Der Klimaschutz ist nach wie vor in aller Munde. Die Bundesregierung vereinbarte kürzlich ein Maßnahmenbündel, indem es um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung geht. Wegen des hohen Energieverbrauchs ist der Gebäudebereich ein wichtiger Faktor für die Erreichung der Klimaziele. Die Art wie wir wohnen und unsere Häuser bauen beeinflusst das Klima demnach entscheidend. Wie kann die Bundesförderung für Gebäude zu einem nachhaltigen Klimaschutz beitragen?

Zusammenschluss der Förderprogramme

Die neue Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) steht nun im Vordergrund. Durch die BEG werden alle bestehende Förderprogramme zu einem einzelnen Angebot gebündelt. Dies betrifft die Programme im Gebäudebereich, welche dadurch eingehend optimiert werden. Durch diesen Zusammenschluss werden die Regelwerke vereinfacht, wodurch die Handhabung deutlich erleichtert wird. Statt vieler verschiedener Programme gibt es nun ein einziges, welches alle Inhalte sammelt.

Geplant ist im ersten Schritt eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Diese soll ab dem Jahr 2020 zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung eingeführt werden. Durch diese attraktive Maßnahme wird unter anderem folgendes bezuschusst:

  • Die Dämmung von Dächern
  • Der Einbau neuer Fenster in bestehende Gebäude
  • Die Dämmung von Außenwänden

Werden neue Wärmeschutzfenster eingebaut, so kann die eigene Steuerschuld verteilt über drei Jahre um 20 Prozent gemindert werden.

Die Höhe der Förderung

In Zukunft sind Förderungen bis zu 40 Prozent möglich. Je höhere der erreichte energetische Standard ist, desto höher wird auch die Förderung ausfallen. Bei Ölheizung gilt dabei die sogenannte Austauschprämie. Mit einem Anteil von 40 Prozent werden effiziente Heizsysteme gefördert. Dabei soll die erneuerbare Wärme an Attraktivität gewinnen. Die Eigentümer werden in Zukunft obligatorisch dazu beraten. Die Kosten für die Beratung werden über die bereits bestehenden Förderprogramme gedeckt. Dadurch wird bei Immobilieneigentümern der Anreiz geschaffen, sich mit dem Thema Umweltschutz auseinanderzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz kann nachhaltig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ob Stadt oder Land hängt vor allem auch vom Alter ab. Ältere Personen verlassen seltener den Ort in dem sie leben. Tendenziell wohnen sie ländlicher als ihre jüngeren Mitbürger. Diese verlagern den Wohnort überwiegend in Städte. Vor allem zwischen 18 und 29 zieht es sie weg aus ländlichen Gegenden.

Gründe für den Wechsel des Wohnortes

Welche Faktoren spielen beim Wohnortwechsel eine Rolle? Hierzu hat RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer eine klare Meinung: „Die Untersuchung zeigt die große Anziehungskraft der Städte auf junge Menschen. Sie werden unter anderem durch das höhere Lohnniveau gelockt, während die höheren Wohnkosten im Vergleich eine eher untergeordnete Rolle spielen“. Weiterhin meint Bauer: „Ältere Personen ziehen zwar tendenziell wieder raus aus den Städten, allerdings in deutlich geringerer Zahl.“ Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Personen unter 50 Jahren vor allem aus wirtschaftlichen Gründen den Wohnort wechseln. Es zieht sie in Regionen mit mehr beruflichen Möglichkeiten.

Binnenmigration in Bezug auf unterschiedliche Altersgruppen

Die demografischen Unterschiede zwischen Stadt und Land werden durch die Binnenmigration verschärft. Dies ergab eine Analyse des RWI – Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung und der Ruhr Universität Bochum. Im Untersuchungszeitraum von 2008 bis 2014 ergaben sich folgende Werte:

 

  • Knapp 43 Prozent der Binnenmigranten sind zwischen 18 und 29 Jahre alt
  • Diese Altersgruppe macht nur 14 Prozent der Gesamtbevölkerung aus
  • Von den Personen die Umziehen stammen 75 Prozent aus einer Stadt und 25 Prozent kommen aus ländlichen Regionen
  • Nur 19 Prozent ziehen innerhalb eines Landkreises um. 81 Prozent entscheiden sich für den Umzug in eine Stadt

 

Dies gilt besonders für die Landkreise in Ostdeutschland. Ältere Personen hingegen wechseln deutlich seltener den Wohnort. Wenn sie umziehen, dann überwiegend in ländliche Gebiete und Regionen. Dort können sie allerdings nicht die Lücke ausgleichen, welche die jüngere Generation durch Umzüge hinterlässt.

