Preise für Immobilien sind stabil, teilweise rückläufig

Wo kann man in Krisen sicher investieren? Wie entwickeln sich die Preise für Immobilien? Das fragen sich in dieser Zeit besonders Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen, die kaufen wollen oder sich mit Verkaufsgedanken tragen. Abwarten oder Handeln?

Um die Situation auf dem deutschen Immobilienmarkt abzuschätzen, lohnt sich ein Blick auf den Europace Hauspreis-Index EPX. Dieser basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Über Europace werden über 20 Prozent aller Immobilienfinanzierungen für Privatkunden in Deutschland abgewickelt. Der EPX wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR entwickelt und wird seitdem monatlich erhoben. Er umfasst Bestands- und Neubauhäuser sowie Eigentumswohnungen.

Der Europace Hauspreisindex zeigte bereits im Juli einen Preisrückgang für alle Segmente. Die Preise für Eigentumswohnungen fallen um minus 0,86 Prozent auf 228,65 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate waren die Preise noch um 7,93 Prozent gewachsen.

Auch die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser sinken erstmals leicht mit einem Rückgang von -0,26 Prozent. Im Vorjahresvergleich lag das Wachstum mit 11,65 Prozent noch über der Zehn-Prozent-Marke. Nach den Eigentumswohnungen sinken die Preise für Bestandsimmobilien am zweitstärksten. Das Segment verzeichnet eine Abnahme von -0,69 Prozent und einen Abstieg auf 215,63 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate stiegen die Preise für Bestandshäuser um 8,03 Prozent.

„Käufer:innen werden in der aktuellen Lage, aufgrund der hohen Inflation und der steigenden Energiepreisen, etwas zurückhaltender. Wir sehen aber auch, dass die Immobilienpreise vorerst einen Höhepunkt erreicht haben und gerade leicht abfallen. (…) Verkäufer:innen sind derzeit wieder eher bereit, über Kaufpreise zu sprechen und zu verhandeln. Das bedeutet, es bieten sich trotz des Zinsanstiegs auch neue Möglichkeiten für die Verbraucher:innen,” erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace.

(Foto / Grafik: © Europace)

BGH-Urteil: In Eigentumsgemeinschaften stehen alle für alle ein

Wenn Schäden am Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, stellt sich schnell die Frage nach der Versicherung. Generell ist die Gemeinschaft bei Wasserschäden verantwortlich für das ganze Haus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.

Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, tragen alle Wohnungseigentümer den im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – gemeinschaftlich. Das können im Einzelfall einige tausend Euro sein.

Im konkreten Fall ging es um eine Wohnanlage mit mehreren Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die neben anderen Risiken auch Leitungswasserschäden abdeckt, eine sogenannte verbundene Gebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird. In der Vergangenheit traten aufgrund mangelhafter Leitungen (Kupferrohre) wiederholt Wasserschäden in den Wohnungen auf, die sich allein im Jahr 2018 auf rund 85.000 Euro beliefen. Die Gemeinschaft macht deshalb bereits seit geraumer Zeit vor Gericht Ansprüche gegen das Unternehmen geltend, das die Leitungen verlegt hat.

Bislang beauftragte die Verwalterin bei einem Wasserschaden ein Fachunternehmen mit der Schadensbeseitigung und beglich die Kosten über das Gemeinschaftskonto. Sie nimmt die Versicherung in Anspruch und legt die Kosten unter Abzug der Versicherungsleistung nach Miteigentumsanteilen um – und zwar bei Schäden im Bereich des Sondereigentums. Wegen der Schadenhäufigkeit erstattet die Versicherung nur noch etwa 25 Prozent der Kosten.

Die Klägerin, die Eigentümerin der Gewerbeinheit, wollte erreichen, dass der Selbstbehalt bei einem Schaden am Sondereigentum der Wohneinheiten allein von den Eigentümern der Wohneinheiten getragen wird. Das käme laut Gericht jedoch nur dann in Betracht, wenn eine unbillige Belastung der Klägerin vorliegen würde (BGH, 16.09.2022, Az.V ZR 69/21).

(Foto: © William Sang Hyun Cho, Pixabay)

Immobilien bieten Schutz vor Inflation

Bieten Immobilien in Krisenzeiten Schutz vor Wertverlusten? Wie entwickeln sich die Preise für Immobilien in Phasen hoher Inflation und hoher Zinsen? Spezialisten sehen die Zukunft für Immobilienbesitzende optimistisch: Starke Wohnungsmärkte bleiben stark.

