Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist so angespannt wie lange nicht mehr. Das Angebot an verfügbaren Wohnungen schrumpft weiter, während Wohnungssuchende zunehmend vor verschlossenen Türen stehen. Klassische Mietangebote werden seltener, gleichzeitig ziehen die Preise an. Hinzu kommen strengere Bedingungen, etwa durch befristete Mietverträge oder möblierte Wohnungen, die den Zugang zusätzlich erschweren.

Die Studie „Sozialer Wohn-Monitor 2026“ des Pestel-Instituts lenkt den Blick auf die sozialen Folgen dieser Entwicklung. Besonders betroffen sind demnach Auszubildende, Studierende sowie immer mehr ältere Menschen, die von geringen Renten leben müssen.

Auch aktuelle Marktdaten bestätigen den Trend. Das ImmoScout24-WohnBarometer für das vierte Quartal 2025 zeigt: Die Angebotsmieten steigen weiter, während das Suchinteresse nachlässt. Vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen ziehen sich zunehmend vom Wohnungsmarkt zurück. Gegenüber dem Vorquartal ging die Nachfrage in den acht Metropolen um 16 Prozent zurück, in kreisfreien Städten um 23 Prozent, im Umland der Metropolen um 17 Prozent und in ländlichen Regionen um 20 Prozent. Zwar ist ein Rückgang im vierten Quartal auch aus den Vorjahren bekannt, doch lag dieser damals lediglich zwischen drei und 13 Prozent.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt der GREIX-Mietpreisindex. Demnach legten die Angebotsmieten in deutschen Städten zum Jahresende 2025 stärker zu als die allgemeine Inflation. Im Vergleich zum Vorquartal stiegen die Mieten im bundesweiten Durchschnitt um 1,0 Prozent, im Jahresvergleich sogar um 4,5 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der Wohnungsanzeigen spürbar ab. Auffällig ist zudem der wachsende Anteil befristeter und möblierter Angebote, der 2025 einen neuen Höchststand erreichte: Bundesweit entfielen mehr als 17 Prozent aller Inserate auf dieses Segment – also mehr als jede sechste Anzeige. In den acht größten Städten lag der Anteil bei rund 25 Prozent, in München sogar bei etwa einem Drittel.

Eine im Auftrag des Bundesbauministeriums und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellte Auswertung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) bestätigt diese Entwicklung im Wesentlichen. Besonders betroffen sind Großstädte, in denen die Mietpreisbremse gilt. Die Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang mit deren Einführung im Jahr 2015 und beobachten eine gezielte Verlagerung von Wohnungsangeboten in weniger stark regulierte und zugleich weniger transparente Marktsegmente.

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Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erhoben. Grundlage dafür war eine bundesweite Neubewertung sämtlicher Grundstücke, die mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden war und bei der alle Eigentümer aktiv eingebunden wurden. Die konkrete Ausgestaltung der Reform sorgte bereits im Vorfeld für massive Kritik. Nun hat sich der Bundesfinanzhof erstmals dazu positioniert.

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe auf Grundbesitz, die von Eigentümerinnen und Eigentümern zu entrichten ist, in vielen Fällen jedoch auf Mieter:innen umgelegt werden kann. Für Städte und Gemeinden stellt sie eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Angesichts zahlreicher Einwände gegen das neue Bewertungsmodell sind aktuell mehrere Verfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig.

In den nun entschiedenen Fällen hat der Bundesfinanzhof (BFH) das sogenannte Bundesmodell uneingeschränkt bestätigt und sämtliche Klagen abgewiesen. Damit behalten sowohl die neuen Bewertungsmaßstäbe als auch die darauf basierenden Steuerbescheide zunächst ihre Gültigkeit. Darauf weisen Haus & Grund Deutschland sowie der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) hin. Beide Organisationen erklärten im Anschluss, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen zu wollen.

„Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben“, kündigt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, an.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) hier keine Grenzen setzt, sollte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“

Nach Ansicht der Verbände führt die Reform in vielen Kommunen zu spürbaren Steuererhöhungen – trotz der politischen Zusage einer sogenannten Aufkommensneutralität. Besonders kritisch sehen sie die starke Orientierung an Bodenrichtwerten sowie an pauschalisierten Nettokaltmieten, die vor allem Immobilien in attraktiven Lagen deutlich verteuern.

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Der Bedarf an Heizenergie in Deutschland zeigt sich weiterhin stabil. Auch im Jahr 2024 heizten private Haushalte in etwa genauso viel wie im Jahr zuvor. Während sich die Kosten für Heizenergie insgesamt moderater entwickelten, verteuerte sich Fernwärme deutlich stärker als im Vorjahr. Für eine erfolgreiche Wärmewende braucht es in diesem Bereich vor allem transparente Preise und eine verlässliche Regulierung.

Mit Blick auf den Winter 2025/26 besteht kein Anlass mehr, von einer Energiekrise zu sprechen. Die Versorgung ist gesichert, dennoch bleibt das Thema präsent, da Heizenergie weiterhin kostspielig ist. Trotz der Entspannung bei den Preissteigerungen haben viele Haushalte ihr sparsames Heizverhalten aus der Zeit der Energiekrise beibehalten. Der temperaturbereinigte Heizenergieverbrauch lag 2024 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres und damit weiterhin rund sieben Prozent unter dem Stand von 2021. Gleichzeitig sanken die CO₂-Emissionen im Wohngebäudesektor leicht. Das zeigt der aktuelle Wärmemonitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Im Vergleich zum Vorjahr verlangsamte sich der Preisanstieg bei Heizenergieträgern deutlich: Im Durchschnitt erhöhten sich die Kosten 2024 um etwa sechs Prozent, nachdem es im Jahr zuvor noch rund 20 Prozent gewesen waren. Nach dem Wegfall der staatlichen Preisbremsen verteuerte sich Fernwärme allerdings erheblich – mit einem Plus von 27 Prozent. Das hat spürbare Auswirkungen auf private Haushalte und stellt zugleich eine Herausforderung für die Wärmewende dar. Beim Heizenergieverbrauch bestehen weiterhin regionale Unterschiede: In Ostdeutschland lag der temperaturbereinigte Bedarf im Durchschnitt etwa 15 Prozent niedriger als im Westen, was vor allem auf höhere Sanierungsquoten zurückgeführt wird.

Gleichzeitig zeigt sich eine wachsende Bereitschaft vieler Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Heizsysteme zu modernisieren. Das Potenzial für klimaneutrale Heizlösungen in deutschen Eigenheimen ist groß, wie das „Monitoring Energiewende im Eigenheim“ der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) verdeutlicht. Laut Zensus verfügen bereits rund 25 Prozent der Hausbesitzer:innen über eine klimafreundliche Heizung. Weitere 40 Prozent planen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Umstellung – darunter 23 Prozent auf Wärmepumpen, 15 Prozent auf Solarthermie und sechs Prozent auf Holzpellet-Heizungen.

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Wo lebt es sich in Deutschland besonders gut? Welche Städte überzeugen durch leistungsfähige Infrastrukturen, attraktive Wohnbedingungen und ein starkes Bildungsangebot? Und vor allem: Wie lässt sich diese Lebensqualität langfristig sichern?

Antworten darauf liefert das aktuelle Städteranking, das im Auftrag von WirtschaftsWoche und ImmoScout24 von IW Consult erstellt wurde. Untersucht wurden alle 71 kreisfreien Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen. Bewertet wurden sie anhand der vier Themenfelder Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur, Immobilienmarkt und Lebensqualität – ergänzt um eine Analyse ihrer Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren.

Im Infrastrukturvergleich nimmt Potsdam eine Spitzenposition ein. Die brandenburgische Landeshauptstadt punktet insbesondere mit einer außergewöhnlich hohen Hochschuldichte (Platz 1). Auch der Zustand von Brücken, Autobahnen und Bundesstraßen schneidet überdurchschnittlich gut ab (Platz 2). Darüber hinaus verfügt Potsdam über eine starke MINT-Forschungslandschaft sowie eine solide Glasfaseranbindung (jeweils Platz 5).