Die Holzbauweise erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Hierbei liegen vor allem Fertighäuser an der Spitze. Dabei werden die einzelnen Bauteile auf dem Baugrund zusammengesetzt. 15 Prozent aller Neubauten sind inzwischen Fertighäuser. Durch den großen Anteil an Vorfertigungen wird eine sehr gute Qualität garantiert. Zudem entsteht bei dieser Bauweise unter anderem eine hohe Zeitersparnis. Die Normen eines Niedrigenergiehauses werden bei vielen Fertighaussystemen inzwischen erfüllt.

Berlin als Vorreiter in Sachen Holzbauhaus

Kürzlich wurde in Berlin das erste vorgefertigte Mehrfamilienhaus aus Holz erbaut – und das innerhalb von 21 Tagen. Die schnelle Bauweise bietet künftigen Bauherren natürlich große Vorteile. Das Haus in Berlin hat mitunter folgende Eckdaten:

  • 5 Obergeschosse mit jeweils zwei Apartments pro Etage
  • 800 Quadratmeter Wohnfläche im gesamten Haus
  • Das Haus ist 18 Meter hoch
  • Der Wärmeenergieverbrauch beträgt im Vergleich zu konventionellen Wohnhäusern nur 25 Prozent

Aus 80 verschiedenen Holzelementen wurde das Gebäude zusammengesetzt. Vorgefertigt wurden diese von Lignolap – zusammengebaut anschließend in Berlin. Lignolap ist eines der führenden Holzbauunternehmen. Die Immobilie wurden von dem Geschäftsführer des Unternehmens und von dem bekannten Architekten Dr. Paolo Conrand Bercah realisiert. In kürzester Zeit stand das fertige Mehrfamilienhaus dann am vorgesehenen Ort. Die schnelle Bauweise wird in Zukunft immer mehr Kunden überzeugen.

Holzhäuser bieten viele Vorteile

Die Vorteile von Holzhäusern liegen klar auf der Hand: Hohe Maßgenauigkeit, eine positive Ökobilanz und kurze Bauzeiten sprechen für sich und überzeugen viele Käufer. Überwiegend befinden sich im Moment große Marken am Markt. Auch Systemanbieter von Fertighäusern besetzen den Markt. Die Haustypen an sich sind hierbei häufig überschaubar und lassen sich an das Budget der Käufer anpassen. Es bietet sich zudem die Möglichkeit von individuellen Fertighäusern. Diese sind allerdings nur bei Architekten erhältlich, deren Planung mit den Vorfertigungsprozessen zusammenhängt. In Zeiten der Nachhaltigkeit wird ein Zuwachs an Holzhäusern erwartet.

Viel zu tun für Mieter: In den kommenden Wochen verlieren auch die letzten Bäume in den Gärten ihre Blätter. Immobilieneigentümer und Mieter sind jetzt in der Pflicht Straßen und Gehwege von Laub zu befreien. Dadurch werden unter anderem mögliche Unfälle vermieden. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu Schadensersatzlagen kommen.

Auf eine gute Nachbarschaft

Muss ich mich als Eigentümer um das Laub kümmern, welches in Nachbars Garten landet? Fällt eine sehr große Menge an Blättern an, so kann die betroffene Person eine Entschädigung verlangen. Allerdings muss hierfür eine sehr große Beeinträchtigung vorliegen. Dies ist wiederum gesetzlich geregelt. Ansonsten gelten ähnliche Regelungen wie für Schnee im Winter:

  • Am Wochenende und an Feiertagen ist das Laub bis 21 Uhr zu entfernen
  • An Werktagen sollten die Wege zwischen sieben und 20 Uhr frei von Laub sein
  • Für Laubsauger sind die Lärmschutzbedingungen einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfen die lauten Geräte nicht eingesetzt werden. Zwischen sieben und 20 Uhr ist die Nutzung an Werktagen genehmigt.