Der Markt für Immobilien erlebt gerade einen deutlichen Wandel. Nach der rund zehn Jahre andauernden Niedrigzinsphase, in der die Preise für Immobilien unaufhörlich stiegen, beginnt jetzt eine neue Wirtschaftsphase. Sie bringt Änderungen mit sich für Eigentümer und Mietende, für Kaufinteressierte und Verkaufende.

Dieser Wandel vollzieht sich nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Das Dienstleistungsunternehmen Savills berichtet: Während die Anzahl der Immobilienveräußerungen in Deutschland, Irland, den Niederlanden und Schweden im zweiten Quartal zurückgingen, war in Großbritannien, Dänemark und Spanien ein deutlicher Anstieg der Marktaktivität zu verzeichnen. Investoren mit höherem Fremdkapitaleinsatz haben sich vorübergehend zurückgezogen, um die Entwicklung der Zinssätze, Inflation und Baukosten abzuwarten.

Wie ein Wandel des Marktes sich auf sehr drastische Weise vollziehen kann, ist gerade in Australien und Neuseeland zu beobachten. Das Handelsblatt berichtet, dass dort die Preise so stark einbrechen wie nirgendwo sonst auf der Welt. In der neuseeländischen Hauptstadt Wellington lag der mittlere Hauswert in der Metropole im Februar 2022 noch bei 995.000 Neuseeland-Dollar, inzwischen ist er auf 780.000 Neuseeland-Dollar abgesackt.

Starke Wohnungsmärkte bleiben stark. So lautet die Überzeugung des Beratungsunternehmens Colliers: „Anziehende Zinsen und Baupreise führen derzeit zu einer stark rückläufigen Neubautätigkeit. Die gleichbleibend hohe Nachfrage wird deshalb das Angebot noch deutlicher übersteigen als dies bislang der Fall ist. Wir erwarten ein sich stabilisierendes Preisniveau, deutlich steigende Mieten und im Ergebnis steigende Mietrenditen.“

In Deutschland verlaufen die Immobiliengeschäfte derzeit verlangsamt, haben aber weiterhin eine stabile Tendenz. In Berlin stiegen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im ersten Quartal 2022 um 4,3 Prozent, in Frankfurt am Main wurden Neubauwohnungen um drei Prozent teurer. In München waren rund zehn Prozent mehr Transaktionen zu verzeichnen.

(Foto: © Kerstin Herrmann, Pixabay)

Was ist denn bitte ein Gebäuderessourcenpass?

Im Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung angekündigt, einen digitalen Gebäuderessourcenpass einzuführen, ohne diesen inhaltlich näher zu konkretisieren. Was dieser inhaltlich umfassen sollte, hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. jetzt als Vorschlag veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.

Der Energieausweis hat sich im Gebäudebereich in den vergangenen Jahren erfolgreich etabliert. Dieser betrachtet jedoch nicht die für den Klimaschutz so wichtige Zielgröße der CO2-Emissionen und fokussiert auf die Nutzungsphase einer Immobilie. Die Konstruktion und die dort entstandenen negativen Umweltwirkungen sind ausgespart. Hier setzt die Idee eines Gebäuderessourcenpasses an.

Der Gebäuderessourcenpass soll Grundlagen schaffen, um den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten genauer betrachten zu können. Ein weiteres Ziel ist es, auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen. „Diese Ankündigung hat uns gefreut, weil sie genau die Zielsetzungen unterstützt, für die wir uns seit 15 Jahren einsetzen“, sagt Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Non-Profit-Organisation DGNB.

In dem Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um den Ressourcenverbrauch, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit transparent angegeben werden. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des jetzt präsentierten Entwurfs hat die DGNB sich an übergeordneten Bereichen orientiert.

Zu Beginn steht die Abfrage von allgemeinen Informationen zur Immobilie wie Standort, Baujahr und Art der Bauweise. Des Weiteren soll unter anderem die Gesamtmasse des Gebäudes erfasst werden. Ein wesentlicher Fokus des Instruments liegt auf Angaben zu den verbauten Inhaltsstoffen sowie zur Verwendung zirkulärer Wertstoffe. Eine Auflistung der eingesetzten Materialarten ist ebenso gefragt wie Angaben zum Einsatz kritischer Inhaltsstoffe. Neben den Bau- und Abbruchabfällen wird auch der Anteil nachwachsender Rohstoffe sowie wieder verwendeter oder recycelter Materialien erfasst.

(Foto: © DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen)

Wohnungsbau: Baugenehmigungen rückläufig

Die Auftragsbücher im Wohnungsbau sind zwar immer noch prall gefüllt. Aber die explodierenden Baukosten, höheren Zinsen und schlechteren Fördermöglichkeiten stellen immer mehr Projekte in Frage. Viele Projekte wurden gestrichen. „Wir beobachten seit April 2022 eine Stornierungswelle“, sagt ifo-Forscher Felix Leiss. Auch die Zahl der Baugenehmigungen ist rückläufig.

Die Materialengpässe – die sich mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine drastisch verschärft hatten – entspannen sich nur langsam. Im Juli meldeten noch 45,6 Prozent der Betriebe im Wohnungsbau Lieferprobleme. Im Vormonat hatte der Anteil bei 47,6 Prozent gelegen. „Infolge der Knappheit und der hohen Energiekosten haben sich viele Baustoffe erheblich verteuert. Die Bauunternehmen mussten daher selbst immer wieder an der Preisschraube drehen“, ergänzt Leiss.

Die Situation beim Bau wirkt sich auch auf die Zahl der Baugenehmigungen aus. Im Juni 2022 wurde in Deutschland der Bau von 30.425 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,5 Prozent oder 1.419 Baugenehmigungen weniger als im Juni ein Jahr zuvor. Im 1. Halbjahr 2022 wurden 2,1 Prozent weniger Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Vorjahreszeitraum. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ging um 17,0 Prozent auf 41.765 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern stieg die Zahl genehmigter Wohnungen um 1,6 Prozent auf 16.622 und bei den Mehrfamilienhäusern um 7,8 Prozent auf 99.755.

Eines der wichtigsten, baupolitischen Anliegen der Bundesregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern den dauerhaften Zugang zu bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu ermöglichen. „Hierfür brauchen wir eine deutliche bedarfsgerechte und nachhaltige Angebotsausweitung, denn Verknappung führt immer zu Verteuerung“, sagte Bundesministerin Klara Geywitz anlässlich des Tags der Bauindustrie. Die Koalition hat sich auf das Ziel verständigt, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich gefördert. Dieses Ziel wird unter den gegebenen Umständen nur schwer erreichbar sein.

(Foto: © Annca Pictures, Pixabay)

Grundsteuer: Steuererklärung läuft nur schleppend an

Im Jahr 2019 wurde die Reform der Grundsteuer beschlossen. Bis Ende 2024 soll die Neuregelung umgesetzt sein, ab 2025 soll sie angewendet werden. Seit Anfang Juli und noch bis Ende Oktober 2022 müssen Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum die erforderlichen Daten an ihr Finanzamt melden. Viele haben damit noch Probleme. Einige Tipps:

Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärte. Insgesamt müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerpflichtigen sollen die Daten online über das Internetportal Elster an ihr Finanzamt übermitteln, alternativ stehen PDF-Formulare zur Verfügung. Das ist nicht für alle so einfach wie zunächst gedacht. Verbände und Organisationen fordern deshalb bereits eine Verlängerung der Abgabefrist.

Die wichtigsten Informationen: Die Finanzämter haben mehrere Sicherheitsstufen eingebaut, damit die Daten sicher übermittelt werden können. Bevor es eigentlich richtig losgeht, muss die Anmeldung bei elster.de erfolgen. Dort gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der zunächst nur eine Zertifikatsdatei beantragt wird. Der individuelle Zugangscode zu dieser Datei wird anschließend per Post geschickt. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Mit dem Code kann die persönliche Zertifikatsdatei mit der Endung .pfx auf den eigenen Computer geladen werden. Diese Sicherheitsmaßnahme garantiert, dass die eingegebenen Daten auch wirklich vom angemeldeten Steuerbürger stammen.

Für die Anmeldung wird die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer gebraucht, außerdem die Steuernummer des letzten Grundsteuerbescheids. Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück sowie zur Fläche des Grundstücks in Quadratmetern finden Sie im Grundbuch. Angaben zur Wohn- und Nutzfläche finden Sie in den Bauunterlagen. Der Bodenrichtwert muss nicht in allen Bundesländern angegeben werden. Unter www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/grundsteueranwendungen.html werden für jedes Bundesland Internet-Adressen angegeben, wo der Bodenrichtwert zu finden ist.

Bei der Eingabe der Daten in elster.de können die Angaben zwischendurch gespeichert und später fortgeführt werden. Fehlermeldungen informieren darüber, ob noch Angaben fehlen. Je nach Art des Grundbesitzes müssen mehrere Formulare ausfüllt werden.