Auf Rang zwei folgt Regensburg, das vor allem in den Bereichen Bildung und Klimaschutz überzeugt. Den dritten Platz sichert sich Ingolstadt, das gleich bei mehreren Einzelkriterien Bestwerte erzielt – insbesondere bei der digitalen und elektrischen Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem die Gigabitversorgung von Schulen, der Glasfaserausbau und die hohe Dichte an Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Am unteren Ende des Infrastrukturindex finden sich Duisburg (Platz 69), Salzgitter (Platz 70) und Hamm (Platz 71).

Dass sich die Ergebnisse des Städterankings jährlich verändern, ist Ausdruck einer hohen Dynamik. Viele Einflussfaktoren liegen außerhalb der direkten Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen. Umso wichtiger ist der strategische Umgang mit zukünftigen Herausforderungen – denn Städte sind sowohl Treiber als auch Leidtragende aktueller Entwicklungen.

„In den Städten werden die meisten Treibhausgasemissionen durch Wohnen, Mobilität und wirtschaftliche Aktivitäten ausgestoßen. Zugleich sind die Auswirkungen der Klimakrise durch Extremwetter, Hitzeinseln usw. besonders in den Städten spürbar. Andererseits können dort Impulse für neue innovative soziale Praktiken und Technologien entstehen und auch skaliert werden. Städte können hier viel ausrichten“, sagt Prof. Mario Tvrtkovic von der Hochschule Coburg.

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Dass Politik, Verbände und Architektenschaft an einem Strang ziehen, kommt nicht oft vor. Umso bemerkenswerter ist der breite Konsens darüber, dass einfacheres Bauen ein entscheidender Schlüssel für die Zukunft ist. Vor allem der Wohnungsmarkt und Bauherren könnten davon spürbar profitieren.

In Deutschland soll Bauen künftig unkomplizierter, kostengünstiger und zügiger möglich sein. Der sogenannte Gebäudetyp E spielt dabei eine zentrale Rolle. Sein Ansatz: Der bewusste Verzicht auf zahlreiche Baustandards, die rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Diese Reduktion eröffnet erhebliche Einsparpotenziale bei den Baukosten.

Ziel ist es, dass Vertragspartner den Gebäudetyp E künftig unkompliziert und rechtssicher vereinbaren können. Gleichzeitig soll er sich als praxistaugliche Bauweise etablieren. Grundlage dafür ist ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet die Eckpunkte zur zivilrechtlichen Absicherung des einfachen Bauens positiv und kündigt an, sich aktiv am weiteren Beteiligungsverfahren zu beteiligen. Zugleich macht sie deutlich, dass auch die Bundesländer diesen Reformprozess unterstützen müssen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung kommt von der Bauministerkonferenz: Sie erweitert die Musterbauordnung um einen Umbauparagrafen, der Abweichungen nicht nur im Neubau, sondern vor allem im Gebäudebestand erleichtern soll.

Auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) steht hinter den bisherigen Initiativen und begrüßt die neue Entwicklung. Das Eckpunktepapier enthält zahlreiche Ansätze zur Senkung der Baukosten. Viele davon – etwa kompaktere Gebäudeformen oder eine bewusst reduzierte Ausstattung – lassen sich bereits heute umsetzen, ohne bestehende Normen oder technische Regeln zu verändern. Gleichzeitig bleibt klar: DIN-Normen werden auch künftig eine wichtige Grundlage des Bauens sein.

Positive Resonanz kommt ebenfalls vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Er begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun konkrete Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt hat. Damit werden zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen, die auf mehr Einfachheit, höhere Rechtssicherheit und eine bessere Kosteneffizienz im Bauwesen abzielen.

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Stillstehende Kräne sollen bald wieder zum vertrauten Bild werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum – kurz „Bau-Turbo“ – verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Planungs- und Genehmigungsprozesse im Wohnungsbau spürbar zu vereinfachen und zu verkürzen. Entscheidend ist nun, wie wirkungsvoll die neuen Regelungen vor Ort umgesetzt werden.

Vorgesehen sind zeitlich begrenzte Erleichterungen, während bestehende Schutzmechanismen für den Mietwohnungsmarkt verlängert werden. So erhalten Kommunen künftig die Möglichkeit, in Bereichen mit gültigem Bebauungsplan Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen zu genehmigen, sofern diese dem Wohnungsbau dienen (§ 31 Abs. 3 BauGB). Eine formelle Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes ist dafür nicht mehr notwendig – ausschlaggebend ist allein die Zustimmung der Gemeinde.

Auch in bereits bebauten Innenbereichen ohne Bebauungsplan werden neue Spielräume eröffnet. Gemeinden können dort Ausnahmen zulassen, wenn bestehende Gebäude erweitert, verändert oder erneuert werden und dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht oder wieder nutzbar gemacht wird. Selbst für die erstmalige Errichtung von Wohngebäuden sind Befreiungen denkbar. Voraussetzung bleibt, dass die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigt werden und das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Besonders weitreichend ist der neu geschaffene § 246e BauGB. Bis Ende 2030 dürfen Kommunen von den Vorgaben des Baugesetzbuchs abweichen, um Projekte zur Schaffung oder Wiederherstellung von Wohnraum zu ermöglichen – etwa durch Neubauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen. Unter bestimmten Bedingungen kann nun sogar im Außenbereich Wohnungsbau realisiert werden, was bislang nur privilegierten Vorhaben vorbehalten war.

Sven Häberer, Fachanwalt bei der Kanzlei Müller Radack Schultz, kommentiert:
„Die Fülle an Regelungen, die das Ziel des Wohnungsbaus und den Erhalt bestehenden Wohnraums verfolgen, ist erfrischend.“
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass unbestimmte Rechtsbegriffe wie „unter Würdigung nachbarlicher Interessen“ oder „Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen“ – wie bereits in der Vergangenheit – als Ansatzpunkte dienen könnten, um Bauvorhaben einzuschränken.

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Es muss nicht gleich ein Schloss sein: Die Wohnwünsche der Deutschen bleiben größtenteils realistisch und bodenständig. Dennoch klaffen Wunschvorstellungen und tatsächliche Möglichkeiten häufig weit auseinander.
Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen dienen Wohnträume als Entwurf für ein besseres Leben. Eine aktuelle Untersuchung von Interhyp zeigt, welche Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen rund 1.500 Teilnehmende mit ihrem Wohnumfeld verbinden – und welche Auswirkungen das auf den Immobilienmarkt hat.

Das Zuhause gewinnt zunehmend an Bedeutung als persönlicher Schutzraum. Besonders in herausfordernden Zeiten wünschen sich 93 Prozent einen sicheren Ort, an den sie sich zurückziehen können. 80 Prozent möchten langfristig in ihrem Zuhause bleiben. „Je unüberschaubarer die Außenwelt, desto größer wird das Bedürfnis nach Kontrolle und Selbstwirksamkeit in den eigenen vier Wänden“, betont Mirjam Mohr, Vertriebsvorständin bei Interhyp.

Das freistehende Einfamilienhaus bleibt mit 54 Prozent weiterhin die beliebteste Wohnform, auch wenn der Wert leicht unter dem Vorjahr liegt. Parallel steigt das Interesse an praktischeren Alternativen: Doppelhaushälften (plus drei Prozent) und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (plus fünf Prozent) gewinnen an Attraktivität.

Insgesamt werden die Wohnträume nüchterner und stärker an den Alltag angepasst. Der Wunsch nach Veränderung ist dennoch ausgeprägt: 60 Prozent wünschen sich eine Wohnsituation, die besser zu ihrem aktuellen Lebensstil passt.

Viele empfinden den Immobilienmarkt als belastend – 63 Prozent nehmen ihn als schwierig oder blockiert wahr. 60 Prozent glauben, dass sie sich ein anderes Objekt derzeit nicht leisten können. Mehr als die Hälfte hält Wohnraum in Deutschland für generell knapp. Der Wunsch nach Eigentum bleibt jedoch ungebrochen groß: Ein schönes Zuhause rangiert direkt hinter der Gesundheit unter den wichtigsten Lebenszielen.
Rund zwei Drittel der Mieter würden gerne in die eigenen vier Wände ziehen. Die Hürden sind jedoch hoch: 75 Prozent sehen sinkende Immobilienpreise als wichtigste Voraussetzung für einen Kauf, 53 Prozent wünschen sich niedrigere Kreditzinsen.

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Die aktuelle Mietentwicklung zeigt deutlich, wie es um den gesamten Immobilienmarkt steht. Zwar hat der starke Anstieg der Mieten etwas an Tempo verloren, doch das Angebot bleibt weiterhin knapp. Wohnungen werden dennoch so schnell vermittelt wie selten zuvor.

Viele Menschen möchten ihren Wohnort wechseln, stoßen jedoch auf ein äußerst begrenztes Angebot passender Mietobjekte. Das hemmt inzwischen nicht nur die Umzugsbereitschaft, sondern wirkt sich auch bremsend auf die Wirtschaft aus. Ein Wechsel vom Mieten zum Kaufen ist für viele ebenfalls keine echte Alternative, da sowohl Immobilienpreise als auch Finanzierungskosten noch immer auf einem hohen Niveau liegen.

Derzeit verteuern sich Mieten in deutschen Städten nur noch ähnlich stark wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Darauf weist das aktuelle Update des vom Kieler Institut für Weltwirtschaft veröffentlichten GREIX-Mietpreisindex hin.

Im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2025 zu Q2/2025) legten die Angebotsmieten um 0,5 Prozent zu. Nach Abzug der Inflation blieb die Entwicklung jedoch nahezu unverändert. Innerhalb eines Jahres stiegen die Mieten nominal um 3,5 Prozent und inflationsbereinigt um 1,2 Prozent – der geringste Anstieg seit Ende 2021.

Betrachtet man die acht größten deutschen Städte, zeigt sich ein gemischtes Bild: Die höchsten Zuwächse verzeichneten Leipzig (+1,1 Prozent) und Düsseldorf (+0,7 Prozent). In München, Frankfurt a.M. und Köln lag das Plus bei jeweils 0,5 Prozent, in Stuttgart bei 0,3 Prozent. Geringfügige Rückgänge gab es hingegen in Hamburg (-0,2 Prozent) und Berlin (-0,3 Prozent).

Auch die Mietniveaus unterscheiden sich weiterhin stark: München bleibt mit 22,96 Euro pro Quadratmeter Spitzenreiter, gefolgt von Frankfurt a.M. mit 17,55 Euro. Danach reihen sich Stuttgart (16,11 Euro), Berlin (15,82 Euro), Hamburg (15,62 Euro) und Köln (15,21 Euro) ein. Der Durchschnitt über alle 37 untersuchten Städte und Regionen beträgt 14,16 Euro pro Quadratmeter.

Fazit: Der Immobilienmarkt befindet sich derzeit in einer Art „Warteposition“ und benötigt klare Impulse, um wieder in Bewegung zu kommen. Für Kaufinteressenten ist die Lage aktuell vergleichsweise stabil und gut einschätzbar – eine gute Voraussetzung für eine ruhige und erfolgreiche Immobiliensuche.

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Wohnraum bleibt in Deutschland knapp – und teuer. Allein im ersten Halbjahr 2025 sind die Angebotsmieten im Bestand in den wirtschaftsstärksten Städten um vier Prozent, in Mittelstädten um drei Prozent und in den Großstädten um fünf Prozent gegenüber Ende 2024 gestiegen. Außerhalb urbaner Zentren wohnen Menschen dagegen meist günstiger.

Während die Städte die meisten Arbeitsplätze bieten, mangelt es dort an ausreichend bezahlbaren Wohnungen. Daher entscheiden sich viele Beschäftigte fürs Pendeln. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fuhren zum Stichtag 30. Juni 2024 rund 21 Millionen Erwerbstätige zur Arbeit in eine andere Kommune – etwa 110.000 mehr als im Jahr zuvor.

Nahezu sieben Millionen Menschen reisen täglich aus dem Umland in eine der 80 deutschen Großstädte ein – ein Plus von rund 80.000. München ist weiterhin der bedeutendste Arbeitsplatzmagnet: 458.400 der dort Beschäftigten leben außerhalb der Stadtgrenzen. Dahinter folgen Frankfurt am Main (415.600), Berlin (398.900), Hamburg (396.300) und Köln (317.000). Den stärksten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet Köln mit 11.200 zusätzlichen Einpendelnden, danach Frankfurt am Main mit 10.800, Berlin mit 7.700 und Düsseldorf mit 4.900.

Im Durchschnitt beträgt der einfache Arbeitsweg 17,2 Kilometer. Insgesamt 7,23 Millionen Personen pendeln mehr als 30 Kilometer, 4,05 Millionen legen über 50 Kilometer zurück, und 2,36 Millionen fahren sogar täglich mehr als 100 Kilometer.

Um die Auswirkungen des wachsenden Pendelverkehrs abzufedern, braucht es Investitionen: leistungsfähiger Nahverkehr, sichere Radwege und Radschnellverbindungen sowie flexible Arbeitsformen wie Homeoffice und Co-Working-Spaces können spürbare Entlastung bringen.

Ob sich das Pendeln für Einzelne lohnt, hängt stark vom persönlichen Lebensstil ab. Menschen, die besonderen Wert auf ein großzügiges, bezahlbares Zuhause legen, akzeptieren eher längere Wege und höhere Fahrtkosten. Wer dagegen vor allem die kulturellen Angebote einer Großstadt schätzt, bevorzugt meist das Leben in der Nähe des Arbeitsplatzes.

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Die farbenfrohe Herbstlandschaft lädt zu Spaziergängen ein – gleichzeitig erinnert sie Eigentümer und Mieter daran, dass nun wieder die Laubsaison begonnen hat. Wege und Eingänge sollten rechtzeitig von Blättern befreit werden, um mögliche Unfälle zu vermeiden.

Grundsätzlich obliegt es den Gemeinden, Straßen und Wege von Laub zu reinigen. Viele Städte übertragen diese Verkehrssicherungspflicht jedoch per Satzung auf die Anlieger. In diesem Fall müssen Hausbesitzer dafür sorgen, dass die Zugänge sowie angrenzende Geh- und Radwege sicher passierbar sind. Die Verantwortung zur Laubentfernung kann dann an Hausmeister, Dienstleister oder Mieter delegiert werden – häufig über die Regelung im Mietvertrag. Vermieter sind verpflichtet, die Durchführung dieser Pflicht zu überwachen.

Es existieren keine festen Vorgaben, wie oft Gehwege vom Laub befreit werden müssen. Die Häufigkeit orientiert sich an den Richtlinien für den Winterdienst: werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem Unfall, kann der Betroffene Schadensersatz verlangen. Gleichzeitig gilt eine Eigenverantwortung: Im Herbst muss jeder mit rutschigen Wegen durch Laub rechnen.

Gerichte haben in Einzelfällen entschieden, was als angemessen gilt. Es reicht nicht, die Gehwege nur nach festen Zeitintervallen zu fegen. Liegt besonders viel Laub, muss die Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten erfüllt werden.

Beispielhaft entschied das Landgericht Coburg: Kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn das Laub regelmäßig entfernt wurde und der Fußgänger am Unfall eine Mitschuld trägt.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden bei selbst genutzten Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen auf. Bei vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung.

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