Betroffene können Schadensersatz fordern, wenn durch das Laub ein Unfall entstanden ist. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn sie nachweisen können, dass der betroffene Bereich regelmäßig von Laub befreit wurde. Dies sollte regelmäßig geschehen, um Unfälle von vorneherein zu vermeiden.

Die Verantwortung der Eigentümer

Eigentümer sind in der Regel an folgenden Plätzen dazu verpflichtet Laub zu fegen: An Gehwegen, die direkt an das eigene Grundstück grenzen und auf privaten, nicht ausgebauten Straßen. Als Eigentümer können Sie diese Pflicht im Mietvertrag auf Ihre Mieter übertragen. Sie müssen jedoch regelmäßig kontrollieren ob die Mieter den Pflichten tatsächlich nachkommen. Auf öffentlichen Bürgersteigen sind die Städte und Gemeinden für die Reinigung zuständig. Diese übertragen die Aufgabe häufig auf die Hauseigentümer. Laut Straßenreinigungssatzung ist es möglich die Verkehrssicherungspflicht auf Grundstücksbesitzer zu übertragen.

In den deutschen Großstädten steigen die Mieten immer weiter an. Diese Tatsache ist nun seit Jahren bekannt. Die durchschnittliche Mietkostenbelastung ist jedoch seit Mitte der 2000er auf einem konstanten Level. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berichtet folgendes:

  • Seit dem Jahr 2000 liegt die Mietkostenbelastung bei knapp unter 30 Prozent
  • Gemessen am Haushaltseinkommen gibt die Bevölkerung genau so viel Geld für Wohnungen aus wie noch vor 20 Jahren
  • Die Höhe der Mietkostenbelastung erklärt sich durch die starke wirtschaftliche Entwicklung

Für die einkommensschwachen Mieterhaushalte sieht es allerdings nicht positiv aus. Diese Mieter mussten im Jahr 2017 mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für die Kaltmiete bezahlen. Auch in Zukunft ist hier keine Besserung in Sicht.

Nachteil für Studenten

An fast allen Hochschulstandorten sind die Studenten von den Hohen Mietpreisen betroffen. Besonders deutlich ist die Erhöhung in Baden-Württemberg zu spüren. Hier stiegen die Mieten wie folgt: in Stuttgart um 19 Prozent, in Heidelberg um 14 Prozent und in Tübingen um 22 Prozent. Die höchsten Mieten bezahlen Studierende in München mit 690 Euro. Am günstigsten lebt es sich in Chemnitz mit 180 Euro.

 

In vielen Städten blieben die Angebotsmieten von Single-Wohnungen allerdings auch stabil. Im Vorjahresvergleich sanken manche sogar leicht. Minus drei Prozent verzeichnen die Städte München, Nürnberg und Bremen.

Städte im Vergleich

Den höchsten Anstieg in Deutschland hat die Bundeshauptstadt Berlin zu verzeichnen. Hier stiegen die Mieten seit dem Jahr 2009 um 104 Prozent. Dieser Wert lässt sich durch diverse Sanierungen, starken Zuzug und den niedrigen Ausgangswert 2009 erklären. Allerdings liegt die Hauptstadt im Mittelfeld, was den Quadratmeterpreis betrifft: 11,60 Euro bezahlen die Mieter. Spitzenreiter bleibt München mit 18,60 Euro pro Quadratmeter. Günstig dagegen sind die Preise in Dortmund, Leipzig und Essen mit rund 7,00 Euro je Quadratmeter. Im mittleren Bereich findet sich unter anderem Hamburg mit 11,80 Euro und Stuttgart mit 13,00 Euro.

In diesem Jahr steht eine dringend benötigte Reform des Wohnungszeitgesetzes (WEG) an. In vielen Dingen ist das WEG heutzutage nicht mehr zeitgemäß. So entstehen zum Beispiel folgende Probleme: Lademöglichkeiten für Elektroautos können durch das Gesetz nicht geschaffen werden. Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit werden durch das WEG gehindert. Um diese Missstände ändern zu können ist eine Reform unabdingbar. Auch Sanierungen und Modernisierungen sollen dadurch in Zukunft vereinfacht werden. Immer mehr Gründe sprechen für eine Verbesserung des Gesetzes.

Bevorstehender Gesetzesentwurf

Zahlreiche Vorschläge ergaben sich aus einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG. Daraus wird bis Ende des Jahres 2019 ein neuer Gesetzesengwurf. Dies geht unter anderem aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vor. Vorgesehen ist, dass das WEG praxisnäher wird. Zudem wollen bestehende Schwachstellen beseitigt werden. Jetzt liegt es an dem Bundesjustizministerium ein Gesetz zu kreieren, welches den Wohnungseigentümern mehr Gestaltungsfreiheit gibt. Im Sinne des Klimaschutzes und des Verbraucherschutzes soll auch Rechtssicherheit entstehen.

Das Ziel der Reform

Viele Änderungen und Verbesserungen sind in Planung. Dazu gehört unter anderem folgendes:

  • Die Sondereigentumsfähigkeit soll künftig auf Freiflächen sowie Terrassen und Stellplätze erweitert werden
  • Vereinbarungsändernde Beschlüsse sollen verpflichtend in das Grundbuch eingetragen werden
  • Regelungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richten sich gegen die Gemeinschaft und nicht gegen einzelne Eigentümer
  • Eine Kompetenzerweiterung der Verwalter ist vorgesehen. Zudem können Rechtsunsicherheiten bei der Gemeinschaft beseitigt werden
  • Die Pflichten des Verwaltungsbeirates werden flexibler gestaltet. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft deutlich beschleunigt

Das oberste Ziel der Reform liegt darin die lange andauernde Blockade dringender Baumaßnahmen aufzulösen. Die WEG sollten durch den neuen Gesetzesentwurf effizienter und zeitgemäßer handeln können. Nun muss das Bundesjustizministerium handeln und den Gesetzesentwurf bis Endes 2019 vorlegen.

Häufig bewohnen Eigentümer ein Haus in dem eine weitere Wohnung frei wird. Wenn beide Wohnungen nebeneinander liegen haben die Käufer oft gute Gründe die Zweitwohnung zu erwerben. Zum einen kann der eigene Platzbedarf durch Familienzuwachs gestiegen sein und die nebenliegende Wohnung bietet sich zur Erweiterung an. Zum anderen kann die Immobilie als Altersvorsorge dienen und vermietet werden. Bei beiden Varianten wirkt sich die Veränderung auf das Stimmrecht des Eigentümers aus.

Verteilung der Stimmen

Wie verhält es sich mit dem Stimmrecht, wenn eine Zweitwohnung im selben Gebäude erworben wird? Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Variante ändern sich die Stimmzahlen des Inhabers der Immobile: Werden beide Wohnungen zu einer vereinigt, so gibt es bei Eigentumsversammlungen eine Stimme für den Besitzer. Bleibt es allerdings dabei, dass beide Wohnungen geteilt sind, so kommt es auf das Prinzip für die Wohnungseigentümergesellschaft an.

Wird nach dem Prinzip des Objektstimmrechts abgestimmt, hat der Eigentümer zwei Stimmen. Gilt allerdings das Prinzip des Kopfteils so erhält er nur eine Stimme. Letzteres ist der gesetzliche Normalfall. Allerdings kann das Prinzip in der Teilungserklärung abweichend bestimmt werden. Beides ist jedoch nur für getrennte Wohnungen gültig. Bei zusammengelegten Immobilien verbleibt lediglich eine Stimme. Über diese Tatsache muss sich der Eigentümer bestenfalls vor Zusammenschluss der Wohnungen informieren.

