Mit Beginn des neuen Jahres kam Bewegung in die Kapitalmärkte: Viele Kreditinstitute haben die Zinsen für Baufinanzierungen angehoben. Die Entwicklung der Inflationsrate wirkt zinstreibend und weckt besonders in Deutschland uralte Erinnerungen. Fachleute rechnen nicht damit, dass die Zinsen für Immobilienfinanzierung wieder auf das Allzeittief des Jahres 2020 zurückgehen werden.

Im Gegenteil, die Zinsen könnten weiter steigen. Dafür sprechen verschiedene Gründe: Die 10-jährige Bundesanleihe, die über zweieinhalb Jahre negativ verzinst war, könnte im laufenden Jahr wieder positiv vergütet werden, was die Bauzinsen direkt beeinflussen würde. Das wäre zwar gesund für das Wirtschaftssystem, aber preissteigernd für Immobilienfinanzierungen. Wenn außerdem die Inflationsraten nicht deutlich zurückgehen, obwohl die Sondereffekte durch die Pandemie abnehmen, steigt der Druck auf die Europäische Zentralbank EZB, ihre Geldpolitik zu überprüfen. Eine restriktivere Geldpolitik würde die Baufinanzierungszinsen ebenfalls steigen lassen. Zudem hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gerade angekündigt, die Anforderungen an die Banken in Bezug auf ihre Kapitalpuffer bei Baufinanzierungen zu erhöhen.

Bei weiter steigenden Immobilienpreisen und höheren Zinsen für die Finanzierung werden viele Käuferinnen und Käufer in der nächsten Zeit an ihre Belastungsgrenze kommen. Mit drastisch steigenden Zinsen rechnet die Finanzbranche allerdings nicht. Immobilieninteressent:innen sollten jetzt zwar nichts übereilen, ihre Entscheidung aber auch nicht unnötig aufschieben, wenn sie ein geeignetes Objekt gefunden haben.

Damit die monatliche Finanzierungsrate bezahlbar bleibt, versuchen Darlehensnehmer schon jetzt mit einer geringeren Tilgung gegenzusteuern, erhöhen damit aber die Dauer, in der sie das Darlehen zurückzahlen. Für Immobilienverkäuferinnen und -verkäufer gilt: Die Immobilienpreise werden voraussichtlich nicht mehr ganz so schnell steigen wie bisher.

Völlig überraschend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die noch von der alten Regierung initiierte Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren gekippt. Als Grund nennt das Ministerium die klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen seien versäumt worden.

Die Regierung will möglichst schnell eine neue klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung einführen. Unter Beteiligung des Bau- und des Finanzministeriums soll die Förderung für Neubauten und die energetische Gebäudesanierung zügig wieder auf-genommen werden – allerdings unter völlig neuen Voraussetzungen.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung wie beispielsweise der Heizungstausch. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses 55. Diese Förderung wäre ohnehin En-de Januar dieses Jahres ausgelaufen, unter anderem auch deshalb, weil Neubauten fast ausnahmslos diesen Standard erfüllen. Der EH55-Standard soll der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden. Über die Neubauförderung für EH40-Neubauten soll zügig entschieden werden – auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel anderer Programme.

Bundesregierung und KfW prüfen für die Übergangszeit bis zur Neuregelung der Förderung ein Darlehensprogramm, das Kredite für diejenigen Antragsteller anbietet, deren Anträge vorliegen, aber nicht mehr bewilligt werden. Damit sollen etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung vermieden werden.

Die Reaktionen auf diese Entscheidung waren unterschiedlich und reichten von „Katastrophe für alle“ (Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW), „Förderstopp bedeutet Baustopp“ (BFW Bundesverband) über „eine ausführliche Prüfung der bestehenden und geplanten Förderprogramme für Neubauten ist sinnvoll“ (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. ) bis „Nackenschlag für die energetische Sanierung“ (ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.). Für welche Projekte sich die neu konzipierte Förderung zukünftig besonders lohnt, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Qualifizierung der Immobilienberufe geht in großen Schritten weiter voran. Immobilieneigentümer und -käufer:innen sollen sich darauf verlassen können, dass Immobilienverwalter und -makler:innen über nachgewiesene rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse verfügen. Dafür gibt es jetzt neue Regelungen:

Die Prüfungsordnung für zertifizierte Verwalter (ZertVerwV) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Diese zivilrechtliche Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Nach den Plänen der neuen Regierung soll eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Miet-Verwalter sowie für Immobilienmakler folgen. Beide Vorhaben werden von Berufsverbänden und Organisationen seit langem gefordert, werten die Dienstleistung auf und dienen dem Verbraucherschutz.

