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Maklergebühren

Käufer und Käuferinnen von Immobilien können sich bald auf eine deutliche Entlastung freuen. Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, dass die Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt hat. Die Neuerung: Künftig müssen die Maklerkosten hälftig geteilt werden. Wer eine Immobilie sucht und über einen Makler findet, muss bald also nicht mehr als die Hälfte der Gebühren bezahlen.

Verkäufer müssen die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen

Im Kampf um die besten Immobilien stehen Interessenten oft in Konkurrenz zueinander. Das hat dazu geführt, dass Verkäufer nach Belieben die anfallenden Maklergebühren auf sie übertragen konnten. Wer diese nicht übernehmen wollte, schied eben als potenzieller Käufer aus. Und das, obwohl die Beauftragung des Maklers oft vom Verkäufer ausgeht. Mit dem neuen Gesetz soll sich das jedoch ändern, sodass Käufer finanziell entlastet werden.

In Zukunft ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklergebühren nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner, welcher den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Maklergebühren selbst trägt. Dabei muss der Auftraggeber zuerst seinen Anteil bezahlen, bevor die andere Partei zahlungspflichtig wird.

Neuregelung gilt nur für Verbraucher 

Eine wichtige Einschränkung gibt es bei dieser Neuregelung: Sie gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Gewerblich agierende Käufer können von dieser Regelung also nicht profitieren, in solchen Fällen kann die Provision weiterhin frei vereinbart werden. 

Der gewerbliche Status des Maklers ist hingegen unerheblich für die Wirksamkeit. Selbst, wenn er nur in geringem Umfang tätig ist, unterliegt er den neuen Vorschriften. Manchmal schließt der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag. In diesen Fällen sollen in Zukunft beide Parteien einen Provisionsanteil in gleicher Höhe zahlen. Anderslautende Vereinbarungen können dann nicht mehr rechtskräftig geschlossen werden.

Maklerverträge nur noch in Textform

Ebenfalls neu: Maklerverträge sollen nur noch in Textform abgeschlossen werden können. Bisher genügte eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag, damit einem Eigentumswohnung oder ein Haus den Besitzer wechselte. Zukünftig soll mindestens eine E-Mail erforderlich sein. 

Das Gesetz wird voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 in Kraft treten.

 

 

Quelle: © Stux, Pixabay