WEG-Verwaltung

  • WEG-Verwaltung

    Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften.

    WEG-Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

Über Rahmenkonditionen mit der Deutschen Kreditbank bieten wir für Eigentümergemeinschaften ein Girokonto an. Alle Bankbewegungen werden täglich verbucht, was Ihnen immer eine zeitnahe Abrechnung sichert. Unsere Abrechnung beinhaltet nicht nur die Ausweisungen der haushaltsnahen Dienstleistungen (2fach), sondern beinhaltet alle Einzelposten sowie einen Vermögensstatus mit Ausweisung aller Konten. Ebenso erstellen wir auch Wirtschaftspläne. Ein monatliches Mahnwesen gewährt der Eigentümergemeinschaft keine Liquiditätsengpässe.

Technische Verwaltung

Regelmäßige Objektbegehung mit Protokollierung. Einholung von vergleichbaren Angeboten auf Basis erstellter Leistungsverzeichnisse. Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Wir überprüfen Ihre Verträge auf Einspar- bzw. Optimierungspotenzial im Bereich der Energiekosten, Versicherungen und Kabel-TV. Meldung von Verbrauchsdaten an Energieversorger.

Allgemeine Verwaltung

Führen einer Beschlusssammlung. Erstellung der Protokolle von Eigentümerversammlungen innerhalb von zwei Arbeitstagen. Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Dienstleistern und Handwerkern. Bearbeitung eintretender Versicherungsfälle und notfalls Einleitung von Klageverfahren.

Leistungen WEG-Verwaltung

  • Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten der WEG
  • Beachtung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für die WEG unter Berücksichtigung von Skontoabzügen
  • Wohn- bzw. Hausgeldzahlungskontrolle mit Mahnschreiben (ggf. SEPA-Verfahren)
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Erstellung einer Jahresabrechnung ggf. mit Zusatzbescheinigungen gemäß § 35a EStG. ( 2fach für Mieter und Eigentümer )
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Bei Bedarf Berechnung von Sonderumlagen
  • Durchführung von mindestens einer Versammlung pro Wirtschaftsjahr inkl. Protokollerstellung innerhalb von zwei Tagen
  • Meldung von Verbrauchswerten an Lieferanten-, Abrechnungs- und Versorgungsfirmen
  • Abschließen / Kündigen von Verträgen mit Dritten
  • Schriftverkehr mit Eigentümern und Behörden für die WEG
  • Überwachung und Vergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (ggf. eingeschränkt)
  • Führen einer Beschluss-Sammlung

Gewusst?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn bei einem nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten.

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten.