sind seit dem ersten Halbjahr 2018 im Schnitt um rund 60 Prozent gestiegen, die für Häuser um mehr als 50 Prozent. Trotz der Preisdelle Mitte 2022 sind viele Immobilien im Zuge des Preisanstiegs der letzten fünf Jahre zu Millionenobjekten geworden. Im 1. Halbjahr 2023 wurden rund 44.000 Wohnungen und Häuser mit einem Kaufpreis von einer Million Euro und mehr angeboten. Fünf Jahre zuvor waren es nur rund 19.000 Objekte in dieser Preisklasse. Innerhalb von fünf Jahren hat sich also allein die Zahl der Immobilienangebote im Millionenbereich mehr als verdoppelt.

Die Preise für Häuser sind in den letzten Jahren häufiger in den Millionenbereich gestiegen als die Preise für Wohnungen. Der Anteil der Häuser über einer Million Euro an der Gesamtzahl der angebotenen Objekte ist in den letzten fünf Jahren von 74 Prozent auf 79 Prozent gestiegen. Der Anteil der Wohnungen, die im ersten Halbjahr für mehr als eine Million Euro angeboten wurden, lag bei 21 Prozent.

Die Preisentwicklung der letzten fünf Jahre macht deutlich, wie lohnend Wohneigentum ist. Die Top Ten der Städte mit dem höchsten Anteil von Millionenobjekten am Gesamtangebot liegen überwiegend in Bayern. Spitzenreiter ist der Landkreis Starnberg. Mehr als 60 Prozent der angebotenen Immobilien liegen im Millionenbereich. Auf Platz zwei folgt der bayerische Landkreis Miesbach. 53 Prozent der angebotenen Wohnimmobilien überschreiten die Millionengrenze.

Unter den Top 10 der Orte mit den meisten Millionenobjekten befinden sich nur zwei, die nicht in Bayern liegen. Auf Platz 8 liegt der Kreis Nordfriesland, rund ein Viertel der Kaufangebote (26 %) kostet hier eine Million Euro und mehr. Ein Großteil davon befindet sich auf der Insel Sylt. An zehnter Stelle liegt Baden-Baden in Baden-Württemberg, wo 24 Prozent der angebotenen Objekte mehr als eine Million Euro kosten.

(Foto: ThisisNazafarin, Pixabay)

Nachhaltiges Bauen: Das Haus aus Holz

Bauen und Wohnen muss nachhaltig, klimafreundlich und zukunftsorientiert sein. Dafür gibt es nicht die eine richtige Lösung, sondern es sind in vielen Bereichen neue Ansätze erforderlich. Der Werkstoff Holz weist dabei viele positive Eigenschaften auf.

Das Bauen steht vor der großen Herausforderung, bei wachsender Bevölkerung weniger Ressourcen zu verbrauchen und auf nachhaltige Materialien umzusteigen. Der Holzbau hat in den letzten zehn Jahren als Ersatz für die CO2-intensiven Baustoffe Stahl und Beton stark an Bedeutung gewonnen.

Wissenschaftler:innen der Universitäten Stuttgart und Freiburg werden künftig disziplinübergreifend neue Ansätze für ein Bauen der Zukunft entwickeln. In einem gemeinsamen Projekt haben die Forscher:innen an der Technischen Fakultät der Universität Freiburg einen Pavillon in Holzleichtbauweise errichtet, an dem sie modellhaft neue Materialien und Bauweisen erproben und erforschen. Für den Bau der „livMatS Biomimetic Shell @ FIT“ haben die Wissenschaftler:innen neue computerbasierte Planungsmethoden, robotergestützte Fertigungs- und Bauprozesse sowie neue Formen der Mensch-Maschine-Interaktion eingesetzt, die eine deutliche Ressourcenersparnis im Vergleich zum konventionellen Holzbau ermöglichen.

Auch in bestehenden Häusern kann die Verwendung von Holz bei der Renovierung den Wert eines Hauses nachhaltig steigern. So können neue Innenwände und Decken sowie Einbaumöbel und Schränke aus Holz gefertigt werden. Der Austausch oder die Erneuerung von Bodenbelägen kann bei der Sanierung Hand in Hand mit anderen Gewerken gehen. So lässt sich der klimafreundliche Bodenbelag Parkett bei einem Heizungstausch sehr gut mit dem Einbau einer Wärmepumpe kombinieren.

Die KOALITION FÜR HOLZBAU (KfH) hat die erste umfassende Studie zum Einsatz von Holz als nachhaltigem Baustoff in Deutschland veröffentlicht. In den kommenden Jahren werden 4,65 Millionen Quadratmeter in Holzbauprojekten entwickelt. Über 900.000 Quadratmeter Holzbauvolumen werden bis 2024 entstehen, das entspricht gut einer Verneunfachung gegenüber 2020. Dazu sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Studie macht deutlich, dass das Bauen mit Holz zunehmend zum Trend wird. Immer mehr Unternehmen in der Bauwirtschaft setzen auf Holz und entwickeln innovative Lösungen“.

(Foto: © Marzenna Gaines, Pixabay)

Immer mehr Menschen pendeln zur Arbeit

Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten der großen Metropolen verändert das Wohnen. Viele Städter suchen wegen des knappen Angebots verstärkt Wohnungen im Speckgürtel der Großstädte oder auf dem Land. Dadurch verlängern sich die Wege zur Arbeit, zur Schule und zu Versorgungseinrichtungen.

In Deutschland pendeln wieder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2022 arbeiteten 20,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einer anderen Gemeinde als der, in der sie wohnen – im Jahr 2021 waren es noch 19,6 Millionen. Der Anteil der Pendelnden an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Wohnort in Deutschland blieb dagegen stabil bei 60 Prozent. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Sowohl die Zahl als auch der Anteil der Pendelnden mit einem einfachen Arbeitsweg von mehr als 30 Kilometern ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 7,1 Millionen Pendelnde legten 2022 mehr als 30 Kilometer zur Arbeit zurück (2021: 6,6 Millionen), 3,9 Millionen mehr als 50 Kilometer (2021: 3,6 Millionen). Auch der durchschnittliche einfache Arbeitsweg verlängerte sich von 16,9 Kilometern im Jahr 2021 auf 17,2 Kilometer im Jahr 2022.

Die Liste der kreisfreien Städte und Landkreise mit den längsten durchschnittlichen Pendeldistanzen führen die Landkreise Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern, 27,4 Kilometer) und Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt, 27,3 Kilometer) an. Es folgen die Landkreise Märkisch-Oderland (Brandenburg, 27,2 Kilometer), Landsberg am Lech (Bayern, 27,0 Kilometer) und Pfaffenhofen an der Ilm (Bayern, 26,4 Kilometer). Aus den Daten geht nicht hervor, mit welchem Verkehrsmittel der Weg zur Arbeit zurückgelegt wird.

„Vor allem im weiteren Umland der Arbeitsmarktzentren München, Stuttgart, Frankfurt am Main und Hamburg beobachteten wir nach Jahren der Stagnation wieder einen Anstieg der Pendeldistanzen“, sagt BBSR-Experte Thomas Pütz. „Das deutet darauf hin, dass auch weiter entfernt liegende Klein- und Mittelstädte für Beschäftigte als Wohnorte zunehmend attraktiv werden – zumal Homeoffice und andere Formen der mobilen Arbeit mehr Flexibilität ermöglichen.“

(Foto: © Markus Distelrath, Pixabay)

Wärmepumpe, die Heiztechnik der Zukunft

Die Entscheidung für eine neue Heizung ist eine Entscheidung für die Zukunft. Sie gilt mindestens für die nächsten 15 Jahre. Welche Heizung passt am besten zum Haus: eine Wärmepumpe, ein Pelletkessel oder doch wieder eine neue Gasheizung? Diese Frage stellen sich derzeit viele Hausbesitzer.

Die Stiftung Warentest hat erstmals Luft-Wasser-Wärmepumpen getestet. Diese Technik wird in Deutschland am häufigsten eingesetzt, die Pumpen beziehen ihre Wärmeenergie aus der Außenluft.

Alle sechs getesteten Modelle können ein Einfamilienhaus beheizen. Der Unterschied liegt in der Effizienz, also wie viel Strom die Pumpen im Betrieb benötigen. In einem durchschnittlich gedämmten Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche benötigt die effizienteste Pumpe weniger als 5.000 Kilowattstunden pro Jahr, das Schlusslicht mehr als 6.500 Kilowattstunden. Vier der sechs getesteten Wärmepumpen schneiden im Lärmtest gut ab, zwei befriedigend. Der Wärmepumpen-Test ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/waermepumpen nachzulesen.

Alte Häuser verlieren viel Wärmeenergie, weil sie meist schlecht isoliert sind. Um diese Wärmeverluste auszugleichen, benötigt das Heizsystem höhere Vorlauftemperaturen und verbraucht mehr Energie. Dann muss eine Wärmepumpe mit höherer Anschlussleistung gewählt werden, die entsprechend mehr Strom verbraucht. Wie hoch die Stromkosten pro Jahr für das Heizen mit der Wärmepumpe sind, kann mit der sogenannten Jahresarbeitszahl (JAZ) abgeschätzt werden.

Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat den Einfluss der Fördermöglichkeiten auf die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen untersucht. Demnach ist der Einbau einer Luftwärmepumpe unter Berücksichtigung aller Kosten einschließlich der Maßnahmen am Gebäude ohne Förderung etwas teurer als der Einbau eines neuen Gaskessels. Unter Berücksichtigung der Basisförderung von 30 Prozent liegen die jährlichen Kosten einer Wärmepumpe bereits leicht unter denen eines Gaskessels. Wird zusätzlich zur Basisförderung der Klimabonus und/oder der Einkommensbonus in Anspruch genommen, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit nochmals deutlich. Je nach Höhe der Förderung amortisiert sich die Wärmepumpe nach drei bis zwölf Jahren, mit zusätzlicher PV-Anlage sogar nach ein bis neun Jahren.

(Foto: © Br_LW_WPaussen-Schnee1_2022_c_Brunner / waermepumpe.de)