Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise: „Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert.“ Dieses Zitat von Giuseppe Tomasi di Lampedusa beschreibt die aktuelle Lage auf dem Immobiliensektor ganz gut. Bisher waren wir es gewohnt, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, doch die aktuellen Ereignisse rütteln an diesen Grundfesten.
Doch das Leben muss weitergehen! Es wird selbstverständlich weiterhin gewohnt, vermietet und natürlich ge- und verkauft. Immobilienangelegenheiten können nicht beliebig auf später verschoben werden, vor allem nicht, da niemand weiß, wann dieses „später“ eintritt. Das Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise stellt alle Beteiligten vor gewisse Herausforderungen.
Mieten und Darlehen können gestundet werden
Die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise verursachen einige Einschnitte und greifen in die Beziehungen zwischen den Parteien eines Miet- oder Pachtverhältnisses ein. So gilt etwa, dass eine Kündigung vonseiten des Vermieters aufgrund nicht gezahlter Miete oder Pacht vom 1. April bis 30. Juni 2020 ausgeschlossen ist. Liegen andere mögliche Kündigungsgründe vor, wie etwa ein Eigenbedarf, dann gelten die entsprechenden Gesetze jedoch weiterhin.
Zudem können auch Eigentümer, die ihre Darlehen aktuell nicht bedienen können, eine Stundung mit ihrer Bank vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Besichtigungen unmöglich?
Aktuell gelten verschiedene Kontakt- bzw. Versammlungsverbote, die je nach Bundesland unterschiedlich streng ausgelegt werden. Das führt zu Behinderungen bei der Vermietung, der Verpachtung und dem Verkauf, denn Besichtigungen sind nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen möglich. Zudem fühlen sich manche Interessenten unwohl, wenn sie mit anderen Menschen zusammentreffen. Werden die entsprechenden Regeln beachtet, sind Besichtigungen jedoch problemlos möglich.
So gilt, dass Massenbesichtigungen, wie sie in vielen Großstädten an der Tagesordnung sind, momentan nicht durchgeführt werden dürfen. Potenzielle Mieter dürfen nur einzeln eingeladen werden. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, der Sicherheitsabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Die Krise kann jedoch auch zu einer positiven Entwicklung führen, wenn etwa der Onlinepräsentation von Immobilien eine größere Bedeutung zukommt. Warum nicht bereits im Voraus möglichst schöne Fotos und aussagekräftige Videoaufnahmen erstellen, und so die Einschränkungen bei den Besichtigungen wieder ausgleichen? Auf diese Weise gelingt es spielend, den Blick der Interessenten zu lenken.