Mit dem Inkrafttreten der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung haben Wohnungseigentümergemeinschaften erstmals ab Dezember 2022 einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Grundlage der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung ist das neue WEG, in dem es heißt (§ 26a Abs.1 WEG): „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“

Personen, die über entsprechende Qualifikationen wie den Abschluss Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in verfügen, dürfen sich ebenfalls als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Verwalter:innen, die bei Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes am 1.12.2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 1.6.2024 in den konkreten Gemeinschaften als zertifizierte Verwalter.

Zur Ausübung des Maklerberufes ist in Deutschland weder Examen noch Meisterbrief erforderlich. Das soll sich ändern, die Koalition plant eine Berufszulassung für Immobilienmakler mit Sachkundenachweis.

Unsere Städte bauen sich um. Sie befinden sich gerade im Übergang, um den neuen Anforderungen an Mobilität und Verkehr zu entsprechen. Neue Konzepte werden erprobt, alte Gewohnheiten kommen auf den Prüfstand. Nicht mehr das Auto, sondern die Lebensqualität der Menschen soll den Ausschlag bei der Stadtplanung geben.

Unter der Überschrift „Parkgebühren sind keine Abzocke“, vertrat Martina Hertel vom Deutschen Institut für Urbanistik im Tagesspiegel aus Berlin ihren Standpunkt: „Autos sind und bleiben Platzfresser“, sagt sie. Die Blockade des öffentlichen Raums durch Pkw sollte höher bepreist werden, die Einnahmen könnten Kommunen in den Ausbau umweltfreundlicher Mobilität stecken.

Der Platzbedarf für parkende Autos ist ständig gestiegen.

Nicht nur jedes einzelne neu zugelassene Auto ist in den vergangenen Jahren viel größer geworden, auch die Gesamtzahl der in Deutschland zugelassenen Pkw ist von 42,3 Millionen im Jahre 2011 auf 48,25 Millionen zu Beginn des Jahres 2021 gestiegen. Die Bevölkerung ist in der gleichen Zeit nur um knapp drei Millionen Menschen gewachsen.

Wie knapp der Platz ist, spüren Autofahrer, wenn sie einen Parkplatz in der Stadt suchen. Die Knappheit spiegelt sich in den Parkplatzgebühren allerdings nicht wider. Weil der öffentliche Raum wird kaum bewirtschaftet wird, ist den meisten das Parken im Parkhaus zu teuer. Ergebnis: Parkhäuser sind überwiegend nur zur Hälfte ausgelastet.

Die Verkehrswende wird möglich, „wenn attraktive alternative Angebote zum privaten Auto geschaffen und zusätzlich Regelungen für den motorisierten Individualverkehr eingeführt werden“, sagt Dr. Martin Kagerbauer vom Karlsruher Institut für Technologie. Dazu beitragen können beispielsweise sogenannte Ridepooling-Angebote, die gerade in Hamburg getestet wurden. Das System schließt die Lücke zwischen Taxi und ÖPNV. Ein Algorithmus sorgt dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer mit einem ähnlichen Fahrtziel gemeinsam in einem Fahrzeug befördert werden. Fahrgäste können flexibel unterwegs zu- und aussteigen. Wer mitfahren will, ordert das Fahrzeug per Handy-App.

Während die Energiepreise explodieren, wird der energetische Zustand beim Immobilienkauf neben Lage und Preis immer wichtiger. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von ImmoScout24. Heizungsanlage, Fenster und Dämmung sind die wichtigsten Kriterien für den energetischen Zustand. Doch man kann es auch zu gut meinen.

Laut ImmoScout-Studie ist der energetische Zustand bei der Immobilienwahl für ein Drittel der Käufer:innen und Mieter:innen relevant. 58 Prozent der Befragten achten bei der Bewertung des energetischen Zustands einer Immobilie am stärksten auf eine moderne Heizungsanlage, gefolgt von Fenstern mit einer Doppelverglasung mit 44 Prozent und einer Dachdämmung mit 37 Prozent sowie der Außenwanddämmung mit 35 Prozent.

Aus einer aktuellen Studie von Prof. Dr. Manfred Norbert Fisch (Steinbeis-Innovationszentrum siz energieplus) und Prof. Dr. Kunibert Lennerts (Karlsruher Institut für Technologie, KIT) geht hervor: Noch mehr Dämmung, als das geltende Gebäudeenergiegesetz fordert, führt nur noch zu geringen und rein theoretischen Einsparungen des Heizwärmebedarfs. Aufgrund des Ressourcenaufwands entstehen gleichzeitig erhöhte CO2-Emissionen. Eine weitere Verschärfungen der Anforderungen an die Gebäudehülle für den Neubau wäre demnach kein Vorteil für das Klima.

Geeignete Maßnahmen seien dagegen eine Betriebsoptimierung und die Solarisierung der Dachflächen zur Stromproduktion, der Ausbau von und der Anschluss an Fernwärmenetze sowie der Umstieg auf Wärmepumpen. Um eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen, müsse sich die künftige Bundesregierung auf schnell wirksame und umsetzbare Maßnahmen konzentrieren.

Mit der Betriebsoptimierung und der Solarisierung von Dachflächen ließen sich erhebliche Potenziale zur CO2-Reduktion erschließen. Für den Bereich der Wohnimmobilien seien durch Betriebsoptimierungen im Mittel CO2-Einsparungen von acht bis zehn Prozent realistisch.

Am Anfang und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Mieter:innen und Immobilieneigen-tümer:innen auf viele Neuerungen einstellen. Ein kurzer Überblick:

  • Die CO2-Abgabe zur Eindämmung des Verbrauchs von fossilen Kraft- und Brennstoffen in Deutschland steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne.
  • Öfen, Herde und Kamine: Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte dürfen laut EU-Verordnung 2015/1186 (Anhang 2) ab ersten Januar 2022 bestimmte Emissionswerte nicht mehr überschreiten.
  • Solarpflicht: Wer in Baden-Württemberg neu bauen will, muss ab 1. Mai 2022 eine Solar-anlage auf seinem Dach installieren lassen. Ab 2023 müssen Hausbesitzer auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage einbauen lassen. Andere Bundes-länder wollen nachziehen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung des Mindestloh-nes auf 12 Euro pro Stunde vor.
  • Volkszählung 2022: Die statistischen Ämter führen am 15. Mai die Bevölkerungszählung Zensus 2022 durch. Damit wird ermittelt, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten.
  • Die europäische Warenkaufrichtlinie verbessert die Rechtslage für Käufer. Das neue Ge-setz verlängert den Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate. Das betrifft Käufe im Laden und im Online-Handel.
  • Führerschein: Rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine müssen ab 2022 umge-tauscht werden.
  • Rentnerinnen und Rentner erhalten zum Juli 2022 eine Rentenerhöhung von voraussicht-lich 4,4 Prozent.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ab 2022 auch für Altverträge zur betriebli-chen Altersvorsorge 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber.
  • Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können ab 1. Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgegeben werden.

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ hat die neue Bundesregierung schon während der Koalitionsgespräche Zeichen gesetzt: So wurde sich demonstrativ gemeinschaftsfähig und konstruktiv gezeigt. Die im Koalitionspapier vereinbaren Ziele wurden bereits vorab von Organisationen, Verbänden und Institutionen überwiegend positiv kommentiert.

So begrüßt der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA – Spitzenverband der Immobilienwirtschaft – den Koalitionsvertrag, da gerade die Schaffung eines eigenen Bauministeriums ein großer und wichtiger Fortschritt sei. Auch wird hoffnungsvoll auf die beabsichtigte Entbürokratisierung, die Fortsetzung des Projektförderprogramms zur Zukunft der Innenstädte, dessen Integration in die Städtebauförderung sowie das serielle Bauen geblickt.

Zwar hält das in Köln ansässige Institut der deutschen Wirtschaft einige Ansätze für durchaus sinnvoll, blicken auf andere dagegen aber eher mit Skepsis: So wird die Abschaffung der EEG-Umlage bis Ende 2022 ebenso begrüßt wie die geplante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das von der Ampel-Koalition angesetzte Ziel, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen, wird allerdings als zu ambitioniert erachtet. Auch bleiben laut IW offene Fragen bezüglich der Einhaltung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor sowie der Eigentumsförderung.

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW sieht die Koalitionsvereinbarungen von SPD, Grünen und FDP positiv. So sei der Bau von 400.000 Wohnungen jährlich ein ambitioniertes Ziel, weshalb es richtig sei, die lineare Abschreibung für den Wohnungsneubau anzuheben.

Der VDIV Deutschland kommentierte die Schaffung eines eigenen Ministeriums für Bauen und Wohnen positiv, ebenso die mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beabsichtigte Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Eigentum für Schwellenhaushalte, die sich von zwei auf drei Prozent erhöhende lineare Abschreibung für Neubauten sowie die Einführung eines Sachkundenachweises für Makler und WEG- bzw. Mietverwalter.

Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie steht eine natürliche und gesunde Umgebung bei Mietern wie Eigentümern wieder hoch im Kurs. Auch haben die hohen Lebenshaltungskosten in den Großstädten einen erheblichen Teil dazu beigetragen, dass Ruhe, Erholung und Gesundheit entscheidende Faktoren bei der Wohnungssuche geworden sind. Der Ökosystematlas des Statistischen Bundesamtes zeigt nun erstmals, wo genau in Deutschland klimawirksame Ökosysteme zu finden sind.

So gibt es in der Bundesrepublik zahlreiche Ökosysteme, deren Verbreitung allerdings je nach Region stark variiert. Diese Gebiete besitzen daher eine große Bedeutung hinsichtlich des Klimaschutzes sowie der Biodiversität. Dabei basiert der Ökosystematlas auf der lückenlosen Flächenbilanzierung aller Ökosysteme, welche nun erstmalig erfasst wurde. Ökosysteme wie beispielsweise Auenwälder oder Moore, die aufgrund ihrer Kohlenstoffspeicherung für die Klimaregulierung von großer Bedeutung sind, wurden flächenscharf dokumentiert, was die landschaftliche Vielfalt regional sichtbar macht.

Nutzerinnen und Nutzer des Ökosystematlas können sich für jede Gemeinde bzw. jeden Gemeindeverband in Deutschland umfangreiche Flächenangaben zu den 74 verschiedenen Ökosystemklassen anzeigen lassen. Auf diese Weise treten die regionalen Unterschiede zum Vorschein: Die Gemeinde Backnang im Südwesten Deutschlands beispielsweise hatte im Jahre 2018 mit rund elf Prozent (1.900 Hektar) ihrer Gemeindefläche den höchsten Anteil an Streuobstwiesen. Auch in der Gemeinde Wittstock/Dosse in Brandenburg war Heideland mit rund acht Prozent der Gemeindefläche landschaftsprägend.

Darüber hinaus wird die zeitliche Veränderung der Ökosysteme dargestellt: Nutzerinnen und Nutzern wird veranschaulicht, welche Unterschiede im Jahr 2018 im Vergleich zu 2015 aufgetreten sind.

Diese Flächenbilanz ist der erste Schritt hinsichtlich eines Aufbaus eines umfangreichen Berichtsystems der Ökosystemgesamtrechnungen. 2022 sollen dann die genauen Zustände der Ökosysteme dokumentiert werden. Der Atlas ist unter den Stichwörtern Destatis Oekosystematlas im Internet zu finden.

Holzkamine erfreuen sich nach wie vor einer großen Beliebtheit. So schaffen sie eine gemütliche Lagerfeuer-Atmosphäre in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich können diese vorübergehend als Ersatzheizung dienen, sollte die Zentralheizung einmal ausfallen. Jedoch denken viele Besitzer eines Kamins bzw. eines Kaminofens aufgrund der hohen Schadstoffemissionen über umweltfreundlichere Heizmethoden nach.

Die innovative T2O2-Technologie – entwickelt vom Fraunhofer IPB zusammen mit mehreren Industriepartnern – ermöglicht es, Holzkamine mittels einer bedarfsgerechten Wärmeproduktion sicher und umweltschonend zu betreiben.

Durch die optimale Bedienung des Kamins wird der Ausstoß von Emissionen, Verbrennungsgerüchen sowie Ultrafeinstaubpartikeln vermieden. Dabei liegt die größte Innovation der T2O2-Regeltechnologie in den komplexen Algorithmen, die in der Lage sind, den Sauerstoffbeiwert zu errechnen. Mithilfe dieses Beiwerts sowie einer umfangreichen Prozessanalyse kann die Verbrennungsluft optimal eingestellt werden. Dafür sorgen robuste und langlebige, jedoch auch durchaus preiswerte Sensoren, die den Verbrennungsprozess zu jedem Zeitpunkt analysieren – das heißt, eine aufwändige Sensorik wie beispielsweise Lamdasonden sind nicht notwendig.

Der Verbrennungsprozess selbst wird mittels eines Verbrennungsluftzufuhrsystems gesteuert, wobei die drei Verbrennungsluftströme Rostluft, Sekundärluft sowie Scheibenspülluft getrennt voneinander eingestellt werden. Das Resultat: Trotz des Betriebes eines Holzkamins sind signifikant geringere Emissionen möglich.

Biomassefeuerungen wie Kamine sind eine traditionelle Methode, um im eigenen Zuhause eine behagliche Wärme zu erzeugen. Dank sauberer sowie hocheffizienter Verbrennungstechnologien können sie jedoch auch dazu beitragen, dass die politisch gesetzten Klimaschutzziele in Deutschland erreicht werden können. Hier zeigt sich also: Hoher Komfort und Umweltschutz sind absolut kein Widerspruch, jedoch sind für eine fehlerfreie Bedienung der Einsatz moderner Technologien unabdingbar.

Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich mehr als die Hälfte der Befragten durch Nachbarschaftslärm belästigt, beispielsweise laute Fernseher, Heimwerkerarbeiten oder ausschweifende Partys. Zahlreiche Normen und Gesetze sollen Bürger vor Lärmbelästigung schützen, wobei es jedoch durchaus unterschiedlich sein kann, welche Geräusche vom Einzelnen als Lärm empfunden werden. Bei spielenden Kindern handelt es sich in der Regel nicht um eine Lärmbelästigung, der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren oder sonstigen lärmverursachenden Geräten darf dagegen nicht zwischen 20 und sieben Uhr erfolgen. Genaue Verordnungen bezüglich eines Schallschutzes werden mit jeweils eigenen Immissionsschutzgesetzen von den einzelnen Bundesländern geregelt.

Schallschutz mindert Ordnungswidrigkeit

Bei einer Lärmbelästigung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von maximal 5.000 Euro sanktioniert werden kann. Dabei gilt als ordnungswidrig, wenn ohne berechtigten Anlass bzw. in vermeidbarem Ausmaß Lärm erregt wird, der die Allgemeinheit erheblich belästigt (§ 117 OWiG).

Grundsätzlich gilt: Lärm sollte verhindert werden, bevor dieser entsteht. Das gelingt am ehesten, wenn der Aspekt des Lärmschutzes bereits beim Neubau bedacht wird. Die DIN 4109 regelt auf Basis der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau, welche zuletzt am 19. Januar 2021 aktualisiert wurde. Die Mindestanforderungen beziehen sich hierbei auf den Zeitpunkt der Baugenehmigung, denn nach laufender Rechtsprechung können sowohl Eigentümer als auch Mieter immer nur die Lärmschutzmaßnahmen einklagen, die im Baujahr des Hauses verbindlich waren (BGH, Az. V ZR 173/19). Grundsätzlich sind Nachbarn jedoch zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

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