Das Objektstimmrecht

Wird Wohnungseigentum unterteilt, so sieht das Ergebnis folgendermaßen aus. Hier besagt das Objektstimmrecht: Das Stimmrecht welches auf die ungeteilte Einheit fällt, wird entsprechend der Zahl der neu entstandenen Einheiten nach Bruchteilen aufgespalten. Dabei wird es den jeweiligen Eigentümern zugewiesen (AG Dortmund, 14.06.2019, 514 C 4/19).

Wenn Wohnungen vereinigt werden, wirkt das nicht nachteilig für den Eigentümer, da er selbst die Zusammenführung der Immobilien herbeiführt. Auch auf die übrigen Eigentümer hat dies keinen negativen Einfluss, da deren Stimmkraft ansteigt.

Jeder deutsche Haushalt besitzt diverse Haushaltsgeräte. Nach einer bestimmten Nutzungsdauer weißen viele dieser Geräte defekte auf und werden entsorgt. Nicht nur in der Küche sind die alltäglichen Helfer zu finden. Auch im Wohnzimmer, in der Garage und im Badezimmer kommen sie vor. Durch die technischen Innovationen erscheint es oft lohnender ein neues Gerät anzuschaffen, als das defekte zur Reparatur zu bringen. Insbesondere bei Elektronikgeräten werden die Produktzyklen immer kürzer. Zusätzliche neue technische Funktionen erhöhen den Reiz für eine Neuanschaffung. Doch ist das tatsächlich die einzige Möglichkeit?

Gesetzliche Regelungen im Ausland

Bereits vor 2 Jahren trat in Schweden folgendes Gesetz in Kraft: Der Mehrwertsteuersatz auf Reparaturen halbiert sich. Dadurch ist das Aufwerten defekter Gegenstände für die Bevölkerung wieder attraktiver geworden. Durch diese Neuerung will Schweden sowohl den Arbeitsmarkt ankurbeln, als auch einen positiven Effekt für die Umwelt erzielen.

In Österreich gibt es seit kurzem ein Förderprogramm zur Reparatur von Elektro- und Haushaltsgeräten. Dienstleister, welche beim Fördermittelgeber registriert sind unterstützen diese Möglichkeit mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für jede Reparatur können so 50 Prozent der Kosten übernommen werden. Maximal 100 Euro werden so bezuschusst. Dadurch kann der Produktzyklus eines Gerätes verlängert werden ohne einen finanziellen Nachteil zu erleiden. Die Verbraucher haben somit viel länger etwas von ihren Geräten und müssen keine Kosten für eine Neuanschaffung aufwenden.

Nachhaltigkeit in Deutschland

In Deutschland gibt es bisher nur für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerliche Vorteile. Die Kosten für folgende Arbeiten können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgesetzt werden:

  • Hausmeisterarbeiten
  • Winterdienstfirmen
  • Reinigungsfirmen

Maximal 4.000 Euro können dafür bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2016 wurden 1,96 Millionen Tonnen Elektrogeräte neu angeschafft. Nur 44,9 Prozent aller Altgeräte wurden zurückgenommen. Der Anteil an Geräten die zur Wiederverwendung vorbereitet werden ist mit 1,34 Prozent verschwindend gering. Dies berichtet das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos.

Bekanntlich setzen Politiker mit Lösungsvorschlägen gerne auf den schnellen Effekt. Mit Stichworten wie zum Beispiel Mietendeckel oder Mietpreisbremse wollen sie bei den Bürgern einen positiven Eindruck erwecken. Das Problem: Für komplexe Sachverhalte gibt es bekanntlich keine schnellen Lösungen. Auch das Baugesetzbuch und die Maklerprovision sollen geändert werden. Der Neubau von Häusern soll gefördert werden und bei Altbauten will man die energetische Sanierung vorantreiben. Ob all diese Maßnahmen am Ende zielführend sind, wird sich mit der Zeit zeigen.

Ursachen für problematischen Wohnungsmarkt

Verschiedene Auslöser sind der Grund für die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt. Viele Gründe bestehen schon seit mehreren Jahrzehnten und führen jetzt zu einigen Problemen.  Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Die Nachfrage steigt durch die Niedrig gehaltenen Zinsen. Dadurch steigen die Immobilienpreise, sowie die Mieten
  • Der vernachlässigte Wohnungsbau kann nicht schnell genug vorangetrieben werden
  • Die Zuwanderung in großen Städten erschwert die Wohnungssuche
  • Vorschriften und Genehmigungsverfahren hemmen den schnellen Wohnungsbau

Vor allem in der Bundeshauptstadt Berlin entwickelten sich die Wohnungsprobleme sehr schnell. Die Politik versucht dabei die Symptome zu behandeln, um dem Ganzen entgegenzuwirken. Wird keine Lösung gefunden, so werden die Engpässe am Wohnungsmarkt immer größer und dringlicher. Überwiegend in Ballungsräumen hat die Wohnungsnot schon heutzutage negative Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Mietpreisbremse: Keine Dauerlösung für den Wohnungsmangel

Die Mietpreisbremse wurde jüngst als verfassungskonform erklärt. Laut Verfassungsgericht verstößt sie nicht gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Ihr Ziel erfüllt sie deshalb aber nicht. Entgegengesetzt führt sie eher dazu, dass Sanierungen und Instandsetzungen ausbleiben. Auch Instandhaltungen der bestehenden Wohnungen bleiben dadurch wohl auf der Strecke. Die Vorschläge zu gesetzlichen Eingriffen in den Immobilienmarkt werden immer mehr, erfüllen aber häufig nicht ihren Zweck. Der Berliner Senat fordert indes die Einführung einer Deutschlandweiten Mietpreisbremse für Gewerberäume.

 

 

 

Heutzutage ist gang und gäbe im Urlaub Fotos mit dem eigenen Smartphone zu machen und diese an Freunde und Familie zu versenden. Egal ob Videos vom Brandenburger Tor oder Partyfotos auf Großveranstaltungen: Der Gesetzgeber erlaubt öffentliche Aufnahmen, wenn Personen dabei nur als Beiwerk erfasst werden. Steht man also als Tourist neben einer Sehenswürdigkeit, so kann man jederzeit legal fotografiert werden. Doch wie sieht es auf Privatgrundstücken aus? Hier gelten gesonderte Regelungen zum Thema Videoaufnahmen.

Vorsicht bei privaten Überwachungskameras

Häufig werden auf privaten Grundstücken aus Sicherheitsgründen Videoüberwachungsanlagen installiert. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob er gefilmt oder fotografiert werden möchte. Daher muss bei privaten Kameras sichergestellt sein, dass keine benachbarten Grundstücke erfasst werden. Auch angrenzende öffentliche Bereiche dürfen nicht auf den eigenen Videoüberwachungen zu sehen sein. Sobald ein benachbartes Grundstück gefilmt wird, handelt es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Dies gilt auch, wenn das fremde Grundstück nur teilweise auf der Videoaufnahme zu sehen ist.

Gerichtsurteil schafft Klarheit

Im Dezember 2018 hat das Landgericht Hamburg einen Fall zu dem Thema verhandelt (LG Hamburg, 28.12.2018, 306 O 95/18). Ein Grundstückseigentümer klagte gegen die drei Videokameras seines Nachbarn.  Der Kläger wollte dabei die richtige Einstellung der Kameras durchsetzen, da diese teilweise den öffentlichen Gehweg filmten. Auch das Grundstück des Klägers wurde teilweise gefilmt, wodurch dort befindliche Personen zu erkennen waren. Dadurch wurde das Persönlichkeitsrecht verschiedener Personen verletzt.

Das Urteil ergab, dass der Beklagte seinen drei Kameras richtig einstellen muss. Das Interesse zur Sicherung des Grundstücks rechtfertigt die fehlerhaften Kameras nicht. Allerdings muss der Beklagte die Kameras nicht entfernen. Es reicht, wenn er sie richtig einstellt und zukünftig keine fremden Grundstücke mehr filmt. Möchte der Kläger die Entfernung der Kameras durchsetzen, so muss er dies gesondert begründen und vor Gericht seine Einwände darlegen.

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