(Foto: © Online-Formular, Finanzämter)

Preisdynamik für Immobilien verliert an Schwung

Der Immobilienmarkt reagiert schneller als gedacht auf die veränderten Bedingungen. Die gestiegenen Bauzinsen, die hohe Inflation und die extreme Verteuerung von Energie haben zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung geführt. Viele Immobilien kommen jetzt noch schnell auf den Markt, bevor womöglich die Preise sinken.

Die Kaufpreise für Wohnimmobilien steigen in Deutschlands Metropolen nur noch schwach, meldet ImmoScout24. Die Nachfrage habe sich um 36 Prozent reduziert, das inserierte Angebot sei um 46 Prozent gestiegen. Bestands-Eigentumswohnungen zeigen in München, Stuttgart und Hamburg eine Tendenz zur Stagnation.

Auch das Beratungsunternehmen JLL meldet: Der seit Jahren andauernde Aufschwung am deutschen Wohnungsmarkt mit zum Teil kräftigen Kaufpreissteigerungen hat sich im ersten Halbjahr 2022 deutlich abgeschwächt. Der Hamburger Wohnungsmarkt kühle sich ab, während sich der Preisauftrieb in Berlin noch fortsetzt.

Das Forschungsinstitut empirica erwartet einen Rückgang der Preisblasengefahr. Das Ende der Niedrigzinsen bremse ein weiteres Aufblähen der Kaufpreise, andererseits verhindere der rückläufige Wohnungsbau die Produktion von Leerstand und stütze so auch die Bestandspreise.

Der Europace Hauspreis Index meldet erstmals seit Jahren rückläufige Preise für Neubauten und im Juli 2022 einen Preisrückgang für alle Segmente. Auch der Gesamtindex sinkt in diesem Monat. Wir sehen, dass „die Immobilienpreise vorerst einen Höhepunkt erreicht haben und gerade leicht abfallen“, sagt Stefan Münter, Vorstand von Europace.

Damit verschieben sich die Chancen beim Immobilienerwerb und -verkauf. Verkaufende müssen mit längeren Zeiten bei der Vermarktung, mit härteren Preisverhandlungen und eventuell mit einem geringeren Erlös rechnen als erwartet. Kaufende kommen möglicherweise günstiger an ihr Wunschobjekt, müssen aber höhere Finanzierungskosten einkalkulieren.

Eine realistische Einschätzung des Kaufpreises für Immobilien ist schwerer geworden. Derzeit sind die Marktbedingungen volatil, also schwankend und unbeständig. Erfahrene Berater mit viel Fachwissen können bei der Preisfindung helfen.

(Mustergrafik: © Oleg Gamulinskiy, Pixabay)

Müllaufkommen in Deutschland leicht gesunken

Müll ist seit Jahren ein oft hitzig diskutiertes Thema, auch wenn in Deutschland die Entsorgung von Müll relativ gut organisiert ist – jedenfalls dem äußeren Anschein nach. Das Abfallaufkommen ist zuletzt insgesamt sogar gesunken, aber nicht in allen Bereichen gleichermaßen.

Im Corona-Jahr 2020 sind in Deutschland 414,0 Millionen Tonnen Abfälle entsorgt worden. Das waren 0,6 Prozent oder 2,5 Millionen Tonnen weniger als im Jahr 2019. Die Recyclingquote blieb unverändert: 70,1 Prozent aller Abfälle stofflich verwertet, weitere 11,6 Prozent wurden energetisch verwertet, also beispielsweise in Müllheizkraftwerken verbrannt und für die Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.

Die Produktions- und Umsatzeinbrüche im Corona-Jahr haben zum Rückgang der aus Produktion und Gewerbe stammenden Abfälle beigetragen. Auch bei den „Bau- und Abbruchabfällen“ war ein starker Rückgang zu verzeichnen. Die Entwicklung bei diesen beiden Abfallarten führten zum insgesamt rückläufigen Abfallaufkommen im Jahr 2020.

Bei den „Siedlungsabfällen“, das sind Abfälle aus privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen wie zum Beispiel Arztpraxen und Kanzleien, kam es dagegen zu einem Zuwachs um 0,7 Prozent oder plus 0,35 Millionen Tonnen.

Die Bauindustrie zählt in Europa zu den größten Abfallproduzenten und ist für ca. zehn Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat dieses Thema eingehend beleuchtet: Die durchschnittliche Lebensdauer eines Gebäudes in Europa beträgt knapp 40 Jahre, dann wird es abgerissen. Aus dieser Praxis resultiert eine große Menge an Bau- und Abbruchabfällen, die 25-30 Prozent des gesamten Abfalls in Europa ausmachen.

Das europäische Großprojekt „Reincarnate“, finanziert vom EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe, will das ändern. Die Idee der Kreislaufwirtschaft soll in der europäischen Bauindustrie verankert werden und durch innovative Lösungen den Lebenszyklus von Gebäuden, Bauprodukten und Materialien verlängern. Dadurch ließen sich langfristig Bauabfälle um 80 Prozent und der CO2-Fußabdruck des Bausektors um 70 Prozent reduzieren.

So reagieren die Deutschen auf die hohen Heizkosten

Zwei Drittel der Deutschen sind bereit, einen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit Deutschlands von Energielieferungen aus Russland zu leisten. Sie wollen weniger heizen und lieber einen warmen Pullover anziehen. Die große Mehrheit hält die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

65 Prozent der Befragten sind selbst zu Maßnahmen bereit

Die größte Zustimmung zu eigenen Maßnahmen kommt von den 18- bis 29-Jährigen und den über 60-Jährigen. Bessere Dämmung, neue Fenster sowie energiesparende Geräte werden als Optionen genannt. 85 Prozent sind für den Einbau von Solaranlagen zur Eigenstromversorgung, 81 Prozent für den Austausch älterer Heizungsanlagen.

Bei der repräsentativen forsa-Erhebung wurden neben 1.000 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren auch 1.011 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Deutschland befragt. Eine große Mehrheit, nämlich 87 Prozent der Befragten, hält Maßnahmen für „sehr wichtig“ und „wichtig“, die eine höhere Energieeffizienz der Gebäude gewährleisten.

Zwei Drittel der Befragten wünschen sich attraktive Förderbedingungen

Auf die Frage, welche Form von erneuerbaren Energien bei der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage in Frage käme, war Solarenergie zur Stromerzeugung mit 62 Prozent der Spitzenreiter. Die Nutzung von Solarenergie zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung sowie die Installation einer Wärmepumpe, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird, wurde mit 52 Prozent genannt. Für zwei Drittel der Befragten sind attraktive Förderbedingungen ein wichtiger Anreiz für eine energetische Sanierung. Über die Hälfte wünscht sich einfachere Förderangebote.

Es geht vor allem um den alten Gebäudebestand

Zwei Drittel aller Gebäude in Deutschland wurden vor 1977 errichtet – also bevor per Wärmeschutzverordnung die Dämmung von Dächern, Wänden und Kellerdecken vorgeschrieben wurde. Fast die Hälfte der Befragten hält Sanierungsmaßnahmen zwar für wichtig, aber die Kosten sollen nicht höher sein als die späteren Einsparungen beim Energieverbrauch.

BGH-Urteil: Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an Mieterhöhungen nach der Durchführung von Modernisierungen jetzt eindeutig formuliert. Das Urteil unterstützt Vermietende dabei, den alten Wohnungsbestand an die aktuellen Anforderungen des Klimawandels und der Energieversorgung anzupassen.

Mieterhöhungen stoßen selten auf einhellige Zustimmung. Viele Vermietende erhöhen die Miete deshalb auch nur bei einem Mieterwechsel. Besonders kritisch werden Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen. Viele enden im Streit vor Gericht.

In den aktuellen Fällen vor dem BGH sind die Kläger jeweils Mieter von Wohnungen in Bremen. Der Vermieter erhöhte die Grundmiete infolge von Modernisierungen der Wohnungen sowie der Gebäude. Das Mieterhöhungsschreiben enthielt eine Anlage mit Angaben zu den einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, die hierfür jeweils angefallenen Gesamtkosten und den umlagefähigen Modernisierungskostenanteil. Der Anteil der Instandhaltungskosten war von Gesamtkosten abgezogen worden. Enthalten war die sich aus der Berechnung jeweils ergebende Mieterhöhung.

Die Mieter bemängelten die Mieterhöhungserklärungen aus formellen Gründen. Sie wollten erreichen, dass dem Vermieter der Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete gerichtlich aberkannt wird und verlangten die Rückzahlung der ihrer Ansicht nach überzahlten Mieten.

Der BGH hat entschieden, dass es zur Erfüllung der formellen Anforderungen des § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB ausreichend ist, wenn ein Vermieter die angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und den enthaltenen Instandsetzungsanteil kenntlich macht. Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten nach den einzelnen Gewerken ist nicht notwendig. Der Mieter soll den Grund und den Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen können.

Überzogene formale Anforderungen könnten dazu führen, dass berechtigte Mieterhöhungen nicht durchgesetzt oder deshalb womöglich gar nicht erst begonnen werden. Mietende haben überdies ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht.